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Unterhalt für Zierfisch
#1
Hallo an alle,
heute hatte ich die 4. Verhandlung zwecks zuweisung der Ehewohnung. Die Richterin hat entschieden dass die Kinder und ich in der Wohnung bleiben, und meine (noch)Frau ausziehen soll.

Die gegnerische RAttin war nicht begeistert und hat mir angedroht :"Jetzt werde ich ihnen eben jeden Cent aus der Tasche ziehen und der Frau als Unterhalt zukommen lassen."

Jetzt versuche ich auszurechnen, vieviel sie bekommen könnte.
Kann mir jemand helfen?
Ich rechne:

Nettolohn
-Miete
-Nebenkosten
-UH Kind 1 (17 J.)
-UH Kind 2 (13 J.)
-5% Berufsbedingte Aufwendungen
-Schuldentilgungen
-(Selbstbehalt)?

Was übrig bleibt wird geteilt? oder 3/7 Regelung?
Frau hat 400€ Job.

Bevor ich das Ganze mit Zahlen fülle, möchte ich wissen ob es so simmt oder noch was fehlt.

Danke für Tipps
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#2
Minus Altersvorsorge zum Beispiel.
Minus Versicherungsbeitrage.

KU muss jetzt eigentlich Deine Ex zahlen..

Irgendwas hatte ich noch im Kopf wegen 10% Erwerbsmotivationsbonus oder so.

Du brauchst eh einen Anwalt, wenn es um Unterhalt geht, lass' den das doch mal ausrechnen.

Dass die Kinder bei Dir geblieben sind (ich nehme an, sie haben sich klar dafür entschieden, oder?) wird verhindern, dass Deine zukünftige Exe Dich ausnehmen kann.
Da kann die gegnerische RAttIn sich auf den Kopf stellen.

Jetzt musst Du nur noch sicherstellen, dass das so bleibt, d.h. die Kinder nicht ihre Meinung ändern, weil Exilein sich bei Ihnen ausweint..

Es sieht gut aus.. Ohne die Kinder hat Exilein eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, muss KU zahlen..

Schau', dass das so bleibt. Stecke lieber beruflich ein bisschen zurück und schaue, dass es den Kindern gut bei Dir geht..

Weiterhin alles Gute!!
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#3
Weshalb sollte KM sich auf 400-€-Job ausruhen dürfen? Wg. der mit der KU-Pflicht einhergehenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit (s. o.) wäre ja zunächst ´mal zu fordern, dass sie ihr Einkommen erhöht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
(16-11-2012, 13:41)tumi schrieb: Die Richterin hat entschieden dass die Kinder und ich in der Wohnung bleiben, und meine (noch)Frau ausziehen soll.

Das ist das Beste und Optimalste, was zu erreichen war. Gratulation. Damit fallen viele andere Dinge ebenfalls um. Dich über Unterhalt auszunehmen dürfte nun viel schwieriger werden. Erst einmal muss sie ihrer eigenen gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügen.

Überlass das dem Anwalt. Du bist nicht fokussiert genug, um gegen die gegnerische Anwältin zu argumentieren.
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#5
Zustände von denen ich nur träumen kann ..
https://t.me/GenderFukc
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#6
Also Unterhalt kann die Ex- Frau keinen bekommen wenn Du es nur klug genug anstellst. Im Gegenteil, sie hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit euren Kindern gegenüber.
Denk mal nach: Die Kinder haben bestimmt jede Menge Sonderbedarf welcher durch Dein Einkommen nicht gedeckt ist. Da muss die Ex jetzt ran. Der Kindesunterhalt geht in jedem Falle vor Exenunterhalt das ist auch klar.
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#7
@Tumi

Gratuliere Dir erst mal.

Auch die 5 % Werbungskosten müssen nicht sein, wenn sie nachweisbar höher sind.

Im Fall von TU/EU gibt es nicht die Inanspruchnahme des ÖPNV, weil da gesteigerte Erwerbspflicht oder Senkung der Werbungskosten weg fällt.

Dazu zählen nicht nur die Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte und zurück, sondern alles was du an berufsbedingten Aufwendungen geltend machen kannst.

Fachliteratur, Kleidung, Reinigung usw. Jeder Steuerratgeber hilft Dir dabei.

Zudem darf nicht unberücksichtigt bleiben, wenn Du selbst oder die Kinder mal zum Arzt müssen. Fahrtkosten zum Arzt sind vom Einkommen ebenso absetzbar. Auch hier hast Du das Recht in Deiner Steuererklärung diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Genauso wie die Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente usw.

Mit dem Kindesunterhalt sehe ich allerdings schwarz. Es kommt darauf an, ob Deine Frau einen Ausbildungsberuf hat und wie lange sie den schon nicht mehr ausgeübt hat. War sie mit Deiner Genehmigung während Eures Zusammenlebens fast nur Hausfrau, kannst Du nun nicht von heute auf morgen Vollzeitbeschäftigung verlangen.

Zudem kann man als unterhaltspflichtige Frau ohne Sanktionen ganz schnell krank werden und ärztlich attestiert eine bestimmte Stundenzahl an Arbeit nicht überschreiten.

Lass Dich aber nicht auf einen Vergleich ein, falls die KM klagt. Verlange ein Urteil und geh notfalls in die nächste Instanz.

Und noch was. Lass auch die Kindesmutter möglichst weiter am Leben der Kinder teilhaben. Mach es nicht so, wie es umgekehrt vielleicht der Fall wäre und blockiere alles. Denk dran. Ihr seid beide die Eltern Eurer Kinder.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Hallo Leute,
Danke für die anregungen und Komplimente.
Doch ich glaube das es noch nicht vorbei ist. Es ist mir klar das es für mich stressig wird, wenn ich alleine mit den Kindern bin. Immerhin hat Sie 2-3 mal die Woche Wäsche gewaschen...
Nun has Sie angefangen die Wohnung zu räumen. Alles was nicht genietet oder verschweißt ist, wird verpackt.
Mir ist klar daß ich ihr einige Sachen geben muß, als entschädigung für die Tyrannei die die ich ausgeübt habe (ironie).
Da 99% des Hausrates aus meiner Kasse stammt, steht mir doch zu mitzuentscheiden wie geteilt wird.
Ein Gespräch wird schwierig werden weil Sie Felsenfest überzeugt ist, dass es "ihre" Sachen sind.
Nach den Motto: Was du gekaufst hast, das ich wollte, gehört mir.
Zierfisch Mentalität eben.
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#9
Eher Frauenmentalität..
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#10
Lass sie mit dem Gerümpel abziehen. Das lohnt Streit meistens gar nicht.
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#11
(19-11-2012, 14:47)p schrieb: Lass sie mit dem Gerümpel abziehen. Das lohnt Streit meistens gar nicht.

Stimmt. Meines Wissens nach wird der Hausrat aber erst NACH der Scheidung geteilt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Aus welchen Gewässer hast Du den Zierfisch geangelt?
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#13
Sie kommt aus Recife.
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#14
Du kannst billig wieder anfangen. Gebrauchter Hausrat ist sehr günstig.
Live or Die...Make Your Choice
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#15
Hallo @ all,
nun ist meine Ex seit 3 Monate ausgezogen. Ich komme mit den beiden Kids gut zurecht und der Haushalt ist auch kein Problem. Wie Esther Villar schon schrieb: "Mit den Maschinen, die der Mann dafür erfunden hat, erledigt sich die Arbeit zum Beispiel für einen Vier-Personen-Haushalt mühelos in zwei Vormittagsstunden." Bei mir sind es eben "Abendstunden".

Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin, habe ich nun ein Schreiben von ihrer RAin bekommen, indem ich aufgefordert werde Trennungsunterhalt zu zahlen.

Laut § 1614 BGB: Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Mist, muss ich Ihr jetzt doch Geld geben?

Sie wohnt bei ihrer Discofreundin und besucht die Kinder 1 mal die Woche für ca. 15 min. Sie hat auch einen 300.- Euro Job.

Habt Ihr eine Idee, wie ich die Zahlung eines Trennungsunterhalts doch noch umgehen kann? Schließlich kümmere ich mich um Kinder und Haushalt.

Habe das hier in Netz gefunden:
Zitat:"Kann der Trennungsunterhalt verwirkt werden?
Unter gewissen Voraussetzungen ja! Erfüllt ein Verhalten des Unterhaltsberechtigten einen Verwirkungstatbestand, hat dieses zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt, zeitlich begrenzt oder gar ganz versagt wird. Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten oder einem nahen Angehörigen schuldig gemacht hat oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist "
Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm

Könnt Ihr mir Tipps geben, was ich auf das Schreiben antworten könnte?
Danke.
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#16
(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: ...oder der Berechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist "
Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm

??? Big Grin

dann sagt sie doch einfach dass die Ehe nicht intakt war, und ?
wie soll man das Gegenteil beweisen ?

(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin,

hast du etwa schriftlich dass sie in ihren Annäherungen beschreibt wie toll es doch zusammen damals war ?
dann dreht dir ein Richter aus deiner Ablehnung einen Strick Big GrinBig Grin
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#17
Ich glaube, es ist allerhöchste Zeit, dass Du dir endlich einen Anwalt suchst.

Trennungsunterhat steht der Exe zu, weil (das verstehen nur Juristen!) die Ehe ja nicht geschieden ist, also noch fortbesteht. Und in dieser Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung darf kein Ehepartner schlechter gestellt sein als während der Ehe. Wenn Du nicht alsbald eine Scheidungsantrag stellt, wirst Du noch jahrelang Trennungsunterhalt zahlen- und wenn der höher ist als der zu erwartende nacheheliche Unterhalt, dann wird Exe es überhaupt nicht eilig haben mit der Scheidung. Und die Rentenansprüche, die sie via Versorgungsausgleich erwirbt, steigen auch lustig weiter - je länger die Ehe auf dem Papier dauert.

Die Verwirkungstatbestände nach §1579 BGB kannst du vergessen. Du wirst in Deutschland keinen Richter finden, der einer Frau den Unterhalt streicht wegen Fehlverhaltens- es sei denn, sie hat versucht dich umzubringen und sitzt schon in U-Haft......

Während der Trennung bis hin zur rechtskräftigen Scheidung hat Exe eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, weil sie unterhaltspflichtig ist für zwei Kinder! Du leistest den Betreuungsunterhalt, also muss Exe den Barunterhalt leisten. Und das Geld MUSS sie verdienen, sonst drohe ihr mit dem §170 StGB!!

Geh endlich zu einem Anwalt, du verschenkst nicht nur bares Geld, du riskierst deine Zukunft!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: nun ist meine Ex seit 3 Monate ausgezogen.
Abwarten, bis die Situation eineinhalb Jahre besteht und sich damit verfestig hat. Alle anderen Dinge einem Anwalt übergeben, mit dem schlichten Auftrag, alles in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.

Nach 1,5 Jahren wird man Dir die Kinder nicht mehr wegnehmen und Deine Ex ist tatsächlich Barunterhaltspflichtig. Wenn sie versucht vorher an die Kinder zu kommen, wird sie es auch schaffen, und dann wirst Du nicht nur Betreuungsunterhalt, sondern auch noch Kindesunterhalt zahlen müssen.

Bis dahin geht es um nichts anderes, als gute Mine zum b**** Spiel zu machen - immer freundlich sein, ihr sagen, dass Du ja zahlen willst, aber noch am abklären bist, sie bei ihrer Suche nach Unabhängigkeit (oder was für Flausen sie gerade im Kopf hat) unterstützen etc. pp.
https://t.me/GenderFukc
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#19
Hi Tumi

(04-03-2013, 10:51)tumi schrieb: Nachdem ich auf Annäherungsversuche von Ihr nicht eingegangen bin, habe ich nun ein Schreiben von ihrer RAin bekommen, indem ich aufgefordert werde Trennungsunterhalt zu zahlen.

Ist ihre RA auch nebenberuflich Richterin oder warum kann die bestimmen was du tun sollst? Geh zum RA.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#20
Es wäre grob fahrlässig, wenn du immer noch keinen Anwalt haben solltest, während die Gegenseite einen hat. Es herrscht leider Anwaltspflicht (so ist das nun mal - auch wenn ich ein Anwaltsverbot für Scheidungen lieber sehen würde) und was du schreibst, ist sehr unfokussiert. Du bist noch lange nicht so in der Materie drin, um Fehler zu vermeiden.

Gefährde bitte nicht den wirklich wertvollen Erfolg, dass die Mutter ohne Kinder weg ist, indem du gegnerische Anwaltsbriefe selbst beantwortest und dich damit reinreitest.
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#21
(04-03-2013, 14:32)Petrus schrieb: Abwarten, bis die Situation eineinhalb Jahre besteht und sich damit verfestig hat. Alle anderen Dinge einem Anwalt übergeben, mit dem schlichten Auftrag, alles in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.

Ich weiß ja nicht, ob tumi Millionär ist- aber anderthalb Jahre auf Kindesunterhalt verzichten, das hat was, das kann nicht jeder.

Tatsächlich wird wohl kaum Geld fliessen, aber mit einem vollstreckbaren Titel (Gerichtsurteil) in der Hand kann man bei der Gegenseite schon mal was erreichen, was anders nicht möglich wäre. Vielleicht kann man sie zur Flucht ins Heimatland bewegen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
(04-03-2013, 16:11)Austriake schrieb:
(04-03-2013, 14:32)Petrus schrieb: Abwarten, bis die Situation eineinhalb Jahre besteht und sich damit verfestig hat. Alle anderen Dinge einem Anwalt übergeben, mit dem schlichten Auftrag, alles in die Länge zu ziehen und auf Zeit zu spielen.
Ich weiß ja nicht, ob tumi Millionär ist- aber anderthalb Jahre auf Kindesunterhalt verzichten, das hat was, das kann nicht jeder.
Wenn er Unterhaltspflichtig für die Kids wird, dann wirds eine langfristig teure Angelegenheit. Ausserdem kann der Kindesunterhalt auch rückwirkend festgelegt werden.

@tumi
Wie p schrieb - leg Dir schleunigst einen Anwalt zu und lass den das rechtliche/formelle erledigen.
https://t.me/GenderFukc
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#23
Ich habe bereits einen Anwalt, und der Termin ist nächste Woche. Ich wollte hier nur eure Meinungen hören und dann zusammen mit dem Anwalt eine Gegenmaßnahme einleiten.

Ich war wirklich so blöd und hatte gedacht, dass wenn Sie auszieht und die Kinder bei mir sind, würde Sie kein Trennungsunterhalt verlangen, so wie ich keinen Kinderunterhalt verlangt habe.

Mein Anwalt wird mir schon helfen, ich möchte mich aber über meine möglichkeiten in Vorfeld informieren.
Ist es z.B. möglich, dass Sie erst einmal Ihre Einkommensverhältnisse offenlegt und beweisen soll, was Sie tut um mehr zu verdienen, um Kindesunterhalt zahlen zu können. Sie zu der gestiegenen Erwerbsobliegenheit zu erinnern.

Versteht ihr was ich meine?
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#24
Spiel auf Zeit und zeige Jedem der es wissen will oder auch nicht das die Kinder bei Dir leben...

wenn du jetzt anfaengst mit oder ohne RA Trennungsunterhalt gegen Kindesunterhalt aufzurechnen, sind die Kinder ganz schnell beim Zierfisch und Du zahlst dich dumm und daehmlich.

Auf Zeit spielen und eventuell, wenn moeglich, hin und wieder mal ein Scheinchen rueberreichen und immer schoen freundlich einlullen ...nach 2 Jahren das ABR und ASR beantragen und das wars ...adios Zierfisch.

Peter
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#25
Warten würde ich keinesfalls.
1. Muss deine Exe erst mal ihre Einkünfte offenlegen, damit überhaupt TU berechnet werden kann. Darüber kann man sich lange streiten.
2. Solltest du schleunigst einen Scheidungsantrag stellen.
3. Wird die Richterin, welche die Ehewohnung dir und den Kindern zugewiesen hat, sich dabei (hoffentlich) schon was gedacht haben. Von daher - warum bitte solltest du keinen KU einfordern, deine Ex fordert ja auch TU?!?
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