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Verdienstnachweis gefordert
#1
Hallo @ all,

ich lebe und arbeite zur Zeit in Tunesien. Meine Unterlagen zur Reduzierung meiner Unterhaltszahlungen liegen seit Mai 2012 beim JA. Ich war bis zum September 2012 selbstaendig (von Dez. 2010 - Sept. 2012) Dem JA liegen meine BWA und alle Unterlagen die mein Steuerberater gefertigt hat vor. Die MA vom JA fordern aber immer weitere Unterlagen. Mir voellig unverstaendlich denn die haben alles vorliegen was ich habe und was existiert!
Da meine Einkommenssituatuion sich nicht verbessert hat habe ich nun den Schritt ins Ausland gewagt. Seit Sep. 2012 lebe und arbeite ich in Tunesien. Jetzt moechte das JA einen Verdienstnachweis von mir haben. Natuerlich gibt es in diesem Land keinen Verdienstnachweis wie sich das JA das vorstellt. Ich habe nun mit meinem Chef gesprochen und der wuerde mit ein Schriftstueck aufsetzen in dem er mein Einkommen bestaetigt. Kann mir jemand sagen welche Angaben und formulierungen da noch rein muessen damit das vom JA akzeptiert wird??

Vielen Dank wenn jemand eine Antwort weiss.
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#2
In so einem Bogen gehört m. E. viel Text, insbesondere kann man die Gründe nennen, warum man mit diesem Unterhaltssystem unzufrieden ist, die Leidensgeschichte erzählen, wie wurde man ungerecht behandelt, warum man auswandern musste etc. Und meckern bis zum geht nicht mehr.
Denn die Frage soll künftig nicht mehr heißen, was "sie wissen wollen" sondern, was DU willst was sie wissen wollen/sollen und was nicht. Von der BRD aus ist das Amt nicht mehr in der diktierenden Lage.
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#3
Mit einer Kopie des Arbeitsvertrags ist das Jugendamt bestens bedient, möglichst in der Landessprache.
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#4
Danke fuer die Tips. Es ist so dass das JA bisher nur wissen will wieviel ich hier verdiene. Und einen
Arbeitsvertrag habe ich leider noch nicht. Das dauert hier alles etwas laenger :-)
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#5
(20-12-2012, 16:53)HH-Braunweiss schrieb: Es ist so dass das JA bisher nur wissen will wieviel ich hier verdiene.

Du bist überhaupt nicht verpflichtet, einen Arbeitsvertrag vorzulegen!

Es reicht, wenn Du ihnen sagst, wieviel Du verdienst. Natürlich netto und nach Abzug von allen möglichen Sachen wie z.B. Krankenversicherung usw. (oder wird die in Tunesien direkt vom AG aus gezahlt?).

Am besten gibst Du hier mal eine Liste mit fiktiven Zahlen an, damit wir Dir noch Tips geben können,was Dir an Abzugsposten noch fehlt.

Simon II
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#6
Hallo Braunweiss,

um deine Frage besser zu verstehen gib mal ein paar Infos dazu.

Offenbar bezahlst Du derzeit Kindesunterhalt- wenn ja, wieviel Prozent der Düsseldorfer Tabelle? Ist der Unterhalt tituliert, wenn ja, wie?
Was will das Jugendamt jetzt eigentlich- ist eine Beistandschaft von der Kindesmutter eingerichtet worden, handelt es sich um die routinemässige zweijährliche Einkommensprüfung?

Hast Du eine Abänderungsklage laufen auf Reduzierung des Kindesunterhalts, wenn ja, was macht dein Anwalt in der Sache? Möchtest Du einfach nur weniger Unterhalt zahlen, ohne bislang eine Abänderungsklage eingereicht zu haben (sozusagen auf die "Vernunft" des Jugendamtes hoffend...) und versuchst jetzt das Jugendamt mit Verdienstnachweisen dahingehend zu bewegen?

