Trennungsfaq-Forum

Normale Version: keinen Anspruch auf Unterhalt, weil feste Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt
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kennt jemand diese Option?
Zitat:Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, dass der Unterhaltsanspruch verfallen kann, wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt". Dieser Verwirkungsparagraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute, wie die Gerichtssprecherin erklärte.
https://www.haz.de/Mehr/Familie/Aktuelle...rschaft-zu
Alt und nichts Neues.

Es ist schwierig dies der Ex nachzuweisen.
ich kannte diese Option nicht und für mich klingt sie zu unrealistisch. Es geht hier auch um Kindesunterhalt oder?
Es ist noch nicht mein Fall, aber nach der Neuehe bekommt Mutti kein Geld. Es muss sicherlich noch der Titel geändert werden und sicherlich von dir und nicht von der Mutti
Nein, KIndesunterhalt ist davon ausgenommen.
alles klar, danke!