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Normale Version: P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar?
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Ich sehe bei P-Konto keine Beschreibung, was ist mit der Person, bei der vom P-Kontolaufender Unterhalt gepfändet wird.
1.139,99 ist aus der Pfändungstabelle Minimalbeitrag für P-Konto und Gehalt für normale Schuldner.
Verstehe ich es richtig?
(08-05-2019, 20:36)Zahlesel_RUS schrieb: [ -> ]Ich sehe bei P-Konto keine Beschreibung, was ist mit der Person, bei der vom P-Kontolaufender Unterhalt gepfändet wird.
1.139,99 ist aus der Pfändungstabelle Minimalbeitrag für P-Konto und Gehalt für normale Schuldner.
Verstehe ich es richtig?

Richtig...850 d zpo...wird aber vom Vollstreckungsgericht angeordnet und befindet sichin deiner Ausführung. Muss aber beatragt werden sonst Pfändung wie bei jedem anderen Gläubiger.
danke