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KM in Insolvenz- Auswirkungen?
#1
Hallo ihr,

ich bin neu hier und erhoffe mir viele Meinungen zu meinem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2009 geschieden. Seit 2008 lebt unsere gemeinsame Tochter in meinem Haushalt. Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen. Umgang findet, wenn überhaupt, nur ein paar Tage im Jahr in den Ferien statt.
Unterhalt ist seit 2009 tituliert, wird aber nicht gezahlt. Dafür UVG.
Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und sie hatte nur ein Kind.
Ende des Jahres 2009 wurde das 2.Kind geboren. Mittlerweile gibt es Kind drei und vier.
Somit war sie von Antragsstellung bis min. zur Geburt des zweiten Kindes zahlungsfähig, sie hatte einen guten Job, so auch bei Gerichtsterminen zum ABR glaubhaft dargestellt. Kind 2 wurde nach nicht ganz einem Jahr in den Kindergarten eingewöhnt, damit sie wieder arbeiten konnte.
Ich nehme an, dass die KM unter Umständen auch da noch zahlungsfähig war.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat unsere Tochter nicht evtl. Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse? Hätten wir hier nicht als Gläubiger benannt werden müssen?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bin verwirrt, weil wir a. noch verheiratet waren und b. ein Titel besteht

Viele Grüße

simsam
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#2
Ihre Unterhaltspflicht wird von einer Insolvenz nicht berührt. So lange der Titel besteht, hat sie ihn zu bedienen.
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#3
Hi iglu,

das macht sie nicht, dafür bekomme ich UVG.
Momentan gehe ich davon aus, dass niemand etwas vom Titel weiß.
Ist das wichtig?

cu,
simsam
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#4
Sie werden es spätestens wissen, wenn du aus dem Titel vollstrecken lässt. Pass aber auf, dass du nur die Forderungen vollstrecken lässt, für die du aktivlegitimiert bist.

Hat die Unterhaltsvorschusskasse nie einen Pfändungsversuch unternommen?
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#5
(01-06-2013, 16:12)simsam schrieb: Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Dann könntest Du ja auch die Insolvenzverwalterin ausfindig gemacht haben.
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#6
Nicht, dass ich wüsste.
Habe jetzt nur wieder mein jährliches Schreiben erhalten, mit dem ich bestätigen soll, dass ich noch empfangsberechtigt bin.
UVG-Stelle überweist immer nur. Kein Vollstreckungsversuch.
Sollte ich dort am Montag mal anklopfen? Macht das Sinn?

Beistandschaft wechselt immer wieder mal der Mitarbeiter (Krankheit, Schwangerschaft oder beides oder einfach nur ein Wechsel...)

Verwalterin habe ich ausfindig gemacht, klar.
Schreibe ich die einfach an? Worauf sollte ich achten?
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#7
(01-06-2013, 16:37)simsam schrieb: Kein Vollstreckungsversuch.
Dann mach mal hinne!
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#8
Das ist aber auch eine Bande von Schweinepriestern. Bei einer Frau vollstrecken sie natürlich nicht. Naja, für dich dürfte noch wichtig sein, dass die Unterhaltsforderungen aus 2009 verjährt sind. Du solltest langsam mal aktiv werden, sonst siehst du von der Kohle nichts mehr. Wenn sie in Insolvenz ist, kannst du Unterhaltsschulden die älter sind, nicht mehr effektiv vollstrecken lassen, weil die nach einem anderen Paragraphen vollstreckt werden.

Du solltest zusehen, dass du wenigstens an den laufenden Unterhalt herankommst und da hast du ganz gute Chancen. Tritt der Beistandschaft mal auf die Füße. Wenn die sich weigern, lös die Beistandschaft auf.
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#9
Danke.
Genau das werde ich morgen in Angriff nehmen.
Beistandschaft muss mal ein bisschen was zeigen. Ansonsten habe ich noch meinen Anwalt, der bis jetzt sehr gut war.
Schon damals wollte er mich vertreten. Allerdings habe ich es erstmal kostenlos versucht. Immerhin konnte ein Titel erwirkt werden, der nicht mal zeitlich begrenzt ist.

Also sollte ich der Insolvenzverwalterin auch eine Mail zukommen lassen, richtig? Oder warten, was Beistandschaft sagt.
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#10
Solange eine Beistandshaft besteht, wenn denn eine besteht, kann dein Anwalt auch nichts machen.

