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Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern?
#1
Hallo!
Ich bin selbst seit 4 Jahren getrennt lebend und habe 3 Kinder, die bei mir leben. Der Austausch mit meinem Ex-Partner läuft hervorragend. Wir sind noch nicht geschieden. Nun habe ich seit einem Jahr einen neuen Partner, der selbst 2 Kinder hat (7 und 11), auch er ist noch nicht geschieden, seit 1 1/2 jahren von seiner Frau getrennt und ist vor ein paar Monaten bei mir eingezogen. Bisher hat er die Regelung mit seiner Ex-Partnerin, dass er seine beiden Kinder von Donnerstag bis Montag bei sich hat und in der darauffolgenden Woche von Do auf Fr. Er ist voll berufstätig und die Mutter seiner Kinder auch. Er ist angestellt, sie ist selbstständig. Er bezahlt vollen Unterhalt für die Kinder und die Hälfte des Hauses, in dem die Kinder mit der Mutter wohnen. Sie bewohnt das Haus mit ihrem neuen Partner, der wiederum bezahlt Miete an sie, aber der Vater hat keinen Nutzen davon. Nun kommt es immer wieder vor, dass der Vater durch seine berufliche Tätigkeit die Kinder an den Donnerstagen und Freitagen zum Schulschluß nicht rechtzeitig abholen kann. Außerdem kommt es zu deutlich längeren Fahrtzeiten und zu höherem Aufwand, da er durch den Einzug zu mir deutlich weiter weg wohnt, als vorher. Also bittet er die Mutter um Unterstützung von ein paar Stunden Überbrückung, da er nicht permanent früher Feierabend machen kann. Sie stellt sich aber stur. Sie sagt es sei seine vereinbarte Betreuungszeit und es ist ihr egal, dass er einen längeren Weg zur Abholung hat, selbst Schuld, dass er etwas weiter weggezogen ist, sie müsse auch arbeiten und er muss für die vereinbarte Zeit die Kinder betreuen und auch dafür sorgen, dass die Kinder an den Nachmittagen zu ihren sportlichen Aktivitäten kommen (eine geht zum Schwimmtraining, die andere zum Fußballtraining). Sie kann ihm nicht helfen. Sie arbeitet zwar zu Hause, möchte aber nicht, dass die 11 jährige Tochter für 3 Stunden nach Hause kommt, von wo er sie abholen würde, weil sie dann nicht in Ruhe arbeiten kann. Desweiteren hat der Vater 3-4 Mal im Jahr Geaschäftsreisen, die ihm sein Arbeitgeber vorgibt. So hat er zum Beispiel demnächst eine Messe, von der er erst am Samstag zurückkommt. Nun fällt das auf ein Do-Mo Wochenende. Nun habe ich mich dazu bereit erklärt die beiden Kinder mit meinen dreien zusammen zu betreuen (auch ich bin voll berufstätig) und auch die Kinder morgens in die Schule zu fahren und dafür meine Kinder in der Zeit fremd betreut (durch meine Mutter) in die Schule zu schicken. Das ist eben Patchwork, jeder tut etwas für den anderen. Nun bin ich aber an dem einen Wochenende von Fr- Sa selbst nicht zu Hause, da eins meiner Kinder einen Wettkampf außerhalb unseres Wohnortes hat. Der Vater meiner Kinder nimmt die anderen beiden Kinder von uns. Bleibt aber die Betreuung der beiden Kinder meines partners offen. Unser Vorschlag: ich übernehme die Kinder Donnerstag und bringe sie Freitag in die Schule, die Mutter müsste die Kinder aus der Schule abholen und bis Samstag behalten, dann holt der Vater vom Rückweg von der Messe die Kinder wieder ab und behält sie, wie der Plan es vorssah, bis Montag. Aber die Mutter weigert sich, schreibt in einer Email: Ich kann die Kinder nicht nehmen. Sein Wochenende, seine Verpflichtung sich darum zu kümmern. Das sind jetzt zwei Beispiele. Aber die Grundsatzfrage ist eben: ist es tatsächlich seine Verpflichtung? Es geht nicht darum die Kinder nicht genug betreuen zu wollen und ich bekomme das mit meinem Expartner ja auch in Absprache immer gut geregelt, weil dann mal getauscht wird, weil man mal dem einen etwas abnimmt und umgekehrt. Ich halte meinem Expartner oft den Rücken frei und nehme die Kinder öfter, wenn er beruflich eingebunden ist, weil er mir ja auch schließlich Unterhalt für die Kinder zahlt. Da muss dann mein Beruf mal zurückstehen. Die Expartnerin meines neuen Partners stellt sich da aber völlig quer. Was ist nun seine Pflicht ? Wer MUSS sich um die offenen Betreungszeiten kümmern und wie kann man das regeln, wenn die Mutter zu keinem Kompromissgespräch bereit ist? Wir sind sehr ratlos! Freue mich über Ratschläge!
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#2
Ein paar Absätze erleichtern das Lesen.

