Prognose:
Weniger Unterhalt von uns, dafür weniger vom Kindergeldanteil für uns = Alles beim Alten.
Baranteil der Mama trotz allem bei Null.
Weitergedacht:
Alle zwei Wochenenden-Papa, drei Wochen Ferien =
Kind 25 x 48 Std + 21 Tage a 24 Std = 1.752 Std. jährlich beim Papa
Verbleiben 7.008 Std. bei Mama
Verhältnis der Betreuungzeiten: 20% Papa, 80% Mama
Was passieren müsste:
Mama wird 20% Bar-Unterhalt an Papa leisten müssen (wers glaubt)
Papa wird 80% Bar-Unterhalt an Mama zahlen dürfen
Nun wird Mama aber nur einen Halbtagsjob haben, sie wird vermutlich Mangelfall oder gar leistungsunfähig eingestuft, natürlich wird da niemand dran zweifeln, ihr gar erhöhte Erwerbsobligenheit oder fiktiv was andichten. Papa dagegen freut sich über 20% weniger Bar-Unterhalt, jedoch wird er auch nur noch 20% statt vorher 50% des Kindergeldes einstreichen dürfen. Bei 500 Euro Bedarf, also 100 Euro für Papa gespart, jedoch 60 Euro weniger Kindergeldanspruch. Die im erspart gebliebenen 40 Euro werden die in Düsseldorf zu gegebener Zeit auf den Mindestunterhalt noch draufschlagen, und Papa hat nichts gewonnen. Effektive Zahllast vorerst 460 statt 500 Euro, bestimmt nicht lange ...
Soweit, so gut.
Die Rechnung kann man aber auch anders aufmachen (wird nicht passieren):
Mama schuldet 20%, Papa 80%, heißt effektiv müsste Papa nur noch 60% zahlen. Das wäre mal eine Hausnummer, die Fairness zumindest zu tangieren versuchen würde (wird nicht passieren).
Also 60% von 500 Euro = 300 Euro. Einbussen beim Kindergeld 60 Euro = Zahlbetrag 360 Euro.
Ich bin aber noch nicht fertig!
Sollte Mama deutlich mehr als Papa verdienen, so müsste man meinen, dass Mama gemäß DDT einen erhöhten Haftungsanteil zum Bar-Unterhalt hinzunehmen hätte, ebenso, wie es beim Volljährigenunterhalt berechnet wird.
In Zahlen als Beispiel:
Mamas Bar-Pflicht wg. hohem Einkommen 800 Euro x 20% Betreuungsanteil durch Papa = 160 Euro, die diese ihm rüberzuschieben hätte. Dafür aber 160 Euro KG-Anspruch, statt vorher 100. Effektive Zahllast nur 60 Euro.
Papa dagegen angenommen nur zu Mindestunterhalt pflichtig wg. wenig Einkommen: 500 Euro x 80% Betreuungszeiten durch Mama = 400 Euro, welche Papa an Mama zurückschieben muss. Effektive Zahllast des Vaters = 400 Euro- 160 Euro = 240 Euro. Das abzüglich der ihm zustehenden (nur noch) 20% Kindergeld, also rund 40 Euro = 200 Euro an Mama.
Nächstes Szenario, welches nicht weit hergeholt ist:
Papa bezahlt für 80% der Betreuung durch Mama. Mama zahlt aber nicht ihre 20% an Papa. Gegeneinander Aufrechnen von Kindesunterhalt, so haben wir gelernt, darf man nicht. Papa kann die 20% von seinen 80%igem Bar-Anteil nicht einfach auch 60% reduzieren. Aber kein Problem (sicher wird genau dies eines werden!), Papa geht zur Unterhaltsvorschusskasse und lässt sich das vorstrecken. Die werden ihn wieder rausschmeißen, er guckt in die Röhre. Auch wird man die Einrichtung einer Beistandschaft auf seinen Antrag hin nicht nachkommen, Papa ist und bleibt der ge...
Das waren meine Worte und Gedanken zum Sonntag, wenn auch schon Mittwoch ist. Das was die vorhaben wird nie passieren. Und wenn, dann so, dass es nichts für uns bringt. Und auch angenommen, zukünftig gäbe es tatsächlich eine wirklich faire Verteilung der Barpflichten: Was nutzt es mir heute noch, ich bin längst pleite. Bis sich das als hilfreich heraus kristallisieren kann, wird erst die nächste Generation Kinder zeugen und sich anschließend verarschen lassen müssen. Das dauert. Und logisch, das Kind wird zukünftig eine Stechuhr bekommen, um jede Minute Betreuung gefeilscht werden, noch mehr Kinder den Vätern gänzlich entrissen werden.
Egal wie man hin und her rechnet:
Einzig ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder wäre die dem Kindeswohl zuträgliche Lösung.