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Verpflichtungen während des Umgangs: Bindend? Strafbarer Verstoss?
#1
Moin,

meine neue Partnerin hat ein Haustier, was meine Ex für gefährlich hält, wenn das Kind da ist.

Aktuell gewöhnen wir Kind und Haustier aneinander, da dass Haustier natürlich immer da sein wird wenn Partnerin bei mir wohnt.

Es läuft jetzt darauf hinaus das Ex von mir schriftlich verlangt, dass ich sicherstelle dass das Haustier nicht da ist, wenn das Kind da ist... das geht natürlich nicht sobald Partnerin bei mir wohnt... werde das Haustier nicht jedesmal weg geben oder so, blödsinn.

Die Frage ist: Kann sie das verlangen und wenn ich ihr das schriftlich gebe, binde ich mich dann oder kann sie sich mit dem Papier letztendlich den Popo abwischen?

PS.: Das Haustier ist kein außergewöhnliches, kein Reptil oder sonstwas gefährliches, giftiges etc. sondern hat vier Beine und meldet sich, wenn es an der Tür klingelt Wink
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Dann sag doch mal was es ist? Kampfhund?
Also rein vom Gefühl her würde ich sagen kann man pro forma ihr schiftlich geben, weil
- sowas dürfte nicht verwertbar sein, bzw anderweitig mit Strafe bewehrt sein..und selbst wenn, dann hat sie immer noch das Problem, dass
- es nicht nachweisbar ist, dass du dagegen verstossen hast..

Aber ohne Gewähr
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#3
Normaler Hund, steht auf keiner Liste und nichts, war nie auffällig. Mag fremde Leute nicht so aber alle, die zum "Rudel" gehören... daher die Angewöhnung beider.

Naja nicht nachweißbar... reicht wenn sie mal paar Hundehaare an sich hat, was nicht vermeidbar ist...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
Den Hund kann man auch weggeben.
Oder ist es dir wichtiger wie dein Kind?
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#5
(16-05-2013, 20:40)tumi schrieb: Den Hund kann man auch weggeben.
Oder ist es dir wichtiger wie dein Kind?

Es ist mir wichtig mir von meiner Ex nicht vorschreiben zu lassen was ich zu tun und zu lassen habe oder wie ich den Umgang gestalte! Heute der Hund, morgen die Stehlampe und übermorgen darf meine Partnerin nich mehr dabei sein, oder was? Wenn die Alte erstmal Blut leckt, dass sie was bestimmen kann, dann kostet die das voll aus, glaub mir.

Wenn Frauen Macht haben, dann nutzen sie diese... un wenn es noch so unsinnig is... sollten die meisten hier kennen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
(16-05-2013, 20:49)DerArsch schrieb: Wenn Frauen Macht haben, dann nutzen sie diese...

Genau deshalb wirst du dich entscheiden müßen. Kind oder Hund.
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#7
Bitte Deine Ex doch, die von Dir gewünschte Erklärung schriftlich zu verfassen, damit auch genau das drin steht, was sie will. Dann nimmst Du das Ding an Dich mit dem Hinweis, dass Du das prüfen lassen willst, bringst es zu einem Fachanwalt für Familienrecht und bittest ihn, einen Brief zu schreiben, dass sie das alles nichts anginge und man auch gerne bereit sei, ihr das nötigenfalls gerichtlich bestätigen zu lassen.

Ja, kann Streit geben - oder auch nicht, wenn sie von Deiner signalisierten Konfliktbereitschaft beeindruckt ist. Anderseits: Meinst Du, Du kannst auf Dauer Streit vermeiden, wenn Du ihr nachgibst?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Eben ich will ja nicht nachgeben.

Aber wenn ich ihr so ne Verpflichtung unterschreibe mit dem Hintergrundwissen dass es eh ne Luftnummer ist, dann kann ich sie so beruhigen und Umgang erreichen (bis sich Gericht mal bemüht) und wenn halt raus kommt dass der Hund da war/ist kann sie sich anne Nase fassen weil die Verpflichtung nichts wert ist.

Ich will die Wogen nur insoweit probieren zu glätten wo es keine rechtliche Handhabe gibt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Du vernittelst ihr damit aber, dass sie sich in Deine Umgangsgestaltung erfolgreich einmischen kann - warum sollte sie weitere Versuche unterlassen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(16-05-2013, 21:39)wackelpudding schrieb: Du vernittelst ihr damit aber, dass sie sich in Deine Umgangsgestaltung erfolgreich einmischen kann - warum sollte sie weitere Versuche unterlassen?

