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Erster Kontakt
#51
(11-03-2013, 03:18)PolyTrauma schrieb: Eine wirklich tiefe Bindung zu seiner Tochter kann er noch nicht haben. Wenn er eine aufbaut, wird er anfällig für all die "Spielchen", die Exen so gerne treiben.
Das sehen viele Menschen anders als du.
Für dich ist die Bindung durch das Zusammensein mit einem Menschen begründet. Für 24601 ist die Bindung durch biologische Abstammung begründet. Und für mich ist die Bindung durch ein Versprechen begründet.
Das Problem ist, dass viele Menschen von anderen verlangen, dass sie ihre Sichtweise teilen, und die Sichtweise des anderen nicht respektieren.
Das Beste wäre, wenn 24601 und der Next miteinander klar kommen.
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#52
Das Nerdliche Orakel schrieb:
PolyTrauma schrieb:Eine wirklich tiefe Bindung zu seiner Tochter kann er noch nicht haben. Wenn er eine aufbaut, wird er anfällig für all die "Spielchen", die Exen so gerne treiben.
Das sehen viele Menschen anders als du.
Für dich ist die Bindung durch das Zusammensein mit einem Menschen begründet. Für 24601 ist die Bindung durch biologische Abstammung begründet. Und für mich ist die Bindung durch ein Versprechen begründet.
Das Problem ist, dass viele Menschen von anderen verlangen, dass sie ihre Sichtweise teilen, und die Sichtweise des anderen nicht respektieren.
Das Beste wäre, wenn 24601 und der Next miteinander klar kommen.
mach's mal nicht so kompliziert, nerdliches Orakel.

Es wird immer leicht und (vor)schnell unterstellt, man würde von anderen Einsicht abverlangen oder erwarten. Meiner Meinung nach werden lediglich Argumente geliefert, die (hoffentlich) auf Erfahrungen basieren. In Bezug auf den konkreten Einzelfall können solche Argumente aber immer nur Grundlagen für Empfehlungen sein.

Wenn solche Empfehlungen schon offensichtlich entgegen aller Erfahrung abgegeben werden oder wenn sie auf eine offensichtliche Verkennung oder Unkenntnis der Rechtslage beruhen, dann muss man darauf hinweisen, korrigieren oder "schulmeisterhaft" nachbessern.

Ich sehe darin und habe damit kein Problem, weil ich denke, dass die in Foren engagierten Väter vorrangig nicht um ein Bundesverdienstkreuz wetteifern und auch nicht "Blutsbrüderschaften" zu schließen beabsichtigen.
M.a.W.: man will nicht geliebt werden, sondern helfen!
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#53
Vergessen wir mein emotionalen Mist !

Welche Chancen habe ich als Vater mein Kind regelmässig zu sehen, wenn es der Ex und dem Next nicht passt ?
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#54
(11-03-2013, 19:26)Ibykus schrieb: Meiner Meinung nach werden lediglich Argumente geliefert, die (hoffentlich) auf Erfahrungen basieren. In Bezug auf den konkreten Einzelfall können solche Argumente aber immer nur Grundlagen für Empfehlungen sein.
Ich habe mehrfach die Erfahrung gemacht, dass jemand wie der Next hier, aufgrund der Behauptungen der Ex ein völlig falsches Bild vom Vater hat. Das kann der Vater ändern, wenn er mit dem Ex spricht. Auch dabei gilt, dass der Ton die Musik macht.

Ich weiß nicht, was die Ex ihm erzählt hat. Wenn es so etwas war wie, "Der Vater wollte, dass ich das Kind abtreibe", dann ist einiges verständlch.
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#55
(12-03-2013, 00:02)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich weiß nicht, was die Ex ihm erzählt hat. Wenn es so etwas war wie, "Der Vater wollte, dass ich das Kind abtreibe", dann ist einiges verständlch.
nicht?
Dann lies doch mal den den 1. Beitrag im Thread - dann weißt Du es!
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#56
(11-03-2013, 19:26)Ibykus schrieb: Wenn solche Empfehlungen ... auf eine offensichtliche Verkennung oder Unkenntnis der Rechtslage beruhen,
Es geht darum, ob er Umgang mit seinem Kind bekommt, und nicht darum, ob er das Recht dazu hat.
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#57
(12-03-2013, 00:16)Ibykus schrieb:
(12-03-2013, 00:02)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich weiß nicht, was die Ex ihm erzählt hat. Wenn es so etwas war wie, "Der Vater wollte, dass ich das Kind abtreibe", dann ist einiges verständlch.
nicht?
Dann lies doch mal den den 1. Beitrag im Thread - dann weißt Du es!
Missverständnis!
Ich meinte mit ihm den Next, nicht den Vater.
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#58
(11-03-2013, 23:41)24601 schrieb: Vergessen wir mein emotionalen Mist !

Welche Chancen habe ich als Vater mein Kind regelmässig zu sehen, wenn es der Ex und dem Next nicht passt ?

Das hängt davon ab, wie tief die KM bereit ist, auf menschlicher Ebene zu sinken.
Will sie Dich um jeden Preis ausgrenzen und ist bereit, wirklich endlos in die Tiefen der Niedertracht hinabzusteigen, dann hast Du keine Chance, etwas zu erreichen, denn die Liebe zu Deinem Kind wird Deinen Handlungsspielraum begrenzen.

Überspitzt gesagt wirst Du es ja nicht aus dem Fenster werfen, damit sie mit ihrer kaltschnäuzigen Frechheit nicht durchkommt.

Liebt sie ihr/Euer Kind wirklich (nicht auf kranke Weise), ist es an Dir, Entschlossenheit zu demonstrieren, ohne die Situation eskalieren zu lassen. Eine sauschwere Gratwanderung.

Deshalb sprach ich Deinen emotionalen Zustand an und forderte einen klaren Kopf. Dass auch bei der KM die Emotionen hochkochen (werden), macht die Sache nicht leichter.

Situationen wie die Eure entwicken sehr leicht eine Eigendynamik, die das Kindeswohl (nicht, was die Gerichte darunter verstehen) überrollen kann, und hinterher fragen sich beide Seiten: "Was habe ich/er/sie getan?"

Wenn Du die Chancen und Risiken für Dich und Deine Tochter abgewogen hast und bereit bist, Deinen Weg durchzuziehen, wirst Du hier jede Hilfe finden, die ein Forum bieten kann. Kritik eingeschlossen. Wink

Da mein persönlicher Fall in eine ganz andere Richtung ging als Deiner, möchte ich konkrete Ratschläge Leuten überlassen, deren Problematik mehr der Deinen ähnelt.

Alles Gute
PT
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#59
@ Orakel " Ich weiß nicht, was die Ex ihm erzählt hat. Wenn es so etwas war wie, "Der Vater wollte, dass ich das Kind abtreibe", dann ist einiges verständlch "
Mal angenommen ich hätte sowas erzählt, auch wenn ich es nicht habe.
Wäre ich dadurch ein schlechter Vater ? Zählt es was ich irgendwann gesagt habe bevor das Kind geboren wurde oder wie ich zu meinem Kind stehe ?
@ Polytrauma
kann die Ex nicht einschätzen.
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#60
Selbst wenn du sie nicht regelmäßig sehen solltest was ich für unwahrscheinlich halte könntest du dir und deiner Tochter später sagen:

"Ich habe alles getan um meiner Tochter ein Vater sein zu können."

Es wird auch eine Zeit kommen in der deine Ex und ihr neuer ihre freie Zeit genießen wenn die kleine bei dir ist.
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#61
Absurdistan, warum hälst Du das für unwahrscheinlich ?
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#62
@24601:

Deine Chancen sind positiv (>60%), dass Du Dein Kind regelmäßig sehen wirst.
Wenn Deine Exe ein schreckliches Weib ist und entsprechend böse handelt, dann sind die Chancen <10% und Du wirst durch die Hölle gehen.

Rede doch mal mit dem Next. Mach' ihm klar, dass Du eine gütliche Lösung suchst, aber Du ggf. bereit bist, bis zum BVG durchzumarschieren, um Deiner Tochter zu ihrem Recht zu verhelfen. Vielleicht ist eher ja einsichtig, wenn er Deine Seite der Story hört.

