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Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
#1
Verehrte Mitstreiter,

toll, dass es diese Plattform gibt... Danke an alle Beteiligten!

Ich möchte gern mal meinen Fall hier schildern..

Ich, im besten Alter habe eine 13 jährige Tochter.
Bis letztes Jahr Mai fleißig und pünktlich KU bezahlt.
Habe knapp 17 Jahre im Familienunternehmen meiner [/size][/font]
Eltern gearbeitet.
Leider ist meine Familie für mich inzwischen genauso
pfui wie meine EX da mein Stiefvater und mein Stiefbruder
letztes Jahr im Mai beschlossen haben mich aus dem
Familienunternehmen zu drängen. Hat auch gut geklappt.
Betriebsbedingte Kündigung und ab zum Arbeitsamt.
Da ist mir natürlich erstmal die Kinnlade runter gefallen
und eigentlich such ich meine Lade immer noch.

Bin dann mal eben bei ca. 650 Teuro AG I angekommen.
Damit hatte sich das mit meinem Lebensstil und natürlich
auch mit dem KU mal eben schnell erledigt.

Ich hab dann erstmal so nen halbes Jahr die Scheuklappen
angelgt und bin so richtig in Selbstmitleid versunken.
Briefe hab ich ungeöffnet im Höchstfall als Notizzettel
benutzt.
Zwischenzeitlich gab es noch einen völlig unausgegorenen
Versuch der Selbstständigkeit.

Stand zum heutigen Tage...

-Autokredit ist als einziger am laufen (brauch ja schließlich nen Fluchtwagen)
Dispo, Barkredit, Krankenkasse...

Unterm Strich geh ich ohne Auto von ca. 10.000 Schulden aus,
die ich nicht mehr bedienen kann.
Jugendamt hat vor ca. drei Monaten Beistand wegen dem KU
übernommen, da die KM natürlich der Meinung ist, wenn bei mir
kein Geld zu holen ist dann schick ich Dir das JA auf den Hals.
Da kommen auch noch mal ca. 3.000 an Unterhaltsrückstand
zusammen. Der Kontakt zu meiner Tochter wird mir inzwischen
ebefalls unmöglich gemacht.
Mehrere "nette" Briefe sind inzwischen auch vom JA auf meinem
Stapel für Schmierzettel.

Außer Mahnungen, Drohungen etc. ist bis jetzt noch nichts passiert.

Da ich in D über kurz oder lang finanziell verrecken werde hab ich
monatelang überlegt und mich entschieden statt Banküberfall
doch lieber ins Ausland zu flüchten und unsichtbar zu werden.


So nun meine Fragen..

- Folgen der Kreditkündigung des Barkredits? (kann ich nicht einschätzen wie die jetzt abgehen.
Ist das erste mal das ich meine Finanzen so am Boden liegen sehe)
- Krankenkasse wird mittlerweile versucht durch das Hauptzollamt
einzutreiben. Wie weit gehen die ggf. auch im Ausland um mich
aufzuspüren?
- Jugendamt hab ich mich jetzt im Forum nen bißchen eingelesen, scheinen bei Unauffindbarkeit ja eher nicht so extrem aktiv zu werden?

Nun gibt es dank Euren zahlreichen Informationen ja mehrere
Möglichkeiten für mich.. und da bin ich inzwischen unsicher
was und wie man es am besten macht.
Abhauen werd ich auf jeden Fall schon allein um meine Familie
aus dem Kopf zu kriegen.
Rechtsbeistand geht finanziell garnicht und AG läuft jetzt auch
aus.

- Schweiz, Job suchen, wenn finanziell möglich KU laut deutschem
Titel bezahlen (wo ich das Problem sehe das die Höhe wegen der guten Löhne im Nachhinein als zu gering eingeschätzt wird, also
wieder die nächsten Schulden)
dann den Gläubigern Ratenzahlung anbieten und wenn alles gut geht
in 1-2 Jahren zumindest erstmal wieder schuldenfrei zu sein
Diese Variante hat natürlich den Nachteil, dass durch die ganzen Kontakte nach D und Zahlungen etc. ich wohl drauf warten kann
das die mich finden und nackich machen.

Oder eben irgendwo hin, überleben und der Heimat auf ewig den
Rücken kehren und meine Schulden als Geschenk da lassen.

Ich hab schon gelesen, dass hier bei einigen meine Schulden eher
als Taschengeld angesehen werden könnten.

Und ich kann froh sein wenn ich mit 5.000 überhaupt los fahren kann.
Meine Befürchtung ist natürlich, dass die Kohle im Leben nicht für
nen Neustart im Ausland reicht oder zumindest nicht lange.

So nun hab ich mein Buch erstmal fertig. Hoffe, ich hab nicht zu weit
ausgeholt.
Freue mich über Feedback.


