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Normale Version: Neues Gesetz zum Melderecht
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Zitat:Es werde kein zentrales Melderegister geben, aber einen Online-Zugriff auf alle Register.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article140...w_facebook

Bereschit

(30-04-2015, 08:40)Blumentopferde schrieb: [ -> ]
Zitat:Es werde kein zentrales Melderegister geben, aber einen Online-Zugriff auf alle Register.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article140...w_facebook

Dann wird es Zeit, für all jene, die noch nicht folgenden Satz an die örtliche Meldebehörde geschickt haben, diesen abzusenden;

Ich widerspreche gem. MeldFortG § 44 Abs. 1 Satz 3 der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels für folgende Adresse:

Max Mustermann
Beispielstraße 1
12345 Musterstadt
(30-04-2015, 08:40)Blumentopferde schrieb: [ -> ]Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article140...w_facebook

Zitat:Allerdings wurde der Termin für die Einführung Ende März verschoben. Nun gilt das neue Melderecht erst ab 1. November.

Es eilt also nicht so furchtbar.

Simon II