Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Erwachsenes Kind, alter UHT
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Kurz die aktuellen Fakten:
Titel besteht durch Gerichtlichen Vergleich für 2 Kinder seit 2014.
Die Abänderungsklage wurde Dez. 2016 eingereicht. Ende Oktober 2017 soll wohl ein Termin zur Änderung erfolgen.

Eines der Kinder ist nun mittlerweile Volljährig geworden. Dieses habe ich schriftlich zu seinem Geburtstag aufgefordert, dass es beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich wiederspricht. Optional habe ich die Möglichkeit aufgezeigt, sollte es noch Unterhaltsbedürftig sein, soll es mir seinen Ausbildungsvertrag oder sonstiges zukommen lassen und die Gehaltsabrechnung der Mutter.

Wie schon im Vorfeld vermutet, ist nun die Frist vorbei (14 Tage ab 18´ten Geburtstag), es wurden keine Unterlagen mir zugeschickt.

Frage: kann ich noch ohne Anwalt das Gericht anschreiben, um an die geforderten und benötigten Unterlagen zu kommen oder, muss ich schon in dieser Phase einen Anwalt beauftragen?

Im Grunde, wenn ich es recht verstehe, dann ist ab Volljährigkeit das Kind die Gegenseite und nicht mehr die KM. Somit muss ja dann der / die Richter /in das im Oktober abkoppeln.
"Das Gericht anschreiben" kann du immer ohne Anwalt. Aber was soll das bringen? Höfliche Bitten ans Gericht, doch das Kind davon zu überzeugen, auf den Titel zu verzichten? Dafür ist das Gericht nicht da.

Ans Gericht stellt man Anträge. Und für Anträge ist leider Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht eingeführt worden.