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Malta --Unterhalt?
#1
Hallo zussammen,
ich lese nun schon seit eineiger Zeit hier mit und habe nun beschlossen meine eigene Frage zu stellen hoffe ihr könnt mir helfen!

Also ich habe einen sohn für den ich Unterhaltspflichtig bin.
Meine Ex bekommt unterhaltsvorschuss bezahlt und die kasse will nun das Geld von mir das ich monnentan auch Bezahle.
Nun steht ein Umzug nach Malta an aus beruflichen Gründen.

Nun meine Frage:
Kann bzw. muss ich weiterhin unterhalt bezahlen was passiert wenn ich das nicht tue?

Grüße
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#2
Willkommen sdjn!

Also, ob du Unterhalt zahlen "kannst", das weißt nur du..... ob du "musst" das hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab und davon, ob bereits ein Unterhaltstitel/Urkunde besteht oder nicht.

Weshalb zahlst du an das JA und nicht direkt an die Kinderbesitzerin?
Alter?
Wieviel will die Unterhaltsvorschuss-Kasse von dir? Für laufenden KU oder Rückstände?

Das hat alles gar nichts mit deinem Umzug zu tun. Und die Sachlage ändert sich auch durch den Umzug in keiner Weise. Es "passiert" im Nichtzahlungsfall einfach, dass das JA stärker den Druck erhöht.... und wenn ein Titel besteht dann einfach zur Vollstreckung übergeht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Danke Sorglos,
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2

Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.

Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?

Grüße
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#4
(22-08-2013, 12:34)sdjn schrieb: Hallo zussammen,
ich lese nun schon seit eineiger Zeit hier mit und habe nun beschlossen meine eigene Frage zu stellen hoffe ihr könnt mir helfen!

Also ich habe einen sohn für den ich Unterhaltspflichtig bin.
Meine Ex bekommt unterhaltsvorschuss bezahlt und die kasse will nun das Geld von mir das ich monnentan auch Bezahle.
Nun steht ein Umzug nach Malta an aus beruflichen Gründen.

Nun meine Frage:
Kann bzw. muss ich weiterhin unterhalt bezahlen was passiert wenn ich das nicht tue?

Grüße

Mit dem Wort MUSS ist so ne Sache. Du MUSST nur sterben irgendwann. Ansonsten MUSST du garnix. Das Jugendamt wird auf jeden Fall solange es Kentniss davon hat wo du dich aufhaelst das Geld von dir haben wollen und notfalls gegen dich klagen um einen Titel gegen dich zu erwirken. Wenn du nach Malta ziehst und bei der Abmeldung in Deutschland jedoch eine ganz andere Anschrift angibst so dass niemand Kentniss davon hat wo du hingezogen bist und wo du arbeitest dann wird es fuer das Jugendamt erst mal schwer sein seine Forderungen geltend zu machen.
Wenn du also nicht zahlst und du fuer das Jugendamt nicht greifbar bist und auch so es schwer ist dir etwas zuzustellen dann passiert meistens erst mal nichts bis sie eben kentniss von deiner Adresse haben um dir so bestimmte Schreiben zustellen zu koennen.
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#5
Na klar musst du weiterhin Unterhalt bezahlen...

Und wenn du es nicht machst, laufen Schulden auf. Die Eintreibung der Schulden erfolgt dann mit mehr oder weniger starker Motivation mit Hilfe des deutschen Staates. (in deinem Fall ist die Motivation etwas höher, weil UV geleistet wird.)
Zusätzlich könnte eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung folgen, was dann ggf. Probleme beim beantragen eines Reisepasses verursachen kann.

Sofern niemand weiß, dass du in Malta arbeitest / wohnst wird die Schuldeneintreibung wohl ins Leere laufen. Falls du von deinem Arbeitgeber nur entsendest oder versetzt wirst haben die Eintreiber bereits eine Spur. Der Rest ist dann einfach.

Falls du eine völlig neue Beschäftigung (ohne Bezug zu deiner jetzigen Stelle) auf Malta findest und dort hin ziehst und keine Spuren verursachst, kannst du dort unbeschwert leben. (außer Passproblematik)
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#6
(22-08-2013, 13:05)sdjn schrieb: Danke Sorglos,
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2

Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.

Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?

