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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#1
Moin,

ich lese hier immer wieder, dass man den Umgang schriftlich vereinbaren soll.

Aktuell plane ich mit der Ex den Umgang mündlich. Das klappt auch recht gut. Ich habe mein Sohn alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag, je nachdem wie ich arbeite bringe ich ihn manchmal montags direkt in den Kindergarten.

Wenn ich frei habe und die KM sowie der Kindergarten zustimmen (ja, deren Zustimmung ist wichtig Dodgy) habe sie auch mal ein paar Tage länger.

Sollte ich zumindest für die Wochenenden auf eine schriftliche Vereinbarung bestehen? Was für Vor- und Nachteile hat das?

Was mich nervt ist dass ich auf der ganzen Fahrerei sitzen bleibe. Es sind zwar eine Strecke nur 60km, aber man ist hin und zurück jedesmal 2h unterwegs, die Strecke ist nervig zu fahren und der Sprit wird auch nicht billiger. Gerade nach einem Arbeitstag von früh morgens bis nachmittags ist es echt anstrengend, dann noch die Strecke zu fahren.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Mündliche Vereinbarungen sind gar nix. Grundsätzlich gilt, alles in schriftlicher Form zu fordern. Auch beim JA immer ein Gesprächsprotokoll, welches von beiden Seiten unterschrieben wird, anzufordern.
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#3
(02-04-2013, 08:35)blue schrieb: Mündliche Vereinbarungen sind gar nix. Grundsätzlich gilt, alles in schriftlicher Form zu fordern. Auch beim JA immer ein Gesprächsprotokoll, welches von beiden Seiten unterschrieben wird, anzufordern.
Anwälte fordern,
Eltern vereinbaren!
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#4
Wenn es klappt und du mit dem Umgang zufrieden bist, dann belass es dabei!

Es könnte allerdings sein, dass du den Umgang ggü. einer Behörde, v.a. dem Jobcenter, nachweisen musst, dann brauchst du im Zweifelsfall etwas Schriftliches.
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#5
vielleicht bekommst du so etwas schriftliches von ihr wenn du sagst: Du Schatz die vom Amt wollen was schriftliches haben wegen Umgangskosten. Unterschreib doch mal. Dann fühlt sie sich nicht so unter Druck gesetzt.
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#6
Häufig geben die sich auch mit einer Auskunft des JAs zufrieden. Aber eben nicht immer.
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#7
(02-04-2013, 04:10)DerArsch schrieb: der Kindergarten zustimmen (ja, deren Zustimmung ist wichtig Dodgy) habe sie auch mal ein paar Tage länger.
Das verstehe ich jetzt nicht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#8
(02-04-2013, 10:18)Absurdistan schrieb: vielleicht bekommst du so etwas schriftliches von ihr wenn du sagst: Du Schatz die vom Amt ....
Jau! Und am besten mit ein paar Blümchen. Big Grin
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#9
(02-04-2013, 04:10)DerArsch schrieb: Aktuell plane ich mit der Ex den Umgang mündlich. Das klappt auch recht gut. Ich habe mein Sohn alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag, je nachdem wie ich arbeite bringe ich ihn manchmal montags direkt in den Kindergarten.

Da der Umgang anscheinend gut klappt (Du Glücklicher!) denke ich, daß Du es bei mündlichen Abmachungen belassen solltest.

Schriftliche Vereinbarungen sind immer auch ein gewisser Zwang - und den sollte man m.E.n. nur einführen, wenn es Streit gibt (dann ist dieser Zwang notwendig).

(allerdings solltest Du die Umgänge unbedingt für alle Fälle dokumentieren:
- also immer schön tanken in dem Ort, wo Du die Kinder abholst (möglichst mit EC- oder Kreditkarte, damit Du nachweisen kannst, daß Du getankt hast und nicht jemand anderes).
- und immer schön aufschreiben, von wann bis wann die Kinder bei Dir waren.
- außerdem Eintrittskarten o.ä. für Schwimmbad, Kino (o.w.a.i. Du mit den Kindern unternommen hast) aufheben)

(02-04-2013, 04:10)DerArsch schrieb: Was mich nervt ist dass ich auf der ganzen Fahrerei sitzen bleibe. Es sind zwar eine Strecke nur 60km, aber man ist hin und zurück jedesmal 2h unterwegs, die Strecke ist nervig zu fahren und der Sprit wird auch nicht billiger. Gerade nach einem Arbeitstag von früh morgens bis nachmittags ist es echt anstrengend, dann noch die Strecke zu fahren.

Bedanke Dich bei der rotgrüngelbschwarzen Blockpartei, derzufolge die Umgangskosten Sache des Umgangs"berechtigten" sind, die natürlich auch nicht etwa steuerlich absetzbar wären.

Wer ist denn von wem weggezogen?

Wenn sie von Dir weggezogen ist, so gibt es Gerichtsurteile, daß sie die Hälfte der Fahrtkosten (und evt. auch der Fahrten an sich) übernehmen müßte.

Bist Du hingegen weggezogen, so hast Du keine Chance.

Du könntest nur eine Übereinkunft mit der Mutter versuchen (z.B. daß sie Dir die Kinder bringt und Du ihr die Fahrtkosten ersetzt o.ä.).

Simon II
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#10
(02-04-2013, 08:39)Skipper schrieb: Anwälte fordern,
Eltern vereinbaren!
Völlig richtig.

(02-04-2013, 11:57)Simon ii schrieb: Da der Umgang anscheinend gut klappt (Du Glücklicher!) denke ich, daß Du es bei mündlichen Abmachungen belassen solltest.

Schriftliche Vereinbarungen sind immer auch ein gewisser Zwang - und den sollte man m.E.n. nur einführen, wenn es Streit gibt (dann ist dieser Zwang notwendig).
Wer es bei "mündlich" belässt, ist im Streitfall gleich bei Gericht.

Ich halte viel - und alle Erfahrungen sprechen dafür - eine elterliche Umgangsregelung schriftlich festzuhalten. Ein Bierdeckel genügt, und ist alle mal besser als nix. Einige Zeilen reichen, es müssen nicht alle Ausnahmen seitenlang geregelt sein. Also man kann auch die Kernzeiten festhalten und die Ergänzungen einvernehmlich praktizieren.

Hier z.B. ganz simpel:
"Wir Eltern sind uns einig, dass Kind regelmäßig an jedem 2. Wochenende von Freitag, XX Uhr bis Sonntagabend beim Vater verbringt. Wenn es Freizeiten des Vaters zulassen und die Mutter und die Kita keine Einwände haben, sind weitere Tage nach Absprache möglich."

Egal wie, die (hand)schriftliche Vereinbarung ist immer zugleich auch ein (beidseitiges!) Dokument (im Gegensatz zum Tankbeleg), dass an diesem Tag eine einvernehmliche Elternvereinbarung möglich war (= Kooperationsbeweis). Warum sollte man darauf verzichten? Sehr oft fürht auch dieses Einüben von regelmäßiger Kooperation dazu, dass man weniger zu Gericht muss für den Umgang. Auch das ist kein Schaden, sondern spart Kosten und Emotionen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
Solange der Umgang klappt und du nicht irgendeinem Amt was nachweisen musst, würde ich auch auf schriftliches verzichten. Forderst du jetzt plötzlich (ohne ersichtlichen Anlass) eine schriftliche Vereinbarung, weckt das nur Mißtrauen und provoziert womöglich unnötig Streit. Schreib für dich persönlich ein Umgangstagebuch, möglichst mit Belegen.
Auf den Fahrtkosten wirst du wohl auch zukünftig allein sitzenbleiben. Es gibt nur ein paar wenige Urteile, die der KM anteilig Fahrtkosten aufbürden, das aber auch nur bei sehr weiten Strecken.
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#12
(02-04-2013, 13:34)Jessy schrieb: Solange der Umgang klappt und du nicht irgendeinem Amt was nachweisen musst, würde ich auch auf schriftliches verzichten.

(02-04-2013, 11:57)Simon ii schrieb: Da der Umgang anscheinend gut klappt (Du Glücklicher!) denke ich, daß Du es bei mündlichen Abmachungen belassen solltest.

(02-04-2013, 10:09)iglu schrieb: Wenn es klappt und du mit dem Umgang zufrieden bist, dann belass es dabei!

D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Überzeugt mich nicht.

Unabhängig davon würde ich die Frage der Umgangszeiten strikt von den Umgangskosten trennen. Erst Zeiten sichern, dann Kosten klären. Es sei denn die Kimu ist von Anfagn an bereit über eine Verfahrensweise in der Art zu sprechen, etwa dass Vater das kidn zum Umgangsbeginn holt und Mutter es am Umgangsende abholt (= hälftige Teilung). kommt aber selten vor.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
(02-04-2013, 13:10)sorglos schrieb: die Kita keine Einwände haben, sind weitere Tage nach Absprache möglich."
Dazu hatte ich schon mein Unverständnis ausgedrückt.
Was genau eine Kita zur Mitentscheidung des Umgangs berechtigt, erschließt sich mir nicht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#14
@Pistachio
Natürlich ist eine Kita nicht im rechtlichen Sinne zur "zur Mitentscheidung des Umgangs berechtigt". Aber die Eltern (Mehrzahl!) können sich einvernehmlich einig sein, dass sie etwa auf Abläufe in der Kita Rücksicht nehmen wollen. Die Eltern können jeder Person aus dem Leben des Kindes (z.B. der Oma, eines Onkels, des Musiklehrers, der fußballterminfestlegende Trainer, etc.) einen Einfluß auf die Termingestaltung [von Ergänzungszeiten] einräumen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
(02-04-2013, 13:49)sorglos schrieb: D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Ich habe nur dort vor Gericht streiten müssen, wo die mündlichen Vereinbarungen nicht funktioniert haben.

Wenn die Mündlichkeit funktioniert (wie es hier zu sein scheint und es bei mir bei meinem ältesten Kind auch der Fall war), würde ich eine schriftliche Vereinbarung allenfalls in Form einer Jahresplanung anregen (die Betonung liegt aber auf "anregen"!).

(Beispielsweise: Wann fährst Du mit den Kindern in den Urlaub? Wann ich? Wann sind wichtige Feste (Familienfeiern etc.) zu berücksichtigen? Wann kommen die Kinder an Weihnachten, Ostern etc. zu Dir, wann zu mir? usw.).

Warum soll man auch dort, wo es funktioniert, so tun, als ob es nicht funktionieren würde?

Simon II
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#16
Nein, @ sorglos!

D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.
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#17
(02-04-2013, 14:31)iglu schrieb: D.h. dass "diejenigen" gar nicht erst vor Gericht gestritten hätten, wenn es auch anders, einvernehmlich gegangen wäre.

Eben!

Simon II
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#18
(02-04-2013, 13:56)sorglos schrieb: Aber die Eltern (Mehrzahl!) können sich einvernehmlich einig sein, dass sie etwa auf Abläufe in der Kita Rücksicht nehmen wollen.
Schön und gut, aber der Kita zuzubilligen Einwände gegen einen Papa-Umgang vorzubringen, führt entschieden zu weit:
(02-04-2013, 13:10)sorglos schrieb: " die Kita keine Einwände haben, sind weitere Tage nach Absprache möglich."
Mama-orientierte Kita-Tanten könnten das schnell zum Nachteil des Papa-Umgangs ausnutzen, z.B. "Dienstags ist immer Musik, da sollte das Kind doch immer teilnehmen". Schon wird der Aufenthalt in der Kita wichtiger als ein zusätzlicher Papa-Tag. Alles schon erlebt.
Aus diesem Grund haben "Einwände" der Kita nichts in einer Umgangsvereinbarung zu suchen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#19
Moin.

Ich denke, eine schriftlich verfaßte Elternvereinbarung kann sowohl Ausdruck einer gelungenen, aber auch einer komplizierten Elternbeziehung sein.

In jedem Fall bietet sie Planungssicherheit, auch die Kinder können sich einen Kalender ins Zimmer hängen und ihre Aktivitäten darauf abstimmen.
Ich sehe in Familien aushängenden Umgangskalendern deutliches Potenzial zur Streitvermeidung.

Unter www.schulferien.org sind Pläne mit Markierungen der Ferien- und Feiertage als pdf abrufbar. Einen solchen vor Beginn des Jahres mit den Vorschlägen per Mail austauschen, abstimmen und gut ist als Minimum.

Kitas usw. haben für Kids eine große Bedeutung. Es besteht idR kein Grund, sich als Vater denen in den Weg zu stellen. Im Gegenteil: Oft vertrauen sich die Kinder dort an mit ihren Sorgen und Nöten, und ja, auch mit ihren Sehnsüchten nach den entfernten Vätern, dazu kleine Basteleien für diese, mäßigende Worte an überspannte Mütter usw...

sorglosens Ausführungen kann ich mich ansonsten nur anschließen.
.
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#20
(02-04-2013, 13:49)sorglos schrieb: D.h. diejenigen, die um jedes bischen Umgang mehr oder minder erfolgreich bei Gericht streiten mussten, empfehlen Mündlichkeit.

Das sind aber auch diejenigen, die seit zwei Jahren mit der anderen KM eine ausschießlich mündliche Vereinbarung haben, die (trotz gelegentlichem Gezicke) umgangstechnisch reibungslos umgesetzt wird.
Ob und inwieweit eine schriftliche/mündliche Vereinbarung Sinn macht, ist demnach wohl immer personenabhängig.
Wo kein Streit ist, muss man auch keinen anfangen, meines Erachtens.
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#21
(02-04-2013, 14:43)Skipper schrieb: Unter www.schulferien.org sind Pläne mit Markierungen der Ferien- und Feiertage als pdf abrufbar.
Noch besser ist eine editierbare Excel-Tabelle:
http://www.anwaelte-du.de/sites/formulare.htm
Ganz unten steht eine Excel-Tabelle zum Download.
Gibt nichts besseres, incl. Ferien usw.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#22
(02-04-2013, 14:52)Jessy schrieb: Wo kein Streit ist, muss man auch keinen anfangen, meines Erachtens.
Völlig einverstanden.

Ich danke für eure Argumente. Jedoch meine ich weiterhin, dass die Gleichung "Schriftlich = Streit" unrichtig ist und das Denken behindert. Oft halt auch eine einvernehmliche Elternkooperation.

Auch die Form es für die Kinder bildlich / kalenderlich darzustellen, halte ich für ziemlich gut. Kinder haben oft die besseren, äh treffenderen Argumente für "ihre Papatage" gegenüber Mutti als sie jeder Vater haben könnte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#23
Geschmacksache, Pistachio.

Für kleine Kids macht sich ein schöner Jahreskalender mit eigenen Zeichnungen, Bildern vom letzten Urlaub ganz gut. Zum eigenen Eintunen und als Weihnachsgeschenk oder so. Oder für Schulkinder ein kleiner Taschenkalender mit Papa-Foto usw.

Es gibt so viele Möglichkeiten, als Vater in den Kinderherzen anwesend zu sein...
und dorthin kommt so schnell keine giftige Mutter oder anderes merkwürdiges Betreuungspersonal...Wink
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#24
Schriftliche Vereinbarung wirken für viele Mütter die meinen einen Freibrief für alles zu haben schon bedrohlich weil sie dann im Handeln eingeschränkt sind. Daher mein Vorschlag so zu tun als ob man wegen Umgangskostenerstattung so einen Wisch haben muss, und der blöde Sachbearbeiter so etwas unbedingt haben will.
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#25
Bei mir war es zeitweilig umgekehrt.
War ich mit meinem an meine Dienste anzupassenden Jahres-Umgangskalender auch nur einige Tage zu spät dran, gab's gleich eine Ladung mit der mütterlichen Schrotflinte und eine Aufforderung vom Amt, den Umgang doch nun bitte ordentlich zu organisieren ...Wink

Es gibt auch Mütter, die gern kinderlos sind und Kids gern zuverlässig von ihren Füßen haben wollen...
Kann man ja auch verstehen, bei DER Verantwortung, oft der alleinigen Last...Rolleyes
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