Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
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Er wollte allen Beweisen wie Schlau und Clever er ist, wie sagt man so schön....die Rechnung kommt am Ende!
Ich bin echt mal gespannt ob das Wechselmodel nach dem Knast weitergeführt wird, ich vermute, Nein.
Ich bin nicht dumm und Fehler macht jeder. Ich habe das Wechselmodell bekommen, keinen Cent Unterhalt bezahlt also die Ziele wurden erreicht.
Alles was passiert, passiert zum besten. Wenn später kein Wechselmodell ist auch gut, dann arbeite ich weiter in Teilzeit, wenn überhaupt und habe noch mehr Zeit für mich.
Die Argumentation  finde ich schon echt krass, wie einfach man als alleinstehender Vater zum Straftäter verurteilt wird. 
Frei nach dem Motto:
"Nur weil du weniger als  XYZ verdienst so stimmt irgendwas mit dir nicht. Also gehörst du in den Knast!"
Wo ist die Logik?  Wo ist die Straftat?
(19-02-2020, 13:15)herrx schrieb: [ -> ]Die Argumentation  finde ich schon echt krass, wie einfach man als alleinstehender Vater zum Straftäter verurteilt wird. 
Frei nach dem Motto:
"Nur weil du weniger als  XYZ verdienst so stimmt irgendwas mit dir nicht. Also gehörst du in den Knast!"
Wo ist die Logik?  Wo ist die Straftat?

Stimmt, das gleiche habe ich mich auch gefragt. Im Prinzip müsste man dieser Logik jeden Harz-4-Empfänger in einer intakten Familie und jedes Oberhaupt einer "Flüchtlings"-Familie auch einbuchten.

Für mich wieder klassischer Rassismus gerichtet nur gegen einen bestimmten Bevölkerungsteil.

Grüße

Lullaby
Straftat: ich kann die unzumutbare Bewährungsauflage nicht erfüllen, weil mit mir etwas nicht stimmt.
Logik null, da wenn ich in Vollzeit arbeiten würde(2500Netto), könnte ich 1000 nicht zurückbezahlen, da meine laufenden Unterhaltszahlungen bei >900 EUR liegen würden.
Aber der Richter bei der Hauptverhandlung meinte, dass ich die Kohle irgendwo gebunkert habe. Und seine Meinung ist kein Argument sondern FAKT.
Das war doch alles vorraus gesagt und wer hier im Forum schon länger mitliest, ist von dem Ergenis auch nicht Überrascht.
Wer nicht hören will, muss fühlen.
Gerechtigkeit bei Gericht, wer Träumt davon noch?
Es war mein Plan, wenn kein Wechselmodell dann Knast und Harz4.
Aber es hat sich doch zum Wechselmodell gewendet und meine argumentierte Antwort an die Staatsanwältin "Ich bezahle Rückstände, wenn ich in der Lage bin" hat niemanden interessiert.
Ich muss ja auch beim Wechselmodell 900 EUR Unterhalt zahlen Wink und berechnet haben sie 1300 inkl. Stieftochter.
Ziel erreicht....Knast und kein Wechselmodel, nur andere Reihenfolge....alles gut, fast wie gewünscht :-)
(19-02-2020, 13:31)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Aber der Richter bei der Hauptverhandlung meinte, dass ich die Kohle irgendwo gebunkert habe. Und seine Meinung ist kein Argument sondern FAKT.

Und deswegen GIBT es Landgerichte (Berufung) bzw. OLG/BGH (Revision)...Wie kennen alle die Ermittlungsakte nicht !Aber ich habe hier das Gefühl das allein Brutto UND Netto verwechselt wird, LSK 1 oder 3...u.s.w

Den Käse hättest, könntest, wärste ...Du hast die Kohle gebunkert u.s.w wäre am LG bzw OLG sofort erledigt...

Zu einer Verurteilung gehört eine VOLLSTÄNDIGE Berechnung mit Angabe des zu zahlenden Unterhalts !

Stell doch mal dein Urteil (anonymisiert) hier rein.

Welches AG bzw. OLG ist zuständig ?

Lg
A.
Ag war Hannover, OLG waere Celle.
Ich hatte doch die Berufung angereicht und war in der Verhandlung. Falsche Zahlen und mein jetziges Einkommen sowie das Wechselmodell hat keine Sau interessiert. Deswegen habe ich die Berufung zurückgezogen.
In dem 2. Bild von oben sind noch die Klarnamen der Kinder (Vornahmen) zu lesen. Kannst du das bitte ggf. noch anonymisieren?
Das Bild lässt sich nicht löschen, wie die 2 fehlerhaften GIFs auch Sad

Aktualisieren hat geklappt
Keine Ahnung was da gelaufen ist aber die Richter und die Staatsanwältin müssen dich Richtig gefressen haben. Dort steht das Du alles zugegeben hast UND nur nicht zahlen wolltest weil Du Stress mit der KM/UHVK/JC u.s.w hattest. Da wird auch auf dein Einkommen Bezug genommen...
Du hast die Zahlungen als Druckmittel genommen.

Das deine Selbstanzeige bei der Konstellation einem "Wahnsinn" gleicht wurde hier schon geklärt. Und bei dem Gehalt zu dem Zeitpunkt hast du den Strafbestand m.E. erfüllt.

ABER: In meinen Augen fehlt es diesem Urteil an allem. Berechnungen, Jahresdurchschnitt, Aufwendungen, berufliche Aufwendungen u.s.w…

Das OLG Celle hat Urteile bzgl. § 170 StGB.

Was sind davon jetzt Falsche Zahlen ?