Beantrage das Sorgerecht. Unverzüglich.

Aber nochmal:

Noch hast Du keine Bindung zu dem Baby. Diese entsteht erst durch intensiven körperlichen Kontakt in den ersten Lebenswochen und -Monaten (hat mit Gerüchen und Pheromonen zu tun).
Sobald das "Bonding" da ist, wirst Du Dein Kind nicht mehr loslassen können.

Noch kannst Du es, daher wäre eine Einschätzung der Exe äußerst wichtig.

Was Du über die letzte Begegnung geschrieben hast, lässt mich Böses schwanen... Sad

Dazu kommt, dass manche frisch gewordene Mutter etliche Dekaden an IQ verliert (kein Witz, ist von der Natur ggf. so eingerichtet, um die nächsten 24 Monate Kindesgesabbel ertragen zu können). Ist auch nicht hilfreich, da die Mutter keinen rationalen Argumenten zugänglich sein wird.

Wie auch immer Du Dich entscheidest:

Entscheide JETZT und handle danach.
GANZ (Sorgerecht, Umgang einfordern, aber zackig) oder GAR NICHT (der Adoption zustimmen)

Gruß

Clint
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#63
(12-03-2013, 01:53)24601 schrieb: @ Orakel " Ich weiß nicht, was die Ex ihm erzählt hat. Wenn es so etwas war wie, "Der Vater wollte, dass ich das Kind abtreibe", dann ist einiges verständlch "
Mal angenommen ich hätte sowas erzählt, auch wenn ich es nicht habe.
Wäre ich dadurch ein schlechter Vater ?
Jedenfalls kein schlechterer als die meisten anderen Väter auch. Aber das würde erklären, warum sich die Ex so aufführt. Später dann, wenn sich dein Kind für die Sache interessiert, könnte es auch sein, dass das Kind sich von dir abwendet.
Du musst auf jeden Fall damit rechnen, dass die Ex dem Next etwas in der Richtung erzählt hat. Klär das auf! Da du die Ex nicht umstimmen kannst, ist der Next derjenige, der hier am meisten ausrichten kann.
(12-03-2013, 01:53)24601 schrieb: Zählt es was ich irgendwann gesagt habe bevor das Kind geboren wurde oder wie ich zu meinem Kind stehe ?
Das ist das übliche "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an" oder "Nur wer sich ändert, bleibt sich treu". Jemandem, der so einen Sinneswandel hinlegt, traue ich auch zu, dass er nächstes Jahr das Kind wieder loswerden will.
Ich würde aber als Next dafür sorgen, dass du und dein Kind Kontakt haben. Wenn das Kind dann älter ist, soll es selbst über dich urteilen.
(12-03-2013, 02:40)Clint Eastwood schrieb: Noch hast Du keine Bindung zu dem Baby. Diese entsteht erst durch intensiven körperlichen Kontakt in den ersten Lebenswochen und -Monaten (hat mit Gerüchen und Pheromonen zu tun).
Sobald das "Bonding" da ist, wirst Du Dein Kind nicht mehr loslassen können.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Schwester hat mir etwas Ähnliches erzählt. Aber der Effekt scheint nach Monaten bis Jahren zu verschwinden.
Für mich ist das keine hinreichende Grundlage. Aber ich weiß, dass ich nur auf dieser Grundlage gemacht worden bin, so wie fast alle Menschen.
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#64
(11-03-2013, 23:41)24601 schrieb: Welche Chancen habe ich als Vater mein Kind regelmässig zu sehen, wenn es der Ex und dem Next nicht passt ?

Gute Chancen, vorausgesetzt du bist selbst stabil und zielgerichtet genug die nötigen Schritte dafür konsequent zu gehen.

Die Chancen schätze ich deswegen als gut ein, weil der plakative Unwille der Ex weniger relevant ist wie ihre Dummheit. Am schwierigsten sind Eltern, wenn sie schlau sind, Dumme stolpern hingegen über sich selbst und lassen sich mit rechtlichen Mitteln noch am ehesten einhegen.