Sehe ich eigentlich auch so. Vermittel ihr eindringlich:

- Wenn SIE das Kind hat redest DU ihr nicht rein
- Wenn DU das Kind hast redet SIE dir nicht rein

Wenn sie Zweifel hat frag sie mal wie sie das wohl einem Richter vermitteln will, dass irgendein Dackel oder von mir aus die Katze nich anwesend sein darf wenn dein Kind bei dir ist. Haustier ist völlig normal, nur weils ein Trennungskind ist geht das Gezanke los.
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#11
(16-05-2013, 18:43)DerArsch schrieb: meine neue Partnerin hat ein Haustier, ....
Das war jetzt ganz spontan das erste, was ich dabei dachte. Big Grin

Bei dem Rest, den sie so verlangt, sehe ich den Tierschutz an Deiner Seite.
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#12
(16-05-2013, 18:43)DerArsch schrieb: Es läuft jetzt darauf hinaus das Ex von mir schriftlich verlangt, dass ich sicherstelle dass das Haustier nicht da ist, wenn das Kind da ist...

Zitat:Liebe KM,
es besteht kein Grund zu befürchten, von Bello ginge eine Gefahr für unser Kind aus. Selbstverständlich lassen wir Kind und Hund nicht unbeaufsichtigt miteinander alleine.

Klarstellungshalber will ich Dich darauf hinweisen, dass Du kein Recht hast, während der Umgangszeiten über [Kindername] zu bestimmen, solange Erziehung und Schutz des Kindes nicht beeinträchtigt oder gefährdet sind, was wegen Bello aber nicht zutrifft.

Freundliche Grüße

Besteht denn eine gesichtertes Umgangsrecht oder bist Du derzeit auf das Wohlwollen der KM angewiesen?
Bei gesichertem URecht kannst Du schnell Eingriffe ihrerseits abwehren.
Wenn Umgang aber nur zwischen Euch abgesprochen ist, kann sie Dir natürlich den Umgang verwehren. Ihre Befürchtungen sind schließlich nicht willkürlich und lassen sich begründen. Auch wenn sie damit letztlich nicht durchkommt, sitzt sie am längeren Hebel.

Einfacher ist es also mglw. wenn Du erst mal zu ihrer Beruhigung erklärst, dass der Hund zu Umgangszeiten nicht anwesend ist. Eine solche Erklärung hat keine rechtliche Wirkung und Du musst Dich nicht daran halten.

Gleichzeitig würde ich aber dann schnellstens den Umgang gerichtlich regeln lassen - übrigens auch unabhängig davon!!
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#13
(17-05-2013, 05:57)Ibykus schrieb: Ihre Befürchtungen sind schließlich nicht willkürlich und lassen sich begründen.

Laut deutschem Städtetag kam es zwischen 1991 und 1995 zu insgesamt 21.126 Zwischenfällen Mensch - Hund; demnach 4225 pro Jahr.

Auch die Befürchtung der KM, das Kind könne sich auf dem Weg zum Vater verletzen, wäre nicht willkürlich und liesse sich begründen: 2011 verunfallten laut Deutscher Verkehrswacht 4734 Kinder im Straßenverkehr.

Letzteres also viel mehr ein Grund, dem Vater besondere Regeln für den Umgang aufzuerlegen?

Ich finde, man sollte Bekloppheiten auch nicht scheinbar nachgeben - es stärkt nur die Bekloppten und irgendwann ist das Bekloppte dann "normal"...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
Lasst über den Hund ein psychologisches Gutachten erstellen und überreiche es ihr!
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#15
Welche Schulterhöhe hat de Hund ?
https://t.me/GenderFukc
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#16
(17-05-2013, 07:42)wackelpudding schrieb:
(17-05-2013, 05:57)Ibykus schrieb: Ihre Befürchtungen sind schließlich nicht willkürlich und lassen sich begründen.

Laut deutschem Städtetag kam es zwischen 1991 und 1995 zu insgesamt 21.126 Zwischenfällen Mensch - Hund; demnach 4225 pro Jahr.
grundsätzlich stimme ich Dir zu.

Allerdings würde ich mich ungern die Sicherheit meines Kindes betreffend an Statistiken des Städtetages orientieren.

Hund und Kind - das paßt auch für mich erst mal nicht zusammen und rechtfertigt schon Bedenken, auf die auszuräumen man als Sorgeberechtigter einen Anspruch hat.

Mit der vorformulierten Erklärung kann man derartige Bedenken ausräumen und stellt klar, daß man sich im Weiteren nicht in seinen Umgang reinreden läßt.

