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Missbrauchsvorwurf
#51
Mir ist bei Kindesgefährdung jede anzeigende Reaktion lieber als gar keine. Natürlich kann man einen Mann nur loben, der einer schlagenden Mutter in den Arm fällt - aber das ist für ihn -meine ich- i. d. R. auch gefahrloser, als es für eine Frau wäre, die einem schlagenden Vater gegenübersteht. Wenn hier gleich von "Blockwartmentalität" gesprochen wird, wenn sie zum handy greift, darf ich doch ´mal fürsorglich die Frage stellen, ob eventuell der letzte Realitycheck versäumt wurde?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
(29-11-2012, 17:44)JahJahChildren schrieb: Wie kommst du auf 50%? Gibt es hierfür ansatzweise verlässliche Datenerhebungen? Es geistern Bandbreiten von einstelligen bis deinen 50% mitunter etwas mehr durch die Gegend.

"Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige."
Bayrisches Landeskriminalamt 2005, ISBN 3-924400-16-4, Seite 181
Weiteres hier:
http://wikimannia.org/Falschbeschuldigung

Jörg Kachelmann kommt in seinem Buch ebenfalls auf etwa 50%.

Eindeutige Studien dazu sind leider gar nicht möglich (bzw. erwünscht), da Falschbeschuldigungen als solche überhaupt gar nicht erst erfasst werden und auch der Nachweis schwer zu erbringen ist.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#53
(29-11-2012, 16:33)c schrieb: Mein Anwalt hat übrigens gesagt, dass er über die Akteneinsicht auch die Identität des "Anklägers" erfahren würde?!
Natürlich sind aus den Akten auch die Daten des Anzeigeerstatters ersichtlich. Das wäre ja auch noch schöner, wenn Denunzianten auch noch den Schutz der Anonymität genießen dürften
...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#54
Wow - nun werden Anzeiger von möglichen Kindesgefährdungen gleich als "Denunzianten" bezeichnet... wahrscheinlich ist es das, was die "Väterszene" für normal denke Aussenstehende ganz besonder attraktiv macht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#55
(01-12-2012, 16:27)wackelpudding schrieb: Mir ist bei Kindesgefährdung jede anzeigende Reaktion lieber als gar keine.
Wie Kleinbürgerlich und Weltfremd!

Ich kann mich noch daran erinnern, wie meine Tochter Pippi machen mußte.

Bin ich halt mit ihr hinter dem nächten Baum oder Strauch....

Wie nennet man das nun? Übersensbilisierung oder Hypersensibilisierung,
wenn der ach so brave Bürger gleich die Poizei auf diesen Vater hetzt?

Das Kind hat noch nicht abgekniffen, und schon steht die Bullerei am Start?
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#56
Na, wenn Deine Tochter sich gegen das hinter die Büsche gehen wehrt, und ich bekäme das mit, würde ich Dich ansprechen, was los ist. Und ggf. darauf warten, dass Du wieder mit ihr hinterm Busch vorkommst. Wenn jemand anders -ich weiß ja nicht, wie Du so ausschaust- dann lieber zum handy greift, würde ich das ganz kleinbürgerlich auch i. O. finden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#57
(01-12-2012, 20:41)wackelpudding schrieb: Na, wenn Deine Tochter sich gegen das hinter die Büsche gehen wehrt, und ich bekäme das mit, ...
Die unendliche Dikussion darüber, wann was als Kindesgefährdung angesehen wird. Das Thema ist so abgedroschen, wie Deine versuchte Argumentation.
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#58
Tja, einen Pudding kann man wohl nicht festnageln ...

Aber das kleinbürgerliche, mit dem kokketiert wird und sich in einem Thread widerspricht, das kann man schon aufzeigen. Hieß es früher "kauf nicht beim Joden", heißt es wohl heute: Väter sind (potentielle) Täter. Wow, was für eine Erkenntnis im Rahmen hier aufgezeigter Beiträge.

Ich habe mein Kind (auch noch Nachts) beim Pinkel hochgehoben, sah bestimmt nach "Doggy" aus und die Hunde waren zum Glück nicht in der Nähe. Es ging ja auch nur um Pipi und Unterstützung, wo ich mir wackelnde Puddingredereien verbeten hätte.

Das diese sich nun über solche Väter mokieren und enthusiastisch mutig sind, spricht nicht für sie (und andere) ...
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#59
Ach wißt ihr Jungs, ich habe 2 zwei farbige Kinder -inzwischen erwachsen-
und bin auch schon als Rassist beschimpft worden - was gibt´s denn in Eurem Leben so, was es interessant machen könnte, ´mal über Toleranz zu reden? Nicht so sehr für einen selber - sondern wieviel man anderen -dazu gehören dann auch Fehler - so zugestehen möchte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#60
Toll, ein wahrliches Schutzschild, wie der Kinderpanzerwagen:

"Ach wißt ihr Jungs, ich habe 2 zwei farbige Kinder -inzwischen erwachsen-"

Und das als Sahnehäubchen (oder Kosackenzipfel) obendrauf:

".. und bin auch schon als Rassist beschimpft worden"

Yep, da ham' was, du Held:

.. mal über Toleranz zu reden?

