22-02-2017, 11:58
Gestern (21.02.2017) gab es das erste Gerichtsurteil zur Frauenförderung in NRW:
OVG NRW zum Landesbeamtengesetz Frauenförderung in NRW verfassungswidrig
Prima!
Simon II
Ps.: P, da das Urteil nicht direkt etwas mit Vätersachen zu tun hat, habe ich es in der Rubrik "Medien, Veranstaltungen" veröffentlicht.
OVG NRW zum Landesbeamtengesetz Frauenförderung in NRW verfassungswidrig
Zitat:Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag in sechs Musterverfahren entschieden (Urt. v. 21.02.2017, Az. 6 B 1109/16). Beförderungsentscheidungen können danach nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW gestützt werden, weil diese den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletze.
Prima!
Simon II
Ps.: P, da das Urteil nicht direkt etwas mit Vätersachen zu tun hat, habe ich es in der Rubrik "Medien, Veranstaltungen" veröffentlicht.