Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Kindesunterhalt
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Erst mal vielen Dank für die super Tipps.

Momentan, das heißt bis Ende Juli zahle ich keinen Unterhalt, weil meine Tochter bis dahin bei mir ist.
Macht es trotzdem Sinn "jetzt" schon zum Jobcenter zu gehen oder erst ab August?
Ich habe die letzten 2 Jahre schon nicht nach Stufe 4 (sorry meine Titel sind bei 115% nicht 110%) bezahlt, habe selbständig den Unterhalt angepasst und die Ex hat es akzeptiert.
Fals ich die Aufstockung genehmigt bekomme, ist dann der Jobcenter, die AfA oder beide für mich zuständig um einen Job zu finden?
Nach Stufe 4 müßte ich 770€ bezahlen, dann würden mir nur 760€ bleiben.
Wie viel soll ich dann am besten ab August überweisen?
Danke ihr gebt euch echt viel Mühe.

Ich lese meist alles mehrfach um einigermaßen durchzublicken.
Ich habe es so verstanden:
Ich gehe schnellstmöglich zum JC und beantrage aufstockendes ALG2.
Bei diesem Antrag rechne ich Umgangskosten und anteilige Regelleistungen (was auch immer das ist) für meine Töchter dazu. Mache ich das oder der SB vom JC?
Ich überweise nur so viel bis mein Selbsbehalt von 880/1080€ erreicht sind.
Ich beantrage beim JC eine Abänderung des Titels.
Ich soll in meine Bewerbung schreiben, das ich 644€ Unterhalt zahlen und somit mindestens 1724€ Netto verdienen muss? Kann der JC mir daraus nicht einen Strick drehen und sanktionieren?
Niemals mehr kann ich so viel Geld verdienen....meine Gelenke sind im A..., Psychisch sehr angeschlagen, beruflicher Anfänger und bald 50 Jahre....
Was heißt....dann bockst du wie ein Esel? Wann soll ich bocken?
Soll ich den AfA SB informieren?
(30-05-2016, 22:21)Bitas schrieb: [ -> ]Danke ihr gebt euch echt viel Mühe.

Ich lese meist alles mehrfach um einigermaßen durchzublicken.
Ich habe es so verstanden:
Ich gehe schnellstmöglich zum JC und beantrage aufstockendes ALG2.
Bei diesem Antrag rechne ich Umgangskosten und anteilige Regelleistungen (was auch immer das ist) für meine Töchter dazu. Mache ich das oder der SB vom JC?

Antrag stellst du. Inhaltliche Details kannst du mit dem JC erörtern, der Antrag kann formlos (aber bitte schriftlich) erfolgen. Entgegen den Erfahrungen von Raid habe ich es mit Leuten im JC zu tun gehabt, die nach Kräften mauern, toter Mann spielen, sich ahnungslos geben, gesetzliche Leistungen abstreiten, verweigern oder sogar falsch beraten (vermutl. fehlendes Fachwissen). Wenn dir also etwas an der Beratungsleistung des JC nicht koscher vorkommt, fragst du immer höflich aber bestimmt, ob du das schriftlich haben kannst. Allerdings halte ich eine Antragstellung beim JC zu diesem Zeitpunkt für sinnlos. Geleistet wird nur anhand von Fakten. So lange das Kind bei dir ist, bist du aktuell im ALG1-Bezug und mit Kindergeld sozialrechtlich wohl nicht bedürftig. Zeitpunkt der Antragstellung wäre m. E. Ende Juni für den Zeitraum ab 1.08., Bearbeitungszeit für den Antrag sind für gewöhnlich 3-4 Wochen.

(30-05-2016, 22:21)Bitas schrieb: [ -> ]Ich überweise nur so viel bis mein Selbsbehalt von 880/1080€ erreicht sind.

Nee, das was im Titel steht. Was dir zum Existenzminium fehlt, bekommst du vom JC aufgestockt. Bleiben ca. 700 Euro über,
Miete und Unterhalt schon bezahlt. Exklusive die Leistungen für die Umgangswahrnehmung.

(30-05-2016, 22:21)Bitas schrieb: [ -> ]Ich beantrage beim JC eine Abänderung des Titels.