Herr AufderFlucht
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#2
Wenn Du nach dem Jobrauswurf beim Familienunternehmen auf ALGI angekommen bist, weil es wohl keinen anderen Job gab oder gibt, dann wird der Rauswurf wohl in Ordnung gehen. Im Ausland wirst Du also auch nichts bewegen können. Das scheidet für Dich aus. Wer in Deutschland keinen Job findet, wird es in der Schweiz auch nicht schaffen.

Hartz IV ist für Dich sicherlich die bessere Alternative und vielleicht kannst Du ein wenig Nachbarschaftshilfe leisten, um das Taschengeld aufzupeppen. Da Du bis jetzt dies auch nicht getan hast, scheidet diese Variante sicherlich auch aus.

Deine Situation sieht hoffnungslos aus, aber trotzdem drücke ich Dir alle Daumen ganz fest.
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#3
Ich habe eine Zeit lang in der Schweiz gelebt und fand es bei guten Einkommen extrem teuer. Wenn Du da schon einen Job hast, ok, aber dort hinziehen um dann anfangen zu suchen wuerde ich auf keinen Fall, das geht wahrscheinlich schief.

Daumen gedrueckt!
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#4
Okay hab ich vergessen zu erwähnen.. Hab nach der versuchten Selbstständigkeit bis letzten Monat in Vollzeit gearbeitet.
Hab dann versucht die im letzten 3/4 Jahr aufgelaufenen
Verbindlichkeiten zu bezahlen und ab und an der KM etwas KU
gezahlt.
Problem war dann eben leider, dass alle ausser die KM die Füsse
erstmal still gehalten haben und ich hatte nen leeren Kühlschrank.
Hab auch eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus
die 14 Jahre Berufserfahrung.
Inzwischen habe ich Bewerbungen in der Schweiz laufen wo
auch bisher 2 mal Interesse seitens der Firmen besteht
mich kennen zu lernen.
Ich frag mich natürlich wieviel Sinn es macht dort vorzusprechen
wenn ich befürchten muß, dass ich da nach nen paar Wochen ne Lohnpfändung reingedrückt kriege. Wird nen Chef ja
nicht toll finden. Evtl. sogar Kündigungsgrund..

Meine Sorge ist am meisten das Hauptzollamt (welche in dem Fall
als Inkassounternehmen für die Krankenkasse tätig sind).
Kann man das fast schon mit dem FA gleichsetzen?
Und wie agiert eine Bank bei Kreditkündigung wenn ich in D nicht
mehr greifbar bin?
Ich möchte ja meine Schulden auch bezahlen nur mit nem deutschem
Einkommen ist das ja kaum zu schaffen weil da gibt es ja definitiv
in absehbarer Zeit dann die Lohnpfändung und dann reichts grad
mal für die Zinsen..
Trotz der düsteren Aussichten vielen Dank für Euer Feedback.
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#5
Wenn es um Krankenkassenbeitraege als Arbeitgeber (weil Selbststaendig) geht, must Du die dringend bezahlen, die sind schlimmer als das Finanzamt und das kann sogar in einer Vorstrafe enden wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Wenns "nur" Deine eigene KV ist, wird es "nur" sehr schnell sehr teuer.
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#6
Sind KV Beiträge für mich selbst gewesen.
Hatte keine AN.
Und teuer ist es schon weil mein Antrag auf
einkommensabhängige Berechnung natürlich
bei KK nie ankam und dann haben die nachdem
sie schön die Frist abgewartet haben die große
Kelle raus geholt ohne mal vorher nen Ton zu
sagen das der Antrag noch fehlt. Leider ohne
Einschreiben geschickt. Antragspflicht lag bei
mir also, Brille auf.

Grundsätzlich muß man wohl davon ausgehen, dass
egal wo die Schulden her kommen jeder Gläubiger
versuchen wird mich aufzuspüren?
Und Bank, Zollamt und JA sind ja nicht grad die,
welche nach zwei Wochen aufgeben werden oder?
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#7
Oha, der Leutnant und ein Republikflüchtling in einem Thread.Big Grin

Also wenn du nur 650€ ALG I bezogen hast muss das ja ein komischer job im Familienunternehmen gewesen sein, außerdem hättest du das auch durch ALG II aufstocken können.

Zu Auswanderthemen kann ich nicht viel beisteuern. Aber in der Regel gibt es immer mehr als eine Möglichkeit.

Du könntest ein paar hundert Euro dazu verdienen und den Unterhalt dann über Hartz abwickeln.
Aber über eines solltest du dir im Klaren sein: die gemütlichen und fetten Tage sind vorbei.
Du wirst dich vorerst in dieser Situation einrichten müssen.
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#8
(27-04-2013, 18:21)Republikflüchtling schrieb: Und Bank, Zollamt und JA sind ja nicht grad die,
welche nach zwei Wochen aufgeben werden oder?
Nein, aber nach einer EV ist auch Ruhe. Am besten gibt man die wegen einer kleinen Forderung ab. Hier gibts auch viele Infos http://forum-schuldnerberatung.de/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
@iglu

hab mir bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gleich nen 400 Euro Job gesucht. Damit gabs dann kein ALGII mehr als Aufstockung.
Eigentlich dumm denn zum Teil wurde wegen dem Job sogar das ALGI
gekürzt. Da ich in meinem Leben aber noch nie länger als mal ne Woche Urlaub nicht gearbeitet habe ist mir das so lieber gewesen.
Wenn man erstmal auf der Couch liegt, dann kanns schwer werden mit dem aufstehen.

Und zum geringen ALGI kann ich nur sagen.. ungewollt Vater geworden
mit knapp 20. Die Mutter von vorn herein nur auf Geld aus. Da finden sich dann schon Wege nicht ganz soviel zu verdienen.

Die gemütlichen Tage sind schon seit nem guten Jahr vorbei.
Aber man staunt mit wie wenig Geld man doch auskommen
kann wenns nicht anders geht.
Nur jetzt gehts ja ans Eingemachte. Nem Bekannten haben sie nen
SB von 700 Euro gelassen weil bei Unterhalt dank §850d ZPO alle
Pfändungsfreibeträge ganz individuell festgelegt werden.
Da kommt man mit ner 500.000 Euro Insolvenz und ohne Kind besser weg. Da bleibt einem wenigstens nen 1.000er.

Danke für den Link. Private Inso hatte ich auch überlegt. Nur wenn ich hier in D dann auch bei 700 Euro oder so liege geht als erstes mein Auto weg. Und öffentliche Verkehrsmittel gibt es hier irgendwie garnicht. Damit ist es fast unmöglich hier einer Arbeit nachzugehen. Und das JA interssiert das nicht. Kein Job, schlecht bezahlter Job= Festsetzung fiktives Einkommen und dann sitzte hier mit 600 Euro im Monat.
Und die KM liegt schön in Ihrer Dachgeschosswohnung vorm Kamin und lacht sich tot.
Feines Deutschland!
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#10
So. Dann wollen wir jetzt mal bißchen ergebnisorientert an die Sache ran gehen :
Vorab: Danke für Deine jeweiligen Ausführungen bezügl. Deiner Jobs. Es macht den Eindruck, dass Du nicht so bist, wie Ltd. Dino vermutet hat. Im Grunde ist es egal, weil hier irrelevant, wie wer tickt und wo wie gearbeitet hat. Hinterm Pflug ist geackert und zählen tut das was vor uns liegt.

1. Die Krankenversicherung: Für die KV ist eben das Hauptzollamt diejenige Stelle die eben versucht zu vollstrecken. Jemand Anderes würde eben auch jemand Anderes schicken. Während Deiner Arbeit in dem Unternehmen der Verwandtschaft wurden ja wohl - das unterstelle ich nun mal - ordnungsgemäß KV Beiträge gezahlt. Also sind die Rückstände danach geschehen. Sei's drum. Irgend etwas ist schief gelaufen. Hauptsache Du bist versichert und dies derzeit über den Jobcenter da Du ja Leistungen beziehst. Der Rest soll Dir egal sein : Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Du setzt jetzt einen netten Brief auf, ganz sachlich, und den sendest Du an das Hauptzollamt. Du schreibst in etwa so :
"Sehr gehrte Damen und Herren
leider kann ich derzeit die Rückstände aus der KV nicht zahlen. Ich bekomme zur Zeit Leistungen nach dem SGB II und bin einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Lediglich eine monatliche Rate in Höhe von 10 Euro wäre in Anbetracht der Umstände machbar. Sollte dies zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führen, bitte ich um Angabe eines Termins. Sobald sich die finanzielle Situation bei mir wieder ändert, werde ich selbstverständlich die Schuldsumme tilgen.
Mit freundlichen Grüßen"

Das war's . Ansonsten meldest Du Dich nochmal bei mir.

