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im Hartz 4 Bezug nach EV eine Wohnung bekommen
#1
Hallo die Herrschaften,

ich weiss nicht ob dieses Forum hier die richtige Adresse ist. Oder ob das eher was für das elo-forum ist.

In wie weit kann man / kriegt man wenn man denn bereits Hartz 4 Bezieher ist und aufgrund von Leistungsunfähigkeit für KU eine EV "an der Backe" hat noch eine Wohnung auf Staatskosten in einem anderen Landkreis ( wo das Kind wohnt ).

Ist das überhaupt möglich ? oder sitzt man dann in seinem bisherigen Loch fest ?
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#2
Bist du schon erwerbstätig, bzw. Aufstocker? Die Unterhaltsbeträge werden einkommensbereinigt von deinem Erwerbseinkommen abgezogen?
Die EV hast du wohl nicht alleine wegen deiner Unterhaltsverpflichtung.
Dafür gibt es schliesslich fiktives Einkommen vom Familiengericht.
Hast du die EV unterschrieben oder wurde die per Verwaltungsakt zugestellt?

Umzüge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind zunächst deren reines Privatvergnügen. Anders sieht es aus, wenn es um eine Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort geht (und damit ein (auch teilweiser) Wegfall der Sozialleistungen einhergeht). Ich würde versuchen, gegenüber dem Grundsicherungsträger so zu argumentieren, das die Staatskasse weniger belastet wird, weil dann durch die geringere Entfernung weniger Umgangskosten für das Kind aufgewändet werden müssen.
Einen grundsätzlichen Anspruch für die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort gibt es im Regelfall nicht. Allenfalls werden bei einem nicht vom Jobcenter genehmigten Umzug die Wohnkosten bis zu der Höhe der bisherigen Miete getragen.

Wie sieht die Umgangsvereinbarung mit dem Kind derzeit aus?
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#3
Zitat:Umzüge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind zunächst deren reines Privatvergnügen.

Richtig und falsch! Ein Umzug muss erforderlich sein. In die Nähe seines Kindes zu ziehen um familiäre Kontakte zu ermöglichen oder zu erleichtern ist ein hinreichendes Erfordernis!


Eine abgegebene EV ist natürlich Balast bei der Wohnungssuche, aber da muss man dann durch.
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#4
Da habe ich mich wohl verlesen. Eine eidesstattliche Versicherung war gemeint und nicht eine Eingliederungsvereinbarung.
Die störte mich auch irgendwie in diesem Zusammenhang.Big Grin

Ich hatte ja auch nicht gerade die besten Voraussetzungen
für die Wohnungssuche als Insolvenzler. Aber wenn man seine
Ansprüche nicht zu hoch schraubt, dann rennen einem die
Vermieter immer noch die Tür ein. Gerade in Randlagen.
So meine Erfahrung.
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#5
Hallo die Herren,

noch ist dieser Fall fiktiv. Ich wohne derzeit noch im elterlichen Haus in einer Einliegerwohnung. Das Haus wird aber über kurz oder lang verkauft werden. Und dann fliege ich hier mit raus.

Grund hierfür ist mein Vater liegt ( ich sage es nur ungern ) am sterben.
Und meine Mutter wird das Haus und sich dann nach einer altersgerechten Wohnung schauen. Wo auch ggf. eine Pflege mit eingebunden ist. Meiner Meinung nach eine absolut korrekte und vernünftige Entscheidung. Allerdings stehe ich dann natürlich auf der Straße.

Ich bin ja derzeit im Krankengeldbezug. Danach ALG 1. Und dann Hartz 4.

Noch läuft mit meinen Eltern alles über Cash-Zahlungen. Es existiert kein Mietvertrag und nichts. Ich wohne und esse eben hier gegen einen gewissen Obulus ( schreibt man das so ? ).

