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Pfänden oder was tun???
#1
Hallo alle miteinander!

Folgendes Problem.

Die Mutter meines Sohnes hat sich im Mai vergangenen Jahres mit mir beim OLG Hamm verglichen, Unterhalt für unseren Sohn (16) in Höhe von 100% der D´dorfer Tabelle zu zahlen.

Seit Dezember arbeitet sie nun nur noch halbe Tage, da ihre Vollzeit befristet war, bzw. sie zu dösig sich zu bewähren oder halt absichtlich blöd.

Unsere Töchter 12 und 14 leben bei ihr. Ich zahle dort vollen Unterhalt, 105% der D´dorfer Tabelle.
Laut ärztlichem Gutachten ist sie auch voll arbeitsfähig, ausser den ganzen Tag zu stehen. Sie zieht es aber seit Jahren gnadenlos durch sich nicht um was anderes zu bemühen und nur 50% zu arbeiten. Nimmt dann lieber diverse Hilfen des Staates an.

Ihr seht, bis zu diesem Vergleich gab es schon eine längere Vorgschichte um sie überhaupt ordentlich an die Schüppe zu bekommen.

Anfang Dezember hat sie nun sofort einen Antrag auf Aufhebung des Vergleichs bei Gericht gestellt. Da sie jetzt unter 1000 Euro verdient möchte sie gar nichts mehr zahlen.

Seitdem dümpelt es bei Gericht rum und kommt nicht vorwärts.

Seit Januar hat sie die Zahlung eingestellt obwohl der Vergleich noch Bestand hat.

Da mir die Kosten mit unserem Sohn aufgrund von Abschlussfahrt, Bewerbungskosten, ...... im Moment weglaufen, weiß ich nicht was ich machen soll.

Kann man es Pfänden lassen, sollte man lieber warten bis das Gericht sich bequemt hat eine Entscheidung in welche Richtung auch immer zu treffen oder was???

Vielen Dank für eure Tipps
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#2
Leider kein Einzelfall, nirgends beweist sich der tiefsitzende Sexismus der Rechtspflege so deutlich wie bei getrennten Eltern, die jeweils Kinder betreuen. Bei Vätern durchsetzen und maximieren, bei Mütten unbegrenzte Nachsicht.

Zur Pfändung: Nur, wenn du relativ sicher bist, dass dort auch was zu holen ist. Ansonsten entstehen dir nur neue Kosten.

Zur Unterhaltsberechnung: Hast du schon versucht, über einen Betreuungsbonus dein anrechenbares Einkommen zu verringern, das für den Unterhalt an deine beiden jüngeren Kinder massgeblich ist?
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#3
Eine teilweise Verrechnung kommt für deine Ex nicht in Frage, oder?

Edit: also nicht einfach verrechnen, sondern in Absprache mit der Ex (sonst kann sie ja pfänden)
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#4
Jedes Kind hat seinen eigenen Anspruch gegen den nichtbetreuenden Elternteil. Wenn der Vater den Unterhalt für das Kind bei ihm aber selber tragen muss weil die Mutter nicht zahlt, dann kann er zumindest diesen Betrag von seinem Einkommen abziehen. Dazu manchmal einen Betreuungsbonus, der aber zugegebenermassen bei grösseren Kindern geringer ausfallen wird. Nicht zu verwechseln mit dem Betreuungsbonus beim Betreuungsunterhalt.
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#5
Den Vergleich wird sie wohl nicht aufheben lassen können. Soweit ich weiß, trifft letztendlich auch die bevorzugten Mütter eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das heißt sie muss sich um einen besser bezahlten Job bemühen, um den KU zu bezahlen.

Pfändung androhen kannst du ja mal...
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#6
Ja, das mit den Bemühen und müssen ist so eine Sache.

Es hat 4 Jahre und drei Verfahren gedauert bis sich eine Richterin mal dieser Meinung angepasst hatte.

Und nun haut sie nach 6 Monaten eigenmächtig in den Sack und zahlt nichts mehr. Erwerbsobliegenheit hin oder her.
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#7
Erfüllst Du denn die Voraussetzungen, beim JC aufstocken zu lassen? Die holen sich das dann schon von der KM zurück, da habe ich keine Zweifel.

