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Normale Version: Beschluss / Urteil
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Hallo zusammen,

gibt es zwingende Formalitäten bei Gericht, die bei einem Urteilsspruch eingehalten werden müssen?

Ich war (der Einzige) beim Urteilsspruch anwesend. Nicht nur, dass eine Verspätung stattfand, es wurden 3 Sätze vorgelesen, keine Begründung, NICHTS weiter. Was vorgelesen wurde war zu erwarten, aber die Art ist doch unglaublich mit der lebensprägende Entscheidungen von Kindern so lächerlich abgehandelt werden. Gibt es da irgend etwas an Form einzuhalten?

Danke
Moin Zwillingspapa.

Wenn die Gegenseite nicht erschienen ist, dann gibt es einen Versäumnisbeschluß. Der wird nicht begründet. Das ist also "normal".
(14-01-2019, 13:42)Zwillingspapa schrieb: [ -> ]gibt es zwingende Formalitäten bei Gericht, die bei einem Urteilsspruch eingehalten werden müssen?

Sehr wenig. Eine Begründung kann auch später kommen, schriftlich per Brief.
Wenn die Verhandlung schon vorher war ist es auch üblich, dass die Verlesung ganz ohne Anwesende statt findet. Hatte ich drei mal. Begründung kommt dann per Post.