Nee, erst bei der Mutter. Danach, nach 10-14 Tagen, (wenn die ablehnt oder sich in Schweigen hüllt) beim Amtsgericht VKH für Unterhaltsabänderung beantragen. Weiß gerade selber nicht, ob im VKH-Verfahren wg. Unterhalt schon Anwaltspflicht besteht.
Das JC ist dafür nicht zuständig.

(30-05-2016, 22:21)Bitas schrieb: [ -> ]Ich soll in meine Bewerbung schreiben, das ich 644€ Unterhalt zahlen und somit mindestens 1724€ Netto verdienen muss? Kann der JC mir daraus nicht einen Strick drehen und sanktionieren?

Das war wohl ironisch gemeint. In der Selbstauskunft an den AG bist du natürlich geschieden/getrennt und hast Kinder. Das ist inhaltlich die gleiche Botschaft aber nicht so offensichtlich unverschämt wie der erste Vorschlag. Unterhaltspflichtige sind nicht gerade die Creme de la Creme auf dem Merkzettel von Personalern. Das wissen mittlerweile auch einige JC, das eine Anspannung da nicht viel bringt. Die sind dann schon zufrieden, wenn überhaupt irgendetwas Bares reinkommt.

(30-05-2016, 22:21)Bitas schrieb: [ -> ]Niemals mehr kann ich so viel Geld verdienen....meine Gelenke sind im A..., Psychisch sehr angeschlagen, beruflicher Anfänger und bald 50 Jahre....
Was heißt....dann bockst du wie ein Esel? Wann soll ich bocken?
Soll ich den AfA SB informieren?

Er meint wohl, das du dich weder von dem JC, noch von dem Arbeitgeber gängeln lassen sollst, dich über Gebühr anzustrengen. Der Treppenwitz ist doch, das höhere Einkünfte auch immer zu höheren Unterhaltspflichten führen und du gar nicht aus dem Hamsterrad herauskommst, wenn du einkommenstechnisch nicht gerade in den oberen Stufen der Düsseldorfer Tabelle unterwegs bist.
(31-05-2016, 11:45)raid schrieb: [ -> ]Sage und schreibe 2.600 Euro brutto müsste ich verdienen. Gut, das wäre natürlich möglich und auch mehr, nur steigt dann ja auch die Unterhaltslast enorm. Meinetwege verdiene ich 3.200 Euro brutto, zahle dann aber 700 oder 750 Euro Unterhalt für beide Kinder

Wenn sie mal 12 werden, kommst du auf fast 900 EUR. Zahlbetrag. Mit dem Kindergeld sinds deutlich über 1000 EUR Unterhalt. Heute. Die letzten 50 Jahre stiegen die Unterhaltssätze immer stärker wie die Einkommen, deshalb sind Mangelfälle heute auch Regelfälle. Das System hat sich zu Tode gesiegt.

Es gibt da noch andere Punkte. So sind die Tabellenunterhaltssätze immer nur das unterste Minimum. Von da aus geht es immer nur weiter nach oben. Übersehen wird zum Beispiel immer, wie oft Mehrbedarf und Sonderbedarf noch obendrauf anfällt. Selbst die Kindergartengebühren zahlst du anteilig oder sogar allein, wenn die Ex es vorzieht, nur auf ihrem Hintern zu sitzen.

Als Selbstzahler reisst dir das jedesmal das letzte Geld weg. Als Aufstocker sind alle diese Obendrauf-Kosten gedeckelt oder nichtexistent, weil das Einkommen bereits durch Unterhalt weg ist (und nur von ergänzenden Leistungen aufgestockt).
@sixteen Tons,
Du hast geschrieben: Bleiben ca. 700€ über.....das habe ich nicht geschnallt.

Beispiel:
Ich Stocke jetzt auf, bis nächstes Jahr April finde ich keinen Job, wenn ALG1 endet und ich kein Einkommen mehr habe kann ich auch nicht mehr aufstocken und ab dann laufen Schulden auf aber mein Existenzminimum, sprich harz4, bekomme ich weiter.
Habe ich das soweit richtig verstanden?

Ihr habt natürlich recht, es macht echt überhaupt keinen Sinn sich den A.... Aufzureißen.
Ich habe absolut keine Probleme oder Angst mit dem Existenzminimum zu leben.
Was ich lernen muss bei den Behörden ruhig zu bleiben.

Super Forum hier!