Grüße

Die unterhaltsvorschusskasse kann nur das pruefen was du ihnen zur verfuegung stellst. Wollen sie mehr detaillierte Sachen erfahren von denen du nicht bereit bist ihnen Auskunft zu erteilen dann bleibt Ihnen nur der gang zur Staatsanwaltschaft. Nur die Staatsanwaltschaft haette die Moeglichkeiten genauer zu pruefen was auf deinen Konten "in Deutschland so passiert. Allerdings nur auf Deutschland bezogen. Eine deutsche Staatsanwaltschaft hat keinerlei Befugnisse in Malta. Da muesste sie schon mit den Malta Behoerden zusammenarbeiten wenn ueberhaupt ne Anschrift etc. bekannt ist.
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#7
Der Aufwand und die Risiken bei einer Unterhaltsflucht stehen in keinem Verhältnis zu den monatlichen 133 €.

Gibt es einen Unterhaltstitel, wenn ja, über welchen Betrag?
Sind bereits Unterhaltsschulden aufgelaufen, wenn ja, in welcher Höhe?
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#8
Danke Leute für die Antworten!

(22-08-2013, 13:09)MitGlied schrieb: Na klar musst du weiterhin Unterhalt bezahlen...

Und wenn du es nicht machst, laufen Schulden auf. Die Eintreibung der Schulden erfolgt dann mit mehr oder weniger starker Motivation mit Hilfe des deutschen Staates. (in deinem Fall ist die Motivation etwas höher, weil UV geleistet wird.)
Zusätzlich könnte eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung folgen, was dann ggf. Probleme beim beantragen eines Reisepasses verursachen kann.

Sofern niemand weiß, dass du in Malta arbeitest / wohnst wird die Schuldeneintreibung wohl ins Leere laufen. Falls du von deinem Arbeitgeber nur entsendest oder versetzt wirst haben die Eintreiber bereits eine Spur. Der Rest ist dann einfach.

Falls du eine völlig neue Beschäftigung (ohne Bezug zu deiner jetzigen Stelle) auf Malta findest und dort hin ziehst und keine Spuren verursachst, kannst du dort unbeschwert leben. (außer Passproblematik)

Danke dafür, das habe ich mir in etwa so auch gedacht die Sache ist die das ich weder flüchten noch untertauchen will das heißt das ich zu gebener Zeit wieder nach Deutschland zurückkehren werde.

Ist es jetzt so das ich dann das Geld was sie vorher nicht bekommen habe sozusagen zusammenrechnen und es dann von mir vordern?

(22-08-2013, 13:10)keinencent schrieb:
(22-08-2013, 13:05)sdjn schrieb: Danke Sorglos,
das leigt daran das meine ex vom Sozialamt unterstützt wird und die den unterhalt wohl direkt mit angekurbelt haben. Also sozusagen um sicher zu gehen das sie den Untehalt erhält.
er ist 2 1/2

Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.

Die Frage ist ja 1. kann die (Was ist KA?) Unterhalstvorschuss kasse oder wie die heißen den im außland prüfen wie viel ich verdiene? (Einkommensuntergrenze) und ist ein solcher titel überhaupt im ausland volstreckbar?

Grüße

Die unterhaltsvorschusskasse kann nur das pruefen was du ihnen zur verfuegung stellst. Wollen sie mehr detaillierte Sachen erfahren von denen du nicht bereit bist ihnen Auskunft zu erteilen dann bleibt Ihnen nur der gang zur Staatsanwaltschaft. Nur die Staatsanwaltschaft haette die Moeglichkeiten genauer zu pruefen was auf deinen Konten "in Deutschland so passiert. Allerdings nur auf Deutschland bezogen. Eine deutsche Staatsanwaltschaft hat keinerlei Befugnisse in Malta. Da muesste sie schon mit den Malta Behoerden zusammenarbeiten wenn ueberhaupt ne Anschrift etc. bekannt ist.