Bei den Hauskosten ist mir nicht klar, wieso er zwar weiter die Hälfte zahlt (dann gehört das Haus doch auch beiden Noch-Ehepartnern?), aber gleichzeitig an den Mieteinnahmen für dieses Teileigentum nicht beteiligt ist.

Beim Umgang schreibst du von "vereinbarter Betreuungszeit". Wie vereinbart? Eine blosse mündliche provisorische Absprache? Oder schriftlich, vor Gericht? Wie bindend ist die Absprache gewesen?

Von 14 Tagen zähle ich fünf bis sieben Tage beim Vater, sieben bis neun Tage bei der Mutter. Dass er damit vollen Unterhalt (plus vermutlich die vollen Umgangskosten) obendrauf bezahlt, ist hochgradig schwachsinnig, aber kein Schwachsinn ist dumm genug, um nicht von deutschen Juristen als "rechtens" geadelt zu werden. Der BGH hat entschieden, dass solche "fast-Wechselmodelle" nicht oder fast nicht relevant für den Unterhalt sind.

Es gibt zwei Richtungen, in die er gehen kann, aber für beide muss die Umgangsregelung geändert werden. Entweder, er schafft es mit deiner Hilfe, ein "richtiges" Wechselmodell als 7/7 Tage zu bekommen, den Unterhalt kann er dann z.B. in externe Betreuungshilfe stecken. Oder er muss Umgangstage abgeben.
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#3
(08-08-2013, 15:12)p schrieb: Ein paar Absätze erleichtern das Lesen.

Bei den Hauskosten ist mir nicht klar, wieso er zwar weiter die Hälfte zahlt (dann gehört das Haus doch auch beiden Noch-Ehepartnern?), aber gleichzeitig an den Mieteinnahmen für dieses Teileigentum nicht beteiligt ist.

Ich nehme einmal an, dass damit der Trennungsunterhalt abgegolten ist.

Wenn er beruflich so stark engagiert ist und sie selbständig von zu Hause aus arbeitet, ist anzunehmen, dass ein starkes Einkommensgefälle besteht. Da die Ehe noch nicht geschieden ist, hat, wenn meine Annahme stimmt, die Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Patchwork, es gibt eigentlich kaum eine Möglichkeit durchzusetzen, dass der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, diese regelmäßig abholt.

Was sie jedoch machen könnte, wenn ihr Noch-Ehemann die Vereinbarung nicht einhält, ist das Fass "Trennungsunterhalt" noch einmal aufzumachen. Wenn es so ist, dass er bei genauer Berechnung mehr zahlen müsste als die "Hälfte des Hauses", dann kann es für den Mann teurer werden, wenn sie bezüglich des TU auf ihre Rechte pocht.

Die andere Gefahr ist, dass sie für die Kinder selbst eine Betreuung organisiert (z.B. Tagesmutter) und er die Kinder eben nicht mehr so oft sehen darf.

An Eurer Stelle würde ich für solche Krisensituationen lieber einen "Babysitter" organisieren, um von der Kooperation der KM unabhängig zu sein.
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#4
Grundsätzlich würde ich versuchen, die "offenen Betreuungszeiten" irgendwie selbst auf die Reihe zu kriegen, um eben nicht auf die KM angewiesen zu sein.
Wenn es sich um eine außergerichtliche Umgangsregelung handelt, muss eben ein Passus rein, der besagt, dass die KM zur Betreuung der Kinder verpflichtet ist, wenn der KV krank ist oder berufsbedingt verhindert.

Prinzipiell ist es so: Sagt der umgangsberechtigte Elternteil (auch kurzfristig) den Umgang oder Teile davon ab, muss es ihn nicht interessieren, wie der betreuende Elternteil díe Betreuung der Kids auf die Reihe bringt oder nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Nachholung der vom Umgangsberechtigten abgesagten Tage/Zeiten. Natürlich sollte man nicht permanent Umgänge absagen, da es ein schlechtes Licht auf die Zuverlässigkeit wirft. Daher: Babysitter organisieren. Wobei ich persönlich auch der Auffassung bin, dass z.B. eine 11-jährige durchaus auch mal mit dem Bus nach Hause fahren und da für einen gewissen Zeitraum allein bleiben kann.
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#5
Ja, Absätze ....sry ;-)

-Er zahlt die Hälfte vom Haus, da seine Ex angibt, dass die Arbeit aus ihrer neuen Selbstständigkeit (2Jahre) noch kein Geld bringt (aber bald..ha ha) und er möchte das zu Hause für seine Kinder erhalten. Ihm geht es finanziell ganz gut (steinreich ist er nicht, aber "nett")

-Die Betreuungszeiten hat sie ihm direkt nach der Trennung (sie hat ihn rausgeschmissen, weil sie seinen Arbeitskollegen genomen hat) mündlich diktiert, damit sie genug Zeit hat sich selbst zu verwirklichen und natürlich ständig zu arbeiten. Sie besorgte ihm eine Wohnung etwas vom gemeinsamen Haus weg, aber direkt neben der Schule, damit er immer für die Kinder da sein kann. Er hat zu allem Ja gesagt. Mündlich! Erstickt in Trauer und in dem Festhalten an seinen Kindern.

