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Geld aus Deutschland empfangen als Unterhaltsfluechtling
#1
Moin moin

Zur Situation:
Ich wohne mehr als 10.000km weit weg von Deutschland (SOA), habe die Heimat mit Unterhaltsschulden, Strafanzeige 170er und Titel, den meine Ex an die Wand heften kann, verlassen.

Natuerlich muss ich mich auch hier um meinen Lebensbedarf kuemmern, damit ich nicht verhungere. Und darauf bezieht sich meine Frage:

Ich moechte gerne Geld in Deutschland verdienen, wo ich Auftraege bekomme, die ich online erledige (auch andere Onlinegeschaefte). Wenn ich bislang sowas tat, ging das immer ueber Freunde oder Familie, die mir das Geld dann zugeschickt haben an einen anderen Namen, in meiner neuen Heimat. Kann ich das Geld auch direkt an meine Person schicken lassen, z.B. Western Union, Bankueberweisung und Paypal, ohne dass es gepfaendet werden kann oder muss ich weiterhin alles an andere Empfaenger gehen lassen? Wie gesagt, in Deutschland hab ich Unterhaltsschulden, Titel und einen 170er am Hals. Hab vor meiner Flucht nichts mehr gebacken bekommen, wegen dem staendigen Druck, der Angst und der Aussichtslosigkeit und deswegen den Neustart gewagt, wo ich meinen Frieden habe.

Ich muss sicher sein, dass Geld welches fuer mich bestimmt ist fuer meine Arbeit nicht von jemanden in Deutschland gepfaendet werden kann. Ich wuerde gerne offiziell in meinem Exil ein Geschaeft gruenden auf meinem Namen, ich besitze auch die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat, bin Doppelstaatler.

Kann mir da jemand verlaessliche Auskunft darueber geben?
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#2
Jeder kann dir Geld schicken - solange es die Gläubiger nicht merken. Gepfändet werden kann selbstverständlich auch bei Drittschuldnern. Um es sicher zu machen, könntest du eine Treuhand-Gesellschaft gründen, wenn es sowas in deinem Wohnortland gibt.
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#3
Wie laeuft denn so eine Pfaendung eigentlich ab bei Leuten so wie in meinem Fall, die sehr weit weg sind? Steht mein Name in irgendeinem System, wo dann das Geld direkt weg gepfaendet wird, sobald ueberwiesen, bevor ich es entgegen nehmen kann? Ist mein Bankkonto im Exil welches auf meinen Namen laeuft sicher vor Pfaendungen aus Deutschland?

Treuhand-Gesellschaft hab ich mich noch nicht informiert, das werde ich nachholen.

Natuerlich koennte ich auch hier so weiter machen wie gehabt, alles ueber andere Namen laufen lassen und ich bin der ewige Strippenzieher im Hintergrund. Aber nach allem was passiert ist in Deutschland, war ich froh, dass ich die Chance hatte fuer einen Neustart, ohne dass ich tricksen muss. Bin mir aber nicht sicher, inwieweit das realisierbar ist. Wenn die Gefahr besteht meine Geldquellen aus Deutschland anzuzapfen, muss ich wohl leider weiter tricksen.
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#4
laut deutschem Gesetz bist du evtl. schon mit einem Bein im Knast (§170 Verurteilt), was erwartest du wenn nicht Tricksen?
Mach dich lieber nicht angreifbar!!
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#5
(30-04-2013, 14:02)Berlusconi schrieb: Wie laeuft denn so eine Pfaendung eigentlich ab bei Leuten so wie in meinem Fall, die sehr weit weg sind?

Das Stichwort steht in meiner obigen Antwort. Drittschuldnerhaftung. Zugegriffen wird bei den Leuten, die dir Geld schulden. So wie auf ein Bankkonto, das auch nichts anderes ist wie Geld, das die Bank dir schuldet. Es interessiert den Gläubiger dann nicht mehr, ob du auf einer Bank vor der Bank oder beim mitsingen im Pinguinchor am Südpol bist. Das Geld zieht er direkt von deinem Konto ab. Oder anderen Schuldnern von dir.

Ich verstehe deine Motivation nicht ganz. Du hast alle Brücken abgebrochen, ganz offensichtlich jemand in deinem Zielland geheiratet, bist in Deutschland verurteilt (somit giltst du als Straftäter) und da machst du dir Sorgen was dir passieren kann wenn dir jemand Geld überweist? Probiers doch einfach. Und wenn du geschäftlich handelst, solltest du längst etwas über juristische Gesellschaften oder Kapitalgesellschaften lernen. Grundsätzlich kannst du auch davon ausgehen, dass der Kapitalverkehr ins weite Ausland überwacht wird, es könnte sein dass Überweisungen mit deinem Namen zu Reaktionen führen. Firma gründen!
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#6
Ich bin mir sicher, dass ich nicht fassbar in meinem Exil bin. Ab der Grenze ist meist Schluss mit dem 170er Wahnsinn und wo ich stecke, ganz gewiss. Bin auch nicht auf meine deutschen Pass angewiesen, welches oft ein Thema fuer andere Fluechtlinge ist, der kann meinetwegen ablaufen, dann rahme ich den ein und haenge ihn an die Wand als Erinnerung. Geht mir nur darum, eine neue sichere Existenz aufzubauen und da muss ich sicher sein, dass keiner mein Geld krallen kann, wenn ich es aus Deutschland empfange. Und wenn das nicht sicher ist, muss halt weiter getrickst werden.

Evtl. bau ich mir aber auch ein Geschaeft hier im Exil auf, was nur oertlich laeuft, auf kurz oder lang wird es darauf hinauslaufen. Ich denke da kann dann wirklich keiner ran, oder kann von Deutschland mein Exil-Konto gepluendert werden?
Hab das mit den Drittschuldner verstanden. Was ist, wenn ich Drittschuldner habe, die nicht in Deutschland sind? Und nein, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie. Bin zwar weg, aber ich hab doch nicht alle Bruecken abgebrochen. Ohne Hilfe aus Deutschland wuerde es mir hier nicht sehr gut gehen, ich bekomm nichts geschenkt oder so, aber Hilfe kann ja auch in anderer Form stattfinden.
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#7
Pfändungen im Ausland folgen den Regeln des örtlichen Vollstreckungsrechts, die vorher nötige Geltendmachung solcher Schulden folgt eventuellen bilateralen Abkommen. Da musst du dich vor Ort informieren.
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#8
Wurde ja schon geschrieben, gruende eine "GmbH" in Deinem Gastland und mach ueber die Deine Geschaefte und schon hast Du Ruhe.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
(30-04-2013, 13:05)Berlusconi schrieb: ich besitze auch die Staatsbuergerschaft meiner neuen Heimat, bin Doppelstaatler.

Das geht? Ich dachte, bei Annahme einer neuen Staatsbuergerschaft ist die Deutsche dann automatisch weg.

Zur eigentlichen Frage weiss ich leider nix, sorry.

Good luck!
Indien ist eigentlich ganz schön,
wenn da nur nicht so viele Inder wären.
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#10
Der Ratze war auch Deutscher parallel zu seiner vatikanischen Staatsangehörigkeit.
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#11
(02-05-2013, 11:41)Expatriate schrieb: Das geht? Ich dachte, bei Annahme einer neuen Staatsbuergerschaft ist die Deutsche dann automatisch weg.

Das haengt vom Land zu Land ab. Dazu gibt es binationale Abkommen zwischen der BRD und dem jeweiligen Land.
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#12
Ich bin Doppelstaatler gemaess Abstammungsprinzip

Das ist ja das Wertvolle in meinem Fall. Die Aemter in Deutschland oder die deutsche Botschaft in meiner neuen Heimat koennen mir nichts anhaben, ich brauch auch kein Visum und kann solange bleiben wie ich will. Und ich werde mich hueten hier gegen irgendwelche Gesetze zu verstossen. Bin hier auch nirgendwo angemeldet, aber in Deutschland rechtmaessig abgemeldet mit Bestaetigung in der Tasche. Aber dem Wolfsrudel in Deutschland (JA und StA) hab ich niemals bescheid gesagt, ob ich es dabei belassen soll?
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#13
Du möchtest evtl. irgendwelche Waren oder Dienstleistungen an Kunden in D verkaufen, dich aber selbst nicht dort hin begeben?
Und du möchtest natürlich deinen Kunden ein deutsches Konto zum Bezahlen zur verfügung stellen.

Geht legal nur so, dass du dort wo du bist eine Kapitalgesellschaft gründest, Firma= juristische Person, du bist Mitarbeiter dieser Firma, aber offiziell nicht der Eigentümer. Du erbringst Dienstleistungen oder verkaufst etwas, die Firma bezahlt dich dafür und kassiert von den Kunden.
Niemand sollte wissen, dass du hinter der Firma stehst, sonst könnten die deutschen Vollstrecker auf die Idee kommen, die Firma als Drittschuldner zu sehen, oder ggf. versuchen bei der Firma eine Gehaltspfändung durchzuführen.
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