Und wie warscheinlich ist es das in so einem Fall die Maltesischen Behöreden amtshilfe leisten und währen falsche angaben dann ein Straftatbestand?
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#9
Solange du dich in Europa aufhaelst brauchst du eh keinen Reisepass. Und perso wirst du IMMER bekommen egal was gegen dich vorliegt.
Solltest du vorhaben weiter weg zu gehen empfiehlt es sich einen Reisepass jetzt zu beantragen mit 48 seiten und einer gueltigkeit von 10 Jahren. Ist der neue Arbeitgeber nicht bekannt sollte bei der Abmeldung in Deutschland eine andere Adresse angegeben werden. Es empfiehlt sich die Anschrift eines Hotels irgendwo dass jedoch mit dem Zielland nichts zu tun hat. Vermoegen sollte immer Bar abgehoben werden. Im Notfall Western Union benutzen und Geld von Western Union Deutschland nach Western Union Malta senden. Dann nach Malta und das Geld bei western union abheben. Ist besser als mit viel Bargeld eventuell an den grenzen angehalten zu werden. Western Union ist doch praktischer Smile Die Schulden koennen ja ruhig auflaufen. Deutschland ist mit Milliarden verschuldet und wen interessiert es. Dann hast halt schulden. Solange du flexibel bleibst und niemand erfaehrt wo du arbeitest und dich aufhaelst koennen in deutschland die schulden auflaufen. Wen juckts.
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#10
(22-08-2013, 13:27)Nathan schrieb: Der Aufwand und die Risiken bei einer Unterhaltsflucht stehen in keinem Verhältnis zu den monatlichen 133 €.

Gibt es einen Unterhaltstitel, wenn ja, über welchen Betrag?
Sind bereits Unterhaltsschulden aufgelaufen, wenn ja, in welcher Höhe?

Ich glaube einen Titel gibt es noch nicht zumindest soweit ich weiß,
ja schulden in höhe von 500 Euro
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#11
Wenn Du beim Jugendamt nichts unterschrieben hast und es kein Unterhaltsurteil gegen Dich gibt, dann laufen auch keine Unterhaltsschulden auf.

Woher kommen die 500 €? Aus Rückständen bei der monatlichen 133 € Zahlung?

Versuche einen Titel zu vermeiden so lange es geht und zahle brav die 133 € weiter, auch in Malta. Mit diesem geringen Unterhalt bist Du bestens bedient, weniger geht nicht ohne irgendwann Gefahr zu laufen strafrechtlich verfolgt zu werden.
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#12
(22-08-2013, 13:41)Nathan schrieb: Wenn Du beim Jugendamt nichts unterschrieben hast und es kein Unterhaltsurteil gegen Dich gibt, dann laufen auch keine Unterhaltsschulden auf.

Woher kommen die 500 €? Aus Rückständen bei der monatlichen 133 € Zahlung?

Versuche einen Titel zu vermeiden so lange es geht und zahle brav die 133 € weiter, auch in Malta. Mit diesem geringen Unterhalt bist Du bestens bedient, weniger geht nicht ohne irgendwann Gefahr zu laufen strafrechtlich verfolgt zu werden.

Ja aus rückständen aus den 133€
Danke ich glaube du hast recht!
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#13
Kann Nathan nur Recht geben. Also bei 133 euro lohnt sich der Aufwand nicht.
Versuche mit dem Jugendamt eine Einigung ueber die aufgelaufenen Schulden zu erreichen. Beispielsweise Ratenzahlung von 10 bis 20 euro und dann die 133 Euro weiter zu bezahlen. Am besten mal mit dem oder der Sachbearbeiter(in) telefonieren und fragen wie man sich da einig werden kann. Wenn es um mehr Geld geht dann lohnt sich sicher eine Unterhaltsflucht aber diese Betraege sind ja wirklich laecherlich.
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#14
eins noch @Nathan
wieso einen Titel so lange wie möglich vermeiden?
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#15
Ein Unterhaltstitel ermoeglicht es dem Jugendamt auf deine Konten zuzugreifen und Gehalt, Rente ... etc. zu pfaenden!
Deshalb soll man den Unterhaltstitel vermeiden.
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#16
(22-08-2013, 13:50)keinencent schrieb: Ein Unterhaltstitel ermoeglicht es dem Jugendamt auf deine Konten zuzugreifen und zu pfaenden!
Deshalb soll man den Unterhaltstitel vermeiden.

Verstehe... das gilt aber nur für deutsche Konten richtig?
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#17
Deutschland gehoert wie Malta zu Europa. Wenn Konten im Ausland in dem Falle in der EU dem Glaubiger bekannt sind dann kann mit einem Titel natuerlich auch dort gepfaendet werden bzw. Bankguthaben gesperrt werden. Deshalb sollte ein Titel vermieden werden wie Nathan ja bereits schrieb! Ist denn der neue Arbeitgeber der Ex oder irgendjemanden bekannt? Moechtest du irgendwann wieder nach Deutschland zurueckkommen?
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#18
(22-08-2013, 13:45)keinencent schrieb: Versuche mit dem Jugendamt eine Einigung ueber die aufgelaufenen Schulden zu erreichen. Beispielsweise Ratenzahlung von 10 bis 20 euro und dann die 133 Euro weiter zu bezahlen. Am besten mal mit dem oder der Sachbearbeiter(in) telefonieren und fragen wie man sich da einig werden kann.