2. Barkredite etc. : Folgen einer Kündigung : Der Kredit wird gekündigt und fällig gestellt. Es erfolgt eine Mitteilung zur Zahlung des Gesamtbetrages. Den kannst Du natürlich nicht leisten. Dann gibt es einen Eintrag in der Schufa. Hält genau 3 Jahre. Weiterhin evtl. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dazu wird der Gerichtsvollzieher bei Dir auftauchen. Kooperiere mit ihm und unterschreib das Ding. Danach ist erst mal Ruhe. Deshalb, weil Du ja beeidet hast, kein Geld und Vermögen zu besitzen. EV gilt ebenfalls erst mal für 3 Jahre. Ändert sich nichts an der Situation und bekäme dies dann kein Gläubiger mit, geben diese oftmals danach schnell auf. Man wirft eben kein gutes Geld schlechtem hinterher. Allerdings haben sie einen Titel. Der gilt 30 Jahre. Die meisten sterben aber vorher an Altersschwäche, also cool bleiben. Du musst also lernen, diese Problematik aus zu sitzen! Dann kommst Du aus der Nummer raus. Kostet nur Geduld! Deinen Lebensstandard musst Du eben haken. Ist nicht so schlimm. Es gibt tolle Sachen die ein armer Mensch mehr genießen kann als Geldsäcke. Ich weiß es selbst..... Es kann sein dass ein Inkassoinstitut dich nervt. Für viele ist das eine Belastung. In Wirklickeit kann man mit diesen Verbrechern Katz und Maus spielen. Wenn es so weit ist, meldest Du Dich wieder hier.

3. Schweiz : Ich habe jemanden der dort arbeitet. Wenn Du Dich zurück hälst und sparst kannst Du bei netten Leuten gutes Geld verdienen. Er macht das genau so. Er lebt auch da. Jobs dort zu finden ist gut möglich. Siehe Internet. Müste eben genau wissen, was Du suchst. Also schau einfach weiterhin nach. Die Kohle die Du da verdienst ist ausreichend um mit einem Grinsen bißchen Unterhalt zu zahlen. Diejenigen die sich hier auskennen sollten sich äußern, inwieweit man dort nicht gefunden werden kann oder auch dort vollstreckt wird. Ich wohne noch in Germanistan und das ist nicht mein Spezialgebiet. Du kannst ja einen zweiten Wohnsitz dort anmelden und holst die Post in D ab. Gib keine Auskunft über die Schweiz. Halt einfach den Mund und sei ein wenig verschwunden ;-)

4. Vorab entschuldige bitte meine etwas lapidare Ausdrucksweise. Also: Wegen lächerlicher 10.000 Mucken geht man NICHT in die priv. Inso. Sie hat eben auch viele Nachteile was die Insolvenzanwälte gerne vergessen zu erwähnen. Ich erspare Dir gerade ein Referat darüber, sonst schreibe ich mir die Finger wund. Wir kommen zur gegebenen Zeit darauf zurück. Die oben genannte Vorgehensweise dürfte vorab völlig ausreichen. Ich stehe Dir aber bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Wenn das Auto nicht bezahlt ist, geht es an die Bank bei einer Inso. Ist es bezahlt und auch keine S-KLasse kannst Du es behalten. Das ist nicht zwingend so, da jeder Inso-Verwalter Herr des Geschehens ist und auch jeder anders tickt, aber die privaten Insolvenzen die ich kenne, haben alle ihr Auto behalten. Übrigens steht Dir ein Fahrzeug bis zum Wert von 3.000 Euro sowieso zu.

Zu guter Letzt: Bezüglich des Schriftverkehrs mit dem Hauptzollamt und div. Inkassobüros stehe ich Dir u.U. zur Verfügung. Voraussetzung ist - da ich es umsonst mache und selbst wenn ich was haben wollte, wohl kaum dieses realisierbar wäre (Sorry für den schwarzen Humor) -, dass ich der Überzeugung sein muss, dass Du in Ordnung bist und zuverlässig und ich Dich deshalb leiden kann. Denn meine Zeit ist wirklich mittlerwele sehr begrenzt und ich tätige das regelmäßig für einige Personen, weshalb ich natürlich vorher bißchen so auftragen muß um mich nicht selbst fertig zu machen.

Ich denke Du kanst das jetzt durchaus noch schaukeln. Du brauchst nur Jemanden, der Dir mal beim Strukturieren hilft.

Sieh zu, dass Du die Alte insoweit bei der Stange hälst, dass Du nicht auch noch irgendwelche Anzeigen wegen § 170 bekommst. Das kann man zwar weg bügeln geht aber an die Nerven. Solltest Du noch keinen Unterhaltstitel bei den Grenzdebilen des JA unterschrieben haben, laß Dich nicht überfahren! Eine Anwaltsadresse gebe ich Dir dann.

Schönes Wochenende !

