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Familiengericht anrufen?
#26
Na, dann hast Du ja ein paar Trümpfe in der Hand. Gib die nicht preis und spiele sie weise aus.

Bzgl. KiGeld+TU: Mindestens in der Art dokumentierbar anfordern, dass die Ansprüche nicht hinfällig werden, im Sinne von "Hättest Du fordern müssen. Hast Du aber nicht. Ätsch!"
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#27
So,

nachdem die Gegenseite bisher nicht weiter ihrer Auskunftspflicht nachgekommen ist, hat mein Anwalt ein weiteres Schreiben mit Kopien sämtlicher zur Unterhaltsberechnung relevanter Unterlagen meiner EX mit freundlichen Worten in der Anlage übersandt.
Inkl. der Berechnung meines Unterhaltsanspruchs.

Ebenso schreibt er noch: " wird daher ausdrücklich an die prozessuale Wahrheitspflicht erinnert, die Ihre Mandantin in einem gerichtlichen Verfahren zu beachten hätte."
Er versteht auch nicht, warum meine EX sich so in Lügen verstrickt, ihr müsste es ja bewusst sein, dass die nicht haltbar sind. Außer sie hat sich in ihre eigene Welt begeben, die sie sich aus den guten Ratschlägen ihres Umfelds und neuen Partners gestrickt hat?

Auch alle Kontaktversuche meinerseits was die Kinder betrifft wie z. B. Feiertags Regelung, Ferienregelung, Klassenfahrt usw. blockiert sie derzeit völlig. Das WM läuft aber noch, da die Kids sich da nicht reinreden lassen von ihr. Sie fühlen sich bei mir nach eigener Aussage "sauwohl".
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#28
die driften durch suggestion und autosuggestion schnell in ihre eigene welt ab und sind sich, glücklicherweise, ihrer eigenen z.t. schweren fehler und argumentationslücken, in die sie sich verstricken gar nicht bewusst.

meine ex ist seinerzeit in der festen überzeugung i
n den gerichtssaal marschiert, dass ich höchstens eine stunde begleiteten umgang die woche bekomme.
Ausgegangen ist es dann anders.

Aber glaub mal nicht, dass sie etwas daraus gelernt hat.Big Grin

Neulich belauschte ich ein gespräch zwischen zwei frauen. Die eine beschwerte sich über ihren ex, die andere nickte nur und sagte ja und amen.

Ein kritisches umfeld ist schon gold wert.

Wenn deine ex, so wie meine, so blöd ist, sich auf die einflüsterungen zu verlassen, anstatt sich der realität zu stellen, dann hast du einen riesen vorteil.
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#29
Ja, irgendwie haben wir hier alle ein bisschen Pech, dass die Ex einfach ein bisschen verblödet ist.

Ich kann mich bei manchen Aktionen der Kindesbesitzerin auch nur noch wundern und amüsieren.
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#30
So,

nachdem die Frist zur Zahlung von Trennungsunterhalt an mich am Montag verstrichen ist, hört man im Moment nichts mehr von der Gegenseite.
Wohlgemerkt, die Gegenseite hatte schon vor Wochen alle relevanten Unterlagen die zu dieser Berechnung geführt haben, übersandt bekommen.
Bis auf die Steuerbescheinigungen der Zinserträge meiner EX. Aber die hat sie ja im original.

Ein Brief der Gegenseite mit sehr viel bla bla hatte sich mit dem Schreibem meines RA überschnitten.
In diesem Brief sind sage und schreibe 4 (!!!!) "Unwarheiten" die ich mittlerweile schwarz auf weiß bei meinem RA widerlegt habe.
Auch stand wieder drinnen, "das ein gemeinsames Gespräch in der Sache wohl sinnvoll sei."

Er wird die Korrekturen der Aussagen zusammen mit einer weiteren Aufforderung zu zahlen diese Woche an die Gegenseite schicken.

Finde ich nur merkwürdig, dass rein gar nichts auf die erste Aufforderung gekommen ist.
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#31
Ich nehme mal an, jetzt setzt bei mir das übliche Spiel ein.