Eine, die du so unglaublich nachvollziehbar selbst postulierst; diese Toleranz und das Verständnis vom letzten:

.. Realitycheck

Den Stress hast du übrigens vom Zaun gebrochen; Junge.
Lassen wir es gut sein damit ...
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#61
(01-12-2012, 21:47)StrengGeheimerInformant schrieb: Den Stress hast du übrigens vom Zaun gebrochen; Junge.
Mea culpa, mea maxima culpa - und jederzeit gerne wieder...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#62
(01-12-2012, 21:30)wackelpudding schrieb: Ach wißt ihr Jungs, ich habe 2 zwei farbige Kinder
Galt das getzt als besonders überzeugend oder eher als Vorwand?
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#63
Weder - noch: Das ist nur ein Hinweis, dass ich weiss, wie es ist, besondere Aufmerksamkeit zu geniessen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#64
(01-12-2012, 22:37)wackelpudding schrieb: Das ist nur ein Hinweis, dass ich weiss, wie es ist, besondere Aufmerksamkeit zu geniessen...
Mit zwei bunten Kindern?
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#65
@SGI...

Du suchst eindeutig Stunk. Das solltest Du unterlassen. Erst bei mir, jetzt bei wackelpudding usw.! Gib zur Abwechslung dem @`c`einen vernünftigen Tipp, anstatt hier so geschwollen dümmliche Parolen abzugeben. Mich beeindruckst damit "defintiv" nicht.

Noch ist nicht klar, ob überhaupt Anzeige vorliegt. Erst wenn dazu Klarheit besteht, kann über weitere Schritte nachgedacht werden. Bis dahin tut `c`gut daran, nichts mehr zu sagen.

Und wenn er Klarheit über die Angelegenheit hat, wird err wissen was zu tun ist. Weil er 1. seinen Anwalt hat (er selbst hat ja absolutes Schweigerecht) 2. Ibykus ihm sehr gute Verhaltenstipps geben kann und 3. ich ihm top Verhaltensweisen in Sachen Taktik vor Gericht zur Verfügung stellen werde. Ich war ja nicht aus langer Weile beim Familienkongress in Halle.

Ich bin gespannt, was Du mir dieses Mal antworten wirst, um dich zu verteidigen und um Mitstreiter für deine geistige Hochnäsigkeit zu finden. Dir ist irgendwie einfach nur langweilig, wie zumindest mir erscheint.

Noch eine Frage. Soll der Denunziant erst nach seiner Veruteilung gehängt werden, oder als abschreckendes Beispiel sofort?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#66
(01-12-2012, 22:50)blue schrieb: Mit zwei bunten Kindern?

Das willst Du gar nicht wirklich wissen... Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#67
(01-12-2012, 21:30)wackelpudding schrieb: was gibt´s denn in Eurem Leben so, was es interessant machen könnte, ´mal über Toleranz zu reden? Nicht so sehr für einen selber - sondern wieviel man anderen -dazu gehören dann auch Fehler - so zugestehen möchte...
Das ist der richtige Weg.
c muss sich mit dem, der die Polizei gerufen hat, treffen. Was auch immer der für Gründe hatte, er soll es c, und damit auch sich selbst, erklären. Danach wird er verstehen. Drohungen mit Juristerei und dergleichen schaden nur.
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#68
(01-12-2012, 20:31)blue schrieb: Das Kind hat noch nicht abgekniffen, und schon steht die Bullerei am Start?

Genau, wegen Wildpinkeln Big Grin
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#69
@ Das Nerdliche Orakel...

Sich mit dem Herren da treffen wird nicht ganz einfach werden. Denn er fungiert als Zeuge, wenn denn überhaupt Strafanzeige erstattet worden ist. Was nach wie vor ja niemand weiß. Aber am Freitag werden wir mehr erfahren. Dessen bin ich mir gewiss.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#70
So, inzwischen weiß ich mehr.
Es ist Anzeige erstattet worden und zwar wg. V.a. sexuellen Mißbrauch und Körperverletzung.
Demjenigen, der die Polizei gerufen hat, ist die Sache im Nachhinein sehr unangenehm. Er war gegenüber der Kripo nicht bereit weitere Zeugenaussagen zu treffen.
Mein Anwalt geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird, was ja auch bedeutet, dass sie eins eröffnet hat.
Ich bin geneigt, die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen, wäre da nicht das Vorgehen und noch viel schlimmer die Aussage der Polizei, was sich zugetragen hätte.
Hier wird an drei Stellen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, um die Sache schlimmer aussehen zu lassen, als sie in Wirklichkeit war.
Aspekte, die mich entlasten könnten, werden mE ebenfalls vorsätzlich weg gelassen. (Insbesondere die Tatsache, dass meine Tochter sich an mich (!) geklammert hat, als die sexistische Polizistin von mir verlangte ich sollte mein Kind einer schreienden, wildfremden Person (nämlich ihr) aushändigen, sowie dass meine Tochter die ganze Zeit bei mir auf dem Arm geblieben ist, auch, als die Mutter bereits direkt neben mir stand, usw.)
Ich denke, ich werde mit meinem Anwalt das Für und Wieder einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Strafanzeige gegen die Beamten besprechen.
1. Welche Risiken birgt dies für mich und meine Tochter (Boomerang?)
2. Wenn ich den Beamten nachweisen könnte, vorsätzlich die Unwahrheit dokumentiert zu haben, welche Konsequenzen hätte dies dann ggf. für die?
3. Wie wahrscheinlich wäre es, dass meine Tochter erneut befragt würde?
4. Ich kenne jetzt Namen, Anschrift und Telefonnummer desjenigen, der die Polizei angerufen hat. Ich hege, wie gesagt, keinen Groll mehr gegen diese Person, würde aber schon gerne wissen, ob er auch den Polizeieinsatz beobachtet hat, denn er wäre ggf. als Zeuge gegen die Beamten wohl notwendig.
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#71
wenn du das machst dann bringt es nur was, wenn es gleichzeitig an die Öffentlichkeit gerät. Schreib vorher ein paar Magazine an ob die Interesse haben deinen Weg zu dokumentieren.

Ansonsten verliert im allerschlimmsten Fall die Polizistin den Job(was ich nicht glaube) und sonst passiert nichts
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#72
@ C

Dienstaufsichtsbeschwerde, und Brief an einen Landesrat, Oberbürgermeister, mit der Bitte genau diese Polizistin zur Nachschulung zu bewegen, da sie durch Ihr Verhalten Dein Kind schwer traumatisert hat, und vorallem die Vater-Kind Beziehung einige Zeit beeinträchtigt war,....ich würde dahingehend die allgemein üblich Opfer-Diktion in den Brief dazu benutzen.

zuletzt vermerkst Du noch, dass gerade Deine Tochte seit diesem Anlass Angst vor Polizistinnen hat, dass solche Frauen in Uniform sie jederzeit gegen Willen Ihres Pappas einfach so mitnehmen wollen,....Damit sich die Wirkung auch gehörig entfallten kann, streckst Du die Sache solange wie möglich in die Länge.

Der Polizistin passiert wohl nichts, dafür hat sie aber eine würdige Lebensschulung von Dir erhalten. Deinen Namen merkt sich die Gute auf alle Fälle, bis aus dem Polizeidienst freiwillig oder unfreiwillig ausscheidet.
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#73
(30-01-2013, 14:30)c schrieb: Es ist Anzeige erstattet worden und zwar wg. V.a. sexuellen Mißbrauch und Körperverletzung.
Demjenigen, der die Polizei gerufen hat, ist die Sache im Nachhinein sehr unangenehm. Er war gegenüber der Kripo nicht bereit weitere Zeugenaussagen zu treffen.
...
4. Ich kenne jetzt Namen, Anschrift und Telefonnummer desjenigen, der die Polizei angerufen hat. Ich hege, wie gesagt, keinen Groll mehr gegen diese Person, würde aber schon gerne wissen, ob er auch den Polizeieinsatz beobachtet hat, denn er wäre ggf. als Zeuge gegen die Beamten wohl notwendig.
Schreib ihm einen Brief, und lade ihn zu einem Gespräch ein!
Es wäre schön, wenn du, der Anzeigeerstatter und die Mutter deines Kindes gemeinsam auftretet.
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#74
So, das Verfahren ist nach § 170 StPO eingestellt worden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde lt. meinem Anwalt nicht
mehr produzieren als heisse Luft, jedenfalls juristisch.

Ich erwäge ggf. dennoch eine zu stellen, etwa aus dem gleichen Grund, weshalb man Anzeige erstattet, wenn einem in einer Großstadt das Fahrrad geklaut wird.

Folgende Fragen habe ich hierzu:

1. Ist eine solche Beschwerde an eine bestimmte Form gebunden oder kann ich diese nutzen, um der Beamtin quasi einen "persönlichen Brief" zukommen zu lassen?
2. Wird die Beamtin die Beschwerde überhaupt zu lesen bekommen?
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#75
(09-02-2013, 22:28)c schrieb: 1. Ist eine solche Beschwerde an eine bestimmte Form gebunden oder kann ich diese nutzen, um der Beamtin quasi einen "persönlichen Brief" zukommen zu lassen?
2. Wird die Beamtin die Beschwerde überhaupt zu lesen bekommen?
Die wird den Brief wegschmeißen.
Sprich lieber mit dem, der die Sache angeleiert hat. Es wäre schade, wenn der sich nur schämt, und mit niemandem darüber spricht.
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