Vor weiteren Tips ins Blaue hinein anzufordern solltest du zunächst den rechtlichen Stand verifizieren. Stimmt das mit der Vaterschaftsanerkennung, was ich oben vermutet habe? Gab es irgendwelche Kontakte zum Jugendamt bisher?
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#65
(12-03-2013, 08:44)p schrieb:
(11-03-2013, 23:41)24601 schrieb: Welche Chancen habe ich als Vater mein Kind regelmässig zu sehen, wenn es der Ex und dem Next nicht passt ?
Gute Chancen, vorausgesetzt du bist selbst stabil und zielgerichtet genug die nötigen Schritte dafür konsequent zu gehen.
sehe ich auch so.

Aber das Sorgerecht (wie weiter oben wegen 60%iger Chancen empfohlen) zu beantragen solltest Du Dir verkneifen.
Denn Du hast Null Chancen.

Worüber man nachdenken könnte wäre das gemeinsame SR aus Prinzip zu beantragen. Aber dann muss man betont auf "Harmonie und Eintracht" abstellen.
In eigenen Angelegenheiten werde ich bespw. wieder einen Antrag stellen.
Dem wird die KM sofort unter Hinweis auf die abweisenden Gründe des schon mit dieser Sache befassten OLG widersprechen.
Ich hingegen werde behaupten, dass seit der letzen Antragsabweisung wenigsten ein Jahr vergangen ist und seitdem KM und Vater sich blendend verstehen und alle Dinge, die eine Absprache erfordern, zum Wohle des Kindes gemeinsam besprechen. Dem OLG werden die Tränen fließen ..!

Damit hinge seine Entscheidung von Beweisen ab.
Nötigenfalls müsste ein Gutachten eingeholt werden. Und weil schon jetzt feststeht, wer das bezahlt, bin ich sehr darauf gespannt, ob der KM sich einem gemeinsamen SR zu widersetzen der Preis nicht doch zu hoch sein könnte.
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#66
(12-03-2013, 11:19)Ibykus schrieb: Aber das Sorgerecht (wie weiter oben wegen 60%iger Chancen empfohlen) zu beantragen solltest Du Dir verkneifen.
Denn Du hast Null Chancen

Ich sprach nicht vom Sorgerecht, sondern vom Umgang, lieber Ibykus..
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#67
Das Sorgerecht steht auf der Liste irgendwo in der Mitte. Am Anfang stehen rechtliche Vaterschaft und Umgang. Ist das erreicht und gefestigt, kann man auch beginnen, ans Sorgerecht zu denken. Vorher bringt das nichts. Ein Schritt nach dem anderen. Teilziele abarbeiten statt vom grossen Schluck träumen und dann doch nichts zustandebringen.
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#68
Moin.

Zur Versachlichung könnte folgende Sortierung beitragen:

- Ideal: gem. Elterliche Sorge, Wechselmodell
- Realität in D: gES nach wie vor schwierig, Standardumgang gut durchsetzbar

Weiter sollte unterschieden werden in
- konkrete Ansprüche des Vaters bzw. des Kindes
- rechtspolitische Ziele

Je nachdem, wo man sich in diesem mehrdimensionalen Gebilde verortet, sind Ziele/Wege und Methoden mE recht unterschiedlich.

Der TO sollte daher zunächst stabilen Umgnag durchsetzen und dann evtl später die gem Elterliche Sorge angehen. Hierzu muß die Sorgerechtsreform und ihre justizielle Umsetzung abgewartet werden.
.
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#69
(12-03-2013, 02:40)Clint Eastwood schrieb: Beantrage das Sorgerecht. Unverzüglich.
Auch wenn Du die 60% auf den Umgang bezogen hattest ...
sind wir uns hoffentlich einig, dass das SR zu beantragen kaum Sinn macht?
(dann mag ich Dich auch wieder Wink )
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#70
(12-03-2013, 08:44)p schrieb:
(11-03-2013, 23:41)24601 schrieb: Welche Chancen habe ich als Vater mein Kind regelmässig zu sehen, wenn es der Ex und dem Next nicht passt ?

