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Normale Version: Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
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Bin selbst alleinerziehender Vater und KM zahlt Null.
Der UHV wäre gut für zahlreiche Kinder ...
Aber es ist scheinbar wichtiger, dass deutsche Panzer nach Osten rollen
Zitat:Zum 1. Juli dieses Jahres wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wird dann von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben. Zudem fällt die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre weg. 

Der Mann, der das Risiko Kind heute noch eingeht, der ist ein klarer Fall für die Psychiatrie..........
Die FAZ schafft es, das Tiefstniveau noch zu unterbieten: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wi...ageIndex_2

"Viele Unterhaltsverweigerer kommen durch". Die Sprache des Artikels erinnert an eine Verhandlung von Roland Freisler. Der rechtsstaatliche Gehalt auch.
Noch weniger Personal fürs Geld eintreiben - das ist der Effekt der Verlängerung des Unterhaltsvorschusses.

Man könnte meinen, Mumu Manu wäre eine Grüne. Die machen nämlich ihre Gesetze so - gut gemeint, sch..ße gemacht.....
Demnächst wird es eine neue Behörde geben, das Altenunterhaltsamt.
Da können sie dann das Geld bei den Kindern für die verarmten Eltern eintreiben.
Inklusive Kontenabfragen versteht sich.
Wieder viele Stellen im öffentlichen Dienst, für noch mehr Emanzen und alleinerziehende.
Sichere unproduktive Arbeitsplätze, halbtags, Mutterschutz, Home Office, Elternzeit, Krankenschein, Selbstverwirklichung, eigentlich fast nie da, jupidupidu !
Die dummen Männer finanzierens, auch mit der Steuer !
Jeder vernünftige Mann ist gut beraten, sich eine Dependance weit weg von Deutschland, möglichst frühzeitig einzurichten, um im Ernstfall schnell die Kurve kratzen zu können.
Nun gibts eine Synopse der Änderung vom DIJUf.
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakt...g_2017.pdf

Wer zu Armutslöhnen unter 20€/Stunde arbeitet, wird in den SGBII Bezug gezwungen .... und später abgezockt.
Scharf.......
Das schicke ich gleich meinen Jungs, zum auffrischen, damit klar ist, was ihnen blüht, wenn sie eine schwängern.
Und über 18 des Kindes hinaus blüht natürlich, Studium ü30 usw.
Bisher ist bei ihnen noch nix passiert, Gott sei Dank !
Die Formulierung der Gesetzesänderung ist ausnehmend beknackt formuliert, aber das ist Stil der Zeit. Ich musste es mehrfach lesen, um zu verstehen was eigentlich gemeint ist und es bietet massenhaft Zweideutigkeiten und Unschärfen als Ansatzpunkte für einen massenhaften Schwall von Verfahren. Und es ist enttäuschend, für wie wenig Zugeständnis sich die Kommunen das viele Geld wegfressen lassen, das sie die Änderung kostet - 40% statt 33% Beteiligung des Bundes ist lächerlich.
Telepolis nun auch mit einem Artikel: https://www.heise.de/tp/features/Unterha...81179.html

Der Autor versucht, sich nicht die zu Finger zu verbrennen und vermeidet Aussagen zur Sache selbst, bleibt stattdessen bei Zitaten. In dem Forum dort gehts oft zur Sache, das weiss er.
Man jammert nach wie vor. Wer konnte das auch ahnen, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses mehr Geld und Aufwand mit sich bringt? Vielleicht lassen sich die teuren neuen Mitarbeiter ja auch verbilligen, indem man sie statt Lohnzahlungen einfach ab und zu zu Schwesigs Sektempfängen schickt, wenn sie ihre "grossen Werke" wie die Unterhaltsvorschussreform feiert.

"Reform zum Gesetz ab 1. Juli stellt Mitarbeiter des Jugendamtes Gotha vor Probleme, weil vieles noch unklar ist. In den meisten Fällen, so weiß Simone Baumann, Jugendamtsleiterin im Gothaer Landratsamt, verweigert der Elternteil nicht, was den Kindern zusteht, sondern ist einfach nicht in der Lage, das Geld aufzubringen. (...) Hinzu komme, dass oftmals von vielen Seiten Geldforderungen an die Betroffenen gestellt werden. Das verschärfe die Situation."
Kosten durch
- Schulungen für die Mitarbeiter ("Wenn ab 1. Juli der Kreis der Berechtigten auf Jugendliche über zwölf Jahre erweitert wird, gelten auch neue Kriterien – etwa, wenn Hartz IV oder Einkünfte wie Lehrlingsentgelt bezogen werden.")
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Neue Sachkosten ("Aus Kapazitätsgründen ist beabsichtigt, den Bereich Unterhaltsvorschuss in anderen Räumen unterzubringen (...)  Das ist für uns zum Inkrafttreten der Reform noch eine zusätzliche Belastung."
http://gotha.thueringer-allgemeine.de/we...-387889978

Auch in Löhne hat man gemerkt, dass sich die Zahl der Fälle verdoppeln könnte. Eine Stelle extra für 200 Fälle extra. Zahlt natürlich allein die Kommune. Bisher hat die Stadt bei insgesamt 209 Fällen knapp 100000 EUR reingeholt. Bei einer oder sogar mehr Stellen plus sonstiger Kosten ist das Ganze also fast ein Nullsummengeschäft. Superprofitabel nur für die ALG 2 - Träger, die dadurch entlastet werden.
http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/loe...rhalt.html
So langsam wird es ernst:
http://www.tagesschau.de/inland/bund-lae...n-109.html  (Ganz am Ende der Meldung):

Zitat:Stand: 17.05.2017 21:12 Uhr
Die Große Koalition hat den Weg für die Verabschiedung der milliardenschweren Bund-Länder-Finanzreform freigemacht.
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. Zum Paket gehört auch, dass der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet wird. Wenn der andere Elternteil sich weigert zu zahlen, springt der Staat künftig für Kinder bis 18 Jahre und ohne zeitliche Begrenzung ein.
Das ist doch klasse, die Staatsquote steigt kontinuierlich, von 2015 auf 2016 wurden fast 2% mehr an Staatsdienern als in den Jahren zuvor eingestellt.
Frauen vornehmlich, natürlich.
Die Jugendämter platzen aus allen Nähten mit fleißigen Beamten.
Du zahlst nicht nur Unterhalt, mit jedem Einkauf bei dem du Steuer abdrückst, zahlst du die zukünftigen Beamten-Privatversicherungen, Frühpensionierungen usw mit, für die, die dir das Leben zur Hölle machen.
Am besten nur noch Beamte bekommen Nachwuchs, das ist doch inzwischen die einzige Berufsgruppe noch in Deutschland, die unbekümmert in den Tag leben kann.
Dann können die sich gegenseitig verklagen und reglementieren und es können noch mehr Beamte eingestellt werden !
Das ist die Lösung !
Zitat:Am 1. Juli 2017 tritt das neues Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/endlic...08453.html

Zitat:Um die Unterhaltsansprüche zu sichern, muss der Unterhaltspflichtige schriftlich (und nachgewiesenermaßen, z. B. per Einwurf/Einschreiben) aufgefordert werden, für seine Kinder den nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Kindesunterhaltsbetrag zu zahlen.
Da bin ich aber mal gespannt ...
Spannend ist doch wieviele Steuergelder verschwendet wurden und werden an vermeintlich alleinerziehende.
Kann man eigentlich einen Antrag stellen das aufgrund folgendem link kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht?
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0



"1. Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren."
Diese Schreiben gehen wohl momentan zu zig-tausende zu den Alleinerziehenden
[attachment=1223]
Laut der PDF von "fragender" (Landratsamt blablabla):

"Der Anspruch [auf Unterhalt] ist ausgeschlossen, wenn
beide Elternteile das Kind gemeinsam betreuen."

Ich nehme an, damit ist eine 50%-50% Betreuung/Umgang gemeint, oder?
Ja, Pfanne. Ich gehe mal stark davon aus.
Interessant finde ich auch, Zitat:"Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn ...eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingehen".
Dies würde ja dann bedeuten, dass das hochgelobte "Patch-work-Familie" von Nachteil wäre. Somit würde ja der "next" ggf. mit in die Berechnung einbezogen wird.
Aha, es gibt als Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind gar nicht mehr zur Schule geht, rumgammelt und deshalb keinen Unterhaltsanspruch mehr hat? Grosszügig.
Zu dem Punkt kann ich nichts sagen. Aber ich verstehe die PDF eher als Infotext des Landratsamtes an die Unterhaltsmaximiererin ohne rechtliche Bindung.
bei Fragen, liebe Mütter, verweisen wir gerne an Punkt VIII:..."Wer hilft, wenn das Kind..."
Unklar ist auch die Anzeigepflicht "wenn sich die Betreuungsanteile des anderen Elternteils erhöhen" ?
Nirgendwo ist ersichtlich, wie hoch der Betreuungsanteil denn überhaupt sein darf.
Krokodilstränen bei den Kommunen:

Zitat:Ein glücklicher Sozialdezernent sieht anders aus.

Zitat:Der Bund beteiligt sich am Vorschuss nur mit 40 Prozent, wie hoch der Landesanteil ausfällt, ist noch nicht geregelt. Leider sei auch das Inkasso bei den säumigen Eltern kaum flächendeckend möglich. Sie beziehen oft selbst Sozialleistungen. Zudem musste eine Stelle mehr geschaffen werden, denn man rechnet bei der Stadt mit einer Antragsflut zum Stichtag.

https://www.solinger-tageblatt.de/soling...19435.html
Heute bei uns in der Tagespresse. Eine Vollzeitstelle zusätzlich am Landratsamt, bisher vier Teilzeitmuschis auf 2,5 Planstellen. Bisherige Bearbeitungszeit von vier Wochen wird sich drastisch verlängern, erwartet wird eine Verdoppelung der Anträge/Fälle wie bei der letzten Änderung, als UVG von 32 Monaten auf 64 Monate verlängert wurde.
UHV setzt voraus, dass die KM ohne Partner lebt.
Die Städte werden jetzt das Geld auf die harte Tour eintreiben, nicht auf die bisherige weiche Tour.
Die werden die Rückholquote erhöhen müssen, da sie daran gemessen werden
(22-06-2017, 08:02)hans2000 schrieb: [ -> ]Die Städte werden jetzt das Geld auf die harte Tour eintreiben, nicht auf die bisherige weiche Tour.

Das "weiche" liegt aber auch daran, daß nicht so viele Sachbearbeiter so engagiert sind wie die Vorzeigekämpfer gegen
"zahlungsunwillige" Väter aus den Medien. Der Großteil des Personals hat vermutlich ein grösseres Maß an Gleichmut im Gegensatz zu der Minderheit mit dem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden.
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