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Ordnungsgeld bei einmaliger Umgangsverweigerung?
#1
Also, es geht um folgendes.
Meine Ex und ich haben eine 6-jährige Tochter, die regelmässig dank der gerichtlichen Umgangsregelung zu mir kommt.
Vorher hat sie stets versucht den Kontakt zu unterbinden und ich war ihren Launen ausgesetzt.
Nun war es so weit und ich hatte sie zum ersten Mal für 2 Wochen am Stück, dank der Ferienregelung.
Das Wochenende davor war mein Wochenende. Meine Ex meinte sie schaffe es nicht in der Woche den Koffer zu packen und brauche das WE dafür.
Ok, man ist ja flexibel. Also Kind mit Koffern statt Freitag erst am Sonntag Nachmittag geholt, mit dem Verweis auf eine Nachholung meiner entgangenen Zeit.
Kind fand Urlaub toll, nur meine Ex wollte sie nach einer Woche schon zurück holen. Hab ich natürlich abgelehnt.
Urlaub stand seit Winter 2013 fest und es war abgemacht, wenn sie Probleme hat, geht sie früher zur Mutter zurück, was dann aber nicht der Fall war.
Meine EX war sehr sauer, weil ich die ganzen 2 Wochen am Stück in Anspruch genommen habe. Huh
Nun war sie wieder übers WE bei mir und meine EX teilte mir Freitags mit, dass sie ab Montag für 2 Wochen mit ihr im Urlaub sei.
Noch kurzfristiger ging es wohl nicht. Ich musste meine Urlaub im Winter bekannt geben.
Ich möchte das verpasste WE vor meinem Urlaub nun gern nachholen, wenn sie wieder da ist. Sonst sehe ich meine Tochter einen Monat nicht.
Interessiert sie gar nicht, sie stellt auf stur und wurde sehr böse, weil ich meine 2 Wochen mit ihr genommen habe.
Die Androhung des Ordnungsgeldes ist im Urteil bereits enthalten, da früher die Zustände des Umganges sehr schlimm waren was meine Ex angeht.
Meine Frage nun, wie verfahre ich fort. Sie hat nicht vor mich das WE nachholen zu lassen.
Sie versteht nicht, dass 4 Wochen ohne Kontakt zu lange ist.
JA hat schon früher nix gebracht.
Ich hätte wohl gleich auf das komplette WE bestehen sollen.
Kann ich trotzdem ein Ordnungsgeld nachträglich beantragen?
Geht das auch ohne Anwalt? Oder wäre das ein dummer Fehler ohne Anwalt?
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#2
Vergiss es.
Das sind Lappalien für die sich kein Richter interessiert.

Lege schriftlich Protest und sammle es.
Mehr ist im Moment nicht drin.
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#3
Wenn die Umgangsreglung keine Nachholtermine vorsieht, ist auch nichts mit Ordnungsgeld. Da hättest du auf deine Zeit bestehen müssen.
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#4
Also als Lappalie würde ich es nicht bezeichnen.
Sie hat mir jetzt deutlich gemacht, dass jetzt wohl einiges an Schikane auf mich zukommen wird.
Deswegen geht es mir gerade auch um das Prinzip.
Ihr Urlaub hätte auch bis zum 1.2.13 mit mir vereinbart werden müssen, laut Urteil.
Und nicht erst drei Tage vorher.
Für mich hat sie da zum zweiten Mal gegen die Festlegungen verstoßen.
Ich gehe auch davon aus, dass ich meine Tochter nicht telefonisch erreichen werde, wie es einmal die Woche festgelegt ist.
Ich habe schon gesagt, ich möchte sie anrufen, trotz Urlaub.
Da sie sich dazu nicht geäussert hat, gehe ich davon aus das es möglich ist und ein ausgestelltes Telefon nur einen Grund haben kann.
Ich habe nun einen Vermittlungstermin beim JA gemacht, den sie im Briefkasten finden wird.
Sollte sie den ausschlagen (was wohl kommen wird), dann verstösst sie erneut gegen das Urteil.
Das wären dann also bereits 5 Verstösse in kurzer Zeit.

Ich denke gerade auch an die Kosten und überlege wovon ich mehr habe.
Beim Ordnungsgeld hat es mehr Wirkung auf sie, beim Vermittlungsverfahren könnte auch sehr gut eine Änderung für mich heraus springen.
Man Anwalt würde nicht lange fackeln. Hat er nach dem Urteil deutlich gemacht. Sprich also Ordnungsgeldantrag.
Na vielleicht bin ich zu pessimistisch und wir einigen uns beim JA.
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#5
(06-08-2013, 10:15)Zumbi schrieb: Also als Lappalie würde ich es nicht bezeichnen.
Du nicht, aber vielleicht der Richter und der hat im Saal das sagen.

Gibt es denn in deiner Umgangsregelung etwas wogegen sie nachweislich und am besten mehrfach willentlich verstoßen hat?
Ist in dem Beschluss eine Behlehrung nach §89 FamFG enthalten?
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#6
Es ist nachweislich, denn wir haben ein Kommunikationsbuch, was immer beim Umgang mit geht.
Da stehen wichtige Sachen wie Medikamentengabe usw. drin.
Meine Ex nutzt es allerdings auch gerne um Spitzen und Drohungen los zu werden.
Dort ist nachlesbar, dass ich mein Kind nicht das WE vor meinem Urlaub hatte.
Den Grund wegen Koffer packen sagte meine Ex mir vorher am Telefon.
Auch mein Urlaubstermin im Sommer ist im Januar im Buch vermerkt wurden, ihrer jetzt erst 3 Tage vorher.
Im Urteil steht bis zum 01.02. muss es geregelt werden.
Deswegen bin ich der Meinung, dass ich das so nicht akzeptieren muss.
Ich möchte nicht einen Monat auf mein Kind verzichten müssen.
Im Urteil ist bereits der Paragraph 89, mit Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro drin, weil absehbar war, dass es Probleme geben wird.
Sie wurde auch vor Gericht darauf hin gewiesen, wenn sie sich richtig quer stellt, die elterliche Sorge eingeschränkt werden kann.
Laut Urteil müssen wir uns bei Problemen mit eben dieser Urlaubsabsprache zur Vermittlung ans JA wenden.
Das habe ich nun getan. Und wenn sie den Termin ablehnt, zeigt das eindeutig ihre Richtung und sie würde ja wieder gegen das Urteil verstossen.
Mehrfach hat sie noch nicht gegen irgend etwas verstossen.
Das gerichtliche Verfahren Ende 2012 hat erstmal Wirkung gezeigt.
Ich war auch dummerweise immer so gutmütig und habe auch mal einen halben Feiertag abgegeben oder sie konnte unser Kind eher am Sonntag holen, wegen irgendeinem Geburtstag.
Es geht immer eine Weile gut mit ihrer Laune und dann gibt es immer wieder schlimme Zeiten. Das beste war, als sie mir sagte, dass wenn es mit dem Umgang nicht besser wird (ja ich bin natürlich der böse), zieht sie ans Ende von Deutschland.
So siehts anscheinend in Deutschland aus. Mutter kann alles machen und der Vater hat die Arschkarte.
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#7
Gut, mit ein paar nachgerückten Informationen mag es ein wenig besser aussehen.

Eine Prognose traue ich mir so nicht mehr zu.
Dafür hängt das zusehr von der Person des Richters ab.
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