Mit diesen zusätzlichen Infos wird es leichter, dir Ratschläge zu geben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Mein Tipp: Die Kommunikation mit dem Jugendamt einstellen. Es drohen keine Konsequenzen. Punkt! Emailaccount schließen, keine Post annehmen ... nach einigen Versuchen gibt das Jugendamt genervt auf.
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Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
(20-12-2012, 23:15)Simon ii schrieb: Es reicht, wenn Du ihnen sagst, wieviel Du verdienst.

Die Angabe muss mit einem Nachweis belegt werden. Das kann alles mögliche sein, z.B. Kontoauszüge, auf denen ersichtlich ist wieviel vom Arbeitgeber überwiesen worden ist (nicht zur Sache gehörende Angaben natürlich geschwärzt).
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#9
Jede Information aus dem Ausland tritt eine Nachfragelawine los. Das kann man sich ersparen und eine Klage des Jugendamtes geht ins Leere. Das wissen sie auch. Manchmal ist schweigen besser. Die Rechtskonsequenz bei Nichtauskunft aus dem Ausland liegt bei Null.
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#10
Das ist nicht generalisierbar. Vielleicht hat er was zu verlieren, pfändbare Werte in Deutschland, Anwartschaften. Vielleicht ist klar, dass er nach zwei Jahren wieder zurück geht und dafür ein Schuldenstart ungünstig ist. Vielleicht ist die Durchsetzung in Tunesien gar nicht so schwer. Vielleicht will er Unterhalt zahlen. Vielleicht, vielleicht.
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#11
Das Jugendamt stundet nur die Unterhaltsschuld, wenn denn nun Unterhaltsschulden aufgebaut werden sollten. Da gibt es nichts zu verlieren, zumal das Jugendamt in Deutschland immer pfänden kann. Eine Abänderungsklage ist völlig sinnlos. Von Tunesien aus? Sowas geht nicht durch.
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#12
So weit ist er nicht. Um überhaupt mal den Versuch einer Einigung zu machen (der ja noch nicht gescheitert ist), muss das Einkommen nachgewiesen werden. Das besteht unter anderem aus zwei Dingen: Nennung des Einkommen und Nachweis über seine Höhe.
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#13
(21-12-2012, 12:59)p schrieb: Um überhaupt mal den Versuch einer Einigung zu machen

Eine Einigung bringt lediglich einen Aufschub, aber keinen Erlass der Schuld. Da liegt der Haken. Und Verständnis für einen Auslandsaufenthalt hat das Jugendamt sicherlich nicht. Und wenn der Pflichtige nach Deutschland zurück kommt, dann kann er immer noch einen Deal versuchen. Das ist die gleiche Situation wie jetzt auch.
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#14
Woher weisst du, wie seine Situation ist? Wenn er eine Wohnung oder das Elternhaus in Deutschland hat und die ihm währenddessen per Zwangsversteigerung weggerissen wird, weil er keine Lust hatte einen Verdienstnachweis beizubringen, der eine gütliche Einigung erlaubt hätte? Nicht jeder, der im Ausland arbeitet ist frei wie ein Vogel und unerpressbar.
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#15
Hi @ alle und ein frohes, gesundes neus Jahr wünsche ich euch,

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Es ist so dass ich vom 01.12.2010 bis 01.08.2012 selbständig gewesen bin.
Ich habe monatlich immer einen Unterhalt von 380 € zahlen müssen und habe diesen auch bezahlt. Im Feb. 2012 habe ich kontakt mit dem JA aufgenommen da ich auf das Schreiben zur Feststellung meiner Einkünfte gewartet habe welches ich sonst immer alle 2 Jahre erhalten habe. Die MA vom JA sagtr mir dass so ein schreiben nur versendet wird wenn es die KM "in Auftrag" gibt. Also habe ich mich mit der KM in Verbindung gesetzt damit sie bitte die Versendung des Schreibens beim JA beauftragen möge. Die KM hat sich dann im dem JA in Verbindung gesetzt und ich habe das Schreiben erhalten. Nachdem ich das Schreiben ausgefüllt habe ind alle Unterlagen von meinem Steuerberater (BWA 2011, EkSt) beigefügt hatte habe ich das Schreiben im Mai 2012 an das JA zurück geschickt. Ich bekam dann erneut Post vom JA das die Unterlagen nicht ausreichend sein. Mein Steuerberater hat dann eine vorläufige BWA bis März 2012 erstellt und an das JA übermittelt. Ich habe dann ein Schreiben vom JA erhalten das bis zur endgültigen Klärung ich den Mindesunterhalt von 272 € Zahlen soll. Was ich auch tue. Aber wann und Wie lange brauchen die denn um das Abschließend zu klären??
Der letzte Brief vom JA enthielt die oben gennate Frage von mir.