Alternativ: Beistandschaft, JA.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#8
Sorry aber jeder hier im Forum, der ihm jetzt Geld von ihr zuspricht ist ein Heuchler. Egal aus welchem Grund. Unterhalt bekommen als ein von Gott gegebenes Recht anzusehen ist falsch. Dein Kind lebt bei dir? Dann sorge dafür und mach dich nicht von anderen Abhängig. Die anderen Kinder wohnen nicht bei dir? Dann sieh zu, dass du das vom Sozialamt (also von auch con mir Wink ) bezahlt bekommst. Meinen Segen hast du
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#9
Dimitrie, wenn vom TS 2x KU verlangt wird, kann er gar nicht anders, als seinerseits KU für seinen Sohn verlangen.

Abgesehen davon wird er beim Jobcenter in die Röhre schauen, wenn er freiwillig auf KU verzichtet. Keine Chance! Null! Nada! Die verlangen nämlich, dass er die entsprechenden Ansprüche an das Amt abtritt.

Wenn die KM den Hintern hochbekäme und ohne seinen Unterhalt für ihre Töchter sorgte, dann sähe die Sache anders aus.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#10
Wenn das so ist, dann kann auch jede Mutter hier schreiben wie schlecht es ihr geht weil der Vater ins Ausland ist und sie kein Unterhalt bekommt, sie hat ja schließlich ein Recht darauf!! und der Vorschuß ist viel weniger und nur 6 Jahre lang bezahlt.
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#11
(04-02-2013, 16:47)DimitrieVegas schrieb: Sorry aber jeder hier im Forum, der ihm jetzt Geld von ihr zuspricht ist ein Heuchler.

Du meist hoffentlich nicht, Väter sollten die Ansprüche ihrer selbst betreuten Kinder ignorieren, aber für die nicht Betreuten immer zahlen?

Zudem habe ich von einer Pfändung abgeraten und von Hinweisen gesprochen, den selbst gezahlten Unterhalt zu senken. Also bitte nicht gleich überall Heuchlergespenster sehen.

Wir sind alle gegen die Schwachsinnigkeiten des Unterhaltsrechts. Aber wenn sie leider Realität sind, dann bitteschön für alle, nicht nur für Väter.
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#12
@p
ich habe nicht dich gemeint.

Ich habe allgemein gemahnt/eingeworfen, dass ich es heuchlerisch finden würde, wenn hier Member einen Aufschrei nach Unterhalt starten würden. Ich hoffe das man mich auch versteht und nicht gleich an den Pranger stellt.
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#13
Ja, Dimitrie, Verstehen, im ersten Moment, ohne nachzudenken, ja.

Doch hier fehlt einem Vater die Kohle, seinen Sohn vernünftig zu unterhalten nur deshalb, weil sie ihm durch Unterhaltszahlungen an eine offensichtlich arbeitsscheue Mutter abgegraben wird.

In diesem Fall sehe ich keine andere Möglichkeit, als KU bei der KM einzutreiben oder staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei letzterem wird der Staat sich das eben von der KM zurückholen oder ihr den hier leider üblichen Mütterrabatt gewähren.

Darauf hat der TS letztendlich keinen Einfluss.

Rein rechnerisch entspricht das Ganze dann sowieso einer Minderung des Unterhalts, den er an die KM abdrückt.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#14
Ich würde einen Titel erwirken. So machen es die Damen letztlich auch. Dazu bedarf es einer Gerichtsverhandlung. Einen Anwalt brauchst Du ohnehin. Ist ja Anwaltspflicht in Unterhaltssachen da.

Eine Bekannte von mir hat 5 Kinder. Eines davon volljährig. Eines lebt beim Vater und die verbleibenden 3 Kinder sind bei ihr.
Sie bekam für die 3 Kinder (bis heute) Unterhalt.

Dann meldete sich der Vater und sagte, "He, Du musst aber auch nun Unterhalt für das Kind bezahlen das bei mir ist." Es kam wie es kommen musste : Gerichtstermin !

Vor Gericht kam die Mutter nicht einmal mit der Argumentation durch, sie müsse ja schließlich die 3 Kinder betreuen von denen Eines "lernbehindert" ist und habe ja schon eine Halbtagsstelle. Sie wurde auf die erweiterete Erwerbsobliegenheit hingewiesen.
Daraufhin suchte sie sich notgedrungen noch einen 400 € Job an einer Tanke oder so was Ähnliches und
ZAHLT NUN UNTERHALT !