(Tippfehler dürfen behalten werden)
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#11
@Nappo
Wow, ich dachte ich hätte viel geschrieben.
Bin richtig gerührt, dass es nach dem harten Jahr, dank Dir, mal wieder nen Lichtblick gibt.
Familie irgendwie weg, nach 13 Jahren enthält man mir wegen der Kohle mein Kind vor..
Okay genug der Emotionen. Vielen Dank für die Unterstützung!

zu 1. die Rückstände sind aus den 2 Monaten Selbstständigkeit die aus wirtschaftlichen Erwägungen
garnicht ausgeführt wurde. Daher hatte ich den Antrag auf einkommensabhängige Bemessung
(in meinem Fall 0,- Euro gewesen) gestellt. Den haben die mal eben ignoriert und aus
ca. 600,- wurden 1.700,-. Nicht mehr zu ändern.
den Brief krieg ich hin.. hab seit Eingang des Schreibens (ca. 2 Monate) auch monatlich
einfach 15,- Euro überwiesen. Mehr ging nicht. Recht hast Du, erst der Brief und dann die Rate
wäre sinnvoller gewesen.

zu 2. wenn dazu Post kommt meld ich mich.

zu 3. Hab im Internet schon einiges gefunden und mich beworben. Ob die dann nett sind wird
man sehen. Hab halt nen bißchen die Befürchtung wegen einer evtl. Kontopfändung wenn die
mich da suchen sollten.
In den letzten Jahren war ich bei uns im Autohaus als Werkstattleiter tätig,
Kundendienst, Ersatzteilbeschaffung. Nebenbei hab ich meine Mama noch ein bißchen beim
Umgang mit dem PC (Office und ganz bißchen Buchhaltung) unterstützt. Davor hab ich 3-4 Jahre
den Fahrzeugverkauf (Präsentation, Finanzierungen etc.) gemacht. Da man ja sagt "Schuster bleib
bei deinen Leisten" möcht ich schon in Richtung Kaufmann, Dienstleistung etc. machen. ist ja
vielschichtig die Branche.
Wenn es mir das JA vom Hals hält, geb ich Dir Recht, würd ich natürlich lieber nen bißchen KU
bezahlen. Wenn die KM das Wort "Geld" hört sie sicher schnell zu überzeugen das JA
wieder rauszuhalten. Und sparsam leben hab ich ja letztes Jahr gelernt.

zu 4. ohne Inso schert sich keiner wegen dem Auto solange ich weiter pünktlich bezahle, richtig?
Oder kann der GV da ran gehen wegen dem anderen fällig gestellten Kredit? Ich hoffe nicht.
Obwohl das mit den 3.000,- Wert gut hinkommt. Außerdem ist es doch das Sicherungseigentum
der Autobank oder?

Ich werd es auf jeden Fall nach Deinen Ratschlägen durchführen. Und wenn ich mir damit irgendwie
die Inso erspare dann super.
Bin halt wegen der Schweiz etwas verunsichert je mehr ich hier gelesen habe. Scheint ja so n 50:50
Ding zu sein mit Schulden und oder Verpflichtungen abzutauchen.
Als vorbildlicher und liebender Unterhaltszahler hab ich natürlich nen Titel! Der ist so alt wie meine Tochter.
Den hat mir meine Ex quasi gleich nach der Nabelschnur hingelegt. Wenn sie nichts wissen, sowas wissen sie.

Ich bin baff wie freundlich und professionell man hier geholfen kriegt. Vielen Dank!
Ebenfalls ein schönes Wochenende.
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#12
Solange der Brief bei der Bank liegt kommt der GV nicht ran.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
@der [Unterschreitung des Mindestniveaus]

vielen Dank für die Info. Davon bin ich auch ausgegangen.

@Nappo bzw. jeden der Einschätzung geben kann.

den Brief zum Hauptzollamt hab ich auf den Weg gebracht. Werd sehen was da kommt. Die Teilzahlung werd ich weiterhin durchführen.

Inzwischen habe ich das mit dem ausbleibenden Unterhalt gütlich mit der KM klären können. Eine Mitteilung ans JA ist durch die KM erfolgt sodass meine Befürchtung zwecks §170 erstmal wenigstens verschoben sein dürfte.

Evtl. überschneidend bekam ich heut Post (Einschreiben) vom Jugendamt. Ich soll meine aktuellen Einkünfte offen legen. Da ich zur Zeit ALGI beziehe bin ich eigentlich dazu bereit dem Wunsch des JA
nachzukommen. Vor allem hab ich dann ja erstmal wieder 3 Jahre Ruhe und bei ALG ist wohl kaum mit Erhöhung, eher mit Reduzierung des KU zu rechnen.
Das kann ja bei einem guten Schweizer Einkommen in nem halben Jahr ganz anders ausgehen.

Eine rechtliche Frage.. Von der KM weiß ich verbindlich aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren, dass sie keine Einkommensprüfung veranlasst. Trotzdem schrieb/ schreibt mich das JA alle 3 Jahre an um meine Einkommensverhältnisse zu prüfen. Bin ich dazu verpflichtet dem JA Auskunft zu geben obwohl kein Beistand des JA aktiv ist bzw. ich meinen KU bezahle?
Hab einfach die Befürchtung, sollte es mit nem Job in der Schweiz klappen und ich mich dort offiziell aufhalte und KM usw. auch davon Kenntnis haben, dass umgehend durch das JA eine Einkommensprüfung stattfindet und ich zu nem Wucherunterhalt verdonnert werde. Wie sich die KM dann verhält zwecks Durchsetzung des KU mag ich zur Zeit nicht einschätzen.