Mein Krankengeld beträgt derzeit € 1.400.- im Monat. Insofern stellt sich bis dato die Frage nach Aufstockung nicht. Sobald ich aber in ALG 1 falle wird es weniger sein. Da werde ich die Zahlen dann hier einstellen ob ich die Voraussetzungen für "aufstocken" erfülle.

Nun eine eidesstattliche Versicherung werde ich auf jedenfall über kurz oder lang unterschreiben müssen. Grund hierfür ist das ich ab Hartz 4 nichts mehr zahlen kann. Dann ist eine eidesstaatliche Versicherung ja nicht mehr zu umgehen.

Ich stehe hier und jetzt irgendwo an einem Scheideweg. ( Scheide blödes Wort hat mir das ganze Schlammassel eingebracht eine Scheide) schreibe ich besser mal Wege-Gabelung.

1.) ich würde wie es mein Kollege macht am liebsten auch meine restlichen Oyronen in eine Eigentumswohnung stecken. Allerdings ist das bei mir nicht so viel an Vermögen als das ich die auf Dauer "unterhalten" könnte. Zumal ich auch Fremdkredit dazu aufnehmen müsste. Da wird mir im Hartz 4 Bezug zwar der Zins bezahlt. Aber Tilgung ist dann nimmer drin. Und somit Wohnung weg.

2.) Variante wäre ich zahle meine restlichen Oyronen in Bar an meine Eltern und die kaufen die Wohnung dann auf Ihren Namen und ich zahle an Sie Miete über KdU. Aber auch hier habe ich gelesen das einem das vermutlich kein Robenträger glauben wird wenn mal so geschwind innerhalb von 2 Jahren € 80.000.- verschwinden. Diese Variante wäre aber am elegantesten.
- Meine Oyros wären untergebracht (inflationsgeschützt)
- hätte eine Wohnung in der Nähe vom Kind
- Wohnung wird nicht als wohnwerter Vorteil/einkommensmaessig für KU herangezogen.
- Bananistan zahlt meine Miete durch KdU und sogar noch die Tilgung des Objekts. In dem Fall über meine Eltern. Die wollen ja kein Geld daran verdienen sondern nur halt 0 auf null rauskommen. Mehr verlangen die ja gar nicht.

Eine ideale Konstellation. Aber wie ich in einem anderem Thread gelesen habe nicht machbar wegen der erdrückenden Indizien das Geld von mir beiseite geschafft wurde.

und:
in ein paar Jahren würde mir die Wohnung durch Erbe ja gehören. Und dann zieht die Schlinge durch die Unterhaltsrückstände wieder zu. Gehe ja davon aus das eine selbstgenutzte Eigentumswohnung für Bereitsstellung von KU zu verwerten ist. ( wobei mir das nicht einmal meine RAtte sagen kann oder sagen will )

kurzum komme ich von dem Thema Eigentumswohnung aufgrund der genannten Risiken/Unkenntnisse meinerseits immer mehr ab und lebe nach dem Motto "nur Bares ist Wahres"

Aber:
- Wohnungssuche wird über kurz oder lang aber kommen. Selbst im Hartz 4 Bezug > deshalb meine eingangs gestellte Frage ob das möglich ist das man dann überhaupt noch in den Landkreis des Kindes kommt.

- bin ich getrieben von Inflationsangst. Ich habe durch sicher geglaubte Anlagen in den letzten 5 Jahren rund € 15.000.- verloren und will nicht noch mehr verbrennen.

Und eine Wohnung ist meiner Ansicht nach halt die am besten geeignete Methode um Sicherheit zu haben. Und vorallem ein Dach überm Kopf.
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#6
(10-07-2013, 13:00)nowayout schrieb: Hallo die Herren,
[schnipp][schnapp]

Bis repetita non placent.

