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Mindesteinbehalt-gibt es Zuschüsse ?
#1
Hallo, ich habe hier schon einmal geschrieben, allerdings zu §1615.
Da sich die Konstellation ein wenig geändert hat (bin jetzt schlauer geworden - dank Euch), habe ich mal ein neues Thema aufgemacht.

Frage, wenn ich mit Kindesunterhalt und Betreuunungsunterhalt (waren nicht verheiratet) auf den Selbsteinbehalt gerutscht bin, also die 1100 Euro, kann ich da irgewelche Zuschüsse beantragen.
Hintergrund- habe 2 Kinder 2 und 7 Jahre. Sehe die Kinder oft, sie verbringen viele Nächte bei mir. Mehr als das Standardprogramm. Nicht böse sein, also aller 14 Tage von Fr.-bis Sonntag.
Bin berufstätig.
Danke
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#2
@wasnun?

Hallo erst mal.

Einfach mal zum Jobcenter gehen, finanziell "nackig" machen und schauen, was das Jobcenter dazu sagt.

Wichtig ist, dass Du dort bei der Antragsangabge neben Deinem Einkommen und/oder Vermögen alles angibst, was Du Deiner Meinung nach als Abzugsposten gilt.

Das gilt insbesondere für die Anlage BEBE. Diese Anlage ist für die Umgangskosten zuständig.

Darin solltest Du alles eintragen, was Du für Umganskosten hast.

1.) Fahrtkosten zum Abholen und zürück bringen der Kinder

2.) Verpflegung der Kinder

3.) Bespassung der Kinder

Im Hauptfragebogen steht etwas von Wohnkosten. Hier solltest Du mitteilen, dass aufgrund der Kinder erhöhter Wohnbedarf gegeben ist. Wohnung + Nebenkosten + Heizung.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Danke für Deine Antwort. Also macht es Sinn zur ARGE zu gehen.
Ist es Erfolgsversprechend oder nur ein Versuch ?

Fartkosten, vor allem Wohnraumbedarf, das fast, fast 50:50 die Kinder , den so genannten Naturalmittelbedarf.... etc. gibt es da noch andere Kriterien die ich beachten sollte?
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