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Kindesunterhalt rückwirkend?
#1
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.

Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??

Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.
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#2
Etwas unklar formuliert. Wenn er Geld hat und im Laufe der Auskunftserteilung und Unterhaltsfestlegung pleite geht, hat der ganze Unterhaltsfirlefanz ohnehin keine Wirkung mehr, weil Pfändungen auch kein neues Geld drucken können.

Ansonsten geht alles den üblichen unterhaltsrechtlichen Weg. Bei einer Klage wird er vorbringen, dass er bankrott ist. Ob der Richter das akzeptiert oder mit fiktiven Einkommenskeulen um sich wirft, ändert nichts daran. Geld wird nicht fliessen können.
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#3
Nur mal angenommen, du erreichst vor Gericht einen Titel via fiktivem Einkommen (das dein Ex aber wegen schlecht laufendem Geschäft gar nicht erwirtschaften kann) und es türmen sich bei ihm über Jahre und Jahre die Schulden auf. Glaubst du wirklich, das hilft euch bei Einvernehmlichkeit weiter? Denkst du, er hat dann viel Lust, sich um einen besseren Job zu bemühen, wenn ihm dann alles weggepfändet wird?

Mehr Sinn macht es, gemeinsam zu schauen, wie man das Kind weiter sicher versorgt.

Grundsätzlich ist es aber so:
Ja, gezahlt werden muss normalerweise ab Forderung. Aber nur, wenn wirklich ein Titel rauskommt.
Wird dein Ex als nicht leistungsfähig eingestuft, wird es keinen Titel geben und damit auch keine Rückforderung.

Sicher macht es Sinn darauf zu achten, ob dein Ex sich darum bemüht, sein Kind zu unterhalten und sich nicht nur auf die faule Haut legt. Im Normalfall, und wenn ihr eure Trennung sauber über die Bühne bringt und dein Ex guten Kontakt zum Kind weiter halten kann, wird er Wert darauf legen, auch für sein Kind sorgen zu können. Auch ohne Titel, Pfändung und was weiß ich.
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#4
Das heißt also wenn er z.B. nächstes Jahr zahlungsfähig werden sollte weil evtl. das Geschäft besser läuft oder seine Immobilie verkauft wird, kommt der Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsfähigkeit und dann auch nur für den dann aktuellen Monat und nicht für die Monate in denen zwar gefordert wurde aber nicht gezahlt werden konnte? Also die bis dahin aufgelaufene Unterhaltsschuld muss nicht beglichen werden?? Habe ich das richtig verstanden?? Das würde dann ja bedeuten das es überhaupt keinen Sinn macht den KU zum jetzigen Zeitpunkt offiziell zu fordern, richtig??
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#5
§1603 BGB: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren."

Und nicht: "Unterhaltspflichtig ist, wer zwar nichts hat, aber in Zukunft irgendwann wieder einmal etwas verdienen könnte"
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#6
@Jessy: Danke, das mit dem Titel habe ich so noch nicht gewußt. Er sagt immer das er mich unterstützen will, fakt ist aber das nichts kommt.Das andere finanzielle Ausgaben möglich sind sehe ich aber leider auch.Kontakt zu den Kinder hat er so gut wie gar keinen. Das eine Kind lehnt jeglichen Kontakt ab und das Andere sucht den Kontakt nicht, geht bei zufälligen Treffen aber auch nicht sofort weg.Das hat alles seine Gründe. Auch in der Vergangenheit war es leider so das er mir Zusagen gemacht hat das ich meine Finanzspritzen die ich ihm bzw. der Firma zukommen ließ zurückbekommen sollte, aber gekommen ist da auch die ganzen Jahre nichts.Seine Immobilie steht seit der Trennung zum Verkauf, nur leider fehlt der passende Käufer.
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#7
Wie schon gesagt:

(07-06-2013, 11:00)Jessy schrieb: Im Normalfall, und wenn ihr eure Trennung sauber über die Bühne bringt und dein Ex guten Kontakt zum Kind weiter halten kann, wird er Wert darauf legen, auch für sein Kind sorgen zu können. Auch ohne Titel, Pfändung und was weiß ich.