Das würde ich keinesfalls tun, keine schlafenden Hunde wecken.

Lege monatlich einen kleinen Betrag zur Seite und warte, bis sich das Jugendamt wegen der Unterhaltsschulden bei Dir meldet, dann kannst Du eine kleine Abschlagszahlung anbieten. Versuche möglichst keine neue laufende Verpflichtung beim Jugendamt einzugehen.
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#19
Schulden können auch auflaufen wenn kein Titel besteht. Ziviles Gerichtsurteil auf Basis deiner bisherigen Bezüge genügt.
Solange kein Titel besteht ist es natürlich umso einfacher: Gerichtsurteil dauert einige Wochen, danach muss erst mal dein Aufenthaltsort gefunden werden usw.

Falls du ein Konto in Deutschland hast kann das Jugendamt die Kontodaten herausfinden und dort lospfänden.
Wenn du ein Konto in einem anderen Land hast UND nicht in Deutschland wohnst, kann zunächst einmal keine deutsche Behörde legal rausfinden bei welcher Bank sich dein Konto befindet, es sei denn es geht um ganz erhebliche internationale Straftaten.

Der Vorteil vom Ausland liegt darin, dass es nicht mehr so einfach möglich ist deinen Aufenthaltsort/Wohnsitz herauszufinden und dass die üblichen Repressionswege nicht funktionieren.
Wenn du den Schritt wagst, dann musst du lernen, die Klappe zu halten und alle die dich verraten könnten dürfen eben nicht wissen, wo du wohnst/lebst/arbeitest.

Ggf. macht es sogar Sinn falsche Spuren zu legen.

Zum Thema Auswandern: Wegen geringer Schulden auszuwandern ist völliger Blödsinn. Man wandert aus, weil man am anderen Ort bessere Lebensbedingungen findet, also schönere Gegend, bessere bezahlung, mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, weniger Repressionen usw.
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#20
(22-08-2013, 14:25)Nathan schrieb:
(22-08-2013, 13:45)keinencent schrieb: Versuche mit dem Jugendamt eine Einigung ueber die aufgelaufenen Schulden zu erreichen. Beispielsweise Ratenzahlung von 10 bis 20 euro und dann die 133 Euro weiter zu bezahlen. Am besten mal mit dem oder der Sachbearbeiter(in) telefonieren und fragen wie man sich da einig werden kann.

Das würde ich keinesfalls tun, keine schlafenden Hunde wecken.

Lege monatlich einen kleinen Betrag zur Seite und warte, bis sich das Jugendamt wegen der Unterhaltsschulden bei Dir meldet, dann kannst Du eine kleine Abschlagszahlung anbieten. Versuche möglichst keine neue laufende Verpflichtung beim Jugendamt einzugehen.

Werden die schlafenden Hunde nicht eh schon geweckt wenn in der Buchhaltung beim Jugendamt ein Soll von 500 Euro besteht?
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#21
Wer meldet sich schon freiwillig beim Jugendamt, um Schulden zu bezahlen? Das ist von vornherein verdächtig und wer anbietet, freiwillig ein wenig zu bezahlen, der kann aus Sicht des Jugendamts unfreiwillig noch viel mehr bezahlen.
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#22
(22-08-2013, 13:05)sdjn schrieb: Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.

Die 133,- € würde ich beim Notar titulieren lassen und diese weiter bezahlen. Die Schulden nicht abtragen. Dann sollte man einen Bekannten beauftragen, der monatlich diesen Unterhalt in Bar bei einer Bank einzahlt. Das dürfte easy sein.

Bei der Abmeldung in Deutschland muss keine neue Anschrift angegeben werden. Anderslautende Aussagen stimmen nicht.