Meine Ex hat am Samstag Anzeige erstattet, da ich ihrer Meinung nach, das neue Auto von Ihr zerkratzt hätte.

Na, dann lass ich mich mal überraschen wann das gewesen sein soll.
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#32
Kontern mit §145d StGB, vortäuschen einer Straftat.

Das wird zwar nicht zur Verurteilung der Exe führen wegen Tittenbonus, aber eventuell wird ihr die Lust genommen weitere Latten vom Zaun zu brechen....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
Das Auto soll ja Kratzer (jetzt) haben.

Keine Ahnung, ob dann §145d StGB greift?

Jedenfalls ist es wohl der Versuch von ihr, das § 1579 BGB sie vor der Zahlung schützt?

Nee nee, was die schon für Dinger mittlerweile versucht hat. Langsam zweifel ich am logischen Denkvermögen bei ihr.
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#34
Es gibt, wie immer im Leben, zwei Möglichkeiten.

Entweder Du streitest auf dem Niveau deiner Exe noch ein paar Jahre lang herum- heute über Kratzer im Auto, morgen um irgendwelche Hausratsgegenstände, übermorgen um was anderes.

Oder Du rammst Pflöcke ein und zeigst der Exe, wann Schluss ist mit Humor. Wenn Sie dich beschuldigt, das Auto zerkratzt zu haben, bekommt sie selber staatsanwaltliche Ermittlungen wegen § 145d an die Backe. Meiner persönlichen Erfahrung nach bremst das die kriminelle Energie rachsüchtiger [Unterschreitung des Mindestniveaus] von 180 auf null in kürzester Zeit.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#35
Hallo und einen schönen guten abend,

was für eine Frage mit Fragezeichen???? Es geht um Sie. Um keinen anderen sonst. Mit einem Anwalt sollte man einen "Paketpreis" aushandeln und immer am Ball bleiben. Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, dann Feuer frei. Jeden Tag, den Sie länger warten, ist ein verlorener......

Gruß Sly30

P.S.: werde auch was ins forum stellen.
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#36
Kleines Update nach guten 6 Monaten.

Die RAin meiner Ex hat es bisher durch ihre Verzögerungstaktik (Urlaub, Krankheit usw.) geschafft, dass bisher kein TU von der EX bezahlt werden musste.

Womit die Gegenseite wohl nicht gerechnet hat, ist, dass mein Anwalt jetzt eine e.A. bei Gericht beantragt hat. Ohne mündliche Verhandlung.

Die Gegenseite hat daraufhin beantragt nur mit mündlicher Verhandlung zu entscheiden und hat jede Menge an Anlagen zur Sache eingereicht.

Somit steht jetzt am 13.5. beim Familiengericht die Verhandlung an zum Trennungsunterhalt sowie der e.A..

In der Verfügung zur Terminladung steht das das persönliche Erscheinen der Verfahrensbeteilligten zur klärung des Sachverhalts angeordnet ist.
Mein Anwalt meint dazu, das dem Richter einige Dinge, entweder bei mir oder der Gegenseite, "negativ" ins Auge gesprungen sind.
Ich werde mich mal überraschen lassen, wie so häufig in letzter Zeit.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass Familienrecht rein gar nichts mit normaler Logik zu tun hat. Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert um letztendlich eine klare (hoffe ich) Lösung zu erreichen.

Ich empfehle jedem nur, sich konsequent für ein Wechselmodell einzusetzten.
Bei mir läuft es, bis auf die nach wie vor bestehende Kommunikationsblockade der Ex bezüglich der Kinder, sehr gut.
Meine Töchter und ich haben uns darauf eingestellt und leben mittlerweile damit sehr gut.
Zeitweise war meine große sogar ganz bei mir eingezogen, wo ich aber behutsam daraufhin gewirkt habe, dass sie das Wechselmodell fortführt um eben dieses nicht durch geistige Ausraster der EX ( beantragung alleiniges ABR, Sorgerecht), zu gefährden.
Auch die Aufforderungen der Gegenseite zur Erstattung der kindbezogenen Aufwendungen die über das Kindergeld hinausgehen, habe ich einfach ignoriert. Schließlich behält sie nach wie vor das gesamte KG ein. Und ich selber habe ja auch, außer Naturalunterhalt, kindbezogene Aufwendungen ohne Ausgleich.
Und was soll ich sagen, jetzt herrscht Ruhe in dieser Richtung von der EXE und ihrer RAin.