Bevor wir hier in falsches Fahrwasser geraten: wenn du mit der Mutter deines Kindes keine Probleme hast und das Geld nicht unbedingt brauchst, kannst du es auch nach dem Motto "Leben und leben lassen." dabei bewenden lassen.
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#11
Die Mutter fährt mein Auto, hat mein Eigentum entwendet.
Mein Geld zur Tilgung der Bankraten hat sie für sich ausgegeben.
Sie hat mich angezeigt, da ich angeblich keinen Unterhalt für mein Kind zahlen würde (als Tochter noch nicht bei mir lebte) und UVG kassieren wollen. Vorm OLG übelste Dreckwäsche waschen wollen. Teilweise war der KM das Sorgerecht für Tochter entzogen. Leider vom OLG wieder aufgehoben.
Ich konnte dies alles widerlegen.
Meinen Sachen weine ich auch nicht mehr hinterher.
Tochter wird wie Dreck behandelt.
Über mich wird grundsätzlich nur schlecht geredet. KM hält sich an keine Umgangsabsprachen. Ruft ihre Tochter nicht an. Emails von ihr werden nach Wochen beantwortet.
Das Taschengeld meiner Tochter, entwende ich regelmäßig...
Meine LG ist ein Stück Dreck. Musste sich mehrmals von meiner EX beschimpfen lassen.
Die Liste kann ich ewig weiterführen.

Eigentlich habe ich keine Lust ihr das Geld hinterher zu werfen. Habe es auch nicht dicke. Tochter geht auf eine Privatschule, da die normale Schule nichts für sie war. Dafür sieht man das Ergebnis. Kind ist wieder glücklich, wird nicht mehr gemobbt, die Noten gehen nach oben...

genug gekotzt. Confused
Danke

P.s.
Ja, ich bin immer noch sauer. Ansonsten kann sie ihr Leben leben. So lange es nicht auf Kosten unserer Tochter geht und sie sich nen schönen Tag macht
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#12
Gut, in dem Fall weißt du ja jetzt bescheid. Du solltest auch in Zukunft alle paar Monate einen Vollstreckungsversuch unternehmen, um einer Verjährung/Verwirkung der Unterhaltsschulden vorzubeugen. Die Insolvenz kann sich deine Ex damit an die Mütze heften. Der Titel ist bis ins Jahr 2039 vollstreckbar, solange er nicht herausgegeben oder abgeändert wird.
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#13
Alle Schulden, die vor Eintritt der Insolvenz bestanden haben, müssen anteilig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Hat sie die titulierten Schulden beim Insolvenzantrag nicht angegeben (egal ob bewusst oder fahrlässig), kann der Gläubiger einen Antrag stellen, dass diese von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden, d.h. trotz absolvierter Insolvenz fortbestehen.

Alle Schulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (also z.B. laufender UH) haben mit der Insolvenz nichts am Hut, sondern sind sogenannte Neuschulden.

Egal was die UVK macht (die müssen sich selbst um die Rückforderung des UV kümmern, das ist nicht dein Bier), die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuß und bestehendem Titel musst du selbst einfordern, bzw. die Beistandschaft dazu anhalten, sowohl was Rückstände, als auch was laufenden UH angeht.
Sinnvoll ist es, wenn möglich im Vorfeld abzuklären, ob was zu holen ist, denn Vollstreckungsversuche kosten Geld (machen aber zwecks Verjährung durchaus in bestimmten zeitlichen Abständen Sinn).
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#14
Guten Morgen,

ich habe eben gelesen, dass ich praktisch keine Chance mehr habe meinen Titel oder meine Forderungen anzumelden, da das Verfahren abgeschlossen ist und die Wohlverhaltensphase läuft.
Was soll mir dann noch eine Pfändung oder ein Gerichtsvollzieher bringen?
Wenn ich es richtig verstanden habe, darf er sowieso nicht pfänden, da Insolvenz läuft.
Verwalter habe ich angeschrieben. Schuldnerberatung rufe ich nachher an. Vielleicht wissen die was oder können/ wollen mir helfen.
Beistandschaft und UV-Kasse gehen noch nichts an Telefon.

Grüße
simsam
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#15
Moin.

