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Kind kommt 3 Wochen zu mir: Unterhalt fordern?
#1
Moin,

hatte wegen meinem Umgangsverfahren ein lustiges Gespräch beim Jugendamt mit der Verfahrensbeiständin und der KM. Drei Frauen, ich war natürlich "der [Unterschreitung des Mindestniveaus]", der, der klagt usw. und der auch noch unbedingt auf einen Richterspruch besteht!

Naja auf jeden Fall kam die KM _jetzt_ (!) damit, dass nächsten Monat die Krippe 3 Wochen zu hat und sie keine Betreuung hat und ob ich das Kind da nehmen könne.

Ich muss das noch absprechen aber prinzipiell ginge das. Als ich dann in der Runde fragte ob ich für die 3 Wochen dann den Kindesunterhalt zurück bekäme ging auch schon die Büchse der Pandorra auf. Das wäre ja "moralisch verwerflich" und "Kinder kauft man nicht" und die KM is ja eh schon soooo arm...

Was sagt ihr dazu und wie soll ich mich nun verhalten? Habe gesagt, dass ich mich morgen bei der KM melde, ob es klappt.

Eine Woche kann ich auf jeden Fall übernehmen. Nu hat die KM ja in ihrem Zickwahn auch gleich gesagt "dann frag ich halt mein Vater ob er Urlaub nimmt"...ach plötzlich gibt es doch eine Möglichkeit??? Gaaanz schwer, da ruhig zu bleiben un nich mal was übern Tisch zu werfen.

Wenn ich das jetzt organisiere mit entsprechend Aufwand und sie mir am Telefon sagt, dass ich sie nur die eine Woche bekomme, würde ich am liebsten sagen, sie solle sich diese Woche auch schenken und ich nehme sie nur die Wochenenden, wie es jetzt als Standard vereinbart wurde.

Lasse mich ungern verarschen! Ja es geht zu Lasten des Kindes aber es geht ansonsten alles sehr einseitig zu meinen Lasten, habe auch ein Recht auf ein faires Leben bzw. das nehme ich mir einfach, auch als Trennungsvater.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich mich verhalten oder kann einer einfach mal was schlaues schreiben dass ich mir nicht die Hexenverbrennung zurück wünsche.

Vielen Dank schonmal.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Kohle gibt's keine, denn Du bist ein Mann.

Außerdem jammern nur [Unterschreitung des Mindestniveaus] rum wegen Geld..

Genieße die Zeit mit Deinem Kind..
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#3
Falsch. Ich wurde drauf bestehen. Das sind 2 Monate 0 runde !!! Soll sie doch nen anderen finden der drauf aufpasst für lau !!!
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#4
Kann deinen Unmut verstehen. Allerdings ändern drei Wochen nix am Unterhaltsrecht, soweit ich weiß.
Freu dich über die "extra" Zeit mit deinem Kind.
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#5
(14-06-2013, 18:33)DerArsch schrieb: Eine Woche kann ich auf jeden Fall übernehmen.
Sollen sie danach ins Heim wandern?

Dieser Satz von Dir ist von unvorstellbarer Dummheit geprägt!
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#6
Wenn sie sich schon die Kinder unter den Nagel reißen, dann sollen sie gefälligst auch zusehen, dass sie den Alltag gewuppt bekommen.

Ich kann da keine Dummheit erkennen. "Die Krippe Hat zu.", pffff. Am besten noch garniert mit dem Spruch: "Tu doch auch mal was für dein Kind." oder so. Und der [Unterschreitung des Mindestniveaus] soll jetzt zusehen, wie er sich die Urlaubstage schnitzt, oder wie?

Also sowas.
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#7
(14-06-2013, 20:56)iglu schrieb: Ich kann da keine Dummheit erkennen.
Man muß halt wisen, dass solange keine 50:50 Betreuung existiert, einer zahlen muss.
Mal eben drei Wochen sind kein Grund, diese Regelung aufzuheben.
Wissen, Dummheit,....Allgemeinwissen, deutsche Familienrechtsprechung,...Unterhalt,...gemeinsame Obsorge,....Huh
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#8
(14-06-2013, 20:48)blue schrieb:
(14-06-2013, 18:33)DerArsch schrieb: Eine Woche kann ich auf jeden Fall übernehmen.
Sollen sie danach ins Heim wandern?

Dieser Satz von Dir ist von unvorstellbarer Dummheit geprägt!

