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Wer übernimmt Eigenanteil in der MuKi Kur ?
#1
Hallo.

Exe war mit Kind (9) in der Mutter-Kind Kur. Exe ist gesetzlich, Kind bei mir privatversichert. Nun gibt es Streit über den Eigenanteil.

Beihilfe und PKV zahlen insgesamt nur ca. 70 % der Kurkosten für Tochter, den Rest soll ich zahlen. Ich habe nein gesagt, weil der zu leistende Eigenanteil m.W. dazu dient, die häusliche Ersparnis auszugleichen und Exe dann doppelt kassiert. Einmal die Vollversorgung in der Kur und dann noch kompletten KU für den Kurmonat...

Titulierten KU habe ich für den Kurmonat wie immer komplett gezahlt; vorsichtshalber habe ich mal - obwohl nicht korrekt - bis zur Klärung
dieser Frage TU an Mutti vorsorglich halbiert, weil bei Exe sonst nicht zu holen sein wird.

Wer muß nun den Eigenanteil zahlen ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Mehrbedarf ist es nicht und Sonderbedarf ist für einmalige, außergewöhnlich hohe und nicht voraussehbare Aufwendungen, die nicht aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden können.

Wenn die Kosten seit mehreren Monaten bekannt waren, können sie vom laufenden Unterhalt gespart werden. Wann war klar, dass das Kind mit in die Kur geht?
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#3
Ca. 6 Wochen vorher - als der Psychologe das Attest erstellt und die Kostenträger Zustimmung gegeben hatten.

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
Wird Mutter oder Kind bekurt?

Wenn Muddi, kann Kind nicht in der Zeit zu dir kommen?
Kannst du ja mal, statt Geld anbieten.
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#5
Bei sechs Wochen dürfte es als Sonderbedarf durchgehen.
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