Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
#1
Da ich neu bin hier sag ich erstmal allen Guten Tag...
Hier meine kleinere aber recht interessante Geschichte betreffs Kindesunterhalt.
Meine Ex(Mit der war ich Gottlob nie verheiratet) verschwand mit meiner zwischenzeitlich 16 Jährigen Tochter vor 8 Jahren annonym von der Bildfläche! Das Konto auf das ich das Unterhaltsgeld zahlte per Dauerauftrag schickte mir das Geld zurück Hinweis war."Konto erloschen"!Nun ich forschte einige Jahre rum und gab dann auf,da auch keine Emotionale Bindung bestand wurde es mir langweilig und ich hatte auch ein Leben zu Leben.
Nun bekam ich diesen April vom JA Kärnten in Österreich den Hinweis ich möchte alle meine Lohnzettel dorthin sende da dort für meine Tochter der Unterhalt gezahlt wird ab diesen April! Jetzt weiß ich wo die beiden abgeblieben waren,ich bin leider aus schweren Gesundheitlichen Gründen(Degenerierende Wirbelsäulenerkrankung nur auf dem sog.2.Arbeistmarkt für leichte Bürotätigkeiten geeigenet für 3 Stunden(Arbeitsamt offiziell)und daher in dem Hartz 4 Bezug drin was keine Schande ist.Man möchte gern sagenhafte 426.- Euro haben dort! Grundlegend bin ich informiert über den vom Gericht bezahlten Anwalt.Um die Geschichte abzukürzen..Ich kann schlichtweg das nicht zahlen mein Angebot ans Jugendamt Austria war das ich sehr gerne 40-50 Euro zahlen möchte beileibe nicht leicht bei Hartz 4!Wurde schlichtweg ignoriert,mein Anwalt sagte da das Kind bereits 16 ist spielt die Zeit für mich (Bei Facebook hab ich die Tochter gefunden dort siehts so aus als ob sie eine normale Ausbildung macht)Hab mich aber nicht gemeldet,soll mior ein Pfändungskonto einrichten und den Gerichtsvollzieher "schlimmstenfalls" erwarten was aber gut für mich sein kann.Sobald ich ihm meine Zahlungsbereitschaft mitteile wird er dies dem dortigem JA mitteilen in den allermeisten Fällen wird dann in Eingedenk der sonst fruchtlosen Rum und neu Titulierungen die Geld kosten das Angebot angenommen.Es ist wohl so das ich zahlen möchte es nur schlichtweg nicht kann,und das wohl niemals wegen meiner eingeschränkten Erwerbsobliegenheit.Fazit ´:Soll mich auf gar keinen Fall Fertig machen,zumal es eine überschaubare Summe wäre.Und mich keine Schuld träfe,da die Mutter annonym wegzog.Es ist mir absolut klar das ich einer Titulierten Unterhaltpflicht unterliege,nur es ist eben nur das wenige da was ich bieten kann.Zu Pfänden gibts eh nichts,ist eben ein Dilemma,man möchte zahlen kann es aber nicht.Und kleinere Summen werden ohne Antwort ignoriert.Na ja hat auch mal ein Zeitlich absehbares Ende...Kriegen se eben die Schulden in den Raten wieder die drin sind,,,Vieleicht hab ihr ja irgentwelche Ratschläge wie man sich wirklich verhalten soll um alles Richtig zu machen? Und könnte ich eventuell vom Jobcenter eine Zuzahlung oder irgentsowas erwarten? Bin da echt ein wenig überfordert trotz der vielen Infos die es gibt....
Zitieren
#2
Gibt es irgendwelche alten Titel ohne Laufzeitbeschränkung? Wurde vorgebracht, was das Kind an Ausbildungsvergütung verdient oder eine Schulbescheinigung?
Zitieren
#3
Nein es gibt absolut keine vorhergehende Forderungen !Wie auch die KM ist ja ohne eine Nachricht zu hinterlassen nach Kärnten abgehauen!Das Sie dort lebt hab ich jetzt erst durch die Unterhaltsforderung des dortigen Amtes erfahren die nennt sich Bezirkshaubtmanschaft abteilung Jugend.Und da ich nie umgezogen bin hatte meine Ex auch meine Adresse wohl noch nicht vergessen.Es ist wohl so das es ihr dort anscheinend sehr schlecht geht und nun alles aktiviert was geht.Es ist auch so das die KM alle Rechte dort hat und der Mann gar keine!Zumindest was die Armen Kerle in Österreich betrifft,es ist unglaublich was die dort alles über sich ergehen lassen müssen.Und einen Selbstbehalt gibts da auch nicht.Jedenfalls habe ich bis auf das Schreiben vom JA Österreich nichts weiter in den Händen.Sollte dort binnen einen Monats die 426.- einzahlen und das fortan jeden Monat.Das habe ich nicht gemacht auf Anraten des Anwalts,die sollen erstmal genauer werden und sich mal überlegen wie das enden soll für das JA.Das ich mich nicht um Unterhalt drücken möchte und will hab ich dort einmal per Mail geschrieben diesen Monat und das ich Hartz4 empfänger bin.Es ist Blödsinn von einem Hartzer 426.- zu verlangen geht einfach nicht,da können Urteile ergehen und Drohungen kommen egal es würde an der Tatsache einfach nichts ändern.Ob ein Titel vorliegt weiß ich nicht bin da auch nicht so der Experte es gibt lediglich die Vaterschaftsanerkennung die wir alle mal unterschrieben haben hier im Forum von 2002,aus Deutschland.Ein Schulnachweis oder was das Kind genau für ne Ausbildung macht hab ich auch nicht.Ich möchte mich eigentlich sowenig mit dem JA Österreich in verbindung setzten.Das sind wie hier auch Feinde die den Mann als Untier und Verbrecher ansehen das grenzt schon bei manchen Kerlen an Erniedriegung was die hinnehmen müssen.
Zitieren
#4
Langsam, langsam. Versuche, dich nur auf die Sache zu konzentrieren. Das ist die Unterhaltsforderung. Schreibe strukturiert und verwende Absätze, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Genau wie in Deutschland kann das Jugendamt in Österreich nur grossspurige Forderungsbriefe losschicken, aber es darf dich nicht zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag verurteilen, das kann nur ein Richter. Alle Forderungen des Jugendamtes sind nur als Vorschläge zu bewerten. Der Unterhalt wird bei Uneinigkeit ausschliesslich vor Gericht festgelegt, nicht vom Jugendamt!

Forderungen, denen du nicht nachkommen wirst. Lehne die Forderungen mit Hinweis auf dein niedriges, (belegtes) Einkommen ab. Begründung sind deine ärztlich bescheinigten und anerkannten Erwerbseinschränkungen. Weise ferner darauf hin, dass dir nicht nachgewiesen wurde welche Ausbildungsvergütung das Kind hat oder ob es überhaupt irgendeine Schule besucht. Ich bin aber kein Experte für Unterhaltsrecht in Österreich, vielleicht differieren Bedingungen und Ansprüche etwas von der deutschen rechtlichen Lage, grundlegend aber sicher nicht.

Wenn alles schiefgeht, du zu unbezahlbarem Unterhalt verurteilt wirst und bei dir vollstreckt wird, hast du bei ALG 2 nicht viel zu befürchten, ein pfändbarer Betrag wird kaum vorhanden sein. Inwieweit die Aufstockermethode bei einem Kind in Österreich möglich ist, weiss ich nicht.
Zitieren
#5
Ich schließe mich "p" an.
Ferner hast du im Grunde noch großes Glück im "Unglück":
- Du musstest 8 Jahre nichts zahlen. Andere sehen auch ihr Kind 8 Jahre nicht, müssen aber trotzdem zahlen!
- Du beziehst ALG2, somit kannst du dich entspannt zurücklehnen. Bei dir ist nachweislich nichts zu holen, und wohl auch nichts zu pfänden. Ein "normaler Arbeitnehmer" hätte jetzt wesentlich grössere Problem, er käme wohl um die 426€ nicht drumrum.
- last not least ist deine Tochter schon 16 und somit hat der "Spuk" eh bald ein Ende.

Bezüglich dem Aufstocken vermute ich, dass es geht. Es ist ja deine Tochter, egal in welchem Land sie lebt. Der Unterhalt muss natürlich tituliert sein. Aber soweit wird es wohl eh nicht kommen wenn du derzeit zahlungsunfähig bist. Ich vermute du wirst es auch noch die nächste Zeit bleiben?! Dann ist die Tochter eh 18..
LG
Zitieren
#6
Wichtig ist auch, dass bisher keine Rückstände aufgelaufen sind. Das Jugendamt schickte jetzt den Standard-Erpresserbrief mit den üblichen Forderungen, ob er überhaupt unterhaltspflichtig ist, ist noch lange nicht raus.
Zitieren
#7
(01-05-2013, 12:21)p schrieb: Inwieweit die Aufstockermethode bei einem Kind in Österreich möglich ist, weiss ich nicht.
Funktioniert. Es macht keinen Unterschied, ob das Kind in Finnland, Dubai, Paraguay, Griechenland, Polen oder eben Österreich ist.

Vorraussetzung für eine Absetzung von Erwerbseinkommen / Aufstockung hier ist a) Titel über gesetzliche Unterhaltspflicht und b) Zahlungsnachweis im laufenden Monat der Fälligkeit. Nichts weiter.

Aus dem Titel können sich allerdings Unterschiede hinsichtlich Kindergeldanrechnung ergeben. Denn Kindergeld gibts nur in Ausnahmefällen für Kinder, die nicht in D leben. Dadurch kann sich nach Wegzug auch der Zahlbetrag und damit die Aufstockung erhöhen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#8
(01-05-2013, 14:50)sorglos schrieb: Dadurch kann sich nach Wegzug auch der Zahlbetrag und damit die Aufstockung erhöhen.

Endlich mal ein Argument für die deutschen Familienrechtstäter in Roben, das gegen ungehinderte Mitnahme von Kindern spricht. Kontakt zum anderen Elternteil, Kontinuität und solche Petitessen zählen ja nicht, wenn es die Mutter ist die weg will und das Kind mit in den Umzugskoffer packt.

Jedenfalls wäre folgende Reihenfolge für ihn sinnvoll, nochmal klar strukturiert um durch das Gedankenchaos zu leiten:

1. Brief des Jugendamts wie oben beschrieben beantworten. Nichts zahlen, nichts unterschrieben. Im Zweifel das Jugendamt klagen lassen.
2. Wenn das Jugendamt den Vater tatsächlich verklagt, dann dieselben Argumente dagegenhalten. Wie das mit Anwaltspflicht in Österreich aussieht, weiss ich nicht, Gerichtsstand wäre der Wohnort des Kindes.
3. Verliert er die Klage, dann kommt die Aufstockeroption zum Zuge. Wenn das aus welchen Gründen auch immer schiefgeht, dann sollen sie halt vollstrecken, bis sie merken dass wirklich nichts zu holen ist. Keinesfalls etwas freiwillig bezahlen.
Zitieren
#9
Danke erstmal für die vielen gut verständlichen Hinweise.Ihr müßt verstehen das es erstmal ein mittelprächtiger Schock ist wenn aus nem Fremdem Land sowas reinflattert.
Also es sind bisher keinerlei Schulden aufgelaufen oder Forderungen die mir bekannt sind,da ich ja bis die Mutti" sich so lieb vom Acker machte immer treu und Redlich bezahlte!Ich mach es so wie ihr schon beschrieben habt,ich mach gar nichts! Dem Jugendamt in Sant Veit Glan in Kärnten sendete ich lediglich meinen Aktuellen Hartz 4 Bescheid zu,den die Mitarbeiter dort aber wohl vollends ignorierten!Allerdings weiß ich nicht was ihr mit Aufstockende Maßnahme meint? Ich mußte mich bisher damit nicht beschäftigen und deshalb sind meine Kenntnisse diesbezüglich mangelhaft.
Ob und wann das Kind Schulen besuchte weiß ich auch nicht,genauso wenig wie es aussieht wenn das Kind einen Beruf lernen möchte....Werde ich dann informiert oder wird da irgentwas anders berechnet?Oh menno es ist zum Mäuse melken jetzt muss ich mich mit derartigen Dingen abplagen wo das Leben schon schwer genug ist.Ich hab nur Angst das mir meine Miete weggepfändet wird und ich dadurch bei meinem Vermieter in einem schlechtem Licht erscheine.Hatte stets immer meine Miete bezahlt, da hört man so Sachen wie "Die Pfänden einen erstmal alles wech"und was dann mit demjenigem geschieht voll egal....Denke mal das nun erstmal das Gericht in Österreich zu irgenteinem Urteil kommt und ich das dann in den Kasten krieg...Na toll....Ist man dann irgentwie Vorbestraft oder gilt als Kriminell?Auch so eine Frage....
Zitieren
#10
Hab da mal ne kurze Frage.....

Ist eine Vaterschaftsanerkennung die ich auf dem Jugendamt nach der Geburt der Tochter vor 16 Jahren unterschrieb das gleiche wie ein Titel?

Also ich habe lediglich so eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet wo was von Dynamischem Unterhalt und sofortiger Zwangsvollstreckung drinstand...