@raid,

Unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Ich sehe das haargenauso wie Du.
Ich zahle seit 33 Jahren ein, habe recht gut verdient, bin krank geworden und von jetzt auf gleich der Depp.....nee danke, ich kann auch anders.
(31-05-2016, 15:14)Bitas schrieb: [ -> ]@sixteen Tons,
Du hast geschrieben: Bleiben ca. 700€ über.....das habe ich nicht geschnallt.

Das hast du als Aufstocker nach Abzug aller Fixkosten (Warmmiete, Unterhalt) am Monatsanfang Cash in der Tasche. Deine Privatvergnügen mußt du davon natürlich noch selber bezahlen (Versicherungen, Telefon, Strom usw.).

(31-05-2016, 15:14)Bitas schrieb: [ -> ]Beispiel:
Ich Stocke jetzt auf, bis nächstes Jahr April finde ich keinen Job, wenn ALG1 endet und ich kein Einkommen mehr habe kann ich auch nicht mehr aufstocken und ab dann laufen Schulden auf aber mein Existenzminimum, sprich harz4, bekomme ich weiter.
Habe ich das soweit richtig verstanden?

Ohne Titelabänderung, ja.

(31-05-2016, 15:14)Bitas schrieb: [ -> ]Ihr habt natürlich recht, es macht echt überhaupt keinen Sinn sich den A.... Aufzureißen.
Ich habe absolut keine Probleme oder Angst mit dem Existenzminimum zu leben.
Was ich lernen muss bei den Behörden ruhig zu bleiben.

Es ist ganz gut, wenn man wenigstens einen 450 Euro Job aufgabeln kann. Dann muß man sich nicht
ganz so sehr von der Grundsicherung gängeln lassen und kann da auch mal etwas selbstbewusster auftreten.
Wer aber nur am Staatstropf hängt, ist denen auf Gedeih und Verderben ausgeliefert, da hilft auch keine Demut.
Das ist dann echt blöd, wenn am Monatsersten Ebbe auf dem Konto ist und da Ebbe bleibt und man dich erst mal rotieren lässt. Hinterher war es natürlich und im günstigsten Fall "nur" ein EDV-Fehler.
Ich beziehe ja ALG1 1530,90€, soweit ich das verstanden habe ist ALG1 kein Erwebseinkommen und somit bleiben mir doch wieder die 404€.
Sorry, das ich erneut nachhaken muss.
Mea Culpa. Ohne Erwerbseinkommen keine Freibeträge. In deinem Fall also 404 Euro, ja. Sorry.
Update:

Nachdem ich meiner Tochter die Entscheidung abgenommen habe bei welchem Elternteil sie in Zukunft leben soll (Mutter), habe ich den Entschluss gefasst in ca. einem Jahr, Deutschland zu verlassen.
Ich bin für die vielen guten und gut gemeinten Ratschläge hier sehr dankbar, ich habe verstanden dass die meisten Member hier im Forum den Weg des Aufstockers am besten finden. Dieser weg ist wahrscheinlich der, mit dem geringsten Gegenwind und Ärger. Ich kann diesen Weg leider nicht gehen, ich schaffe es nicht mich auf Dauer mit den JC rumzuärgern, meine Psyche ist sehr angeschlagen und es könnte durchaus passieren dass ich einen solchen SB tätlich angreife.
Ich bin in Psychologischer Behandlung wegen unkontrollierbarer Aggression, ungerechten Menschen gegenüber. Die Therapeutin meint auch, ohne die rechtlichen Folgen zu kennen, dass unter meinen Voraussetzungen eine Auswanderung das Beste ist, besser heute als morgen. Mein Hausarzt kennt mich und meine Ex seit vielen Jahren und sagt auch, nix wie weg.

Meine Ex hat ohne Unterhalt und Jugendamt Vorschuss über 2000€. Das heißt meine Kinder wird es nicht schlecht gehen, mir geht es aber immer schlechter und das hilft auch niemanden.

Meine Lebenspartnerin kommt von den Philippinen, wir sind seit 4 Jahren zusammen, sie kennt all meine Probleme, finanziell und psychisch, sie steht immer zu mir und unterstützt mich wo sie kann.
Sie ist gebildet, hat unter anderen einen Masterabschluss, hatte einen guten Job bei der Regierung. Wir haben auf den Philippinen mehrere Geschäfte laufen und können von den einnahmen gut leben, ein schönes Haus und Auto ist bereits vorhanden. Mein gespartes braucht sie nicht, weil sie 10-mal so viel hat wie ich.