Wegen der Kündigung des Kredites durch die Bank hat Nappo gesagt, "EV beim GV abgeben, dann ist erstmal Ruhe". Bedeutet das für mich solange im Ausland keinen Job antreten zu können bis es zum Termin mit dem GV kommt. Wenn ich nicht anwesend bin wird soweit ich informiert bin evtl. noch ein zweiter Termin durch den GV angeboten. Sollte dieser dann wegen meiner Abwesenheit ebenfalls scheitern wird sich Zugang zu meiner Wohnung verschafft usw. Nur kann ich ja in Abwesenheit keine EV abgeben. Besteht die Möglichkeit dem Gläubiger im Vorfeld eine EV abzugeben damit ich meinen Jobangeboten im Ausland nachgehen kann? Möchte natürlich dem Gläubiger nicht meine Pläne mitteilen. Ansonsten kann ich die bevorstehende Kontopfändung aus D ja gleich mit zum Vorstellungsgespräch nehmen..?

Noch eine allgemeine Frage zur Konto/ Gehaltspfändung. Kann jeder Gläubiger diese beantragen? Ist das unabhängig von der EV? Auf dem Konto ist nichts zu holen. Nur aufgrund eines gewährten und ausgeschöpften Dispo´s kann ich (laut Aussage der Hausbank) kein P-Konto daraus machen ausser ich gleiche innerhalb 12 Monate den Dispo komplett aus. Ohne Schutz ist doch jeder Cent pfändbar selbst bis ins Dispo rein, richtig??
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#14
Du bist dem Unterhaltsgläubiger, in deinem Fall, dem JA alle zwei Jahre zur Auskunft verpflichtet. Das JA ist allerdings auf deine Kooperation nicht angewiesen, weil es auf Knopfdruck an deine relevanten Daten kommt. Insofern kannst du dir die Auskunft eigentlich auch sparen.Wink
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#15
(30-04-2013, 19:28)iglu schrieb: Du bist dem Unterhaltsgläubiger, in deinem Fall, dem JA alle zwei Jahre zur Auskunft verpflichtet. Das JA ist allerdings auf deine Kooperation nicht angewiesen, weil es auf Knopfdruck an deine relevanten Daten kommt. Insofern kannst du dir die Auskunft eigentlich auch sparen.Wink

Die KM hat wahrscheinlich eine Amtsbeistandschaft beim Jugendamt eingerichtet, dass bedeutet das sie das "Forderungsmanagement" an das JA abgetreten hat. Konkreter bedeutet dies, dass das Jugendamt einen Sachbearbeiter beauftragt mit der Wahrnehmung der Aufgaben (§ 56 SGB-VIII). Der SB ist dann eingeschränkt gesetzlicher Vertreter des Kindes.
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#16
@iglu

Danke für die Einschätzung.
Mal angenommen man hat eine funktionierende Einigung mit der KM. Auf welcher Rechtsgrundlage wird das JA alle paar Jahre aktiv und verlangt von mir die "Hosen" runter zu lassen?

Bei Beistand kann ich das ja noch nachvollziehen.
Aber bis vorn einem Jahr gab es immer eine gütliche Vereinbarung mit der KM ohne Beistand des JA. Trotzdem hat das JA in Regelmäßigkeit meine Einkünfte überprüft.
Da ja das Kindeswohl im Fokus steht entzieht sich das für mich jeder Logik. Warum werden bestehende Vereinbarungen zwischen KV und KM regelmäßig in Frage gestellt?
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#17
Ohne Beistandschaft kann das JA nur im Auftrag der Mutter aktiv werden.

Die Rechtsgrundlage ist dann die allgemeine Selbstüberschätzung des JA.
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#18
Das Jugendamt macht dies nur bei bestehender Amtsbeistandschaft die die KM schriftlich beantragen muss. Ähnlich auch wenn sie Leistungen von der ARGE bezieht, da gibt es auch so eine Beistandschaft (Abtretung).

Ohne Amtsbeistandschaft würde ich keinerlei Angaben unter Hinweis auf die Elternautonomie mehr machen.
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#19
@ Episches...

Hat das was mit dem Unterhaltstitel zu tun?
Falls nicht kann die KM dieses beim JA aufheben lassen?

Im Moment versteh ich das noch nicht so ganz..

