Trennungsfaq-Forum

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Zitat aus FAQ: "Viele Möglichkeiten gibt es nicht für Väter. Sind die Kinder weg, über einen Anwalt oder persönlich beim Amtsgericht sofort dringlich beantragen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ehefrau auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Eine Beispielvorlage findet sich im Downloadbereich. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dem Vater zu übertragen, der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in der alten Wohnung beim Vater. Das muss extrem schnell gehen, sobald ein Verfahren eingeleitet ist bleibt die gerichtliche Zuständigkeit am Wohnsitzgericht."

Das ist NICHT der richtige Weg und dieser schlägt regelmäßig Fehl. Exclamation

Je nach Umstand muß eine andere Strategie gewählt werden. Auf jeden Fall mus schnell reagiert werden. Exclamation Es müssen strategisch mehrere richtige Anträge gestellt werden und diese richtig begründet werden. Es macht auch Sinn die Meldebehörden und Verwaltungsgerichte einzuschalten (bei gemeinsamer elterlicher Sorge).

Richter müssen wegen Untätigkeit und Befangenheit zum richtigen Zeitpunkt von NGO und Nicht-Anwälten abgelehnt werden. Der Staat und seine Bediensteten müssen mit solchen Anträgen überhäuft werden.

Ich berate gerne. Big Grin
Du musst auch den nächsten Absatz lesen. Dort steht, warum und auf welche Weise das schiefgeht.

Dasselbe wie im Rest der faq: Erst die Möglichkeiten nennen, dann die vermutlichen Folgen der jeweiligen Möglichkeit. Mit Befangenheitsanträgen zu operieren ist eine Kunst, für die eine kurze Informationssammlung nicht ausreicht, das wäre was fürs Forum.