Bisher habe ich das Gefühl alles richtig gemacht zu haben.
Ich habe mich nicht in einer Ecke verkrochen, um meine Wunden nach der Trennung zu lecken, sondern habe mein Ziel, die Kinder und deren Wunsch nach dem WM, nie aus den Augen verloren.
Sämtliche Anfeindungen der EXE und Schuldzuweisungen habe ich größtmöglich an mir abprallen lassen. Alleine schon mit dem Hintergedanken, wenn ich einen Fehler mache und darauf reagiere, sind die Kinder weg.
Es hat mich zwar viel Kraft und rund 16 kg gekostet, aber es hat sich gelohnt.

Und ich glaube was viele Männer erstmal lernen müssen und sollten, ist, den Hass den man spürt beiseite zu schieben und sich sachlich mit der Sache auseinander zu setzen.
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#37
(18-04-2013, 10:20)serie-x schrieb: Und ich glaube was viele Männer erstmal lernen müssen und sollten, ist, den Hass den man spürt beiseite zu schieben und sich sachlich mit der Sache auseinander zu setzen.
Absolut richtig.
Sehr schön auch, dass du mit dem WM standhalten konntest.

Allerdings frage ich mich, (wenn dein Einkommen ungefähr gleich geblieben ist) wie das finanziell geht?
Bist du schon Aufstocker? Du hättest mit dem Einkommen natürlich einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGBII. Oder lebst du mit neuer gut verdienender Partnerin zusammen?

Ein Anspruch auf SBGII hätte zudem den Vorteil, dass dann die Ansprüche auf den Sozialleistungsträger übergehen und das Amt sich seinerseits bei deiner EX meldet wegen Auskunft, etc. Das könnte die Sache beschleunigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#38
Kennt oder weiß jemand was über Richter Cohnen beim Amtsgericht in Mainz?

Und kann mir einer sagen was in der 8. Aufl, Kap. 8, Rdn.58 im "Familienrecht" von Gerhard, von Hentschel, Heinegg, Klein steht?

Danke schon einmal
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#39
Das wichtigste ist der Kontakt zu Deinen Kindern, alles andere ruhig angehen lassen. Letztendlich geht es "nur" um Geld. Blos nicht zu sehr aufregen ueber Luegen und Provokationen, das gehoert zu dem miesen Spiel leider dazu. Da sollte man sich ganz schnell ein dickes Fell zulegen. Mit Entscheidungstraegern immer schoen kooperieren und freundlich sein. Dein Ziel sollte es sein dass DU der Gutmensch fuer die bist und sie die materialistische, egoistische und unkooperative Zicke. D.h. blos nicht bei Gericht und/oder Jugendamt ausfaellig werden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#40
Ich bin relativ gelassen.

Nur ist ja das Hauptproblem, so sehe ich jedenfalls, das die rund 10-seitige Gegendarstellung zu meinem Antrag gespickt ist mit Lügen (nachweisbar) unwahren Behauptungen (Aussage im Schreiben der RAin "da ich bestimmt etwas zu verheimlichen hätte" bezogen auf meine Steuererklärungen dem FA gegenüber).

Ich kann alles widerlegen.
Nur ist mir bewusst, das Richter nicht gerne lesen und im Zweifelsfall die Richtigstellung von mir zur Seite wischt.

Deshalb auch meine Frage, ob jemanden mit dem Richter Cohnen in Mainz einschlägige Erfahrungen gesammelt hat?
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#41
Wenn er Deine Sachen nicht wirklich liest, passiert das gleiche mit den Schreiben der Gegenseite. Letztendlich weisst Du erst was Sache ist, wenn Du vor ihm stehst. Vielleicht hast Du ja auch Glueck, der Familienrichter hier in Gibraltar ist z. B. dafuer bekannt, dass er die Akten ausfuehrlichst studiert.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#42
Mein GrottenOLG war auch bestens vorbereitet.
So gut, dass er sogar seinen Beschluss, bzw. seine Berechnung für den Unterhalts"vergleich" bereits fertig hatte und auch keine Rechenfehler mehr korrigieren wollte.