Wenn ich mit der KM uneins bin etc. geht sie zum JA und beabtragt Beistand für das Kind zur z. B. Eintreibung des KU. Das versteh ich.
Von der KM weiß ich, dass sie meine Einkünfte nicht von sich aus prüfen lässt. In den letzten Jahren war sie von dieser Prüfung stets genauso überrascht wie ich.
Dazu noch eine andere Frage. Zwischenzeitlich hatte ich auch mal weniger Einkünfte. Der im Titel (13 Jahre alt) festgelegte KU wurde allerdings nie angepasst. Weder nach oben noch nach unten.
Kommt mir willkürlich vor. Verdient der KV gleich viel oder weniger, bleibt der Titel unabhängig vom Einkommen gleich. Verdient er mehr (ist bei mir nicht vorgekommen) wird er wohl gleich angehoben..??

Je mehr man sich mit dem Thema auseinandersetzt umso unergründlicher wird das ganze für mich. Das einzige was mir
inzwischen klar ist. Mütter haben Kinder, Väter haben Unterhaltsverpflichtungen.
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#20
Mal abgesehen von Nachfrage bei der KM.. wie bekomm ich raus ob das JA Beistand für das Kind hat oder nicht? Wenn die Mutter mal ALG bekommt hab ich davon ja nicht zwangsläufig Kenntnis.
Wenn ich das richtig verstehe... Beistand kann entweder durch die KM beantragt werden oder es entsteht ein automatischer Beistand durch das JA sobald die KM Sozialleistungen in Anspruch nimmt?
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#21
Wenn eine Beistandschaft besteht, wirst du darüber in Kenntnis gesetzt.
Es kann auch sein, dass die KM Unterhaltsvorschuss bezieht, in dem Fall ist dann die Unterhaltsvorschusskasse als Gläubigerin auftritt. Unterm Strich kommt es aufs Selbe raus.

Da musst du die Drohbriefe mal genau lesen, wer da für wen auf welcher Grundlage was will.

Bei mir ist es z.B. so, dass die Unterhaltsvorschusskasse gleich noch den KU einfordert, wo sie schonmal beim Fordern ist. Das ist natürlich albern, aber versuchen kann man es ja mal.
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#22
Bei einem Unterhaltstitel braucht die KM das Jugendamt nicht, der Titel kann und wird sofort Vollstreckt durch einen Gerichtsvollzieher.

Bei einer beantragten Amtsbeistandschaft (JA) tritt die KM gegenüber einem Mitarbeiter des JA gewisse Rechte ab. (Vereinfacht formuliert)
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#23
Vorab:

Die Tipps von @Nappo sind richtig!

Das Zollamt, welche die Forderung der KK eintreibt (mit denen ist, weiß ich aus eigener Erfahrung) nicht zu spaßen. Aber es sind auch nur Menschen und einen Brief dahin (und ggf. in Kopie an die Krankenkasse) zu schicken, war richtig.

Und ja, eine "EV" würde ich mir für 'gut' aufheben - aber nicht für 10.000,- Euro. Wie kommst du aus diesem Schlamassel raus und was kannst du weiteres tun?

Um erst mal Luft - und auch Beistand (ich weiß, ein fieses Wort) zu bekommen, solltes du dich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden (auf keinen Fall an eine Private). Diese bietet dir ggf. an, die Schuldner anzuschreiben und es nimmt dir die Last (seelisch), alleine mit dem Problem da zu stehen.

Anschließend suchst du dir 'nen Job - und da ich dich und deinen Hintergrund nicht kenne - ggf. auch in einem s.g. "Facility-Service", sprich: einer Reinigungsfirma. Die suchen permanent nach Menschen, welche als Springer arbeiten könnten. Der Stundenlohn liegt aktuell bei etwas über 8,75. Das ist nun nicht der Bringer - aber mehr, als du bislang bekamst, so ich das richtig gelesen habe. Aber es wären 1.500,- Brutto im Monat Einkommen inkl. Krankenversicherung.

Anschließend - wieder in Verbindung mit der Schuldnerberatung - bietest du denen einen Vergleich an, welchen du in Raten abbezahlst. Dabei lass' (als dein Druckmittel) die EV bzw. eine Privatinsolvenz durchklingen. Private Unternehmen sind da übrigens kompromissbereiter, als unsere staatlichen Inquisitoren. Wie auch immer - besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Und das wissen die auch.

Wenn das geklärt ist, beantragst du ergänzendes ALG-II, ausgehend von deiner Situation. @sorglos ist da mit Sicherheit ein guter Ansprechpartner und Rat- bzw. Hinweisgeber.

Letzendlich ist es aber deine Entscheidung, ob du "Alles an die Wand fährst" oder den oben genannten Weg gehst, bzw. versuchst zu gehen. Und du wirst hier auch unterschiedlichste Meinungen dazu hören. Ganz nach dem persönlichen Gusto bzw. Hintergrund.

Im Moment kannst nur du die Weichen stellen, für deine Zukunft. Sortier dich daher, hole dir auch Hilfe im seelischen Bereich. Es ist z.B. keine Schande einen Außenstehenden zu involvieren, was u.U. auch ein Psychologe für - und gegen den Druck, sein kann.

In 'Trulla-Foren' wie Brigitte oder 'Netmumies', würde man jetz bestimmt so'n Unfug, wie "ich drück dich mal" oder "ganz viel Kraft dir" schreiben. Aber würde dir das aktuell nutzen?

Im Sinne der vielen Anregungen hier: Such' dir deinen Weg.

Alles Gute dafür, das wird schon.
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#24
Zu Deinen Fragen :
Den ersten Termin zur Abgabe einer EV muß man nicht wahrnehmen. Danach kommt ein zweiter Termin. Solltest Du im Ausland sein, dann hast Du sicher so etwas wie einen Postnachsendeauftrag oder Jemanden der Deine Post entgegen nimmt und Dich informiert.
Sollte man zum zweiten Termin nicht antreten, gibts einen Haftbefehl. Der wird schlicht zur Durchsetzung der EV benutzt um dich evtl. zwangsweise vorführen zu lassen.
Von Deinen Zukunftsplänen braucht keiner was zu wissen. Pläne soind Schall und rauch. das JETZT entscheidet. Also sag nichts, was Du später bereuen könntest.
Eine Lohnpfändung kann jeder veranlassen, der einen Titel hat. Also eine vollstreckbare Urkunde bzw. einen Nachweis über eine durchgeführten Zwangsvollstreckungsbescheid, der einem Mahnbescheid folgt, sofern man nicht Woderspruch eingelegt hat.
Alle Anderen können NICHT pfänden!
Ein P-Konto schützt bis zur Pfändungsfreigrenze. Auch nach eintreffen einer Pfändung auf Dein Konto kann mit 4 Wochen Frist das P-Konto beantragt werden.
Wie gesagt: Man HAT ein zweites und ein drittes Konto. Daten von Banken gab ich durch. Sonst nochmal fragen.
In Deiner Branche brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, dass Du keinen Job findest, nur weil man Dich in Deutschland ausplündern will.
Man möchte zwar - und fragt auch danach - verhindern, dass jemand eine EV at oder Pfändungen am laufen hat, aber solche sachen beantwortet man eben immer mit NEIN.
Das Spiel mit dem Feuer muß man eben lernen. Nur z.B. in der Finanzdienstleistungsbranche muß man Nachweise erbringen, dass man "sauber" ist. Das ist aber bei dir nicht der Fall.
Mach Dir nicht zu viele Gedanken und kümmere Dich - wenn Du Spoaß daran hast - um die Schweiz.
KFZler werden immer gesucht. Im Verkauf, im Service - überall.
TUVOK aus StarTrek sagt : Es ist unlogisch, sich mit einem Problem zu beschäftigen, dass noch nicht eingetreten ist ;-)
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#25
Nachdem ich meine heutige Post soweit durch habe, fand sich auch noch ein Schreiben vom Hauptzollamt.
Titel "Vollstreckungsankündigung" vom 28.04.2013.
Kann ich das aufgrund meines Schreibens ans Hauptzollamt erstmal ignorieren und auf die Rüchmeldung
zu meinem gestrigen Schreiben warten oder muß ich darauf reagieren?
Da steht auch drin, dass ich mich bei Fragen an den Gläubiger (Krankenkasse) zu wenden habe da das Zollamt
nur bei Steuerschulden oder ähnlichem Auskunft erteilt.
Gleichzeitig ist auch ein Fragebogen zu meinen Einkünften angehangen.
Laut Schreiben sind Angaben meinerseits freiwillig, heißt ignorieren?!
Da ich mein Schreiben lediglich an das Zollamt verschickt habe... macht es Sinn wie "StrenggeheimerInformant"
geraten hat die Krankenkasse ebenfalls anzuschreiben? Reden Gläubiger und Eintreiber nicht miteinander?

Grundlegende Rechtsfrage zur Zustellung von Post-Schreiben..
hab in letzter Zeit die Erfahrung machen müssen, dass gern mal Schreiben welche nicht per Einschreiben etc.
bei Gläubigern eingegangen sind keine Berücksichtigung finden bzw. nie eingegangen sind wenn es zu deren
Nachteil ist.
Wie verhält sich das beim Gläubiger?
Bzw. es muß ja eine einheitliche Regelung geben wann ein Schreiben als zugestellt gilt.
Es kann ja nicht sein das auf der Gläubigerseite alle Post als zugestellt gilt und gleichzeitig
alle Schuldnerschreiben (ohne Nachweis) ignoriert werden können bzw. der Schuldner dessen Zustellung
nachweisen muß???
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