Was muss ich denn jetzt tun? Wie geht es denn weiter?? Kann mir jemand hierbei weiterhelfen??

Vielen Dank
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#16
wenn die KM nicht von sich aus eine Feststellung beantragt verstehe ich nicht warum man sie darum bittet. Könnte man mir das erklären?
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#17
(02-01-2013, 16:27)dadampa schrieb: wenn die KM nicht von sich aus eine Feststellung beantragt verstehe ich nicht warum man sie darum bittet. Könnte man mir das erklären?

weil ich den Unterhalt von 380 € nicht mehr Zahlen kann und ich gerne wollte dass das JA feststellt das ich nicht mehr das Geld verdiene was ich noch zuvor verdient habe.
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#18
nach unten korrigieren geht? Ich dachte, dass geht nicht... oder nur sehr schwer und vor Gericht. Und du hast deine EX dazu gebracht dir zu helfen durch die Neuberechnung?!?
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#19
Ach du meine Fresse,

(02-01-2013, 16:46)HH-Braunweiss schrieb: weil ich den Unterhalt von 380 € nicht mehr Zahlen kann

Dann zahl es nicht. So einfach isses.

Cheers!
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#20
Habe gerade Deine Frage gelesen und antworte mal, ohne die vielen Antworten fahrlässigerweise auch gelesen zu haben :

Den Zirkus kenne ich bzw. habe ihn hinter mir. Ich weiß nicht, wie oft ich meine kompletten Steuerunterlagen, d.h. Bescheide, BWAs, Gewinn- und Verlustrechnungen shon eingesandt habe. Damit kann man ein Gerichtsarchiv füllen. Es geht den Spinnern gar icht um diese Unterlagen sondern : Die hassen Selbständige !

Du hast als Selbständiger den Ruf, grundsätzlich Geld beiseite zu schaffen. Egal ob dies schlüssig ist oder nicht. Das können diese Deppen vor dem Herrn nämlich gar nicht beurteilen, tun es aber dennoch.

Es gibt im Steuer- und Finanzrecht 78 Einkunftsarten. Den Kinderklaubehörden als auch der blinden Kuh Justitia ist dies nicht bekannt. Die kennen nur "brutto" und "netto". Diese Begrifflichkeit kennt aber der Selbständige nicht !

Das gipfelte bei mir darin, dass sogar mal ein Amtsrichter zu mir sagte, nachdem die Steuerunterlagen vor ihm lagen :"Mich interessiert nichgt was hier steht, sondern was Sie wirklich verdienen!"

Solche Idiotie muß man erst mal verdauen! Irgendwann habe ich gesagt, "Wenn dem so wäre, würde ich mich ja der Steuerhinterziehung schuldig machen!" . Das verhallte ungehört. Man WILL nämlich nichts Entlastendes tzur Kenntnis nehmen !

Daher mein Tipp: Schreibe Ihnen, das Alles vorliegt. Mehr als Bescheide und dem Bescheid vorhergehende BWA kannst Du nicht vorlegen. Das liegt in der Natur der Sache. Beim Rechnen könntest Du Ihnen leider nicht behilflich sein. Basta.

Im Übrigen : Warum hälst Du überhaupt Kontakt mit dem JA und wohnst auch noch in Tunesien. Das ist doch die beste Voeraussetzung, mit einem netten Grinsen Lebewohl zu sagen und zwar ohne Zahlungen....
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#21
Ähm. Sorry. Es sind natürlich nicht 78 Einkunftsarten, sondern 7 . ^^
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