Dein Posting bezog sich nicht auf Unterhalt. Sondern darauf, dass er alles stehen und liegen zu lassen hat, weil die Alte nicht weiß, wohin mit dem Kind. Aber so sind sie eben unsere "alleinerziehenden".
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#9
(14-06-2013, 20:48)blue schrieb:
(14-06-2013, 18:33)DerArsch schrieb: Eine Woche kann ich auf jeden Fall übernehmen.
Sollen sie danach ins Heim wandern?

Dieser Satz von Dir ist von unvorstellbarer Dummheit geprägt!

Japp ich bin dumm.

Die Kitas geben die Schließungszeiten zum Jahresende bekannt und sie kommt jetzt damit und heult rum...

Und dann darf ich mir von der Beiständin anhören dass ICH moralisch verwerflich bin???

@iglu Volle Zustimmung. Habe ich auch bei Unterhalt schon gesagt. Wer die Kinder will muss sie sich auch leisten können.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
(14-06-2013, 21:46)DerArsch schrieb: Wer die Kinder will muss sie sich auch leisten können.
Iss klar! Heutzutage würde ich, bevor es zu Unstimmigkeiten kommt, eher zur Lümmeltüte oder Vasektomie raten. Angry
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#11
Ach, @blue dreh mal nicht durch und fass dich!

@[Unterschreitung des Mindestniveaus]

Mach, was du spontan leisten kannst und dann ist gut. Der [Unterschreitung des Mindestniveaus] bist du ja sowiesoWink
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#12
(14-06-2013, 21:50)blue schrieb:
(14-06-2013, 21:46)DerArsch schrieb: Wer die Kinder will muss sie sich auch leisten können.
Iss klar! Heutzutage würde ich, bevor es zu Unstimmigkeiten kommt, eher zur Lümmeltüte oder Vasektomie raten. Angry

Klasse Tipp. Macht das Forum zu, blue hat die Lösung gefunden!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
Zurück zum Thema:

Scheidung-Online schrieb:.
2. Das Kind hält sich weniger als die Hälfte der Zeit beim anderen Elternteil auf, aber trotdem wesentlich mehr Zeit als bei einem üblichen Umgangsrecht:

Wenn der Vater die Kinder wesentlich häufiger betreut, als es das eingangs erwähnte Standart-Umgangsrecht vorsieht, also wesentlich mehr als 4 oder 5 Tage pro Monat, aber weniger als die Hälfte der Zeit, also z.B. an 11 Tagen pro Monat, dann liegt nach der Rechtsprechnung des BGH zwar kein "Wechselmodell" vor, so dass sich also der andere Ehegatte nicht am Barunterhalt beteiligen muss. Trotzdem kann der umgangsberechtigte Elternteil den Barunterhalt eventuell teilweise kürzen. Und zwar um denjenigen Betrag, den der andere Elternteil durch die Mehr-Betreuung spart.

Allerdings tritt eine Ersparnis oft nur im Bereich der Lebensmittelkosten ein. Viele andere Positionen, die auch aus dem Kindesunterhalt bezahlt werden, reduzieren sich durch einen längeren Aufenthalt der Kinder beim Vater nicht. Das gilt insbesondere für die anteiligen Mietkosten der Kinder, die bei der Mutter ja auch während des Aufenthalts beim Vater ungekürzt weiterlaufen. Oft ändert ein längerer Aufenthalt der Kinder beim Vater auch nichts daran, dass trotzdem allein die Mutter für Kleidung, Schulbedarf usw. aufkommen muss, so dass auch insoweit bei ihr keine Ersparnis eintritt.

Was nun die Lebensmittelkosten anbelangt, so hat der BGH entschieden, dass bei der Mutter noch keine Ersparnis eintritt, falls der Vater die Kinder nur vier Tage mehr sieht als "normal". Bei noch mehr Zusatz-Tagen tritt allerdings eine Ersparnis ein, deren Höhe man wie folgt berechnen kann:

In den Unterhaltssätzen ist grob gerechnet 30% für die Lebensmittel des Kindes vorgesehen. Geht man nun von einem 30-tägigen Monat und 5 "normalen" Umgangstagen aus, dann hält sich ein Kind normalerweise 25 Tage im Monat bei der Mutter auf. Während dieser 25 Tage fallen entfällt vom Kindesunterhalt wie gesagt rund 30% auf Lbensmittelkosten, pro Tag also 1,2% des Monatbetrags. Mit anderen Worten: an jedem Zusatz-Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, spart der betreuende Elternteil 1,2% des Gesamt-Unterhalts. Angenommen, der Vater betreut die Kinder an 11 Tagen pro Monat. "Normal" wären 5 Tage. Es gibt also 6 Zusatz-Tage. Der Vater kann in diesem Fall 6 x 1,2% = 7,2 % vom Unterhalt abziehen. Bei einem Unterhalt von 350,- Euro monatlich (Tabellenbetrag vor Verrechnung des Kindergelds) sind das also gerade mal 25,- Euro!

Höher Abzüge sind möglich, wenn der Vater während der Zusatztage nicht nur die Lebensmittelkosten trägt, sondern anteilig auch weitere Kosten. Dabei kann es sich z.B. um die Kosten der Kleidung handeln. Allerdings muss man auch hier wieder eine Einschränkung machen: Normalerweise muss die Mutter die Kinder mit sämtlicher benötigten Kleidung ausstatten, wenn sie beim Vater sind. Kauft der Vater trotzdem Kleidung für die Kinder, z.B. für die Zeit in der sie bei ihm sind, so ist dies in der Regel freiwillig und entlastet nicht die Mutter. Kauft der Vater aber in Absprache mit der Mutter Kleidung und andere Sachen für die Kinder, so kann er diese Kosten vom Unterhalt abziehen.
.

So sieht es also aus, laut BGH!
'Heile Welt', wenn einer zahlt ..

Übrigens ist lt. Familienrecht der 'normale' "übliche Umgang" (alle 2 Wochenenden und hälftige Ferien) schon in der Unterhaltspflicht berücksichtigt. Finanziell 'doof' ist also, wer da noch Umgang im Sinne einer Eltern-Kind-Beziehung wahrnimmt?!

Krank ist es allemal, was hierzulande passiert.
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#14
(14-06-2013, 21:56)DerArsch schrieb: ..., blue hat die Lösung gefunden!
Was ist daran falsch?
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#15
Das ist bestimmt ne Lösung.

Nur nicht für dieses Problem.
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#16
Vielen Dank Informant... ich werde einfach schauen was ich tun kann und fertig.

@blue Das fast alle hier sind weil wir bereits Kinder haben...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#17
(14-06-2013, 22:02)beppo schrieb: Nur nicht für dieses Problem.
Wo ist das Problem? Nenne es mir?

Es ist alles in diesem Fall glasklar erklärt und nachlesbar.
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#18
(14-06-2013, 22:06)DerArsch schrieb: Vielen Dank Informant... ich werde einfach schauen was ich tun kann und fertig.
Viel Erfolg!

(14-06-2013, 22:06)DerArsch schrieb: @blue Das fast alle hier sind weil wir bereits Kinder haben...
Nach mehr als fünf Jahren ohne Kontakt zu den Kindern meiner Ex habe ich sicherlich eine differenzierte Ansicht.
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#19
Gerne, "Popo":

(14-06-2013, 22:06)DerArsch schrieb: Vielen Dank Informant... ich werde einfach schauen was ich tun kann und fertig. ...

Abhängig von deinem Verhältnis zur KM könntest du ev. auch einfach den Weg gehen, sie um etwas Unterstüzung für die 3 Wochen zu bitten.

Muddi fühlt sich dann bestimmt 'supermächtich' - und es ist auch nicht jedermans Sache. Aber manchmal, so man auch auf die Sicht des Kindes abziehlt, kann es erfolgreich sein (je nach Geisteszustand der 'temporär Entlasteten').

Bevor du nun also ein Fass aufmachst, würde ich einfach mal liebreizend nachfragen, ob sie das Kind nicht während der fast einmonatigen Zeit bei dir, finanziell etwas unterstützen könnte: Damit euer Kind eine schöne Zeit in den Ferien hat ...

Argumentiere bloß nicht aus deiner Sicht;
sondern nur aus der des Kindes.

Ja, es ist eine scheixx Bittstellerei; ich weiß.
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#20
(14-06-2013, 21:07)iglu schrieb: Dein Posting bezog sich nicht auf Unterhalt. Sondern darauf, dass er alles stehen und liegen zu lassen hat, weil die Alte nicht weiß, wohin mit dem Kind. Aber so sind sie eben unsere "alleinerziehenden".

Zufällig hatte ich gerade heute so eine Situation.
Zuerst wollte KM ein Wochenende tauschen. Sie wollte gerne zum Kränzen in der Verwandschaft. Habe ihrem Anliegen auch zugestimmt.
Habe also die nächsten beiden Wochenenden meine Kids bei mir.

Dann rief heute meine Älteste an, 30 Min. vor der Anfahrt zum Abholen der Kinder bei der Mutter. Ob ich sie am Wochenende zu einem Geburtstag einer Freundin in der Nähe bringen könnte. Sie würde dort übernachten. Sie hätte die Einladung sehr kurzfristig erhalten. Im Hintergrund brabbelte die Mutter.

Ich sagte, das könnte ich nicht. Ich fahre keinen Kleinbus für 6 Personen und jemand muß auch noch auf die kleineren Kinder aufpassen. Ich kann so kurzfristig niemanden erreichen, der das übernehmen könnte. Pause.

Bei KM angekommen, bekam ich von der KM eine 85 Dezibel-Fanfare ab,
das immer nur sie die Fahrerei mit den Kindern hätte. Da wäre ich auch mal dran und ich solle es gefälligst möglich machen, das die Große zum Geburtstag kann. Eine sachliche Diskussion war nicht möglich. Es ging einen Tick auf 95 Dezibel.
Wenn ich künftig nicht "mitmachen" würde, dann soll der Umgang auf
1x monatlich reduziert werden. Es wäre ja sowieso schon Strafe für die Kinder genug, das sie 2x im Monat bei mir wären.

Die finden ja keinen Anschluß und würden dann sicherlich auch schon bald von sich aus die Umgangswochenden ablehnen. Mir fiel erstmal die Kinnlade etwas herunter.

Jetzt hatte ich ihr einen Gefallen getan und zur Belohnung soll ich noch
Eventmanagement, Taxiunternehmen und Kinderbetreuung zeitgleich leisten? Koste es, was es wolle? Unter Androhung von Umgangsvereitelung? Und das nur, damit die Mutter den Veranstaltungsort ihrer gesellschaftlichen "Verpflichtung" ja keine 30 Minuten später erreicht?

Ende vom Lied: Die Große blieb bei der Mutter und ich bin mit den restlichen Orgelpfeifen abgerauscht mit der Drohung im Nacken.

@Der Ar...ich persönlich würde auch nur das leisten, was ich eben kann. Ansonsten geht es letztlich zu Lasten der eigenen Gesundheit.
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#21
Die Mutter meines Sohnes ist ja so schlau, den kleinen 8-10 Stunden am Tag in die Kita zu geben, um sich bei Umgangsverhandlungen darüber zu beschweren, dass sie ja so wenig Zeit mit ihm verbringen könne.Big Grin

Lauf Forrest, lauf!
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#22
Geniess die Zeit mit den Kindern und sch.... auf die Kohle. Im Gegenzug kannst Du bei Jugendamt und Beistand schoen den Gutmenschen raushaengen lassen und wenn Du es mal brauchst, auch auf Flexibiliaet bei der "Gegenseite" bestehen. Das bringt alles mehr als auf Geld zu bestehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#23
So sieht das aus.

Naja mir wurde auch neben jeden 2. Wochenende ein zusätzlicher Nachmittag angeboten.

Auf die Frage woher ich das Spritgeld nehmen soll sagte die Beiständin nur, ich solle nicht ans Geld sondern an mein Kind denken... aha...

Ich werde mir die Wochenenden vom Richter beschließen lassen und alles andere mache ich nach Laune.

Umgang schön und gut aber ich bin nicht der kostenlose Babysitter damit die KM sich vergnügen kann. Das hätte sie sich vorher überlegen sollen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#24
(14-06-2013, 22:24)StrengGeheimerInformant schrieb: Ja, es ist eine scheixx Bittstellerei; ich weiß.

..............und die (aller unserer Erfahrung nach) zur Folge hat, dass Exe beim nächsten Mal noch unverschämtere Forderungen stellt.

Frauen sind nicht vernünftig; was man ihnen erlaubt, das tun sie auch.

Wenn der Vater des Kindes seiner Exe das Kind für drei Wochen "abnimmt", dann wird sie den nächsten Urlaub (mit dem neuen Stecher?) von vornherein schon so planen, dass dann das Kind beim Vater bleibt - für lau und ganz selbstverständlich....

@ [Unterschreitung des Mindestniveaus]

Bestehe auf Umgang wie bisher. Soll sie selber sehen, wie sie das mit der KiTa geregelt bekommt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
Mit knapp 2k netto is da nich viel mit aufstocken...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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