-er zahlt den vollen Unterhalt... tja, weil er das so tun möchte..... für seine Kinder. Er verdient ganz gut und ich auch, also haben wir keine Sorgen und wenn er es so möchte, dann akzeptiere ich das, auch wenn ich es ebenfalls schwachsinnig finde (und vor allem sie es nicht verdient hat).

Sie hat ihn schon in der 12 jährigen Ehe bestimmt und schlecht behandelt, dann nach der Trennung auch. Aber dann .... für sie muss es schrecklich sein, kommt eine neue Partnerin. Er hat ein neues und gutes Leben. Nun müssen die Absprachen neu getroffen werden, aber genau das will sie nicht!

-Ich würde ihn unterstützen bei einer 7/7 Regelung, aber die Kinder gehen in eine Waldorfschule, die am anderen Ende der Stadt liegt. Ich glaube die Belastung dieser weiten Anreise wäre für die Kinder sehr groß. Außerdem findet das ganze soziale Umfeld (Freunde der Kinder und Hobbies) dort statt. Also ist das unrealistisch.

-Er möchte Umgangstage abgeben: Nur noch von Do-Mo alle 2 Wochen. ABER - die Mutter will das nicht und sagt, es ist seine Pflicht! ?????

Und ganz aktuell dieses Problem mit der Messe... Sie schreibt ihm eine Emal, dass sie das nicht macht! WAS SOLL ER DENN JETZT MACHEN? Die Kinder auf der Straße stehen lassen? Also er ist nicht da. ICH werde meinem Sohn sagen, dass ich nicht mit ihm wegfahren kann, weil ich die Kinder meines Partners holen muss, weil die Mutter es einfach nicht macht! Was würdest Du denn tun????

Da ich mit meinem Expartner wirklich so ein gutes Verstehen und Einvernehmen habe und wir jederzeit so respektvoll und sozial und gerecht miteinander umgehen, könnte ich jedes Mal schreien, wenn ich diese Ungerechtigkeit sehe, die diesem armen Vater geschieht.
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#6
Zitat von Jessy:
Grundsätzlich würde ich versuchen, die "offenen Betreuungszeiten" irgendwie selbst auf die Reihe zu kriegen, um eben nicht auf die KM angewiesen zu sein.



Natürlich organisieren wir so etwas ständig und andauernd! Wir haben ja 5! Kinder zusammen (7,8,10,11 und 12 Jahre) und ich bin auch voll berufstätig. Unsere Mütter sind ständig im Einsatz und wir fahren permanent kreuz und quer durch die Lande, um allen 5 Kindern gerecht zu werden, aber ich sehe es nicht mehr ein, dass die Mutter sich das so bequem macht und ihn ständig hängen läßt... ganz getreu dem Motto "nach mir die Sinnflut".. Sollte sie morgen mit einem Knall verschwunden sein, so würden wir alles immer geregelt bekommen. DAS ist nicht das Problem. Es gibt IMMER eine Lösung!
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#7
(08-08-2013, 16:09)Patchwork schrieb: -Er möchte Umgangstage abgeben: Nur noch von Do-Mo alle 2 Wochen. ABER - die Mutter will das nicht und sagt, es ist seine Pflicht! ?????

Juristisch ist das Quatsch.

Die Justiz geht bei einer Scheidung immer von der vollständigen Zerstörung der Familie aus und legt diese fest.
Einer bekommt die Kinder und der andere bezahlt.
Da er seiner Unterhaltspflicht zu 100% (eigentlich 150%) nachkommt, hat sie ihrer Betreuungspflicht zu 100% nachzukommen.
Einen Anspruch gegen ihn, sich an der Betreuung zu beteiligen hat sie nicht.

Sein Problem ist, dass er die Kinder ja betreuen möchte.
Und eben auch vermutlich mehr als die juristischen Brosamen von einem WE alle 14 Tage.

Die Justiz sagt, er darf die Kinder gerne häufiger sehen, wenn die Mutter das erlaubt aber weniger zahlen darf er deswegen nicht. Nur den freiwilligen Anteil (das Haus) kann er streichen.
Ob das tatsächlich freiwillig ist oder, nach Theo, nur ein Ersatz für Trennungsunterhalt sei mal dahin gestellt.

Die bestehende "Vereinbarung" ist juristisch weder durchzusetzen, noch zu ändern.
Sie lässt sich einvernehmlich ändern. Dafür stehen ihm 2 Druckmittel zur Verfügung:
"Ich betreue die Kinder nur noch in der Form xyz!"
Oder
"Ich bezahle nur noch den Betrag x,-!"

Beide Drohungen können dazu führen, dass er zum normalen Umgangselternteil degradiert wird oder er vielleicht zu Trennungsunterhalt verknackt wird.

Andererseits sollte es aber auch mal unter ihren Fußsohlen hervor kommen und seinen Rücken gerade machen.
Auch wenn das nicht ohne Risiko ist.
Aber was ist schon ohne Risiko zu haben.
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#8
Ich würde auf Risiko setzen. Betreuung einstellen per Textform. Gerichtliche Regelung zu Betreuungszeiten beantragen nach seinem Wunsch und fertig.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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