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Keine Kommunikation- Umgang gesperrt
#26
Wir beantragen das Umgangsrecht wie bisher, wenn meine EX in der Nachtschicht ist! Ca. 8- 10 Nächte im Monat!

Information der Nachtschichtblöcke spätestens 1 Woche zuvor!

Übergabe nachmittags um ....... vor Dienstbeginn!

Bei Zuwiderhandlung - Zwangssgeld a´500,-

Das war alles schonmal geregelt und bis zum 14.11. kein Thema!!!!!

Ich will definitiv keine WE- Regelung a´48 Stunden und so einen Quatsch. Sie braucht mich mehr!
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#27
Ach ja, ich soll weiter zum Kindeswohl auf Anraten meines Anwaltes den Kontakt suchen!

Nur- auf SMS reagiert die KM nicht. Dennoch habe ich die gestern wiedermal gebeten mich meine Tochter sehen zu lassen. Und natürlich fragte ich nachdem Wann?

Wie immer keine Antwort!

Gehe ich demnächst vor die Schule, wird mich wahrscheinlich die Polizei wieder anrufen!
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#28
Aktueller Status:
Nächste Woche ist der Gerichtstermin angesetzt, zwischenteitlich war ich im Jugendamt und sollte mein Angebot zum Umgang darstellen. Der KM wird auch noch diese Woche Ihre "Realität" darstellen dürfen. Auf die Stellungsnahme seitens des Jugendamtes bin ich sehr gespannt.
Die Frage waren dennoch sehr merkwürdig!!

Zuerst wurde ich zu meinem "Umgangswunsch" befragt.

Dann, ob Sie oder Ich die Trennung wollte (Sie).

Ob meine Whg. groß genug wäre......hä? Wir lebten 7 Jahre in einem Haus!!! Und ich immer noch!

Ob ich wegen der Arbeit überhaupt Zeit hätte?

Und ich hätte das Kind doch erst am 11.11. gehabt!!!
Das war im Anwaltsschreiben der Gegenseite- was jedoch nicht der Wahrheit entspricht! Der letzte Tag war genau eine Woche davor.

Und was das mit dem auflauern vor der Schule sei??? Das konnte ich ganz ruhig und sachlich darstellen- obwohl dieses Wort eine Frechheit ist.

usw. usw.

Irgendwie war heute die bisherige Sachlichkeit des Mitarbeiters wie weggefegt. Entweder war er heute nur noch gelangweilt , oder er war von dem Schreiben der gegnerischen Seite beeindruckt.

Ich habe nochmals verdeutlicht, dass ich mich miteinbringen und Vater bleiben möchte. Der Vorschlag der Gegenseite nur noch alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag mein Kind zu haben ist unakzeptabel!

Ich biete weiter an, die Dienste der KM zu kompensieren und auch flexibel auf die Arbeitszeiten reagieren zu wollen.

Alternativ habe ich alle 14 Tage von Do.- abends bis Mo. morgens angeboten!( Glaube ich ja selber nicht dran).

Ach ja......@ Absurdistan: Das Video hat mir wirklich bisher sehr gut geholfen, wie eben auch diese Homepage!
Manche Notizen habe ich mir schon gemacht
DANKE!!!
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#29
(03-12-2012, 23:59)Knecht schrieb: Nächste Woche ist der Gerichtstermin angesetzt, zwischenteitlich war ich im Jugendamt und sollte mein Angebot zum Umgang darstellen.

Irgendwie war heute die bisherige Sachlichkeit des Mitarbeiters wie weggefegt. Entweder war er heute nur noch gelangweilt , oder er war von dem Schreiben der gegnerischen Seite beeindruckt.

Na, beginnt es langsam?

Es wird so laufen, wie man Dir das hier vorhergesagt hat. Wenn Du Glück hast, alle 14 Tage übers Wochenende. Wenn Mutti nicht will, dann gar nicht mehr.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#30
Hallo zusammen,
jetzt war das Gerichtsverfahren wie hier grob dargestellt:
Nach kurzer Einfü€hrung des Gerichts und dem deutlichen Hinweis, dass mit dem abrupten
Abbruch des vorherigen Umgangs kein Verständnis bestehe, wurde unser Kind unter Ausschluss
der sonstigen Verfahrensbeteiligten vom Vorsitzenden Richter angehöƒrt. Als Ergebnis kann
aus Sicht des Richters festgehalten werden, dass das Kind die wenigen schriftsätzlich von
der Gegenseite vorgetragenen Behauptungen – weshalb der Umgang abgebrochen wurde –
nicht bestätigte, sondern eher im Gegenteil den Wunsch äu‚ßerte, mit mir wieder häufig
zusammen zu sein.
Es konnte daraufhin nach langwierigem Einwirken auf die Kindesmutter eine einvernehmli-
che Löƒsung fü€r den regelmä߁‚igen Umgang wie auch den Umgangszeiten fü€r die Ferien ge-
funden werden, wobei wir diesbezü€glich auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls Bezug
nehmen, welches uns in den nächsten Tagen vom Gericht zugehen wird.
Festhalten wollen wir in diesem Zusammenhang lediglich, dass der erste regelmä߁‚ige Um-
gang ab sofort im 14 tägigen Tonus Freitags ab 17:30 Uhr bis Sonntags um 17:30 Uhr stattfindet! Hinsichtlich der Weihnachtsfeiertage/-ferien wird mein Kind weiter in der Zeit vom 25.12.2012,
10:00 Uhr bis 31.12.2012, 16:00 Uhr bei mir sein. (KM wollte sie mir für 2 Std am 26.12. überlassen- was den Richter leicht verstimmte)
Das anschlie߂ende regelmä߁‚ige 14-tägige Umgangswochenende beginnt dann offiziell am
11.01.2013, 17:30 Uhr bis Sonntag, 13.01.2013, 17:30 Uhr.
Zudem gilt ab 2013, dass ich die erste Hälfte aller Ferien mein Kind haben darf!!! 2014 soll es umgekehrt sein!
Mit dieser – zunächst einstweiligen – Regelung konnte das einstweilige Anordnungsverfah-
ren einvernehmlich fü€r erledigt erklärt werden. Auf Antrag des Unterfertigten hin wurde allerdings nicht das Hauptsacheverfahren erledigt,
Da nach der Einschätzung meines Anwaltes Bedenken bestehen, ob kü€nftig die Umgangsregelungen von
der Kindesmutter auch tatsächlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, köƒnnte
das auf einvernehmlichen Antrag ruhende Hauptsacheverfahren sofort wieder aufgerufen
und das Nichtfunktionieren des Umgangs dem Gericht mitgeteilt werden.

Was sagt ihr dazu??

Meine EX blockierte alles und vor allem jeden. Zweimal ermahnte sie der Richter zu mehr Sachlichkeit und einmal verbat er ihr weiter zu reden.


Das war es wahrscheinlich natürlich noch nicht!

Das nächste Verfahren wurde heute eingeläutet- Thema: Zusammenveranlagung der Einkommenssteuerer 2011!

Es bleibt nervenaufreibend....und dennoch war ich am WE für 48 Stunden der glücklichste Papi der Welt!!!!!
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#31
Herzlichen Glückwunsch von mir und schöne Feiertage!!
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#32
Herzlichen Glückwunsch, geniesse die Zeit mit deinem Kind!
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#33
Guten Abend zusammen,

nachdem jetzt der Umgang festgelegt wurde, würde mich jetzt interessieren
wie es weiter geht?
Stand der Dinge sind: Alle 14 Tage darf ich mein Kinnd von 17.30 Freitags bis Sonntags 17.30 Uhr zu mir holen.
Zudem für das Jahr 2013 wurde geregelt dass ich die erste Hälfte aller Schulferien mein Kind bei mir habe.
Für mich selbstverständlich das wieder ganz anders sieht muss ich was tun?
Wieder den Anwalt einschalten?
Selbst einen Informationsschreiben der Madame schicken,wann ich gedenke mein Kind zu holen???
Das nervt mich, das der Richter nicht eindeutiger sein konnte!
Ich weiß genau dass das jetzt wieder Stress mit dieser Frau gibt!
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#34
Hi Knecht,

da hast du ja schon eine Menge erreicht.

(10-01-2013, 00:02)Knecht schrieb: nachdem jetzt der Umgang festgelegt wurde, würde mich jetzt interessieren
wie es weiter geht?
Stand der Dinge sind: Alle 14 Tage darf ich mein Kinnd von 17.30 Freitags bis Sonntags 17.30 Uhr zu mir holen.

erstmal, genieße die Zeit mit deinem Kind.
Hole es pünktlich ab und bring es pünktlich zurück, ansonsten sind Probleme schon vorprogrammiert.

(10-01-2013, 00:02)Knecht schrieb: Zudem für das Jahr 2013 wurde geregelt dass ich die erste Hälfte aller Schulferien mein Kind bei mir habe.
Für mich selbstverständlich das wieder ganz anders sieht muss ich was tun?

ganz einfacher Tipp: halte dich an die angegeben Zeiten die offiziell vorgegeben sind.
z.Bsp. hier: Schulferien.org
Wenn sich die Wogen bei euch etwas geglättet haben sind mit Sicherheit andere Regelungen möglich.

(10-01-2013, 00:02)Knecht schrieb: Ich weiß genau dass das jetzt wieder Stress mit dieser Frau gibt!

Lass dich nicht darauf ein, bewahre einen kühlen Kopf aber bleib bestimmt.
Versuche alle Probleme sachlich zu klären.
Sonst eskaliert das ganze und das ist für EUER Kind, das schlimmste was ihm passieren kann.
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#35
Locker bleiben. Schreibe der KM einen kurzen, höflichen (!) Brief/E-Mail/SMS, dass du vorhast, euer Kind entsprechend dem Gerichtsbeschluss am letzten Schultag von der Schule abzuholen.
Dann erstmal Antwort abwarten und weitersehen.

Falls die KM der Meinung ist, die Ferien beginnen erst am Tag nach dem letzten Schultag, dann hol das Kind eben an diesem Vormittag. Deswegen würde ich wirklich kein Fass aufmachen.
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#36
Wieso ist es für dich selbstverständlich, dass sie das wieder anders sieht?

Wie lauten die Sanktionen bei Umgangsbehinderung/-unterwanderung?

Wieviel mal hast du dich schon zum Deppen machen müssen und auf positives Verhalten der KM vertraut?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#37
Hallo zusammen,
das mit den antworten kann manchmal dauern. Die Arbeit fordert mich, dafür bin ich dankbar.

Danke für die Antworten!

Ich werde - da zwar gerichtlich der Umgang grob festgehaltenist es erst mal mit Briefen per Einschreiben "respektvoll" beginnen.
Ich fange gleich mal mit den Winterferien vom 11.02.- 15.02. an und informiere die KM darüber, dass ich die Hälfte der Ferien
also bis zum 13.02.- 12 Uhr sehe und unser Kind zu besagter Uhrzeit zu ihr bringe.
Mal sehen welche Reaktion das nach sich zieht- also ein Anwaltsschreiben oder wie so oft- eisiges Schweigen?! Wink

Sollte es zu Problemen kommen, habe ich ja als Joker noch das Hauptsacheverfahren.

Und zu der Frage wie oft ich mich zum Deppen habe machen müssen, kann ich konkret keine Antwort geben. Nachdem ich noch immer sehr emotional reagiere und mich verletzt durch das ganze Procedere fühle, kann ich wahrscheinlich erst in ein paar Monaten mit klaren Verstand eine sachliche Antwort darauf geben.
Ich hoffe ganz ehrlich noch immer auf ein Entgegenkommen seitens der KM für unser Kind.
(Man attestiert mir nicht umsonst wiederholt Naivität.)
Jetzt bin ich auf das nächste Verfahren zum Thema Einzel- oder Zusammenveranlagung für das Jahr 2011 und anschließend auf das Verfahren zum Unterhalt gespannt.

Viele Grüße
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#38
Hallo zusammen,

ich erhielt heute erneut ein Schreiben der gegenerischen Seite mit der Aufforderung, dass ich mein Kind hälftig zur Ferienzeit nur unter der Voraussetzung haben kann, wenn ich noch vor der anstehenden Ferienzeit nachweise, wie lange ich überhaupt Urlaub habe und sie selbst betreuen kann!
Das Gericht hat eindeutig am 13.12. festgelegt wie der Umgang zukünftig zu gestalten ist. Der Inhalt und was ich in der Zeit während des Umgangs mit meinem Kind mache geht doch meiner EX nichts an- oder?

Das ist doch wieder reine Schikane!!!!

Mein Anwalt hat mir geraten, erst gar nicht darauf zu reagieren und das Kind wie geplant am Freitag zum regulären WE und anschließend zur hälftigen Ferienzeit abzuholen.

Ich habe zusätzlich per Einschreiben einen Brief mit der genauen Zeitangabe, wann ich unser Kind hole und wieder bringe der KM zugeschickt!

Handle ich richtig oder sollte ich weitere Maßnahmen evtl. ergreifen?

Viele Grüße
Knecht
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#39
(06-02-2013, 17:53)Knecht schrieb: Das ist doch wieder reine Schikane!!!!
ja! Aber ich würde durch Untätigkeit nicht der GgSeite das Argument überlassen, in dem Du nicht reagiert hättest, gäbe es Probleme beim Ferienumgang.
Das ist zwar dann haltloser Unsinn. Vieles ist aber Unsinn, womit es der Kindsmutter gelingt, Dir Schwierigkeiten zu machen.

Ich würde antworten, dass Du ohne Einschränkungen in der Lage bist, über den Ferienumgang zu befinden und im Falle eines Boykotts sofort beim FamG beantragen wirst, ein Ordnungsgeld festzusetzen.

Hier mal etwas Grundsätzliches zu Umgangsproblemen!
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#40
Ja ich würde genau so handeln wie Ibikus es schreibt, sachlich kurz, mehr nicht. Es liegt alleine in deinem Bereich wie du die Ferien mit deinem Kind gestalten möchtest.
Mir hat man kurzfristig den Besuch bei meiner Schwester abgesagt, die in der Schweiz wohnt. Ich dürfe die Kinder ohne Einwilligung nicht ins Ausland mitnehmen, dieselbe Mutter geht aber her und fliegt mit den Kindern nach Südafrika, ohne mich zu informieren.
Alles Streitpunkte die sehr strittig sind, vorallem wenn der Vater eine Buchung vornimmt und dann ohne Kinder reisen muss.
Hier geht es einfach um die Oberhand zu haben und weiterhin den Exmann anzufacheln. Auch ich bekam mal ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, dass ich meine Kinder nur bekomme, wenn meine Lebensgefährtin an diesem Wochenende die Wohnung verlässt. Gehts noch????
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#41
Ich habe jetzt wie Ibykus vorgeschlagen, einen Brief aufgesetzt und werde diesen dann mit fast dem genauen Wortlaut per Einschreiben noch heute abschicken. Zudem habe ich meinen Anwalt davon in Kenntnis gesetzt und gebeten bei einem weiteren Schreiben der gegenerischen Seite sofort das Hauptsacheverfahren gerichtlich anzugehen.
Des Weiteren habe ich ich ihr per SMS mitgeteilt das sie sofort die Schikane mir gegenüber einstellen soll!
Ich jammere nämlich jetzt auch und "fühle mich bedroht"!!!

Nächste Woche antwortet dann meine Anwalt nochmals offiziell auf die Schreiben dieses schrecklichen Möchtegernadvokaten.

Ich habe jetzt die Schnauze voll.

Vielleicht muss man wirklich das Fass zum überlaufen bringen, damit Mami endlich mal aufhört!!!!

Und wenn alle Stricke reißen, werde ich entgegen aller Warnungen hier doch noch die Alkoholkarte ziehen. Egal was dabei rauskommt.

Sie säuft und mein Kind ist dadurch latent in Gefahr!!
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