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betitelter Unterhalt
#26
Ja , man darf nicht aufgeben , ich will es auch nicht , ich brauche jetzt erstmal eine Verschnaufpause um Durch zu atmen .
Es geht immer weiter . mal sehen wie .
Aber daran sieht man wie hart Frauen sind und unterstuetzt vom sogenannten Rechtssystem was auf ihrer Seite ist .
Es ist schon schlimm wenn man zur Zeit keine Perspektive hat und weiss nicht was noch kommt .
Ich hatte in vier Jahren 4 Abaenderungsklagen davon 2 mal vor dem OLG .
Der Unterhalt ist weiter zu zahlen , das es sich aus der Ehe berechnet und ich verpflichtet bin mir so einen Job zu suchen um den Unterhalt zu zahlen .
Das ist nicht normal . Ich zahle schon 7 Jahre , jetzt kann ich nicht mehr und alles wird gepfaendet . Das beste Gefuehlt ist wenn man beim Arbeitgeber pfaendet und die Poilzei auftauchtt , da man eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung hat .
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#27
Ja, das ohne Perspektive/Ziele zu sein ist richtig übel. Das kenne ich zu gut.
Ich bin die letzten Tage auch wieder wie gelähmt.
Schön zahlen - man wird reduziert auf's zahlen. Wenn man nichts mehr hat. Keine Kinder - keine gescheite Wohnung. Aber zahlen für die Herzallerliebste.
Da krümmt sich bei mir alles.
Und dann gleich die Polizei schicken. Das können die Exles.
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#28
Ich weiß wieder mal nicht wie ich mich verhalten soll.

Meine RA gibt mir keine konkrete Antwort auf meine Fragen und ist so gut wie nicht zu erreichen.
Weder telefonisch noch über eMail. Absolut elendig.
Die läßt mich am verlängerten Arm verhungern.

Die gegnerische Seite verlangt von mir die Lohnauszüge von 2012 und die aktuellen von
2013 und sonstige Einnahmen.

Desweiteren die Nachzahlung für das letzte halbe Jahr.

Soll ich nun die Nachzahlung akzeptieren und den Betrag ausgleichen oder erstmal abwarten.
Ich habe bedenken, daß ich mit der noch anstehenden Zahlung die Forderungen akzeptiere und
somit wieder in eine Trap reinlaufe. Zahlung = damit einverstanden.

Mir wurde bei der Trennung versichert, dass das letzte Jahr für den Unterhalt maßgebend ist.
Das ist aber so nicht der Fall, sonst müsste ja die gegnerische Seite das Jahr 2012 für die Berechung
für KU u. TU heranziehen. Ist mir ein Rätsel. Aber Frauchen's RA berechnet den Unterhalt auf das aktuelle
Jahr 2013. Das geht mir nicht in den Kopf. Ganz clevere Angelegenheit. Das Jahr 2012 überspringen, weil
da sowieso nicht viel zu holen ist.

Beim stöbern auf der Trennungfaq bin ich auf folgende Zeilen gestoßen.
§ 1605
Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Bin ich überhaupt verpflichtet nach Punkt (2) Auskunft zu erteilen?

Wer kann mir einen Tipp geben?
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#29
(28-08-2013, 23:25)fishhook schrieb: Bin ich überhaupt verpflichtet nach Punkt (2) Auskunft zu erteilen?

Wer kann mir einen Tipp geben?

Hallo fishhook,

der Paragraph, den Du zitiert hast, trifft bei Trennungsunterhalt nicht zu, denn Ihr seid keine Verwandten, sondern (noch) Eheleute.

Zudem wäre es für Dich, so wie ich es verstanden habe, ja gerade günstig, wenn der TU nach Deinem Einkommen von 2012 (das ja niedriger war als 2011) berechnet würde.

Wenn Deine Frau klagt, dann kommst Du sowieso nicht drum herum. Ich würde an Deiner Stelle von Deinem RA den TU berechnen lassen, in dem alles an Abzügen, was möglich ist, berücksichtigt wird. Auf diesem minimalen Betrag (den Du auf jeden Fall zahlen müssen wirst) basierend würde ich dann die Nachzahlung und die aktuelle Zahlung leisten. Dann kann sich die Gegenseite überlegen, ob sie wegen eines eventuellen Differenzbetrages noch weiter kämpft.
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#30
Hallo Theo,

so - wieder eine schlaflose Nacht hinter mich gebracht.

Wenn das Jahr 2012 zur Berechnung herangezogen würde, dann käme ich besser weg. Aber das weiß Dokterchen und Frauchen auch, daß es im Jahr 2013 größere Früchte zu pflücken gibt. Und da setzen diese zwei Hübschen eben an.

Die Gegenseite kann langsam machen was sie will. Ich habe bald keine Lust mehr. Der Goldeselbrunnen ist langsam am versiegen. Wenn die Madame noch das Jahr 2012 getrennt veranlagt(Einkommensteuer) - dann kann ich sowieso einpacken.

Wo ich fast durchdrehe ist der 2te RA, der mich vollkommen verarscht hat.
Mir die Vollmacht unter die Nase gehalten. Bitte unterschreiben - das braucht er für das Familiengericht, damit wir ohne Verhandlung die Angelegenheit regeln können. 3000€ + MwSt. Vorschuss eingesackt und für die gegnerische Seite(sein Kumpel) gearbeitet. Und meine schlechte Verfassung vor einem Jahr schamlos ausgenutzt.
Ich könnte Amok laufen. Angry
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