Gute Chancen, vorausgesetzt du bist selbst stabil und zielgerichtet genug die nötigen Schritte dafür konsequent zu gehen.

Die Chancen schätze ich deswegen als gut ein, weil der plakative Unwille der Ex weniger relevant ist wie ihre Dummheit. Am schwierigsten sind Eltern, wenn sie schlau sind, Dumme stolpern hingegen über sich selbst und lassen sich mit rechtlichen Mitteln noch am ehesten einhegen.

Vor weiteren Tips ins Blaue hinein anzufordern solltest du zunächst den rechtlichen Stand verifizieren. Stimmt das mit der Vaterschaftsanerkennung, was ich oben vermutet habe? Gab es irgendwelche Kontakte zum Jugendamt bisher?

JA angerufen, Situation geschildert. JA schlägt vor, ich sollte nochmal mit der Mutter reden, besser ihr erst mal Zeit lassen, Mütter nach der Entbindung sind nun mal oft überfordert, wenn das nicht klappt wieder melden .....
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#71
Klingt mal ganz nach jugendamtlicher Verzögerungstaktik.
1. Rede tatsächlich nochmal mit der Mutter. Schildere ihr, wie du dir deinen Kontakt zu eurem Kind vorstellst.
2. Bringt das Gespräch nicht das gewünschte Ergebnis, dann informiere das JA darüber und stelle einen Antrag bei Gericht auf Umgang.
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#72
...alles schriftlich ! und im sog. 'Dreisprung':
>Mutter
>JAmt
>Gericht

Höflich und bestimmt verfaßt, sodaß das auch Dritte gut lesen können und zum einzig richtigen Ergebnis kommen:
Guter Vater, Umgang sofort! Vorteil für alle!
.
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#73
(12-03-2013, 12:57)24601 schrieb: JA schlägt vor, ich sollte nochmal mit der Mutter reden, besser ihr erst mal Zeit lassen, Mütter nach der Entbindung sind nun mal oft überfordert, wenn das nicht klappt wieder melden .....
Die Mutter hatte die ganze Schwangerschaft schon Zeit. Wenn die Mutter überfordert ist sollte das JA vielleicht mal Familienhilfe anleiern. (Nicht dem JA sagen)
Das JA hat hier schon eindeutig das Mutterwohl statt Kindeswohl im Blick.
Ich habe in den Umgangsverhandlungen immer deutlich mehr gefordert als das JA empfohlen hat. Bin damit auch gut gefahren.
80 % der JA-Tanten sind selbst alleinerziehend. Kannst dir ja vorstellen wie die denken.
Bei Umgangsverhandlungen gehts zu wie auf´m Basar.
Der von Skipper erwähnte 3-sprung ist der richtige Weg. Nach Antrag auf Umgang wird es in ungefähr 4 Wochen zur Anhörung kommen. Eventuell schneller.

Du dokumentierst dabei dich um dein Kind kümmern zu wollen. Das hilft dann bei der gemeinsamen Sorge. Im Moment werden Anträge noch nach einer Übergangsregelung abgearbeitet. Da genügt Streit um die gemeinsame Sorge zu verhindern. Es dauert aber nicht mehr lange bis die Neuregelung in Kraft ist. Dann hat die Mutter Probleme die gem. Sorge zu verhinderen.
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#74
Und die rechtliche Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, wie ist da der Stand der Dinge?
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#75
(12-03-2013, 13:10)Jessy schrieb: Klingt mal ganz nach jugendamtlicher Verzögerungstaktik.
1. Rede tatsächlich nochmal mit der Mutter. Schildere ihr, wie du dir deinen Kontakt zu eurem Kind vorstellst.
2. Bringt das Gespräch nicht das gewünschte Ergebnis, dann informiere das JA darüber und stelle einen Antrag bei Gericht auf Umgang.
ja, so ist das!
Wie lange dauert es bloß noch, bis Väter das einzusehen bereit sind, anstelle unverbesserlich auf einem "Dreisprung" zu bestehen?

Und wo bleiben die Blümchen?

Dumm und selber Schuld, wer sich in die Gefahrenzone eines Jugendamtes begibt.
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