24-07-2019, 23:45
kennt jemand diese Option?
Zitat:Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, dass der Unterhaltsanspruch verfallen kann, wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt". Dieser Verwirkungsparagraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute, wie die Gerichtssprecherin erklärte.https://www.haz.de/Mehr/Familie/Aktuelle...rschaft-zu