Man muss hier die Altschulden und die laufende Schuld auseinanderhalten. Der Titel begründet ja eine laufende Schuldverpflichtung. Und die laufende Schuld kann auch vollstreckt werden. Bei den Altschulden ist es, wie dir ja bereits gesagt wurde aus Gründen der Verjährung/Verwirkung heikel.
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#16
Zitat:ich habe eben gelesen, dass ich praktisch keine Chance mehr habe meinen Titel oder meine Forderungen anzumelden, da das Verfahren abgeschlossen ist und die Wohlverhaltensphase läuft.

Für laufenden Unterhalt stimmt das nicht, der geht vor, da gilt auch die Pfändungsgrenze nicht. Man könnte noch versuchen, einen Versagungsantrag zu stellen, ihr nachträglich die Restschuldbefreiung versagen zu lassen, siehe BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05. Dem Schuldner wäre unredliches Verhalten nachzuweisen, um ihm die Restschuldbefreiung durch eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB zu entziehen, siehe auch BGH vom 9.10.2008, IX ZB 16/08.

Um die Altschulden an dich würde ich mich nicht kümmern, der Aufwand ist gross und die Chancen zu gering wegen der Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und (titulierten) Mindestunterhalt. Für den Unterhaltsvorschuss ist allein die Unterhaltsvorschusskasse bzw. Beistandschaft zuständig. Kümmere dich lieber um den laufenden Unterhalt.
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#17
Ich würde mich auch eher auf die laufende Forderung konzentrieren. Wenn du die konsequent eintreibst, dann wird für die anderen Gläubiger sowieso nichts mehr übrig bleiben und zu diesen Gläubigern gehörst du ja mit deinen alten Forderungen.
Da verbrennst du Geldscheine um ein paar Münzen zu sehen.
Versuch's mal nachhaltig zu sehen. Wenn deine Ex die anderen Schulden los ist, wird sie möglicherweise auch wieder einen Sinn sehen, mehr Geld zu verdienen und da hast du dann auch etwas davon und sei es nur dadurch, dass die Kohle für das Kind zuverlässiger reinkommt.

Wobei ich bei der jetzigen Familienkonstellation von ihr kaum eine Chance sehe, dass du überhaupt noch mal Geld von ihr sehen wirst.
Alle Schulden, die auf nicht gezahltem tituliertem Kindesunterhalt nach Insolvenzantrag auflaufen gehen nicht in die Restschuldbefreiung ein, da es neue Schulden sind. Da musst du eben alles 2 Jahre einen (erfolglosen) Vollstreckungsversuch unternehmen, damit die nicht auch verfallen.
Wenn sie jetzt 3 weitere Kinder hat, wird sie nicht mehr arbeiten gehen und Geld verdienen, das geht dann min die nächsten 10Jahre so. Danach wird sie Teilzeit arbeiten, ergo es gibt nichts zu holen. Erst danach wird sie wieder irgendwann Vollzeit arbeiten. Da sie dann nicht mehr als Fachkraft gilt, wird sich ihr Gehalt im Bereich um die Pfändungsgrenze einpendeln, also es wird niemals was zu holen sein.
Das ist die Realität. Also solltest du dich darauf konzentrieren, dass du zumindest einen kleinen Teilunterhalt (durch Verhandlung) von ihr realisieren kannst nachdem es keinen UV mehr gibt.
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#18
Nur eine kleine Rückmeldung.
Bei der Beistandschaft habe ich immer noch niemanden erreicht. Am Dienstag habe ich früher Feierabend. Hoffentlich schaffe ich es dorthin.
Insolvenzverwalterin habe ich noch am Sonntag per E-Mail angeschrieben, aber keine Reaktion erhalten.
Sollte ich eine weitere Mail schreiben oder lieber noch warten?
Sommerferien beginnen in weniger als zwei Wochen und KM hat sich auch nicht zwecks Umgang gemeldet.
@Mitglied: Danke für deine Einschätzung, die auch bis jetzt zutrifft.
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#19
So, habe nun Feedback von der Beistandschaft.
Im Jahr des Insolvenzantrages war noch eine andere Stadt für mich zuständig.
Die jetzige Stadt berichtet, dass in den Unterlagen die PI bekannt ist.
Sie könne nicht beurteilen, ob ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde oder ob die Unterhaltsforderungen angemeldet wurden.

Die Treuhänderin hat gemeldet, dass sie die Akte sichten wird und sich dann meldet.

Wie geht es jetzt weiter? Sollte die Beistandschaft aus der alten Stadt geschlafen haben, kann ich die irgendwie ran kriegen?
Es ist doch zum ***.
Ist jetzt alles vorbei???

Hoffe auf euch

simsam
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