Also: nicht drängen, ihm reichlich Umgang mit Kind gewähren und keine Forderungen stellen. Du wirst sehen, sobald es ihm wieder gut geht, wird es dem Kind auch gut gehen.

In der Zwischenzeit empfehle ich dir einen besser bezahten Job zu suchen.
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#8
Du musst hier drei Schritte unterscheiden:
1. Fordern kannst du viel, wenn der Tag lang ist. Das sollte man ggf. auch erstmal, um Ansprüche zu sichern. Denn KU ist grundsätzlich erst ab gestellter Forderung zu bezahlen.
2. Wenn der Forderung nicht entsprochen wird, kann man die Festsetzung der Forderung gerichtlich erstreiten. Ob dann Leistungsfähigkeit besteht, entscheidet das Gericht.
3. Wird Leistungsfähigkeit bestätigt, ist KU zu bezahlen. Wird er dann nicht bezahlt, kannst du pfänden lassen. Wird keine Leistungsfähigkeit bestätigt, besteht auch keine Pflicht zu KU, trotz der vorangegangenen Forderung. Dann kannst du zwar im Abstand von zwei Jahre prüfen lassen, ob sich eine Verbesserung des Einkommen deines Ex ergibt, aber wenn das so sein sollte, musst du erstmal wieder versuchen, deine Forderung wegen veränderter Verhältnisse durchzusetzen. Dies gilt dann aber nur für die Zukunft, und nicht für zurückliegende Zeiten.

Eine Schuld läuft nur also nur auf, wenn eine Zahlungsfähigkeit festgestellt worden ist und dementsprechend ein Titel besteht. Die Forderung allein reicht nicht aus.

Heißt mit anderen Worten: Wenn du deinem Ex vertraust, dass er nach bestem Wissen und Gewissen wirklich zahlt, wenn er kann, dann mach das privat mit ihm aus.
Hat er einfach keine Lust zu zahlen oder bist du auf Grund deiner eigene Verhältnisse auf Unterhaltsvorschuß angewiesen, macht eine offizielle Forderung Sinn.

Ich empfehle, sich zusammen hinzusetzen und eine Lösung zu finden, von der alle leben können - Euer Kind, dein Ex und du auch.
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#9
Das, was Jessy geschrieben hat, würde ich so unterschreiben.

Zu ergänzen ist noch, dass das Gericht auch ein fiktives Einkommen unterstellen kann, wenn z.B. ersichtlich ist, dass Dein Mann mehr Einkommen erzielen könnte, wenn er z.B. in einem Angestelltenverhältnis wäre, das seiner Ausbildung entspricht. Wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt nicht leisten kann, dann muss er sich bemühen, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften, beispielsweise indem er einen Nebenjob annimmt (oder eben die nicht ertragreiche Selbständigkeit aufgibt und einen besser bezahlten Job annimmt).

Auch in dieser Hinsicht kann eine Klage erfolgreich sein. Ob das in Eurem Fall zutrifft, kannst nur Du selbst entscheiden.
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#10
(07-06-2013, 13:03)Theo schrieb: Auch in dieser Hinsicht kann eine Klage erfolgreich sein.

Die Chancen stehen gut dafür. Fiktives Einkommen ist schliesslich ein Lieblingswort der Richter.

Die Chancen, dass dann auch Geld kommt, sind allerdings nicht mehr gut. Dafür sind Chancen wieder richtig gut, dass sich der Vater angesichts des wachsenden Schuldenberges nicht mehr wirtschaftlich betätigt. Ein Extrabooster obendrauf wären Pfändungen.

Der Vater sollte man auf die hier im Forum oft thematisierte Aufstockermöglichkeit hingewiesen werden. Damit würde Unterhalt fliessen.
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