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Normale Version: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
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Kopie dieses Schreibens schicke ich an FmGericht, UVK will doch eine Titelteilausfertigung Smile
Was Zahlesel vielleicht interessieren dürfte:

Suizid ist seit heute auch unter Zuhilfenahme von Dritten wieder erlaubt. Auch für gesunde Menschen. Somit ist dein dargestellter finanzieller Suizid zumindest nicht mehr strafbar, trotz Inanspruchnahme der öffentlichen Gerichtsbarkeit, diesen bis zum Ende konsequent durchzuexerzieren.

Herzlichen Glückwunsch zu deinem Ergebnis. 

Mein Tipp: Bring deine Geschichte an die Öffentlichkeit, werde zum neuen Dino. Vielleicht helfen die Gagen der sich um dich reißenden Medien die Kosten zu bezahlen Big Grin
Ich versuche zur Zeit
1 meinen Titel vm JC gerichtlich zu bekommen
2 Antrag von UVK wegen Teiltitelaustellung abzuwehren, da diese Kosten schon von Staatsanwaltschaft vollstreckt werden

weitere Klagen in Sicht
UVK Forderungen nichtig zu machen, da ich die Kinder über 30% bis zum Wechselmodell betreut habe
Dasselbe gegen Jobcenter
und dann mit den beiden Ergebnissen Neueröffnung des Verfahrens da die Forderung in der Höhe von 36K sowieso nicht stimmt

Sonst gab es keinen Schreiben wegen nichterfüllung von Bewährungsauflagen
Wann soll eigentlich Urlaubsterminanschreiben kommen?(Haft)
oder bleibt es bei 36K Staatsanwaltschaftsforderung?
(27-02-2020, 09:35)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]…[…]...Antrag von UVK wegen Teiltitelaustellung abzuwehren, da diese Kosten schon von Staatsanwaltschaft vollstreckt werden

…[…]...interessiert mich. Wurdest Du auch informiert das die UVK einen Antrag auf Teilumschreibung gestellt hat ?
klar, nicht Umschreibung sondern Titelteilausfertugung in Höhe von 14K €
Richterin hat sogar festgestellt, dass für meinen 12 jährigen Sohn 4 Monate UV ohne Grund bezahlt wurde. neue UV Regelung gab es erst ab Juli 2016
(01-03-2020, 13:29)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]klar, nicht Umschreibung sondern Titelteilausfertugung in Höhe von 14K €

Aber Du wurdest darüber Informiert ? und die Titelteilausfertigung wird im Originaltitel vermerkt ? 

Lg
A
Klar ich wurde informiert, sonst hätte ich nichts davon gewusst.
Wegen dem zweitem Punk kann ich keine Antwort geben, da es noch nicht so weit ist.
Für die (vollstreckbare) 2. (Teil)titelausfertigung erhält die UVK eine beglaubtigte Kopie des Originaltitels (bzw. Urteils).
Ok, wusste ich nicht, da original beim Jobcenter ist und ich war der Meinung, dass 2fache Vollstreckungl von einem bestehenden Titel vermieden werden soll
(02-03-2020, 09:06)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Ok, wusste ich nicht, da original beim Jobcenter ist und ich war der Meinung, dass 2fache Vollstreckungl von einem bestehenden Titel  vermieden werden soll

