Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Aufkündigung des Umgangsmodells
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Beim Gutachter jetzt Druck machen ist das einzige was z. Zt. sinnvoll ist!
Gehe die ABR-Entscheidung an. Mir ist nur noch nicht klar, wie dies am optimalsten geschehen soll.
(25-08-2016, 12:26)Onyx schrieb: [ -> ][...] am optimalsten [...]

Sorry für einen linguistischen Einschub, aber wenn ich so etwas lese, kräuseln sich mir die Fußnägel hoch!

"Optimaler" als "optimal" geht nicht!

Wenn Du so eine Steigerung unbedingt willst, dann verwende "am besten" (gut ==> besser ==> am besten). Dann paßt es.

Nichts für ungut. Cool

Simon II
(25-08-2016, 12:46)Simon ii schrieb: [ -> ]
(25-08-2016, 12:26)Onyx schrieb: [ -> ][...] am optimalsten [...]
Sorry für einen linguistischen Einschub, aber wenn ich so etwas lese, kräuseln sich mir die Fußnägel hoch!

Damit bist Du nicht der Einzigste Big Grin .

(für diejenigen, welche Ironie nicht verstehen: auch der "Einzige" kann nicht gesteigert werden)
Meine Guete, was seid Ihr fuer Klugscheisser! Es gibt glaube ich wichtiger Problem in diesem Threat als besserwisserisch ueber irgendwelche "linguistischen" Probleme herzufallen.....
(25-08-2016, 14:22)kay schrieb: [ -> ]Meine Guete, was seid Ihr fuer Klugscheisser! Es gibt glaube ich wichtiger Problem in diesem Threat als besserwisserisch ueber irgendwelche "linguistischen" Probleme herzufallen.....

Es gibt Punkte, bei denen ich aus Überzeugung ein Klugscheißer bin.

Der hier gehört dazu.

Und außerdem schadet es nicht, wenn man auf gutes Deutsch achtet, wenn man offizielle Schreiben erstellen will!

Simon II
Ich achte auch streng auf Rechtschreibfehler. Das erhöht die Leserlichkeit und unterstreicht die Mühe, die man sich beim Formulieren gibt. Fahriges Posten, fahriges Denken.
@Onyx:

Hast Du vor, die Sache mit oder ohne Anwalt zu lösen?

An sich besteht kein Anwaltszwang.
Dazu müsste uns p__ etwas über das Belehrungsrecht bzw. die richterliche Belehrungspflicht erzählen. Wenn das ABR zum Sorgerecht gehört, würde ich's sein lassen. Zu langes Verfahren. Eher auf gewohnten Umgang zielen.
Ich möchte es ohne Anwalt versuchen und frage mich, ob dann Kopien aller Akten auf Anforderung augehändigt werden.
Also sind ABR und Sorgerecht zwei paar Schuh?
Ok. Meine Frage zielt auf folgendes. Hier wo ich wohne, ist es ganz entscheidend, sich nicht den Gutachtern usw. um des Sorgerechts willen auszusetzen. Du verlierst ungeheuer Zeit (die steuern das extra so) und Nerven für nichts und wieder nichts. Sie überprüfen deine Einvernehmlichkeitsbereitschaft und die gemeinsame Kommunikationsbasis. Am Ende braucht die Mutter nur sagen, mit dem kann ich nicht mehr, obwohl ich mich bemüht habe und schon war's das mit der gem. Sorge. Das Umgangsrecht (hier heißt das anders) aber ist ein Recht des Kindes und braucht keine Überprüfung der Kooperationsbasis.
@Onyx,

das klingt nach einem engagierten Plan! Gut so!

Ich habe leider keine Ahnung, ob das Gericht Dir die Akten zur Verfügung stellt - wohl eher nicht, da Du kein Organ der Rechtspflege bist.

Was aber vermutlich funktioniert, ist, dass Du die Akte in Gegenwart eines Rechtspflegers einsiehst und dann entsprechende Fotographien der Akten (blätter machst.

Nach Zugang des Beschlusses hast Du 1 Monat Zeit;vielleicht so

" Gegen den Beschluss vom ... wird Beschwerde eingelegt.

Die Beschwerdebegründung erfolgt invden näfchdten

Die Begtündung wird nachgereicht.

Es wird im Akteneinsicht gebeten. Das Gericht möge bitte mitteilen wann und wo,

wann Antragsgegner? Im Verfahren

Oartei 1
Sorry für meinen Schreibstil neulich ... Fehler über Fehler - nicht vom Inhalt, nur Buchstabensalat. Irgendwie total daneben.

Wie viel Zeit hast Du noch? Wann ist Beschwerde einzulegen? Das geht im Prinzip so wie der Einspruch beim Finanzamt, "Begründung wird nachgereicht".

Zur Beschwerdebegründung empfiehlt es sich, die eine oder andere Passage aus Sünderhauf's Buch zu kopieren - manche Passagen sind dazu hervorragend geeignet.

Bei Dir "passt" alles! Du hast den perfekten Fall für den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Du kannst Rechtsgeschichte fürs deutsche Familienrecht schreiben- wie Zaunegger!
Die Beschwerde ist eingelegt. Begründung wird nachgereicht. Da die Mutter das Modell von 7/7 auf 9/7 und nun auf 12/2 umstellte, schickte sie mir die Aufforderung, den vollen Unterhalt zu zahlen. Hat sie einen Anspruch darauf? Soll ich die 150 Euro mehr zahlen, damit etwas Ruhe ins System kommt und sie nicht gleich ein neues Unterhaltsverfahren lostritt?
Wenn Du es Dir leisten kannst und versuchen moechtest sie zu beruhigen, zahle. Darum geht es naemlich fuer die meisten "Damen" in erster Linie, sie wollen Geld! Ein Versuch waere es wert.
(06-09-2016, 06:52)Onyx schrieb: [ -> ]Soll ich die 150 Euro mehr zahlen, damit etwas Ruhe ins System kommt und sie nicht gleich ein neues Unterhaltsverfahren lostritt?

Soll? Du hast gar keine Wahl bei dieser "Umgangsregelung". Der Unterhalt ist voll fällig und es kostet die Unterhaltsberechtigte nur ein Fingerschnippen und wirst dazu auch verurteilt. Auf deine Kosten.
Die Begründung für die Umstellung von 7/7 auf 9/5 war der Wunsch des Kindes. Da ich es trotzdem abholte und den Wunsch nicht respektierte, würde sie sich gezwungen (!) sehen, den Umgang weiter einzuschränken. Sie hätte durch das ABR die Verantwortung für das seelische Wohlergehen des Sohns und sieht in meinem Verhalten eine Kindeswohlgefährdung.
Der Unterhalt richtet sich nach dem, was praktiziert wird. Wenn wieder 7/7 praktiziert wird, läuft es mit dem Unterhalt gemäss Wechselmodell. Wenn nun 12/2 praktiziert wird, ist Tabellenutnerhalt fällig.

Welche Rechtsstreitigkeiten sonst noch laufen und warum der Umgang so praktiziert wird, spielt für den Unterhalt keine Rolle.
(06-09-2016, 13:37)Onyx schrieb: [ -> ]Da ich es trotzdem abholte und den Wunsch nicht respektierte...

Wieder 'mal jemand, der vollkommen beratungsresistent ist.

Hast Du im Ernst gedacht, die Mutter hätte sich das ABR nur erstritten, um sich 'was Nettes an die Wand hängen zu können?
Kommt eine erhöhte Unterhaltszahlung einer Anerkennung des Residenzmodells gleich?
@Onyx

Du musst zahlen, wenn 12/2 gelebt wird und Du leistungsfähig bist. Schreibe ihr, dass Du den Unterhalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis auf weiteres bezahlst. Dann kommst du möglicherweise um eine Titulierung herum.

Beschwerde finde ich gut. Macht das dann Anwalt oder Du selber?
Seiten: 1 2 3 4 5 6