Ich glaube es ging bis vor's LG Koblenz. Jedenfalls NO CHANCE. Es geht also.

P.S.: Ich bin im Übrigen auch der Meinung, dass gerade weil Unterhalt seitens der Frauen so durchgeprügelt wird mit Hilfe der Justiz, die Väter ihre falsche Gutmütigkeit aufheben sollten und wenn sie schon in der Situation sind, dass das Kind bei Ihnen ist, auch den Unterhalt durchstreiten sollten !!!
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#15
(04-02-2013, 20:51)Nappo schrieb: Ich würde einen Titel erwirken.

Hat er doch längst.
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#16
Ach so ;-) . Tja, dann läuft da wohl was auf. Kennen wir Väter leidvoll.
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#17
Sooo, Beschluss vom Gericht ist da.

Alle Kosten für die Pfändung, die ja eigentlich die Schuldnerin tragen muss, werden übernommen. Das ganze bis mein Sohn 18 wird.

Der Vollstreckungsbeamte ist unterwegs.

Mal schauen was er mir mitbringt Tongue
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#18
Meine Ex arbeitet auch nur bis zur Pfändungsgrenze und hat angeblich nichts , trotzdem habe ich ein Pfändungsverfahren eingeleitet
und mein Geld bekommen. Nehme mal an Pappi mußte heralten um dem Schufa Eintrag zu entgehen.
Desweiteren ist meines Wissens Omi und Opi zum Unterhalt der Enkel verpflichtet wenn Tochter zu faul zum Arbeiten ist.
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#19
Sooo, am Wochenende wollte die Exe zur Bank gehen und leider ist das Konto eingefroren und sie kommt an kein Geld mehr.

Der Schrecken war wohl sehr groß. Weil es ja auch alles so plötzlich kommt wenn man monatelang keinen Unterhalt zahlt.

Da hoffe ich mal das auch genug auf dem Konto war um ihre Schuld bei mir zu begleichen oder das sie jemand aus ihrer Not auslöst um wieder liquide zu werden.

Nur schade das ich das Gesicht vor dem Geldautomaten nicht sehen konnte.
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#20
(23-03-2013, 09:06)zwangszahler schrieb: Meine Ex arbeitet auch nur bis zur Pfändungsgrenze und hat angeblich nichts , trotzdem habe ich ein Pfändungsverfahren eingeleitet
und mein Geld bekommen. Nehme mal an Pappi mußte heralten um dem Schufa Eintrag zu entgehen.
Desweiteren ist meines Wissens Omi und Opi zum Unterhalt der Enkel verpflichtet wenn Tochter zu faul zum Arbeiten ist.

Das stimmt so nicht ganz.

Nach der Tochter ist zuerst einmal der Schwiegersohn an der Reihe.

Ist auch der Schwiegersohn erwiesenermassen leistungsunfähig, dann wird die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft und entsprechend gequotelt, falls es was zu verteilen gibt.

Bis aber die Großeltern zur Zahlung heran gezogen werden können, ist ein sehr sehr weiter weg, wenn das über die Gerichte läuft.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#21
(25-03-2013, 12:08)Besolder schrieb: Nur schade das ich das Gesicht vor dem Geldautomaten nicht sehen konnte.

Normalerweise ist am Bankomaten eine Überwachungskamera installiert. Frag doch einfach mal bei der Bank nach.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
(25-03-2013, 12:36)Camper1955 schrieb: Nach der Tochter ist zuerst einmal der Schwiegersohn an der Reihe.
Ist auch der Schwiegersohn erwiesenermassen leistungsunfähig, dann wird die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft und entsprechend gequotelt, falls es was zu verteilen gibt.

Schwiegersohn gibt es nicht, ansonsten wäre ich das, wenn sie nicht meine EX wäre. Desweiteren käme ja meinerseits Unterhalt ( Geld bzw Betreuung)und ihrerseits nichts , so ist doch nur ihre Seite für UH (d.h. EX und deren Eltern) heranzuziehen oder nicht?
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