27-05-2015, 16:58
27-05-2015, 17:41
Also ich verstehe die Frage nicht.
Was willst du machen ?
Ich denke mal im Unterhaltsrecht ist Einkommen gleich Einkommen. Egal aus welcher Quelle es sprudelt.
Was willst du machen ?
Ich denke mal im Unterhaltsrecht ist Einkommen gleich Einkommen. Egal aus welcher Quelle es sprudelt.
27-05-2015, 17:46
Kann ich als Hartz4-er den Unterhalt von 225€ mit einem 165€ Minijob aufstocken. Ist das besser ausgedrückt?
Gruß
Gruß
27-05-2015, 17:58
(27-05-2015, 17:46)PapaWilli schrieb: [ -> ]Kann ich als Hartz4-er den Unterhalt von 225€ mit einem 165€ Minijob aufstocken. Ist das besser ausgedrückt?
Gruß
Tja, auch in dieser Version verstehe ich nicht worum es geht.
Wer bezieht hier von wem weswegen Unterhalt ?
Und wer will arbeiten gehen und wer behindert wen daran arbeiten zu gehen ?
Mir fallen so spontan keine Konstellationen ein die einen daran hindern das man arbeiten geht und Geld verdient.
Es sei denn du hast Berufsverbot (wurde aber wohgl abgeschafft) oder du sitzt im Knast.
Wie gesagt. Ich kann deiner Frage nicht entnehmen worum es geht und welches Problem du hast.
27-05-2015, 18:27
Du kannst nur die höhe aufstocken, die du Verdienst. Außerdem hast du dann keine freibeträge mehr. Also wenn du 255€ unterhalt zahlst, solltest du mindestens 355€ verdienen das es sich lohnt. 100€ freibetrag und 255€ unterhalt, der von deinem Einkommen abgezogen wird. Bei 165€ einkommen kannst du logischerweise auch nur 165€ abziehen.
27-05-2015, 18:41
C
Ich auch nicht. Aber vielleicht raten.
PapaWilli steht im ALGII Bezug, bekommt Regelleistung plus KdU. Ausserdem hat PapaWilli Unterhaltsforderungen iH von 225 Euronen an der Backe. Diese würde er gerne vom JC bezahlt wissen mit Hilfe eines Jobs, in dem er gedenkt, 165 Euronen zu erwirtschaften. Unterm Strich soll mutmasslich das selbe in der Geldbörse landen.
Das funktioniert so aber nicht wirklich.
Was geht: generell wird eigenes Einkommen im ALG Bezug angerechnet, d.h. die Leistungen des JC reduzieren sich.
Ist Unterhalt tituliert und wird auch nachweislich geleistet, so steht dieser Teil des Einkommens bei der berechnung der JC Leistungen nicht zur Debatte. Diese 225 stünden ihm nicht zur Verfügung. Mit nur 165 Eus einkommen kann PapaWilli aber diese 225 nicht zahlen. Davon ab, sind mW die ersten 100 Eus Einkommen eh anrechnungsfrei um vom Rest verbeleibt auch noch ein Prozentsatz anrechnungsfrei (20%?).
Unterm Strich wird PapaWilli mehr ranschaffen müssen, damit er trotz Unterhaltszahlung weiterhin seinen vollen Regelbedarf hat.
Edit: bubi war schneller
(27-05-2015, 17:41)Bruno schrieb: [ -> ]Also ich verstehe die Frage nicht.
Ich auch nicht. Aber vielleicht raten.
PapaWilli steht im ALGII Bezug, bekommt Regelleistung plus KdU. Ausserdem hat PapaWilli Unterhaltsforderungen iH von 225 Euronen an der Backe. Diese würde er gerne vom JC bezahlt wissen mit Hilfe eines Jobs, in dem er gedenkt, 165 Euronen zu erwirtschaften. Unterm Strich soll mutmasslich das selbe in der Geldbörse landen.
Das funktioniert so aber nicht wirklich.
Was geht: generell wird eigenes Einkommen im ALG Bezug angerechnet, d.h. die Leistungen des JC reduzieren sich.
Ist Unterhalt tituliert und wird auch nachweislich geleistet, so steht dieser Teil des Einkommens bei der berechnung der JC Leistungen nicht zur Debatte. Diese 225 stünden ihm nicht zur Verfügung. Mit nur 165 Eus einkommen kann PapaWilli aber diese 225 nicht zahlen. Davon ab, sind mW die ersten 100 Eus Einkommen eh anrechnungsfrei um vom Rest verbeleibt auch noch ein Prozentsatz anrechnungsfrei (20%?).
Unterm Strich wird PapaWilli mehr ranschaffen müssen, damit er trotz Unterhaltszahlung weiterhin seinen vollen Regelbedarf hat.
Edit: bubi war schneller
27-05-2015, 18:53
Danke. Beitrag kann geschlossen werden.
Gruß
Gruß