Will sagen, wie es kommt kann man nicht vorhersagen.
Du kannst dann nur in der Verhandlung die wichtigen Dinge nochmal vortragen und wenn er das dann auch ignoriert, hast du es ja in den Akten und gehst zum OLG. In der Hoffnung, dass da intensiver gelesen wird.
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#43
Gestern Termin bei Gericht gehabt, zwecks meiner e. A. zum Trennungsunterhalt.

Der dortige Richter Cohnen hat sich sehr gut eingelesen und hat mehrfach die Gegenseite auf ihre Fehler hingewiesen ( z. B. Berechnung meines Einkommens als Selbstständiger - nur die Zeit der Selbstständigkeit ausschlaggebend - bei mir halt "nur" 2 Jahre).

Und wie wohl üblich, hat meine Ex mit ihrer Rattin mehrmals anklingen lassen dass ich sie bedroht hätte und ich mich nicht an den Kosten der Kinder beteiligen würde ( Anmerkung - wir haben das Wechselmodell und sie behält das kompl. Kindergeld!).
Tja, und was soll ich sagen, prompt wurden sie zurecht gewiesen, dass es hier nicht um die Kinder o.ä. geht, sondern um Trennungsunterhalt.

Jetzt hat die Gegenseite 2 Wochen Zeit, ein Angebot zu machen, damit es außergerichtlich geklärt wird. Sollte kein Angebot in dieser Frist erstellt bzw. sollte es nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, so wurde vom Richter klar gesagt (auch im Protokoll), dass er dann entscheidet.

Ich werte das für mich als Erfolg, schließlich wollte die Ex gar nix zahlen.

Jetzt warte ich mal ab, was kommt.
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#44
Trotz Fristverlängerung für die Gegenseite um eine Woche ist kein Angebot bei meinem RA eingegangen.
Somit hat er jetzt dem Gericht klar mitgeteilt, dass keine Reaktion der Antragsgegnerin kam und das Gericht jetzt im schriftlichen Verfahren entscheiden soll!

Meine Töchter sind von ihrer Mutter insoweit schon genervt, da sie nur noch am jammern ist, dass ich sie ausnehmen wolle.
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#45
Nichts zu sagen wird der Gegenseite nicht helfen. Mal sehen, wie der Richter nun entscheidet.
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#46
Immer noch kein Beschluss im eA Verfahren durchs Gericht ergangen.

Dafür mittlerweile die große Tochter komplett bei mir und das Jugendamt hat meine Ex aufgefordert, Unterhalt zu zahlen und schon mal direkt in Verzug gesetzt.
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#47
So, der Beschluss im e.A. ist da.

Trennungsunterhaltsanspruch habe ich keinen gegenüber meiner Frau.

Lapidare Begründung ins normale Deutsch von meinem Anwalt übersetzt:

"ich würde ja auf großen Fuß leben".

Selbst mein Anwalt meint dazu, das Gericht hat sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

Und das, obwohl ich alle Bilanzen von 2009 bis 2011, Jahres BWA von 2012 vorgelegt habe.

Meine Noch-Ehefrau hat im Gegenzug mal eben die Hälfte ihrer Einkünfte verschwiegen und ist damit durch gekommen.

Jetzt geht meine Überlegung dahin, das Hauptsache-Verfahren zu eröffnen, da im e.A. ja nur eine summarische Prüfung stattfindet.
Und wohl mit einem neuen Anwalt bzw. Anwältin, da meiner die Meinung vertritt, Gutes Geld, schlechtem nicht hinterher zu werfen. Ich sehe es halt so, dass ich da "verloren" habe, weil ich ein Mann bin.

Aber ein gutes hat die Sache bisher auch gehabt.
Meine Große ist jetzt komplett zu mir gezogen, sie selbst hat Beistandsschaft beim JA beantragt, und die haben die Mutter zur Zahlung von 398 Euro Kindesunterhalt verdonnert.
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