Deswegen wird er (Teilausfertigung) ja auf dem Original vermerkt...
habe gerade ein Schreiben bekommen: da ich nichts bezahlt habe wird die Bewährung widerrufen.
derRichter meint ich soll zu 100% arbeiten und nicht 52%.
Corona sei dank, die Miete muss nicht bezahlt werden und ich behalte die Wohnung, was Job angeht ist ja fraglich.
Also erster Schritt- sofortige Beschwerde(innerhalb einer Woche nach der Zustellung), mal schauen wie es weiter geht.
Dank der Krankheit sind viele Dinge gerade etwas gebremst. Mal sehen, wann die Ladung zum Haftantritt kommt. Vielleicht hast du Glück und die lässlichen Sünden werden dir erlassen :-)
Gebremst ist alles wohl beim Familiengericht.
Ich habe immer noch keine Antwort wegen zwei Sachen bekommen:
1. Titelteilausvertigung für UVK(10K), da ich der Staatsanwaltschaft 35K schulde
2. Titelherausgabe vom JC aus dem selben Grund
die Miete muss gezahlt werden, du kannst sie nur stunden. Und du kannst sie auch nur nach Absprache mit dem Vermieter stunden und auch nur dann, wenn deine Zahlungsschwierigkeiten nachweislich!!!! auf die Krise zurückzuführen sind.

V.
Okay, danke für die Info. sonst habe ich 3 Kaltmieten als Kaution, was nach meinem Auszug an das Gericht gehen soll, die letzten drei Mieten werde ich vor dem Auszug sowieso nicht bezahlen.
Du kannst ja dem Gefängnis 1 Tag vor Haftantritt schreiben, dass Du als rechtsschaffender Bürger vorsorglich darauf hinweist dass Du kürzlich möglicherweise Kontakt mit Corona positiven Menschen hattest und dich deswegen in eigenverantwortliche Qurantäne gegeben hast. Das wird garantiert lustig, weil Sie Dich dann nämlich abholen müssten Smile
Wen soll ich diesem Fall anschreiben, Knast oder den Haftrichter?
Spaß muss sein und ich werde dies ausprobieren Wink
es gibt sicherlich irgendwelche Mittel um Fieber zu haben und lange zu halten Wink
zur Zeit habe ich nur bakterielle Infektion und nehme Antibiotika ein.
An irgendeinen der involviert ist.
Du kannst ja bei der Abholung entsprechend rumhusten etc.
Die werden das schon richtig einordnen, zumals es ja auch Verläufe ohne Fieber gibt.
"Kein Problem, dafür haben wir eine schöne Einzelzelle im Keller. Da sind sie völlig ungestört von Licht, Luft, Corona".
(08-04-2020, 15:49)p__ schrieb: [ -> ]"Kein Problem, dafür haben wir eine schöne Einzelzelle im Keller. Da sind sie völlig ungestört von Licht, Luft, Corona".

Ich habe die "Abstellkammer" bekommen...die wollten mich auch so schnell wie möglich wieder los werden. Habe noch eine Beschwerde für meinen Kollegen in der Nachbarzelle geschrieben.
(08-04-2020, 12:22)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Okay, danke für die Info. sonst habe ich 3 Kaltmieten als Kaution, was nach meinem Auszug an das Gericht gehen soll, die letzten drei Mieten werde ich vor dem Auszug sowieso nicht bezahlen.

ich finde dein Verhalten übrigens mega-assig, nicht nur bei diesem Thema.

V.
(09-04-2020, 12:12)Voldemort schrieb: [ -> ]
(08-04-2020, 12:22)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Okay, danke für die Info. sonst habe ich 3 Kaltmieten als Kaution, was nach meinem Auszug an das Gericht gehen soll, die letzten drei Mieten werde ich vor dem Auszug sowieso nicht bezahlen.

ich finde dein Verhalten übrigens mega-assig, nicht nur bei diesem Thema.

V.
Und mir gehen Moralapostel auf den Sack.

VM Cool
Die persönliche Ebene sollten wir vermeiden. Bringt lieber Beispiele und Ratschläge für alternative Verhaltens- und Handlungsweisen.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=1459
(09-04-2020, 12:12)Voldemort schrieb: [ -> ]ich finde dein Verhalten übrigens mega-assig, nicht nur bei diesem Thema.

V.
wo ist das Problem? Vermieter bekommt sein Geld aus der Kaution.
Und das Gericht bekommt NULL aus meiner Kaution und wird versuchen 3000 EUR Wechselmodellprozesskosten woanders zu pfänden
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