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Normale Version: BVerfG 1 BvR 1426/07: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei saufender Mutter
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BVerfG: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei saufender Mutter
In einer kurz begründeten Entscheidung des BVerfG, Az 1 BvR 1426/07 vom 12.6.2007 geht es um zwei Kinder, die nach der Trennung bei der Mutter bleiben, Vater muss ausziehen. Der Vater wollte die Kinder dann zu sich nehmen, weil die Mutter säuft. Er beantragte das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Alkoholismus der Mutter bestätigte auch die Beweisaufnahme des Gerichts, die Mutter verleugnete. In zweiter Instanz wurde dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht ab 21.6.2007 zugesprochen.

Das BVerfG kippt den Beschluss. Verkürzt gesagt, eine saufende Mutter sei weniger schlimm wie ein Wechsel der Kinder. In alter Tradition verteidigt das BVerfG hier das längst in die Kritik geratene Kontinuitätsprinzip. Es beruft sich auf das Kindeswohl und macht dies am Nichtwechsel der Kinder fest. Die Abwägung in der Enscheidung müsse sein keine "Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren".

So eine Entscheidung zum Kontinuitätprinzip hätte ich mal gerne in einer Entscheidung zum millionenfachen Kinderklau durch Mütter bei Trennungen. Mutter haut ab, nimmt die Kinder mit, Richter lachen dazu. Dabei ist ja noch nicht einmal ein Alkoholiker-Vater im Spiel. Wenn jedoch eine versoffene Mutter kommt, geht es hopplahopp und in ganz anderem Ton: Amtsgericht entscheidet am 12.9.2006, OLG am 11. Mai 2007, Anhörungsrüge 30. Mai 2007, BVerfG am 12.6.2007. In nicht einmal zwei Wochen fährt das BVerfG die Müttergeschütze auf, noch lange vor dem Wechseltermin!

Prädikat: Sexistisch, kinderblind, vorgestrig. Die Markenzeichen von Papier, der höchstpersönlich mitentschieden hat, Hoffmann-Riem und der untragbaren Hohmann-Dennhardt, die sich allesamt ihr riesiges Dauerdenkmal der Schande im Familienrecht schon 2003 in 1 BvL 20/9 gesetzt haben.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...42607.html