Wir kennen immer noch nicht seine umgangsrechtliche Position - und Umgang soll doch weiterhin stattfinden!
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#17
"Hallo (Beste Mutter),
vielen Dank für Deinen Hinweis, den ich sehr ernst nehme.
Ich teile Deine Sorgen und werde es hier so organisieren,
daß (Kind) keinen unnötigen Risiken ausgesetzt ist.
Liebe Grüße"

So einfach geht das.Rolleyes
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#18
mit umgangsboykottierenden Müttern wird nix geteilt!
Und schon gar keine Blumen werden überreicht.
Wer -wie diese Mutter- Konfrontation sucht, wird auch nicht mit Kooperation belohnt.

Das führt beinahe zwangsläufig in die Situation, in der Du Dich seit Jahren befindest und aus der Du auf diese Weise nie herauskommen wirst!

Glaub' mir das! Ich meine es gut!
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#19
Ein Hund ist ein "HAUS"tier. Das rechtfertigt keinerlei Bedenken, soweit es sich nicht um ein eindeutig unsozialisiertes oder per Art gefährliches Tier handelt.
Das ist vergleichbar damit, man dürfe mit einem Nichtschwimmer-Kind nicht zum Baden gehen. Es nicht auf das Klettergerüst auf dem Spielplatz lassen ohne Sicherheitsgurt. Nicht Fahrrad, Auto oder Dreirad fahren, oder am besten gleich gar nicht mehr vor die Haustür gehen.
Es gibt einen Unterschied zwischen realistischer Gefährdung (Autofahren ohne Sicherheitsgurt) und theoretischer Gefährdung, die immer und überall stattfindet.
Daran würde ich ehrlich gesagt keinen zweiten Gedanken verschwenden, weder einen Brief schreiben noch sonstwas. Soll die KM doch zum Gericht fetzen und versuchen, dir den Umgang im Beisein eines Haustieres zu untersagen.
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#20
(17-05-2013, 14:44)Skipper schrieb: So einfach geht das.Rolleyes

Hast schon recht: So einfach startet man die Kette des nicht mehr enden wollenden Unsinns... Rolleyes
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#21
(17-05-2013, 14:57)Jessy schrieb: Soll die KM doch zum Gericht fetzen und versuchen, dir den Umgang im Beisein eines Haustieres zu untersagen.
das ist ja das Problem, Jessy!
Sie wird nicht zum Gericht laufen, sondern den Umgang aus Besorgnis um das Wohl und die Sicherheit des Kindes aussetzen.

Und sie wird das begründen!
Und glaube mir: das läßt sich begründen!

Dann läuft der Vater erst mal hinter seinem Umgangsrecht her und kriegt im gerichtlichen Verfahren vorgehalten, er hätte doch an der Klärung vorgerichtlich mitwirken können und solle nun einmal seinerseits erklären, warum er sich dazu außerstande gefühlt hatte.

Nach einem halben Jahr werden dann die Bedenken der KM für ungerechtfertigt gehalten und der Vater hat -auch etwas Gutes- dann wenigstens ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht.

Das kann er aber auch einfacher kriegen.
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#22
Ibykus hat das Problem schon genau erkannt!

Ich bin aktuell auf das Wohlwollen der KM angewiesen, da sie bereits den Umgang boykottiert und ich aktuell darum kämpfe das Kind zumindest übernächstes Wochenende zu bekommen, weil da auch Besuch kommt.

Gerichtsverhandlung wegen Umgang is auf Mitte Juli fest gesetzt (10 Wochen nach Antragsstellung!!).

Und bis dahin ja... bin ich auf Wohwollen und Friedensstiftung angewiesen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#23
(17-05-2013, 14:26)Ibykus schrieb: Hund und Kind - das paßt auch für mich erst mal nicht zusammen und rechtfertigt schon Bedenken, auf die auszuräumen man als Sorgeberechtigter einen Anspruch hat.
Das halte für sehr weit hergeholt und hört sich ganz an wie ein weiteres Topic auf der Liste der Gründe für umgangsverweigernde Muddis.

Ansonsten halte ich den Vorschlag von @knecht gar nicht so schlecht, einfach ein Hundegutachten erstellen zu lassen.

Disclaimer: Ich stehe eher auf Katzen. Smile
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#24
(17-05-2013, 15:05)Ibykus schrieb: Und glaube mir: das läßt sich begründen!

Das glaube ich einem Juristen ungeprüft. Deshalb ist Juristerei auch so einfach: Im Zweifel sticht Ober die Begründung von Unter.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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