[font=Tahoma,Verdana,Arial,Sans-Serif][font=Tahoma,Verdana,Arial,Sans-Serif]"Falsche Zahlen und mein jetziges Einkommen sowie das Wechselmodell hat keine Sau interessiert. Deswegen habe ich die Berufung zurückgezogen. "[/font][/font]

Spätestens das OLG hätte Ihnen gesagt oder auch nicht was zu interessieren hat !

Lg
A.
Aktuelle Schulden die von mir gefordet werden sind 10k Jobcenter und 14K Jugendamt != 36K EUR.
Die Summe von Staatsanwältin wurde so gerechnet Titel aus 2017(4 Kinder)x 28 Monate(bis Mai 2019), obwohl nach 23 Monaten(Okt.2018) nach der Trennung Wechselmodel praktiziert wird.
Bei der Berufung Richter und Staatsanwältin wollten aus 28 Monaten 38 machen (bis Jan 2020) anders können sie nicht rechnen.

[attachment=1288]
[attachment=1289]
(09-01-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Ich komme gerade aus dem Gerichtssaal.
Ich habe meine Berufung zurückgezogen.
Sonst hätte die Staatsanwältin aus 36k noch mehr gemacht.

Hat die Staatsanwaltschaft Hannover AUCH Berufung eingelegt. Du hast die Berufung zurückgezogen in der Berufung ? Die StA Hannover hätte wenn Sie keine Berufung eingelegt hätte nicht mehr machen können. Verschlechterungsverbot  ![font=Arial,sans-serif]§ 331[/font] [font=Arial,sans-serif]Verbot der Verschlechterung[/font]

Deine Aussagen mit Verlaub sind eine Katastrophe...wir würden dir gerne Helfen. Bei dir käme vielleicht sogar eine Wideraufnahme in Betracht aber bei der Konstellation...

Wollten die nur das Geld f. die Behörden eintreiben ?  Du läufst hier auf verdammt dünnen Eis...
Andere Bewährungsauflage ist keine Verschlechterung.
Bei der Berufungsverhandlung habe ich meine Berufung zurückgezogen.

Die Behörden wollen parallel von mir Geld eintreiben, das ist klar.

Was braucht man für die Wiederaufnahme?
Forderungen von JA und Jobcenter wollte keiner in beiden Verhandlungen sehen. Sie orientieren sich nach dem Titel.
(19-02-2020, 20:35)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Andere Bewährungsauflage ist keine Verschlechterung.
???????????????????????????????????????????????????? Wo hast Du das den her...lasse mich aber gerne auch eines besseren Belehren.

Bei der Berufungsverhandlung habe ich meine Berufung zurückgezogen.
Ohne Worte !

Was braucht man für die Wiederaufnahme? 
Eine absolut fähigen Strafverteidiger den Du schon im ersten Verfahren hättest haben sollen. Unterhaltspflichtverletzung ist man glaubt es kaum eine Spezialmaterie.

Forderungen von JA und Jobcenter wollte keiner in beiden Verhandlungen sehen. Sie orientieren sich nach dem Titel.
Brauchen Sie auch nicht. Den Titel dürfen Sie aber ungeprüft nicht übernehmen.
Verschlechterung ist für mich die Haftdauer und sie wäre gleich geblieben

Ich kenne nur Schießanwälte, geht es auch ohne?

was passiert mit 36k nach dem Knast? schulde ich dann 60К €?
36k€ an JC(laut Beschluss) +10k€ an JC+14k€ an UVK ?
(19-02-2020, 23:11)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Verschlechterung ist für mich die Haftdauer und sie wäre gleich geblieben. 
Keine Ahnung was Du damit meinst...

Ich kenne nur Schießanwälte, geht es auch ohne? Nein.

was passiert mit 36k nach dem Knast? schulde ich dann 60К €?
36k€ an JC(laut Beschluss) +10k€ an JC+14k€ an UVK ? Nein.

Nimm Dir BITTE einen fähigen  FA f. Strafrecht...
Hatten wir alles schon zweimal im Thread, die ganze Runde. Die dritte Runde wird auch nichts ändern. Vor allem nicht in dem jetzt erreichten Stadium der Strafsache. Es ist so ziemlich gelaufen. Es gibt wie ebenfalls schon gesagt noch genau ein Rechtsmittel, das ist die sofortige Beschwerde wenn die Bewährung aufgehoben wird. Nach dem bisher Erreichten ist damit nichts mehr zu ändern, denn da wird der Fall eben nicht neu aufgerollt.

Ich würde mich jetzt nur noch auf einen längeren Urlaub vorbereiten.

Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens (§ 359 StPO) ist utopisch und würde sowieso erst nach Absitzen der Strafe beendet sein.
Ich warte erstmals auf die Antwort vom Richter.
Dann die Beschwerde falls nötig.
Danke für die Tipps.
Der Richter beim LG hat mir gesagt, dass die Bewährungsauflage lässt sich ändern, wenn man dem Bewährungsrichter sein Einkommen zeigt.
Ich habe es gemacht, aber mit mir stimmt ja etwas nicht Smile Die Richter sind gleiche Lügner wie Staatsanwälte und Anwälte.
Keiner wollte mich über den Tisch ziehen, hat aber jeder gemacht.

Wenn die Wiederaufnahme ohne Anwalt gehen würde, könnte ich es probieren.

Zitat:"Der Antrag auf Wiederaufnahme kann schriftlich durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt oder auch durch den Verurteilten selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts"

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufn...Verfahrens
habe gerade die Gerichtskostenrechnung bekommen, die Idioten haben auch 35k in die Rechnung gestellt Wink
Wenn schon, denn schon :-)
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