Für Infos wäre ich sehr Dankbar bezüglich Meiner "Weiterbildung im Dschungel diese ganzen Themas......
Zitieren
#11
Dann hat man dir wohl bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich noch einen Titel untergejubelt. Wieviele Unterschriften hast du denn geleistet?
Zitieren
#12
hast Du denn immer brav Unterhalt gezahlt oder ist aus dem "Titel" auch schon vollstreckt worden?
Gab's noch ne Waschmaschine dazu und ein Emma-Abo ?
Zitieren
#13
Grins nee keine Emma Abbos. Also hab jetzt das Alte Ding mal rausgekramt..

Da steht ganz offiziell Drauf..... URKUNDE über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.....
Kleiner Nachtrag noch...In einem späterem Privatem Schreiben der A.....Loch mutti (Sorry) ist aber ne gierige Natter das Bückstück...
Da stand drin das ihr von seiten des Jugentamtes nahegelegt wurde einen Titel gegen mich festlegen zu lassen.... Hatt se aber nie getan....

Ergo kann es doch eigentlich kein Gerichtsfester Titel sein? Da Sie den ja erst später auf anraten des JA machen lassen sollte.....

(Diese elenden ...........Gott sei Dank sterben die auch wenn der Planet untergeht.....
Zitieren
#14
Ist sehr wahrscheinlich ein Titel.
Mein LG hat einen Titel, da steht ganz groß und fett auf der ersten Seite "Vaterschaftsanerkennung". Und auf Seite zwei, ganz unten und zum Schluss, steht dann noch "Damit einhergehend verpflichte ich mich, meinem Kind Unterhalt entsprechend DDT Stufe 1 zu bezahlen."
Hinterher ist man meist schlauer als vorher.
Zitieren
#15
Deiner Auskunft nach hast du eine sog. Jugendamtsurkunde unterschrieben, die eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels, kurz Titel genannt, darstellt.

Grundsätzlich sollte man schon lesen, was man unterschreibt.
Zitieren
#16
Und warum riet das Jugentamt Jahre später der KM dazu einen Gerichtsfesten Titel anzustreben ?

Sie schrieb damals das sie das vorhätte,aber wenn wir weiterhin gütlich sind dann macht sie es nicht.

Ich hab ja bis sie vor 8 Jahren annonym nach Austerlitsch" gezogen ist immer gezahlt was ging...Dann kam das Geld zurück Hinweis Konto erloschen.....

Ich denk mal das es kein Gerichtlich bestätigter Titel ist,sonst hätte das Jugentamt nicht oben erwähntes vorgeschlagen....

Aber du hast natürlich mit dem lesen völlig Recht,aber was macht man nicht alles wenn man jung ist und keine Ahnung von nichts hat.....Muss man eben durch.
Zitieren
#17
Offensichtlich ist dein Wissen auf das beschränkt, was die KM dir sagte. Das ist keine gute Basis.
Zitieren
#18
Ja stimmt hast recht,viel Kenntnis der MATERIE hab ich nicht.

Dann wirds wohl ein Titel sein.....Tolle Beratung....
Egal ....Kind lebt in Austria wie ich jetzt erfuhr durch das dortige JA das die Beistandsschaft übernommen hat.

Wollen zwar Geld aber da ich offiziell Hartz 4 bezieher bin durch eine degenerative Rückenerkrankung und es auch bleibe,und nur auf dem sog.2.ten Arbeitsmarkt für 3-6 Stunden für leichte Bürotätigkeiten vermittelbar bin,bleibe ich erstmal entspannt.

Schon interessant sich ohne weitere Forderungen an mich,sich nach über 8 Jahren aus nem fremden Land zu melden....
Zitieren
#19
@Karli
anonymisiere das Papier, scan es ein und lade es hier hoch.
Erst dann kann dir konkret mitgeteilt werden was du unterschrieben hast, welche Folgen das für dich hat und was du jetzt machen mußt.

Alles andere sind Vermutungen und Spekulationen.

Bei Kontakten mit deutschen Jugendämtern ist übrigens aüßerste Vorsicht geboten!
Zitieren
#20
Also ich sag euch mal was die mir damals geschrieben haben die Deutschen Jugentämter!

Es wurde an Ihre Tochter so uns soviel Unterhalt gezahlt...

Weitere Forderungen gegenüber Ihrer Person besteht nicht unsererseits!

Wirklich das haben die geschrieben ich habs hier schriftlich......

Hab nun aber nicht mit dem Deutschem JA zu tun sondern mit dem Österreischischem JA in Kärnten....Hab denen mein Hartz 4 Bescheid gesendet und war beim Anwalt....Der sagte klipp und klar,gar nichts zahlen und gucken was die machen.

Hab das ja auch schon hier in einem anderen Thema mal so geschildert....

Wie soll ich denn so ne Urkunde fürs Internet Annonymisieren?Kann da doch nicht drauf rum schwärzeln.....
Zitieren
#21
Wenn das, was du da mal unterschrieben hast ein Titel ist, dann hast du jetzt Schulden bis unters Dach, egal wo die Mutter mit dem Kind lebt.
Vielleicht hatte das deutsche Jugendamt keine Forderungen an dich, aber damit ist noch lange nicht gesagt, dass die Muttter auch keine hat.
Zitieren
#22
sorry, aber wenn du schon daran scheiterst das Papier zu anonymisieren und dir dazu auch ohne fremde Hilfe keine Lösung einfällt solltest du die Angelegenheit komplett deinem RA überlassen.
Zitieren
#23
Nun die KM hat niemals sich gemeldet oder was gefordert an Papieren das Sie ja verschwunden war.

JA Kärnten schrieb das die ab April diesen Jahres die Beistandsschaft übernommen hat,und ich mal meine letzten Lohnzettel hinsenden soll....

Da ich aber seit Jahren im Hartz 4 bin,wars eben nur ein solcher Zettel vom Amt,seitdem ist Ruhe.

Schulden bis unters Dach hab ich eher nicht,erstens weil die KM sich nie meldete und daher Ansprüche nicht verjährt sondern Rechtlich verwirkt sind.

Und dann wäre da noch die Sache,das mein Unterhalt wenn auch nur der vereinbarte zurückkam auf mein Konto was eigentlich recht erfreulich ist.....

Da bekam ich erst mit das Madam wech war....

Mir soll es egal sein,es ist nichts zu holen nichts zu pfänden die Karre ist Uralt,gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht nicht weil ich eh kaum länger als 3 Stunden stehen kann....Und das wird so bleiben.

Kind ist 16 und ich weiß über Facebook wo ich heimlich gucke das sie nur vorhat ne normale Ausbildung zu machen...

Schulden laufen wohl erst beim JA ab diesen Monat auf bzw.April...Kanns eh nicht ändern geht doch fast allen hier so.....
Zitieren
#24
*lach* Das wäre ja toll, wenn Unterhaltsschulden so schnell verjähren würden. Ich will dir wirklich nicht zu nahe tretten, aber UH-Schulden verjähren weder, noch verwirken sie in irgendeiner Weise rechtlich, nur weil die KM nicht wöchentlich lieb "Hallo" zu dir sagt.

Trotzdem scheinst du dir ja (eventuell berechtigerweise) keine großen Sorgen zu machen, was bestimmt gut ist für dich. Also mach was dein Anwalt dir rät und wart erstmal ab was weiter passiert.
Zitieren
#25
Ist eben doch kompliziert die ganze Thematik.....Nun ich werde abwarten und ganz Ruhig mich überraschen lassen(Die durchwachten Nächte erwähne ich mal nicht)

Es scheint wohl tatsächlich so zu sein,das in jedem Fall hier in diesem Forum mal so und mal so entschieden wird(Amtlicherseits)...

Allheilmittel gibts auch nicht,und trotzdem muss doch das Leben weitergehen,ich lass mich jedenfalls nicht kaputtmachen,hab nichts zu verbergen und auch nichts auf ner Luxbank versteckt woher auch.

Und ein Ruhiges Gewissen hab ich auch,hab freiwillig bis zur "Flucht" der Muddi" gezahlt was ging obwohl ich das dringend zum Leben brauchte,man kann niemand verurteilen der zahlen würde aber eben nicht kann.....

Da kann noch so oft das Wort"Unterhaltspflicht" im Raum stehen davor will sich ja keiner drücken nur Horrende Unterhaltsforderungen gerade in meinem Fall sind letztendlich reine Papiertiger.....Es kann das JA verlangen,es kann das Gericht festlegen,usw,usw,die können aber gerne mir sagen von welcher stelle meines Körpers ich mir das geforderte Geld raustrennen soll.....

Vieleicht kommt mal der Tag an dem der Gerichtsvollzieher einem ne Niere wegpfändet.....Leute heutzutage glaub ich ist wohl jede Posse möglich.....
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesmutter will nach 13 Jahren Blockade Umgang WalterWhite 8 651 14-03-2024, 11:09
Letzter Beitrag: netlover
  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D wunder007 16 1.306 24-09-2023, 19:59
Letzter Beitrag: wunder007
  PKH - Überprüfung nach fast 4 Jahren Splash 21 5.434 13-03-2023, 11:37
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Importierter Asien Zierfisch - nach 5 Jahren Ehe Auszug mit Polizei 6Lover 4 2.418 29-03-2021, 21:01
Letzter Beitrag: 6Lover

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste