Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pfändung - wie gehts nun weiter?
#1
Hallo,

mein Konto hab ich zum P-Konto geändert und dem Anwalt die aktuellen Fakten zugeschickt.
Dummerweise wurde das Konto genau zu dem Zeitpunkt eingefroren als der Unterhalt raus sollte.

Wie gehts nun weiter? Die Bank sagte, dass ich nicht über den ganzen Betrag verfügen könnte. In 2 oder 4 Wochen wird wohl was passieren - nur was konnte mir keiner genau sagen nur dass das Konto erstmal gesperrt ist.

Hat jemand damit Erfahrung?

Grüße
calc
Zitieren
#2
Wenn es nur um den Unterhalt ging - C'est la vie - das ist höhere Gewalt

Wenn Du jetzt kein Geld mehr hast, um Dir etwas zum Essen zu kaufen, siehts schlechter aus. Dann musst Du zum Sozialamt und am besten um ein paar Essensmarken bitten. Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du ja noch regelmässige Einnahmen für die Zukunft - woher auch immer.

Ein weiteres Risiko ist die Wohnungs oder sogar Taschenpfändung. Sieh zu, alles, was Dir wichtig ist und irgendeinen Wert hat, aus der Reichweite möglicher Gerichtsvollzieher zu bringen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
(13-03-2013, 14:52)calcaneus schrieb: Wie gehts nun weiter?

Ich denke, Du kommst Deinem Ziel immer näher:
Zitat:Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.

Dass so ein Verhalten auch mal nach Hinten losgehen kann, ist Dir sicher nicht neu.

Wenn ich das richtig sehe, ist der Gläubiger der jetzt gepfändeten Schulden derselbe wie der Unterhaltsgläubiger, nur dass es um Rückstände ging.
Oder ist erst einmal nur ein Arrest ausgesprochen worden über Dein Konto und noch nichts gezahlt?
Dann kannst Du Dir bei Gericht bescheinigen lassen, dass
Du Geld zum Leben brauchst und das vom Arrest ausgenommen werden muß.

Sollte das Geld schon abgebucht sein, ist es weg.
Dann erhöht sich Dein Schuldenstand dadurch, dass Dein Schuldenstand verkleinert worden ist. (Unterhalt nicht gezahlt, Rückstände gezahlt. )

Das sind all die Wege, die durch das P-Konto überflüssig werden können.
Zitieren
#4
(13-03-2013, 15:09)karlma schrieb:
(13-03-2013, 14:52)calcaneus schrieb: Wie gehts nun weiter?
Zitat:Ich denke, Du kommst Deinem Ziel immer näher:
Zitat:Hier hab ich noch kein Ergebnis da ich ja einen maximalen Ärgerungsfaktor für Gulli erreichen möchte.

Dass so ein Verhalten auch mal nach Hinten losgehen kann, ist Dir sicher nicht neu.
Das war unbeabsichtigt - lag ja nicht in meiner Macht.

Zitat:Wenn ich das richtig sehe, ist der Gläubiger der jetzt gepfändeten Schulden derselbe wie der Unterhaltsgläubiger, nur dass es um Rückstände
ging.
ja

Zitat:Oder ist erst einmal nur ein Arrest ausgesprochen worden über Dein Konto und noch nichts gezahlt?
Es wurde halt erstmal gesperrt für 2 oder 4 Wochen - und bis jetzt ging nix vor und nix zurück.

Zitat:Dann kannst Du Dir bei Gericht bescheinigen lassen, dass
Du Geld zum Leben brauchst und das vom Arrest ausgenommen werden muß.
lt. Amts gericht gibts dafür die Pfändungsgrenze des P-Kontos

Zitat:Dann erhöht sich Dein Schuldenstand dadurch, dass Dein Schuldenstand verkleinert worden ist. (Unterhalt nicht gezahlt, Rückstände gezahlt. )
sehr sinnvoll.

Zitat:Das sind all die Wege, die durch das P-Konto überflüssig werden können.
??
Zitieren
#5
(13-03-2013, 14:52)calcaneus schrieb: Dummerweise wurde das Konto genau zu dem Zeitpunkt eingefroren als der Unterhalt raus sollte.

Was meinst Du damit? Ich vesteh das so, dass die Sperre kam, bevor das ein P-Konto wurde. Sonst wäre das Guthaben bis zum Rahmen verfügbar.
Zitieren
#6
Das Konto wurde erst einige Tage nachdem die Pfändung bei der Bank ankam zum P-Konto und ab dem Zeitpunkt des Pfändungseingangs eingefroren.
Zitieren
#7
So hatte ich es verstanden.

Eventuell kann Dir das Gericht einen Betrag zu Deinem Lebensunterhalt freigeben. Die Regeln für P-Konto gelten für den Vorgang wohl noch nicht.
Zitieren
#8
(13-03-2013, 14:56)Petrus schrieb: Ein weiteres Risiko ist die Wohnungs oder sogar Taschenpfändung. Sieh zu, alles, was Dir wichtig ist und irgendeinen Wert hat, aus der Reichweite möglicher Gerichtsvollzieher zu bringen.

Das ist ein Scherz?!
Zitieren
#9
Nein, warum?

Der Gläubiger hat 4 Wochen (s.o.) Zeit, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorzulegen. Macht er das nicht, ist das Konto wieder frei. Legt er ihn vor, ist das gesperrte Geld bis zur Höhe der Forderung zuzüglich Gebühren weg. Ist die Forderung nicht bedient, kann an anderen Stellen nachgeforscht werden. Der Gläubiger kann ankreuzen, wo und wie überall gepfändet werden soll. Auf Konten, beim Arbeitgeber, bei Versicherungen, in der Wohnung, im Portemonaie u. s. w. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Begrenzt nur dadurch, dass der Gerichtsvollzieher bezahlt werden will und jeder Auftrag mehr auch mehr Kosten bewirkt.

Ach so: Meine Ex hatte damals in einem Bescheid zur Prozesskostenhilfe auch gleich die Gebührenbefreiung für Vollstreckungsmaßnahmen bewilligt bekommen. Sie war immer sehr großzügig mit ihren Aufträgen an den Gerichtsvollzieher.
Zitieren
#10
Ok, dann kann ich mich ab sofort wohl in die Reihe der größten Schwerverbrecher dieses Planeten einreihen.
Na da bin ich mal gespannt ob Mrs. Gierhals vor lauter Neid und Hass auch ne Wohnungspfändung angestossen hat. Vielleicht gleich inkl. BGS/GSG9/SS...?
Schade, dass die arme Frau keinerlei anderen Lebensinhalt mehr hat.
Auf jeden Fall wird das bestimmt noch lustig.
Zitieren
#11
Immer schön auf Deeskalation setzen - freundlich bleiben und alle Angaben Wahrheits gerecht machen. Notfalls die Taschen auskrempeln. Irgendwann lässt der Pfändungsdruck auch wieder nach, wenn nicht viel kommt - und darauf kommt es an - Pfändungen kosten Geld und wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos ist, ist es das Geld der Auftraggeberin, die dann die Lust verliert.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#12
(13-03-2013, 16:58)calcaneus schrieb: Na da bin ich mal gespannt ob Mrs. Gierhals vor lauter Neid und Hass auch ne Wohnungspfändung angestossen hat.

Hauptsache, deine jetzige Frau kann dann beweisen, welche Luxusmöbel und welche Klunker ihr gehören. Der GV prüft nämlich nicht großartig die Besitzverhältnisse, wenn es da keine klaren, schlüssigen und schnell vorzeigbaren Nachweise gibt. Das geht dann erst mal in die Lagerhalle für die nächste Auktion. Dann kann EhegattIn an ihr Zeug erst wieder per Drittwiderspruchsklage an ihr Zeug ran.
Für eine Mobiliarpfändung ist IKEA Standard allerdings wohl kein Thema. Ich habe selber nur noch Mobiliar vom Sperrmüll oder < 50 Euro von ebay.
Außer die Elektrogeräte, die haben die notwendigen Energiestandards. Aber die Verwertung der Elektronik alleine würden nicht mal die Kosten der Veranstaltung decken.
Zitieren
#13
Übrigens kann eine sauber renovierte Wohnung mit wenigen schlichten Möbeln durchaus gemütlicher sein, als eine vollgestopfte Wohnung mit viel Luxus-Tamtam. Das erleichtert dem GV auch die Arbeit, der dann auf den ersten Blick erkennt, was es zu holen gibt.

Schlimmstenfalls kommt dann noch die Eidesstattliche Erklärung, die man von Rechts wegen unterschreiben muss, wenn die Forderungen nicht zu bedienen sind, sonst kann der Gerichtsvollzieher Beugehaft beantragen. Wenn der Haftbefehl erlassen ist und man immer noch nicht unterschreiben will, kommen zwei Polizisten und holen einen dann auf Staatskosten zum maximal 6-monatigen Beugehaftaufenthalt ab. Damit steigen die Kosten insgesamt natürlich weiter und es ist dann auch sichergestellt, dass hinterher garnichts mehr zu holen ist, weil dann Job, frisch gegründetes Unternehmen und soziale Widereinstiegschancen praktisch auf null reduziert worden sind - das erhöht dann abermals die Kosten, weil nun Staat auch noch die sozialen Lebenshaltungskosten übernehmen muss.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#14
Nach erfolgter Umwandlung in ein P-Konto (dauert nur Tage) sollte der Pfändungsfreibetrag für den laufenden Monat ziehen.

Je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten lässt sich der Freibetrag erhöhen, die Bank hat da ein Formular dafür.

Das den mon. Freibetrag übersteigende Guthaben wird frühestens nach Ablauf des Folgemonats an den pfändenden Gläubiger übertragen.

Wichtig ist noch das es kein Gemeinschaftskonto ist sonst geht meines wissen P-Konto eh nicht.

Nur weil in den 4 Wochen Sperre/Zahlungsverbot keine Pfändung erfolgt heißt das nicht das es dann wieder gut ist, mir haben meine nach Ablauf des Zahlungsverbotes gleich das nächste in Folgemonat auf das Konto gelegt…
Zitieren
#15
@ calcaneus - Du lässt dich verarschen. Nicht nur vom Gläubiger, sondern auch von deiner Bank.
Ein Kontenpfändungsbeschluss muss vier Wochen VOR Pfändungsbeginn dem Schuldner zugestellt sein. Das wäre genug Zeit gewesen, ein P-Konto einzurichten, BEVOR die entsprechenden Beträge eingefroren werden. Zur Überweisung der pfändbaren Beträge darf es dann nochmal einer entsprechenden Anweisung des Vollstreckungsgerichtes. Bis dahin ruhen die Beträge nur unantastbar auf dem Konto.
Aber gut, offensichtlich ist das Kind hier schon in den Brunnen gefallen.
Nichtsdestotrotz muss die Bank die pfändungsfreien Beträge freigeben. Tut sie das nicht, hilft dir nur ein Gang zum Vollstreckungsgericht, und zwar zackig. Die können - wenn du entsprechende Nachweise etc. vorlegst, das Geld freigeben, die Pfändung aufheben, Überweisungen an den Gläubiger einstweilen auf Eis legen, etc.
Zitieren
#16
Naja dann passts doch. Dann wird Anfang nächsten MOnats der GV versuchen zu vollstrecken bzw. die Bank wird kucken wieviel Geld auf dem Konto ist und feststellen, dass der Betrag unterhalb des Freibetrages liegt und dann den GV erzählen, dass es hier nix zu holen gibt und dann denk ich mal kommt selbiger bei mir vorbei und will nen Kuckuck auf mein Klopapier kleben und weil das natürlich auch wieder nicht reicht um irgendwas damit zu tilgen wirds wohl auf einen Offenbarungseid rauslaufen. Toll, dann darf ich mal Polizeiauto fahren.
Zitieren
#17
Obacht, da hat sich zum 01.01.2013 einiges geändert:

http://www.gerichtsvollzieher-freiburg.d...202013.htm
Zitieren
#18
Und was bedeutet das konkret ausser, dass der Offenbacher von 3 auf 2 Jahre Gültigkeit runtergesetzt wurde?
Zitieren
#19
Die Sache mit dem Auskunftrecht, der Gerichtsvollzieher darf Auskünfte bei den Einwohnermeldeämtern, FA, Rentenversicherungsträgern und KFZ-Zulassungsstellen ec. einholen und das vor seinem Besuch.
Zitieren
#20
Kann er gern machen, dann weiss er vorher schon, dass sich der Gang zu mir nicht lohnt.
Zitieren
#21
Stimmt das, calcaneus? Hast du schon vor vier Wochen einen Kontenpfändungsbeschluss zugestellt bekommen?
Zitieren
#22
(13-03-2013, 20:59)Urmel63 schrieb: Obacht, da hat sich zum 01.01.2013 einiges geändert:

http://www.gerichtsvollzieher-freiburg.d...202013.htm

Immerhin, Ratenzahlung über'n GV von 6 auf 12 Monate aufgestockt.
Vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden. Das ist bei Unterhaltsrückständen wohl regelmässig nicht der Fall Sad.
Zitieren
#23
(13-03-2013, 19:45)Jessy schrieb: Ein Kontenpfändungsbeschluss muss vier Wochen VOR Pfändungsbeginn dem Schuldner zugestellt sein.
Das wäre mir absolut neu. Dann könnte man sich ja leicht "wehren". Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird normalerweise zuerst dem Drittschuldner (= hier Bank) zugestellt und einige Tage später dem Schuldner.
Du meinst vermutlich, dass vorher eine Zustellung einer Abschrift der vollstreckbaren Urkunde erfolgen muss. Das wäre richtig. Und das hat @calcaneus wohl nicht so richtig ernst genommen.

Ich sehe öfter, dass sich Väter lieber mit dem "drohenden Leiden" am überübernächsten Schritt gedanklich beschäftigen, als mit dem anstehenden nächsten Schritt und den dortigen Verteidigungsmöglichkeiten. Dann bleibt oft nur jammern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#24
§ 835 Abs. 3 ZPO : "Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst vier Wochen nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf."
Zitieren
#25
(13-03-2013, 16:58)calcaneus schrieb: Ok, dann kann ich mich ab sofort wohl in die Reihe der größten Schwerverbrecher dieses Planeten einreihen.
Schulden haben ist kein Verbrechen. Du schaust zuviel schlechte Filme.

(13-03-2013, 16:58)calcaneus schrieb: Na da bin ich mal gespannt ob Mrs. Gierhals vor lauter Neid und Hass auch ne Wohnungspfändung angestossen hat. Vielleicht gleich inkl. BGS/GSG9/SS...?
Das wird nur passieren, wenn du dort den neuen Papst gefangen hältst. Ansosnten überschätzt du die Bedeutsamkeit deiner Wohnung maßlos.

(13-03-2013, 17:15)Petrus schrieb: Notfalls die Taschen auskrempeln.
Nee.
Mein damals äußerst kooperationsfähiger, informationsbereiter und überkorrekter GV hat mir glaubhaft versichert, dass in seiner Zunft die Taschenpfändung höchst unbeliebt ist und allenfalls bei Leuten ohne Wohnsitz im Land, Schaustellern, etc. zur Anwendung kommt. In mehr als 10 Jahren mit vielen pfändungsgeschädigten Vätern habe ich keinen kennengelernt, der eine Taschenpfändung kennengelernt hätte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt-Versäumnisurteil wie gehts weiter. Milchbar 5 6.690 05-12-2016, 11:12
Letzter Beitrag: CheGuevara
  .....so gehts auch Nero 21 24.753 09-09-2013, 19:17
Letzter Beitrag: Nappo
  Morgen 3.8.2011 gehts um alles Bayernpower 56 38.327 05-08-2011, 20:55
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste