Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#26
Über den exakten Umfang der Auskünfte gibt es massenhaft detaillierte Ausarbeitungen. So weit musst du dich aber nicht einarbeiten. Für Unterhaltspflichtige reicht es aber meistens, die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien zu lesen. Über Dinge, die darüber hinausgehen (z.B. Nennung von Kontonummern, Nennung des Arbeitgebers) schweigt man, man schwärzt sie auf Kopien. Sei datensparsam.

(09-10-2012, 10:07)ibu400 schrieb: Sie können im Gerichtsurteil vom XXX nachsehen. Dort sind alle Aus-und Einkünfte mehr als detailliert aufgelistet.

Lies doch mal faq oder Tabellen, stand auch im Thread: Das Urteil ist drei Jahre alt, aber alle zwei Jahre musst du ohnehin neu und komplett Auskunft geben. Ein Verweis auf das Urteil hinsichtlich deiner Einkommensverhältnisse wird zu einer Auskunftsklage gegen dich führen. Die du unter Garantie verlierst und dann wirds noch teurer.
Zitieren
#27
Naja mit diesen Tabellen bin ich vorsichtig – darauf hat sich damals auch das Jugendamt gestützt – war damals auch weit vom Selbstbehalt entfernt und laut Internet/Foren und Jugendamt sind kosten wie Auto/Wohnung usw. im Selbstbehalt enthalten und sollen daher nicht anrechnbar sein. Das Gericht hat das dann aber anders entschieden.
Zitieren
#28
Der Beistand beim Jugendamt ist nichts anderes als ein Anwalt beauftragt durch Muddi. Einzigster Unterschied, er wird nicht nach Streitwert bezahlt, sondern kriegt ein festes Gehalt.

Und wie hoch die Glaubwürdigkeit eines Anwalts (insbes. der Gegenseite) ist, kann man sich selbst ausmalen.

Auto und Wohnung sind als Pauschalbeträge wirklich eingearbeitet, allerdings konntest du vor Gericht bestimmt nachweisen, dass die Pauschale eben nicht ausreichend war. Z.B. ist im Selbstbehalt von 360€/monatl. Warmmiete die Rede. Wenn man dann von den Kids besucht wird, muss man dann das 360€ Wohnklo wegen Überfüllung schließen, sich vom Juristen- und Behördenpack die Kosten einer größeren Wohnung "genehmigen" lassen oder eben ins Ausland ziehen und es sich selbst genehmigen.
Zitieren
#29
Die Frage ist nur, hatte ich einfach nur Glück mit meiner Richterin oder sieht es das Gericht generell lockerer als das Jugendamt bzw. würde ich solche Fixkosten nochmal vor Gericht durchbekommen – ich konnte zum Beispiel Miete angeben obwohl das Mieteigentum meinen Eltern gehörte, ich konnte zudem auch eine Leasingrade für ein Auto … wie sagte der Herr vom Jugendamt so schön, muss es denn unbedingt ein Auto mit nicht gerade wenig PS sein - angeben. Generell machte das Gericht wie auch der Herr vom Jugendamt einen Eindruck von Ratlosigkeit bzw. kannten sich eigentlich gar nicht richtig aus obwohl der Herr vom Jugendamt extra dafür eingesetzt wurde da er angeblich spezialisiert ist auf diesem „Gebiet“ – davor hatte ich ne Truller die hatte noch weniger Ahnung.

Zudem werde ich wohl im Februar wieder Vater – sollte ich dies dem Jugendamt gleich mitteilen?
Zitieren
#30
Wie zu erwarten ein neues Schreiben vom Jugendamt.

Mit Schreiben vom 19.09.2012 haben wir Sie um Auskunft über Ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhätnisse gebeten. Versehentlich wurde dabei von Ihnen Ihre Einkommennachweise aus dem Jahr 2009 angefordert. Am 10.10.2012 haben Sie uns Ihre Lohnsteuerkarten für die Jahre 2009 und 2011 übersandt.

Unter Hinweis auf unser Schreiben vom 19.09.2012 ersuchen wir Sie nochmals, den beiliegenden Erhebungsbogen in allen Punkten genau auszufertigen, zu unterzeichnen und wieder an das Landratsamt Kreisjugendamt XXX zurück zu senden. Das ebenfalls beiliegende Formblatt "Verdienstbescheinigung" ist von Ihrem Arbeitgeber bzgl. Ihres Brutto- und Nettoeinkommens für die Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 auszufertigen und zu bestätigen. Ersatzweise können Sie auch Ablichtungen Ihrer monatlichen Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate übersenden.

Gleichzeitig ersuchen wir Sie, uns eine Ablichtung Ihres Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2011 zu übersenden.

Ok das mit den letzten 12 Monaten versteh ich - aber da sie meinen Lohnsteuerbescheid ja schon von 2011 haben - warum vordern Sie dann noch einen Einkommenssteuerbrscheid von 2011?
Zitieren
#31
Nichts Neues, immer wieder dasselbe. Aber eine lustige Sprache, "Ablichtung". Klingt so schön vorgestrig.

"Hochverehrte Volksgenossen vom Jugendamt,

wie von ihrem obersten Kommando angefordert, sende ich ihnen hiermit mit gültigen Postwertzeichen versehen Numero eins bis fünnef der maschinengeschriebenen Abschriften meine Einkommens-Stammbuches. Aufgrund der allgemeinen Verdunkelung im Herbst war es mir nicht möglich, Ablichtungen anfertigen zu lassen.

Heil Unterhalt!

gez. Fritze Goldmark"
Zitieren
#32
Lohnsteuer- und Einkommensteuerbescheid sind im Prinzip das Gleiche (steuerrechtlich natürlich nicht), es geht da nur um einen Grenzwert.
Die wollen eben wissen wieviel du Steuer zurückerhalten hast, damit sie das fein durch 12 teilen und zu deinem Einkommen dazu addieren können.
Ablichtung? Also ich würde es mal mit Polaroid-Fotos, ganz klassisch versuchen, und auf jeden Fall teilgeschwärzte Kopien verwenden.
Zitieren
#33
(22-10-2012, 21:28)ibu400 schrieb: Am 10.10.2012 haben Sie uns Ihre Lohnsteuerkarten für die Jahre 2009 und 2011 übersandt.
Naja, damit können die aber auch nun wirklich garnix anfangen.
Zitieren
#34
So nun werde ich der Dame vom JA nun doch Antworten müssen.

Sehr geehrte Frau XXXX

Da ich dem Jugendamt nicht verpflichtet bin Auskunft über Personen/Angehörige in oder außerhalb meines Haushaltes zu geben und die im Verhältnis zu den anderen Angaben auf zwei Zeilen gekürzten Belastungsabfrage vom Jugendamt eh nicht berücksichtigt werden (siehe letztes eingeklagtes Gerichtsurteil). Werde ich ihren Ermittlungsbogen nicht ausfüllen. Sie haben mit diesem Schreiben jetzt alle relevanten Daten (letzten 12 Monatsabrechnungen + Lohnsteuerbescheinung 2011) erhalten.


Das sollten jetzt doch alle Daten sein oder?
Zitieren
#35
Bräuchte mal wieder eure Hilfe - aus dem Schreiben anbei das heute mal wieder gekommen ist werde ich nicht so schlau. Ich weiß auch nicht - all die Jahre war Ruhe und in den letzten zwei Monaten hab ich über 7 Briefe bekommen - mal vom Jugendamt, mal von Landratsamt usw... ich hab meinen Unterhalt immer nach dem im Gericht festgelegten Satz bezahlt.

Am besten finden ich den Satz am Ende des Schreibens: Es wird darauf hingewiesen, dass Aufrechnungsmöglichkeiten des Freistaates Bayern gegen Sie bestehen.

Na da fühlt man sich ja fast schon wie ein halber Verbrecher ...

   
Zitieren
#36
Das heißt nichts anderes, als dass dein Kind UVG bekommt und der Staat es sich vorbehält, das Geld von dir wiederzuholen, bzw. sie dir genau das noch in einem Extra-Schreiben mitteilen werden.

Zahlst du denn keinen UH mehr?
Ist die KM vielleicht umgezogen und deswegen kommen so viele Briefe auf einmal? Oder ein neuer Sachbearbeiter hat sich deines Falles angenommen und ist besonders engagiert?
Zitieren
#37
Zahle seit Geburt UH - aber nicht den vollen Betrag sondern was das Gericht festgelegt hat.

Nur ist der Festgelegte Betrag unter dem UVG. Also UH 115 € und UVG 133€
Verdiene jetzt aber mehr - kann sich der Staat dann das Geld von den ganzen Jahren zurückholen?

Die KM zieht regelmäßig mal um sieht man ja an den zuständigen Behörden - bisher hab ich aber nie solche Schreiben bekommen :/
Zitieren
#38
Mir ist nicht ganz klar, warum die KM bei 115 € UH von dir noch das volle UVG (133 €) bekommt, denn das sind dann mehr als die Stufe 1 abzgl. hälftiges Kindergeld (wären nur 225 €). Vermute aber, das wird schon irgendwie stimmen.

Zu deiner Frage: Nein, kann der Staat nicht. Erst nach der neuen Inverzugsetzung, die sofern ich mich recht erinnere bei dir im September begann. Kam da eigentlich schon ein Schreiben zwecks höherer UH-Stufe?

Ansonsten erstmal locker bleiben - im Prinzip ist es nur eine Mitteilung, kein Handlungsbedarf. Du kannst dich auch mal dumm stellen und dort anrufen und nachfragen, warum sie dir so ein Schreiben schicken, wo du doch brav den Gerichts-UH zahlst... da gibt es oftmals interessante Antworten.
Zitieren
#39
Mir kommt das auch Spanisch vor. Meine Paranoia lässt mein Grundverständnis, dass UVG bis maximal € 133,00 abzüglich geleisteten Unterhalt zahlt, wackeln.

Freue mich auf Aufklärung.
Zitieren
#40
Kann es angehen, dass du eine Überleitungsanzeige vom Beistand bekommen hast, samt dem Hinweis, dass du mit befreiender Wirkung nur noch an die Unterhaltskasse zahlen kannst und diese ignoriert hast?
Alles was du danach direkt an die Mutter bezahlt hast, kannst du abschreiben.
Es zählt dann nur das, was du an die Vorschusskasse bezahlt hast.
Zitieren
#41
Nachdem ich mir die Tabelle (Attachment) nochmals genau angeschaut habe, vermute ich mal, dass das aktuelle Amt im Namen der anderen keine deiner Unterhaltszahlungen gegenrechnet. Wie wahrscheinlich ist es, dass KM "aus Versehen" deinen Unterhalt niemals angegeben hat?

Wenn dem so ist, wird das noch lustig. Wink
Zitieren
#42
ich glaub ich kenn mich da noch weniger aus als ihr :/

was meinst du mit

Zitat:Meine Paranoia lässt mein Grundverständnis, dass UVG bis maximal € 133,00 abzüglich geleisteten Unterhalt zahlt, wackeln.

meinst du das von den 133 die 115 abgezogen werden und dann UVG = 18 Euro ?

Dachte wird eher so gerechnet 225€ - 115€ = 110€
Wobei dann die Frage bleibt wie die auf 133€ kommen
Zitieren
#43
133 ist der aktuelle Höchstsatz an UVG
Und Ja, so zumindest ist mein Verständnis bis dato.

Aber die Frage nach der Überleitungsanzeige macht (leider) auch mehr als Sinn. Die Zahlen im Brief sprechen die selbe Sprache.
Zitieren
#44
Zitat:Kann das angehen, dass du eine Überleitungsanzeige vom Beistand bekommen hast, samt dem Hinweis, dass du mit befreiender Wirkung nur noch an die Unterhaltskasse zahlen kannst und diese ignoriert hast?
Alles was du danach direkt an die Mutter bezahlt hast, kannst du abschreiben.

Am Anfang ging das Geld direkt an die Mutter (ca. 5 Monate). Die hat das aber nicht angegeben glaub ich daher musste ich es dann immer an das Amt bzw. Stadt/Landkreis überweisen.

Die müssen das auch wissen das ich das zahle denn vor ca. 6 Monaten hab ich ein Schreiben bekommen das eine Differenz von 5 Euro / wegen Rundungsfehlern oder so aufgelaufen ist und ich bei der nächsten Überweisung 5 Euro mehr überweisen soll.

Macht mir keine Angst .....
Zitieren
#45
Nun mal keine Panik - wenn du das Geld immer ans Amt bezahlt hast entsprechend dem Gerichts-Titel, dann brauchst du dir absolut keine Sorgen machen, denn da kann die KM nichts unter den Tisch fallen lassen.
Sehr wahrscheinlich ist, dass die KM trotz deiner regelmäßigen Zahlungen, bzw. wegen der Differenz deines Zahlbetrages zum Mindestunterhalt immer noch im UVG-Bezug ist. D.h. sie bekommt ihr Geld vom Amt, und dein Zahlbetrag wird nach Eingang gegengerechnet. Diese Gegenrechnung fehlt aber offensichtlich noch in den Schreiben, mit denen dich das JA aktuell zumüllt.
Also - einfach anrufen und höflich nachfragen, wo denn die Aufrechnung mit dem von dir geleisteten UH bleibt.
Zitieren
#46
Wenn du nachweislich immer brav an das Amt gezahlt hast, dann lehn dich mal entspannt zurück. Auch hast du ja, wie du schreibst, eine jung datierte Aufstellung über die 5 Euro Differenz bekommen.

Ich tippe in Richtung "das jetzige Amt hat noch nicht alle Daten" oder alternative in Richtung "Wiederholungstäterin". Dann wird es beim Auffliegen lustig, oder es ist aufgetreten und das jetzige Amt versucht mal sein Glück einen Zahldeppen zu finden.
Zitieren
#47
Naja eine genaue Auflistung hab ich nicht. Aber ich hab das Schreiben anbei vom ich glaub letzten Umzug.

Aber warum bekommt Sie 133 Euro?
225€ - 115€ = 110€ und keine 133 Euro

   
Zitieren
#48
Kann dir egal sein. Du hast schwarz-auf-weiß dass kein Rückstand besteht. Wenn es dich interessiert, frag einfach telefonisch bei denen nach.
Zitieren
#49
(26-11-2012, 22:29)ibu400 schrieb: Aber warum bekommt Sie 133 Euro?
225€ - 115€ = 110€ und keine 133 Euro

Gebe Jessy recht. Sollte dich nicht sonderlich interessieren, und schon gar nicht belasten.

Die 133 sind maximales UVG. Entweder sie haben einen Fehler in der Aufstellung, oder deine Ex hat doppelt kassiert. Ihr stehen meines Erwachtens unter UVG nur max € 133 zu. Zahlst du 115, hätte max € 18 fliessen dürfen. @all, bitte berichtigt mich, wenn ich hier auf dem Holzweg bin.
Zitieren
#50
So nach Bitte um Nennung der von mir verpflichteten Angaben auf dem Erhebungsbogen (mit Nennung des §) ist dann dieses Schreiben zurückgekommen. So langsam wird der Ton etwas aggressiver: - es ist schon fast unverschämt das ich fast 4 Wochen auf eine Antwort warten muss und jetzt im Gegenzug eine Antwort in 7 Tagen fordern. Was sollte ich jetzt tun? hier das Schreiben:

mit Schreiben vom, ohne Datum, eingegangen beim Landratsamt am 8.11.2012 haben Sie uns Ihre Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie Seite 1 Ihres Einkommensteuerbescheides übersandt. Bzgl. Ihrer aktuellen persönlichen Verhältnisse haben Sie keine Auskunft erteilt. Wir weisen Sie darauf hin, dass sie gemäß § 1605 BGB zur Auskunftserteilung über Ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet sind.

Wir ersuchen Sie daher nochmals, den Ihnen mit Schreiben vom 19.09.2012 übersandten Erhebungsbogen über Ihre persönlichen Verhältnisse anzufertigen und bis 14.12.2012 wieder dem Landratsamt zurückzusenden. Gleichzeitig ersuchen wir Sie, uns eine vollständige Ablichtung Ihres Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2011 zu übermitteln.

Sofern Sie die Anrechnung Ihrer tatsächlichen Fahrtkosten von Wohnung zur Arbeitsstätte wünschen, bitten wir Sie um Mitteilung der täglichen gefahrenen Kilometer.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ermittlungsbogen vom Jugendamt G.H. 11 2.183 12-03-2023, 18:28
Letzter Beitrag: G.H.
  Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation Dassault 22 5.290 21-06-2021, 18:28
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste