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Umgangsreglung
#1
Hallo guten Abend,
ich bin seit heute hier angemeldet. Ich möchte einfach nur mal meine Geschichte so nach und nach hier loswerden.
Vorneweg, ich habe meine Tochter seit 2 Jahren und 5 Monaten nicht mehr sehen dürfen.
Meine Ex und Ihr neuer Mann verhindern das durch massive Beeinflussung meiner Tochter.
Wir sind mittlerweile seit 11 Jahren getrennt, waren nicht verheiratet, alleiniges Sorgerecht hat die Mutter. Umgangsreglung gerichtlich festgelegt.
(14 tägig von Freitag - Sonntag usw....), Unzählige Jugendamttermine waren, wo die Mutter nicht gekommen ist, nicht abgesagt hat usw.
2 Termine bei Fam. Gericht. Einige Zeit hat der Umgang geklappt, aber nur so wie die Mutter es wollte, fast niemals die normale festgelegte Umgangsreglung, immer kurzfristig mal anders. Wenn ich was gesagt habe hat sie ärger gemacht. Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Ich kann wirklich verstehen, wenn ein Vater so eine gehässige Mutter platt macht.(sorry aber die Gefühle des Vaters werden derart massiv
mit den Füßen getreten)
Ich habe seit der Trennung die Mutter nie wieder berührt und werde es auch nicht tun.
Aber die Provokationen der Mutter waren immer unerträglich.
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#2
Hast du die Missachtung der gerichtlichen Umgangsregelung durch die Mutter hingenommen oder bist du nochmal vor Gericht, damit ein Ordnungsgeld gegen die Mutter verhängt wird?
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#3
Hallo und herzlich Willkommen, heimicha!

Auch an deiner Geschichte sind wir sehr interessiert.
Stell sie im obigen Link ein, wenn deine Gedanken sortiert sind. Auch in Kapiteln oder in Etappen.
Zitat:Ich kann wirklich verstehen, wenn ein Vater so eine gehässige Mutter platt macht.(sorry aber die Gefühle des Vaters werden derart massiv mit den Füßen getreten)
Ich habe seit der Trennung die Mutter nie wieder berührt und werde es auch nicht tun. Aber die Provokationen der Mutter waren immer unerträglich.

Das Problem ist, dass sich die Aggressionen gegen die falschen Menschen richten. Auch das Maß ist eindeutig zu hoch, wenn ich dein "platt machen" richtig als physische Gewalt interpretiere.
Dumme Menschen handeln auch nur nach bestem Wissen, Gewissen und Vorstellungen, meist Dritter. Sie erfüllen nicht selten Erwartungshaltungen (ihrer Eltern, Freundinnen etc.) und interpretieren Rcht und Gesetz auf ihre Weise (und werden dabei nicht selten professionell unterstützt). Auch die Gesetze selbst spielen den Müttern zu.
Das mag für den Betroffenen im konkrten Fall kein Trost sein, kann aber ermuntern gerade solche extremen und bereits in einem Stadium der Aussichtslosigkeit erstarrten Fälle publik zu machen, auch in einer breiteren Öffentlichkeit.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
Hallo heimicha,

Ich bin auch Vater eines 2 Jährigen Sohnes, den ich seit über 1 Jahr jetzt nicht mehr gesehen habe. Das Jugendamt kannst du vergessen ist nur Zeitverschwendung, gehe direkt zum Rechtsanwalt und setzte das Umgangsrecht um. Ich habe das spielchen jetzt 1 Jahr mitgemacht 2 Prozesse angestrengt ohne konkrete Ergebnisse. Jedoch hat mein Anwalt den Umgangskontakt durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt bekommen. D.h. da meine Ex zu keinem Termin erschiene ist, wird mein Sohn jetzt mit der Polizei und Gerichtsvollzieher da raus geholt. Sollte das 3 mal vorkommen wird meier Ex das Sorgerecht entzogen.
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#5
Hallo heimicha,

(24-04-2013, 20:20)heimicha schrieb: Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Das ging (nicht nur) mir auch so. Ich wurde aufgrund meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht von der KM mit massiven falschen Missbrauchsbeschuldigungen beschenkt (ähnlich wie in Wolfspergers Film).
Emotional machen solche Sachen Dich langfristig kaputt - aber nur, wenn Du es zulässt. Mir geht es inzwischen wieder ganz gut und ich habe regelmäßigen Umgang mit meinem Kind.

Vielleicht schilderst Du einige Details der letzen Verfahren (z.B. Odnungsgeld ?) dann bekommst Du hier guten Rat.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#6
(24-04-2013, 21:58)Alchimist schrieb: Jedoch hat mein Anwalt den Umgangskontakt durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt bekommen. D.h. da meine Ex zu keinem Termin erschiene ist, wird mein Sohn jetzt mit der Polizei und Gerichtsvollzieher da raus geholt. Sollte das 3 mal vorkommen wird meier Ex das Sorgerecht entzogen.
Kannst Du bitte Deinen Gerichtsbeschluss bei Rechtsgültigkeit hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd....php?fid=7

und hier:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Topics

veröffentlichen ?

Die Veröffentlichung hilft vielleicht auch anderen ähnlich betroffenen Vätern.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#7
@Pistachio, kann ich machen, jedoch bedarf es einige Erklärung, da meine Ex zuerst in Belgien gewohnt hat, erging das Urteil zuerst dort, ich mußte vor dem Belgischen Familiengericht klagen, es ist aber genau das Gleiche wie hier in Deutschland. Sie Zog kurz vor Umsetzung des Urteils dann nach Deutschland (Sie ist Deutsche) um sich dem Urteil zu entziehen, dann wurde das Urteil vom Kölner Familiengericht bestätigt mit dem Zusatzt sollte mein Ex sich nicht daran halten, das Ihr eine Haftstrafe bzw 25000Euro angedroht werden.

Soll ich das Urteil Einscannen?? Oder muß ich alles Eintippen??

ich kann das Urteil nicht in OpenJur finde! Es wurde vom Oberlandesgericht Köln erlassen. Und zwar am 31.07.2012 (322 F 194/12). Ich kann es leider nicht finden, Oder wurde die akte umgeändert? Da meine Ex versucht hat Berufung einzulegen die am 21.01.2013 abgewiesen wurde steht nun über 322F 194/12 eine neues Aktenzeichen 21 UF 204/12. Kann mir da irendjemand weiterhelfen? sonst muß ich es Einscannen.
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#8
(25-04-2013, 15:04)Alchimist schrieb: Soll ich das Urteil Einscannen??
Bitte einscannen und wenn möglich als pdf veröffentlichen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#9
(24-04-2013, 22:47)Pistachio 00 schrieb: Hallo heimicha,

(24-04-2013, 20:20)heimicha schrieb: Ich kann mittlerweile nicht mehr. Bei dem Film von Douglas Wolfsperger habe ich geheult wie ein kleines Kind, weil das alles so bei mir auch war und kein Ende nimmt.
Das ging (nicht nur) mir auch so. Ich wurde aufgrund meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht von der KM mit massiven falschen Missbrauchsbeschuldigungen beschenkt (ähnlich wie in Wolfspergers Film).
Emotional machen solche Sachen Dich langfristig kaputt - aber nur, wenn Du es zulässt. Mir geht es inzwischen wieder ganz gut und ich habe regelmäßigen Umgang mit meinem Kind.

Vielleicht schilderst Du einige Details der letzen Verfahren (z.B. Odnungsgeld ?) dann bekommst Du hier guten Rat.


es gab zwei #gerichtsverhandlungen, weil die KM schon zweimal meine Tochter über einen längeren Zeitraum (halbes jahr und viertel jahr) nicht rausgegeben hat. ich habe jedesmal recht bekommen.
aber durch die ständigen provokationen und das mich schlecht machen bei dem kind gab es immer und immer wieder diskussionen und streit.
wie schon gesagt, ich habe immer zurückgesteckt und habe mich dann zu hause auf dem boden rumgewickelt und geheult bis ich gekotzt habe.
meine tochter ist derart beeinflusst das es wahrscheinlich nichts bringen wird nochmal zum familiengericht zu gehen und klage einreichen.
ich möchte nicht von meiner tochter gesagt bekommen, ich will nicht zu dir...und da sie so beeinflußt ist, wird sie ncihts anderes sagen.
ich versuche alles zu verdrängen aber manschmal kommt halt alles wieder hoch. meine Tochter fehlt mir schon und wenn ich dran denke dann bin ich am heulen.
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#10
(25-04-2013, 21:51)heimicha schrieb: wie schon gesagt, ich habe immer zurückgesteckt und habe mich dann zu hause auf dem boden rumgewickelt und geheult bis ich gekotzt habe.
(...) ich versuche alles zu verdrängen aber manschmal kommt halt alles wieder hoch. meine Tochter fehlt mir schon und wenn ich dran denke dann bin ich am heulen.
Du zeigst einige Anzeichen einer Depression.
Erste Hilfe findest Du zunächst hier:
http://www.psychotherapiepraxis.at/
Ich empfehle Dir aber, schnellstens einen Facharzt aufzusuchen.

(25-04-2013, 21:51)heimicha schrieb: meine tochter ist derart beeinflusst das es wahrscheinlich nichts bringen wird nochmal zum familiengericht zu gehen und klage einreichen.
In Deinem gegenwärtigen Zustand bist Du warscheinlich auch gar nicht in der Lage, einen neuen Anlauf zu unternehmen.
Stabilisiere zunächst Deinen Zustand und denke erst dann darüber nach, wie es weitergehen könnte.
Rat bezüglich eventueller nächster Aktivitäten wirst Du dann auch weiter hier finden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#11
hallo himicha,

Du bist die Sache von Anfang an falsch angegangen.

Jugendamt, zurückstecken, den "Vernünftigen spielen" helfen in den ganz überwiegenden Fällen mütterlicher Umgangsboykotte nicht - und zwar von Anfang an nicht!

Wenn -das erwähnst Du ja- der Umgang gerichtlich geregelt ist, dann kommt es nur noch auf die Vollstreckbarkeit des Beschlusses an.

Wenn die Vollstreckungsklausel des 89 II FamFG fehlt, dann musst Du schnellstens beantragen, dass der Mutter die Vollstreckung angedroht wird.

Ist das bereits geschehen, dann solltest Du die Umgangsausfälle dokumentieren und die Vollstreckung mittels Ordnungsgeld beantragen.

Z.Zt. hat die Mutter "Oberwasser", dass Du ihr schnellstens nehmen musst.

Wie sind die Einkommensverhältnisse?
Zahlst Du Unterhalt?
Wird der KM Unterhaltsvorschuss gewährt?

Kannst Du die Mutter mit Unterhaltsausfällen in finanzielle Bedrängnis bringen?
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#12
Kann ich diese Vollstreckungsklausel direkt in der mündlichen Verhandlung fordern und gibt es die auch, wenn es zu einem Vergleich kommt?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
In der Unterhaltsverhandlung beantragt man, die Vollstreckungsklausen in den Beschluss/ Vergleich aufzunehmen (damit besonders verantwortliche Mamas sich damit nicht den Popo abwischen).

Allein der Hinweis, dass Verstöße gegen den Beschluss/ Vergleich Ordnungsgelder i.H.v. € 25.000,-- zur Folge haben können, läßt selbst Kreidekreismütter schon mal zum Lokuspapier greifen.

Ich will die Intelligenz der Mutter meines Kindes nicht öffentlich bewerten.
Aber ohne zu übertreiben kann ich feststellen, dass es ihr an Starrsinn, Dickköpfigkeit und Unverbesserlichkeit nicht mangelt.

Trotzdem:
Einmal zu Zwangsgeld "verurteilt" und im Weiteren Ordnungsgeld angedroht hat Wunder bewirkt.

Bei welcher es mit Geld nicht funktioniert, helfen andere Mittelchen.
Man darf nur nicht den Fehler machen, Peitsche und Blumen zu verwechseln!

Trommelfeuer von Anfang an.
Alles Andere ist vergebene Liebesmüh' !
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#14
Alles klar.

Und wie sieht das aus wenn ich wegen Schicht/Termin den Umgang mal nicht wahrnehmen kann oder verschieben will?

Und dürfen ersatzweise meine Eltern zumindest das Kind abholen und/oder bringen, wenn es bei mir nicht klappt. Sie haben sich seit der Geburt viel gekümmert und eine enge Bindung.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#15
Lies § 89 Abs. 4 FamFG!

Du kannst (und darfst) Dein Kind selbstverständlich von "Dritten" abholen und auch in einem vertretbaren Umfang betreuen lassen.

Wenn Du also Dein Kind während Deiner Abwesenheit zu seinen Großeltern bringst (oder es von diesen abholen läßt), geht es der Mutter nichts an.
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#16
Unglaublich, das Recht ist mal auf meiner Seite.

Vielen Dank, da gehe ich doch gleich viel positiver in die Verhandlung.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#17
das Recht selbst ist meistens gar nicht unser Problem.

Es ist die mütterfreundliche Rechtsanwendung, die wir nicht hinnehmen dürfen!
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#18
Koki hat vollkommen Recht. Die Peitsche von Anfang an bei solchen renitenten Müttern bewirkt wahre Wunder, allerdings und Koki hat es angedeutet, ist das Zünglein an der Waage der Richter.

Das Jugendamt verzögert, dass ist deren erklärte Taktik. Eigentlich zur Neutralität und dem Kindeswohl verpflichtet, ignorieren Jugendämter regelmäßig die legitimen Wünsche der Väter nach Umgang.

Mir sind zwei Fälle bekannt wo ein Gerichtsvollzieher das Kind geholt hat inklusive blauer Mina. Das angedrohte Ordnungsgeld und der Hinweis das die KM das alleinige Sorgerecht und ABR verliert im Wiederholungsfall, hat dann gewirkt.

Das traurige ist, dass es von Landkreis zu Bundesland (§ 89 II FamFG) völlig unterschiedlich und oftmals zum Nachteil des Vaters angewendet wird.
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#19
Ich glaube diesen Weg, beschrieben von Ibykus, ist der richtige. Aber leider habe ich diesen Weg verpasst einzuschlagen.
Da meine mittlerweile 13 jährige Tochter soweit ist, das Sie garnicht mehr zu mir und meiner Familie will. Und das will ich mir nicht anhören, evtl vor Gericht...
Ein paar Beispiele dazu. Meine Mutter hat meine Tochter nach 1 1/2 Jahren in der Stadt getroffen ... und sich gefreut, mit den Worten Hallo D.... wie geht es Dir? Wann kommst Du denn mal wieder zu uns usw... D... ist in eine Abwehrhaltung gegangen und gesagt
was willst Du denn von mir, mach mir ja keine Szene hier und besser du gehst jetzt.
Ich, meine Frau und meine kleine Tochter haben die Große beim Sport getroffen, wo D... schon seit 6 Jahren hingeht...zum 31.12. ist sie aus dem Verein abgemeldet.
Mein Neffe, gleichalt wie meine Tochter D... hat sie in der Stadt getroffen, sie hat ihn nur angeschaut mit großen Augen und ist einfach gegangen. D... ist so beeinflusst das sie sogar an höchster Stelle sagen würde, ich will nicht zu meinem Vater und der Familie, da bin ich überzeugt von.
Meine ex und ihr neuer sind derart krank im kopf. Es ist hopfen und malz verloren...
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#20
Habe ähnlichen Fehler gemacht. Als sie damals abgehauen ist mit Kind hab ich nix unternommen in der Hoffnung das man sich über alles gütlich einigt. Und ich wusste nicht von mein Möglichkeiten.

Die Polizei und das Jugendamt helfen einem kein Stück.

Ich empfehle jedem die harte Peitsche. Frauen sind unberechenbar und es ist unmöglich sich gütlich zu trennen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#21
@DerArsch:

Das Problem mit der "Peitsche" von Anfang an ist, dass du damit die Abwehrhaltung deiner Ex-Frau in das Endlose steigerst und exakt das Gegenteil erhälst von dem was du dir erhoffst.

Wie aus deinen diversen anderen Threads zu entnehmen ist, hast du noch kein Jugendamt an der Backe. Signalisiere deiner Ex über ihren Anwalt das du auf Elternebene den Umgang einvernehmlich regeln willst, ebenso die finanziellen Dinge.

Vielleicht ist das deine letzte Chance noch etwas zu erreichen, worauf du aufbauen kannst (Umgang).

Tituliere deinen errechneten KU, schicke es dem Anwalt und setze ausgleichende Signale. Und bitte, hänge dich nicht am Geld auf, dass ist in gewisser Weise ein durchlaufender Posten wenn du es richtig machst.

Die Peitsche kannst du, wenn alles nicht fruchtet, immer noch, aber dann wohldosiert und mit Verstand (Sachverstand) einsetzen.

Du bist immer noch im Panikmodus der sich abwechselt mit Wut,Frust! Es ist nicht so, dass ich oder wir hier dies nicht kennen oder verstehen würden.
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#22
Man sollte seine Frau kennen und ich kann sie sehr gut einschätzen und auch wie es weiter gehen wird.

Ich habe nicht die Peitsche benutzt und es wurde mir zum Verhängnis. Sie ist plötzlich auf Abwehr gegangen...während ich vorher als Babysitter noch gut genug war geht sie plötzlich nicht mehr ans Telefon, lässt das Kind aus der Kita damjt ich es nicht heimlich abhole und schickt nur SMS indem sie mir plötzlich den Umgang verbietet und selbst sagt ich solle es mir einklagen oder Pech.

Ich weiß dass ich im Affekt nicht sachlich denke und atme daher durch, lass mein Frust erstmal woanders ab und setze Briefe erst auf wenn ich bei klarem Verstand bin.

Die Umgangsklage haben mein Anwalt und ich bewusst so verfasst, dass sie sich nicht angegriffen fühlt und alle Türen offen sind da mein Anwalt selbst sagt dass wenn der Punkt da ist das wir nicht mehr miteinander reden können alles verloren ist und die Karten verdammt schlecht liegen.

Sie kriegt jetzt ihren KU-Titel nach meiner Berechnung um Willen zu zeigen und in der Hoffnung das die TU-Forderungen nicht weiter durch gesetzt werden...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#23
(30-04-2013, 05:53)heimicha schrieb: Aber leider habe ich diesen Weg verpasst einzuschlagen.

Hinterher ist ist man immer klüger. Wichtig in solchen Fällen ist immer Geschwindigkeit, ganz egal wie. Auch das Jugendamt parallel einzuschalten ist nicht falsch, falsch ist nur wenn man dadurch Verzögerungen des Klagewegs in Kauf nimmt oder wegen dem Jugendamt falsche Kompromisse schliesst weil man damit auf Frieden hofft.

Angesichts des Alters des Kindes und seinem Verhalten glaube ich aber, dass überhaupt nichts genutzt hätte. Hier fand und findet eine Entfremdung statt, die nicht durch ein Urteil aufgelöst werden kann. In diesem Alter bestimmt das Kind zunehmend selbst den Umgang, wie das aussieht wenn es entsprechend manipuliert ist weisst du jetzt.
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#24
eine 13-jährige Tochter über zwei Jahre nicht gesehen ..
Das liest sich in der Tat nicht erfolgsversprechend.

Dennoch!
Du musst nicht aufgeben.
Allerdings bestimmt mittlerweile der Kindeswille den Ausgang künftiger Gerichtsverfahren und der KM ist auch kaum noch über ein Ordnungsgeld beizukommen.

Aber Du könntest Deinem Kind Kontaktbereitschaft signalisieren und darauf hoffen, dass es bei häuslichen Auseinandersetzungen Dein Angebot annimmt.
Das ist gar nicht so abwegig. Erst kürzlich hat eine 15-Jährige so gehandelt.
Immer war der Vater der böse Übeltäter, vor dem das Kind Angst zu haben vorgab.

Heftige Vorwürfe und der unumstößliche Wunsch, nichts mehr mit ihm zu tun haben zu wollen.

Dann -vor wenigen Wochen- eine pubertäre Auseinandersetzung mit seiner Mutter und dessen Neuen und schwups, taucht das Mädchen bei seinem Vater auf, den sie verpflichtet, bloß niemanden von seinem Besuch zu erzählen.

Pubertierende Kinder sind bestechlich und unberechenbar.
Wenn sie wissen, dass ihre Väter ihnen erlauben, was ihre Mütter verbieten, entscheiden sie nach anderen Maßstäben, als nach denen, die ihnen 'eingebleut' wurden.
Und im Grunde wissen sie auch, dass ihren Vätern Unrecht geschieht.
Das hilft ihnen dann ein wenig, ihr widersprüchliches Verhalten zu entschuldigen ... !

Versuch's!
Sei lieb, ansprechbar und großzügig!
In der Pubertät braucht Deine Tochter Dich.
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#25
Hallo Ibykus,
vielen Dank für die Ratschläge!!
Darauf hoffe ich auch. Bereitschaft habe ich schon mal letztes Jahr signalisiert. Ich habe Ihr über einen Bekannten einen Brief übergeben lassen. Dieser Bekannte ist in der gleichen Schule wie Sie. Sie hat den Brief zu Hause abgeben und ich bekam vom Rechtsanwalt der KM einen Brief mit dem Hinweis das dies der falsche Weg sei...
Ich sagte ja, die KM ist KRANK und ihr neuer Mann noch viel kränker.
Ich weiss das meine Tochter überhaupt nichts dafür kann, ich mache Ihr niemals einen Vorwurf. Egal wann Sie kommt oder auch nicht.
Ich weiss nicht wie ich an Sie rankommen könnte.
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