Ich möchte, ähnlich wie Dino, nicht abtauchen.
Ich möchte weiter Unterhalt zahlen, so gut ich kann.
Ich möchte jährlich für 3 bis 4 Monate nach D reisen, um meine Kinder und Familie zu besuchen, das würde meine Partnerin bezahlen.

Ich habe mehrfach das FAQ gelesen und auch Dinos Bücher.
Falls mir Member noch brauchbare Tipps geben können, um möglichst wenig Ärger mit den Behörden und der Justiz zu bekommen, immer her damit.
Gibt es hier Männer die einen ähnlichen Weg gegangen sind?

Dieser Weg ist schwer für mich, wegen der Trennung zu den Kindern…..aber ich muss es versuchen, bevor ich vor die Hunde gehe.

Gruß Bitas
Wenn du das als deinen Weg siehst, gehe ihn. Wenn sogar dein Hausarzt und die Psychologin dazu rät...
Gut übrigens, dass du dich in Behandlung begeben hast. Die unkontrollierbarern Aggression kenne ich auch sehr gut. Immer deeskalierend, ruhig, überlegt - und lötzlich kippt man in ein anderes Menschsein, das man vorher an sich noch nie kannte.
Ich kann natürlich auch nicht wissen ob es auf Dauer funktioniert....Probleme wird es überall geben!
Falls es nicht funktioniert kann ich ja jederzeit wieder zurück, habe einen mittleren fünfstelligen € Betrag, eine gute und starke Familie sowiw den D Reisepass, damit sollt eine Rückreise nach D machbar sein.
Bitas, aufstocken ist sicher nicht die Ultima Ratio für einen gebeutelten Durchschnittsverdiener, Zahlesel und Umgangsonkel.

Es ist eine Option von mehreren und kann das Risiko des Auflaufens von Unterhaltsschulden verringern, aber es ist auch kein Garant für familiären Frieden. Anders als Raid habe ich ganz andere Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht und wenn ich nicht schon wegen meiner "Altlasten" in therapeutischer Behandlung gewesen wäre, die hätten mich mit Sicherheit dahin gebracht. Hinzu kommt, das bei den geplanten Gesetzesänderungen im Sozialrecht auch weitere tiefe Einschnitte für Aufstocker geben wird. Es ist also auch keine soziale Hängematte, auf die man sich bequem bis zum Ende der Unterhaltspflicht legen könnte. Wenn man vielleicht von dem Landkreis absieht, indem Raid sich gerade aufhält. ;-)

Deinen Wunsch nach dem "des zur Ruhe kommen" kann ich nachvollziehen. Ich habe mir auch mal eine Auszeit genommen, auch wenn es nicht gleich eine Abreise ins Ausland war. Die Zukunft ist offen und es vielleicht nur eine Station deiner Reise. Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, wüsste ich nicht, welchen Streß man dir noch machen könnte. Es ist auch nicht alles vorhersehbar. Man muß nicht blauäugig in das Szenario laufen, aber es hilft auch nichts, an jeder Ecke Gespenster zu sehen.
@ST,
den mindest Unterhalt nach DT kann ich nicht bezahlen. Das heißt es werden Unterhaltsschulden auflaufen, dann geht die Jagt auf mich los.
(16-06-2016, 14:15)Bitas schrieb: [ -> ]dann geht die Jagt auf mich los.

Im leeren Wald könnten sie Treiber aufbieten, Hörner erschallen lassen, rumknallen, das interessiert niemand mehr.

Noch nie in der Geschichte dieses Landes lebt es sich so komfortabel mit Schulden wie heute. Sachpfändungen gibts praktisch keine mehr, die ganze Wirtschaft und der Staat selber hat sich auf Insolvente eingestellt. Der über die Jahre hinweg immer drastischere, schnellere, vollständigere Durchgriff auf alle Daten der Schuldner hat lustigerweise sogar zu sinkenden Gläubigerbefriedigungsquoten geführt. Erstens weiss der Schuldner heute, dass er durchleuchtet wird und stellt sich von vornherein darauf ein, zweitens kühlte nicht besser die heissen Juristen- und Gläubigerphantasien über Geldverstecke von Schuldnern ab wie dieser totale Durchgriff. Dem Bürger in den Hintern glotzen haben sie perfektioniert, und oh Wunder über Wunder: Da ist ja wirklich nichts zu holen. Nackt zu sein ist heute schnell bewiesen und stört kaum mehr.

Wenn es dir gut tut, mach es, aber wegen Schulden brauchst du das Land nicht verlassen.
(16-06-2016, 14:40)p__ schrieb: [ -> ]Wenn es dir gut tut, mach es, aber wegen Schulden brauchst du das Land nicht verlassen.

So lange keiner den §170 StGB zückt, ist es auch nicht problematisch, nicht den Mindest-KU zahlen zu können.
Ich will da jetzt gar nicht zu tief einsteigen, aber da muß erst einmal ein Verschulden nachgewiesen werden und
das wird nicht durch Einkommenstfiktionsträumereien von Familiengerichten entschieden, sondern auf Grundlage
von harten Fakten.

Die Schulden kann man dann später kulmulativ in die Cloud hochladen.

@Raid

Es ist eigentlich auch egal, warum und wieso. Das Aufstocken ist kein Selbstläufer und das können dir auch andere Geringverdiener bestätigen, die nicht mal mit Unterhaltspflichten etwas am Hut haben. Ich finde es nicht richtig, das so zu vermitteln, als wäre das genauso leicht wie eine Barabhebung vom Geldautomaten. Du bist ja auch nicht auf den Mund gefallen und kannst einem verständigen Sachbearbeiter ja auch noch Ursache und Wirkung von volkswirtschaftlichen und familienrechtlichen Zusammenhängen erklären. Das kann aber nicht jeder Unterhaltspflichtige und nicht jeder Sachbearbeiter ist verständig.

Gerade erst sprach ich mit einem Vater, der bei seinem JC Umgangsgeld beantragt hat. Die haben ihn nach Hause geschickt, die Mutter soll ihm von dem Unterhaltsvorschuß und dem Kindergeld etwas dafür abgeben. Und das im Jahr Drei nach der höchstrichterlichen Feststellung in der Sozialgerichtsbarkeit, das die Mutter die falsche Antragstelle ist.
@P
Schulden werden sich im Ausland wohl genauso wie in D auftürmen, ist mir egal.
Ich möchte den Weg gehen weil ich in D wie ein Verbrecher behandelt werde, JC, JA und der Ex ist völlig egal wie es mir geht, ich soll/muss zahlen......ich ziehe den Hut vor Männern die mit den Ämtern spielen können und sich ein gutes Leben auf Staatskosten machen können. Vor 10 Jahre hätte ich das vielleicht auch noch hin bekommen, aber heute nicht mehr.
Auch wenn es hier OT ist:

Die geplanten Gesetzesänderungen umfassen auch die Heizkosten, die demnächst gedeckelt werden sollen. Bis dahin wurden z. B. auch Heizkosten bezahlt, die durch mangelnde Isolierung entstanden sind. Man bekommt dann nicht mehr alle Wohnkosten durchgefochten.

Bis jetzt muß man vorsätzlich Sozialleistungsmißbrauch betreiben, um zu einer Rückzahlung gezwungen zu werden. Das war so gut wie nie beweisbar. Demnächst reicht das objektive Tatbestandsmerkmal, die Bedürfigkeit aufrecht zu erhalten. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist nicht mehr notwendig. Sofort 30% Tilgungssanktion.

Das JC darf demnächst bei vorläufiger Bewilligung bis zu 230 Euro mtl. von dem Erwerbstätigenfreibetrag unberücksichtigt lassen. Man muß danach selber Antrag auf endgültige Festsetzung stellen, sonst sind weitere Ansprüche nach 12 Monaten weg. Es wird fast überall nur noch vorläufig bewilligt. Selbst normale Angestellte mit Monatsfixum auf dem Konto haben schon eine Einkommensschwankung, wenn der Arbeitgeber zum Jahreswechsel einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchführt. Das reicht für die Vorläufigkeit der Bewilligung. Temporäre BG's sowieso, weil die Anzahl der Aufenthaltstage der Kinder eben immer erst im Nachhinein feststeht.

...und noch ein paar andere Goodies mehr.

Mit den ganzen neuen Regelungen sollen nach meiner Auffassung alle Beschlüsse des Bundessozialgerichtes konterkariert werden, welche die Leistungsberechtigten bei der Anwendung der bestehenden Gesetze in Schutz genommen haben.

Was die Verdienstmöglichkeiten von Zahleseln Unterhaltspflichtigen in der heutigen Zeit angeht, darum wissen die Richter m. E. ganz genau:

OLG Brandenburg, Az. (1) 53 Ss 163/12 (79/12) in 2012:

Zitat:Angesichts der sich immer mehr verschlechternden Situation auf dem Arbeitsmarkt kommt diesen Feststellungen sogar eine wachsende Bedeutung zu, wobei sich der Senat allerdings der Schwierigkeiten des Tatrichters, im Einzelfall jeweils für die Annahme der Leistungsfähigkeit im Sinne des § 170 StGB revisionsrechtlich ausreichende Feststellungen zu treffen, durchaus bewusst ist (vgl. Thüringer OLG, StV 2005, 213; BayObLG NJW 1990, 3284 m.w.N.).

http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/11/13...tspflicht/

Trotzdem wird im Familienrecht immer noch maximal Unterhalt ausgeurteilt.

Zu arm für Unterhalt?

Hartz IV ist keine Ausrede

http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-ist...09951.html

Wieso findest du das eigentlich Mist?
Wenn der Gesetzgeber doch der Meinung ist, das lieber der Unterhaltszahler aufstocken soll anstelle der Familie des Unterhaltsempfängers, dann hättest du diesen segensreichen Zustand ja gar nicht. Stattdessen würdest du den Obergerichtsvollzieher schon mit Vornamen kennen und dich wieder über gelbe Briefe vom Staatsanwalt freuen.
Kauf Dir einen alten Diesel, dann weisst Du wie Du das ueberschuessige Oel entsorgen koenntest. Rein Theoretisch natuerlich nur.
Mosche an alle,
Ich habe eine weitere frage, für die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe.
Angenommen ich tauche in Asien unter und werde von der EX oder Jugendamt nach 170 angezeigt.
Können meine Kinder die Anzeige wenn sie 18 sind wieder zurück ziehen oder muss ich den offenen Fall vor Gericht auf alle fälle ausfechten?

Gruß Bitas
Anzeigen sind Strafrecht, die zieht nicht der Anzeigende zurück, sondern der Staatsanwalt stellt sie ein.
Hallo an alle,

Eine weitere Frage, für die ich noch keine Antwort habe.
Wenn ich demnächst D verlasse und meine Ex dann Unterhaltsvorschuss beantragt, bekommt sie 536€.
Zahlen müßte ich DT Stufe 4, 11 und 13 Jahre, also einiges mehr.
Wenn die Ex "keine Anzeige" nach Paragraph 170 macht, also mit den 536€ zufrieden ist, laufen dann auch nur monatlich 536€ Schulden auf oder nach Titel?
Wie werden sich die Schulden zusammensetzen?

Danke und Gruß
Bitas
Es kann auch das Jugendamt oder die Unterhaltsvorschusskasse Strafantrag nach §170 StGB stellen.

Wenn man allerdings Kindesunterhalt zahlt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, also ca. 133.- € monatlich je Kind, dann kann man sich ja nicht strafbar machen.
Ich würde der Ex diese 536.- € zahlen, das ist immer noch viel billiger als DDT, und ansonsten ruhig abwarten was passiert. Wenn diese 536.- € zu wenig sein sollten, dann hätte sich ja auch die Unterhaltsvorschusskasse strafbar gemacht.....
Danke.
Die 536€ habe ich nicht, maximal 200€, die bin ich auch bereit zu zahlen.
Also werden vermutlich nach Titel Schulden auflaufen?
Ja nach Titel.

Kannst der Ex ja noch zum Abschied ein Abänderungsverfahren "schenken". Du hast dich in Thailand verliebt und wanderst aus. Heiraten und den Goldfisch hier her holen magst du nicht. Deutsches Familienrecht ist zu unberechenbar.

Insofern Antrag auf Reduzierung.

Keine Ahnung, wie das ausgeht.

Hat vermutlich das Potential zum BGH!
OK, Schulden nach Titel. 
Das JA bezahlt aber nur 536€ monatlich, streichen die auch den Rest bis zum Betrag des Titels ein?
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