Du wiederholst dich. Zu Variante 2. Du willst pflegebedürftigen
Eltern Vermögen übertragen? Ist das dein Ernst? Weisst du,
was eine Intensivpflege bereits heute kostet? Dann werden die
möglicherweise trotz schwerer Erkrankung weit über 100. Habe einen Fall in der Nachbarschaft. Die Kinder sitzen seit über 10 Jahren am Sterbebett.

Erben ist auch schwierig in so einer Konstellation. Was wäre, wenn dein Bruder oder deine Schwester erben und du erhälst ein unveräusserliches Wohnrecht? Ist halt immer nur blöd, wenn die
Geschwister die Erbschaftssteuer für Umme zusammenkratzen müssen.

Bei dem Werdegang: schwer und langfristig krank, HartzIV, später Sozialhilfe. Da kommt nichts mehr an monetärer Substanz dazu. Da solltest du nicht über Inflationsverluste nachdenken. Es ist vielleicht besser, das Vermögen mit dem Kind zu verleben. Ggf. hast du später gar nichts mehr davon, ist weg, kommt weg oder die lachenden Erben spendieren dir allenfalls 'n Trinkspruch beim Sektanstoßen.

Also. Noch mal zur Frage.:

Umzug auch für Väter im SGBII wegen Nähe zum Kind:

Sozialgericht Bremen, 31.05.2010, S 23 AS 987/10 ER

http://dejure.org/dienste/internet2?www....Anonym.pdf

Die Zustimmung des Grundsicherungsträgers zum Umzug
ist einzuholen. Sie ist nicht verbindlich, umziehen kann man
trotzdem, bei fehlender Zustimmung gibt es kein Geld für den
Umzug und ggf. geringere Mietzuschüsse. Dagegen muß man notfalls Klage erheben. Das kann man auch nach dem Umzug machen (sollte man auch erst danach, ansonsten ist die Wohnung weg und damit das Rechtsschutzbedürfnis).
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#7
@sixteen tons

Du hast irgendwie so eine Unart entwickelt, erstinstanzliche Urteile zu zitieren und diese gleichsam für allgemeinverbindlich zu erklären. Da wäre ich vorsichtig.

Die Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft soll eingeholt werden. Von müssen steht nirgendwo etwas.

Bei fehlender Zustimmung gibt es nicht kein Geld sondern eine Klage. So wird ein Schuh draus.

Zitat:Das kann man auch nach dem Umzug machen (sollte man auch erst danach, ansonsten ist die Wohnung weg und damit das Rechtsschutzbedürfnis).

Also, also...man klagt vorm Umzug, dann hat man einen lupenreinen Anordnungsgrund. Wenn man liquide ist, was die meisten Hilfebedürftigen nicht sind, kann man natürlich auch nach einem Umzug klagen.

Aber da noway ja noch Kohle hat, ist an Hartz IV im Moment eh nicht zu denken.

Wenn mir mein Kind abspenstig gemacht werden soll und ich auch noch schwer krank bin, habe ich vor allem Möglichen angst, aber mit Sicherheit nicht vor Inflation. Ich will hier auch nicht den Teufel an die Wand malen, aber bei Krebserkrankungen, kann es plötzlich Ruckzuck gehen. Also zieh in die Nähe deines Kindes investier deine Taler in eine Schöne Zeit und gute Erinnerungen!

Und such dir endlich Hilfe!!!
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#8
@Iglu, ich lass deine Manöverkritik mal so stehen.
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#9
Tu dir keinen Zwang an! In einem Forum geht es ja darum, an der dargebotenen Meinungs- und Wissensvielfalt die eigene Position als Fragesteller zu entwickeln und zu schärfen.
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#10
(10-07-2013, 19:11)iglu schrieb: Tu dir keinen Zwang an!

Dann lieber via PN, sonst geht die Fragestellung in diesem
Thread unter.
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#11
@Timo
ja ich lass doch nach mir schauen. Ab September geht es los mit erneuter Psychotherapie ( ambulant ). Wobei ich glaube das ich mich vorher bzw. spätestens zu dem Zeitpunkt stationär wo einweisen lasse. Weil es echt nimmer geht. Vorher will ich aber alles geregelt haben. Weil wenn ich dann weg bin dann werde ich für ganz schön lange weg sein.

Also lt. den Schilderungen von Euch sollte es machbar aus einer Wohnung im Hartz 4 Bezug in einen anderen Landkreis ( näher zum Kind zu wechseln )

Euer Wort in Gottes Gehörgang. Hier im Raum Stuttgart stehen pro Wohnungsannounce rund 200 Leute Schlange um eine Wohnung zu besichtigen. Und wenn es die letzte Bruchbude ist.

Woher ich das weiss ?
Direkt nach der Trennung habe ich versucht eine Wohnung zu bekommen.
Ich war damals ja alleinstehend mit damals noch wirklich gutem Gehalt. Der Traum aller Vermieter quasi. Trotzdem nur Absagen bekommen. Habe damals rund 30 Wohnungen im Visier gehabt und überall durchgerasselt.
Da werde die gerade auf einen Hartzer warten.

Daher meine begründete Angst wenn das hier im Elternhaus nimmer weitergeht und ich aus Hartz4 eine Wohnung suche dass das nichts wird.

Aber ok das muss ich dann mal so laufen lassen.
Meine Idee das Geld meinen Eltern zu geben und die kaufen eine Bude auf Ihren Namen und ich wohne da als Mieter drin ist also auch eine Luftnummer eurer Meinung.

Mensch Mensch ! da kannst dich drehen und wenden wie du willst. Du kommst nicht raus aus dem Schlamassel.

Da wirst wirklich dazu gezwungen "alles zu Bargeld" zu machen und auf toter / mittelloser Mann zu machen.

Klar hat nowayout noch den ein oder anderen Groschen da liegen. Aber das werde ich dem Jobcenter natürlich unbedingt auf die Nase binden. Was ich für Groschen da liegen habe geht

a) den Gerichtsvollzieher zur Eintreibung des KU ( im Hartz 4 Bezug ) nichts an
b) das Jobcenter schon zwei mal nichts.

Also kurzum :
alle Anlagen vollends zu Bargeld machen und entweder verbrauchen oder vergraben bzw. einer Vertrauensperson geben.

Alles andere auf mich zukommen lassen. Es gibt kein entkommen. Egal wie ich mich drehe und wende.

Ich seh mich schon auf nem Palettenstapel hinterm Supermarkt schlafen wirklich. Weiss ja nicht inwiefern der deutsche Staat mir verpflichtet ist wenn ich hilfebedürftig bin mir Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Zur Not bleibe ich halt nen paar Jahre in der Klappse.

Mensch alles wofür ich bislang gelebt und gearbeitet habe geht wegen dieser Alten den Bach runter. Wirklich alles.
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#12
Wenn der Wohnungsmarkt dicht ist, ist er dicht. Das hat dann aber nichts mit ALG II zu tun. An deiner Stelle wäre es wahrscheinlich sinnvoll unterhaltsrechtlich anzusetzen. Da du ja in mehrerlei Hinsicht schwer krank bist, solltest du wohl einmal eine Abänderungsklage ins Auge fassen. Falls dir das noch niemand hier geraten hat, sei das hiermit getan. Dem Stünde ja nur dein Vermögen im Wege, aber deiner Aussage nach weiß davon ja keiner.
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#13
Noch bin ich im Krankengeld. ggf. danach habe ich vor mich noch ein Jahr durch das ALG 1 zu "quälen".
Abänderungsklage werde ich selbstverständlich machen.
Aber erst wenn defintiv fest steht das ich in Hartz 4 "sause".
bzw. gleich am ersten Tag bei Hartz 4 Bezug.
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#14
Wenn du, bedingt durch deine Krankheit, einen entsprechenden finanziellen Aufwand glaubhaft machen kannst, musst du gar nicht so lange warten.
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