Es empfiehlt sich natürlich nichts über den neuen Wohnort zu plaudern und wenn doch, dann wird die Post vom Jugendamt Dich erreichen. Das ist nicht weiter tragisch. Ich wohne nun seit 4 Jahren in Österreich und das Jugendamt hat mich bis heute nicht gepfändet. Man braucht da ein wenig Sitzfleisch und sitzt dieses Thema einfach aus. Dem Jugendamt sollte man eh nicht antworten. Deals sollte man auch nicht eingehen. Diese haben keinen Bestand.

Man muss einfach unterscheiden, was die Gesetzeslage ist und ob das Jugendamt diesen Weg überhaupt beschreitet. Deswegen: aussitzen und keine Informationen geben.

Ansonsten guten Start in Malta!
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#23
(22-08-2013, 16:12)Leutnant Dino schrieb:
(22-08-2013, 13:05)sdjn schrieb: Im momment bezahle ich 133 Euro exakt so viel wie sie bekommt, für laufenden Untehalt.

Die 133,- € würde ich beim Notar titulieren lassen und diese weiter bezahlen. Die Schulden nicht abtragen. Dann sollte man einen Bekannten beauftragen, der monatlich diesen Unterhalt in Bar bei einer Bank einzahlt. Das dürfte easy sein.

Bei der Abmeldung in Deutschland muss keine neue Anschrift angegeben werden. Anderslautende Aussagen stimmen nicht.

Es empfiehlt sich natürlich nichts über den neuen Wohnort zu plaudern und wenn doch, dann wird die Post vom Jugendamt Dich erreichen. Das ist nicht weiter tragisch. Ich wohne nun seit 4 Jahren in Österreich und das Jugendamt hat mich bis heute nicht gepfändet. Man braucht da ein wenig Sitzfleisch und sitzt dieses Thema einfach aus. Dem Jugendamt sollte man eh nicht antworten. Deals sollte man auch nicht eingehen. Diese haben keinen Bestand.

Man muss einfach unterscheiden, was die Gesetzeslage ist und ob das Jugendamt diesen Weg überhaupt beschreitet. Deswegen: aussitzen und keine Informationen geben.

Ansonsten guten Start in Malta!

Aussitzen? Guter Ratschlag!
Bis zur Rente laesst sich das perfekt aussitzen. Wie gehts dann weiter wenn die Rente kommt? Wie sitzt man die Schulden und Pfaendungen direkt von der Rente dann aus die sich ueber die Jahre angesammelt haben?
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#24
Nochmal kurz zur Vollstreckung von Schuldnertiteln im Ausland: Diese müssen vor einem örtlichen Gericht (im Ausland) anerkannt werden. Da bekommt man einen Bescheid vom Gericht. Dann dauert es noch einige Tage bis der Gerichtsvollzieher aktiv wird. Sowas geschieht nicht einfach so ohne davon zu erfahren. Ein Konto im Ausland wird nicht einfach so gepfändet. Ergo: Immer nur soviel auf dem Konto im Ausland belassen, was man zum Leben braucht. Das wird dann nicht gepfändet.

Noch ein genereller Tip: Leider tauchen immer wieder unsinnige Ratschläge auf, die Dich verwirren. Anders gesagt: Wenn Du krank bist, lässt Du Dich sicherlich nicht vom Taxifahrer Mustafa behandeln. So ist es auch beim Thema Ausland und Unterhalt.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#25
(22-08-2013, 16:27)keinencent schrieb: Aussitzen? Guter Ratschlag!
Bis zur Rente laesst sich das perfekt aussitzen. Wie gehts dann weiter wenn die Rente kommt? Wie sitzt man die Schulden und Pfaendungen direkt von der Rente dann aus die sich ueber die Jahre angesammelt haben?

1. Wenn die Rente (abzüglich Krankenversicherung) voraussichtlich unter dem Pfändungsbetrag liegt, dann kannst du das aussitzen bist du den Abgang machst.

2. Wenn die Rente doch deutlich höher sein sollte, solltest du eine Privatinsolvenz machen. In D geht das NOCH 7 Jahre, eine Gesetzesänderung zur Verkürzung mit einigen Schikanen ist im Gespräch.
Im europäischen Ausland ist so ne Insolvenz meist in viel kürzerer Zeit zu haben. Evtl. lässt sich ein Auswanderungsziel entsprechend koppeln.
Wichtig ist nur, dass die Schulden nicht einer unerlaubten Handlung zugeordnet werden können. Insolvenz im Ausland lohnt sich nur bei großen Schuldenbergen oder wenn du sowieso vorhast z.B. nach Frankreich zu ziehen.
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