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Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich?
#1
Hallo liebe Leute,

mir war folgendes nicht wirklich ersichtlich. Es geht um fiktive Wertsteigerung von Anlagevermögen im Zugewinnausgleich.

Szenario:

Heute investiere ich in einen Aktienfond: Invest beträgt 20.000,00
Morgen heirate ich, und der Fond rutscht zeitgleich auf 2.000,00 (Extrembeispiel)
Übermorgen reicht Ex die Scheidung ein als der Fond sich auf 18.000,00 erholt hat.

Der Gesunde Menschenverstand sagt: NÖ, der Fond hat keinen Gewinn. Kein Zugewinnausgleich!

Das Familienrecht sagt: Aber sicher doch! Und was für einer. Als sie heirateten hatten sie ein Anfangsvermögen von nur 2.000,00 - jetzt sind es beachtliche 18.000,00. Ihre Ex hat keinen also überweisen sie ihr mal die Hälfte der Differenz, also 8.000,00! (16.000/2)

Wollen wir hoffen, dass das der Schäuble nicht als Idee auffasst! ;-)
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#2
Klare Sache. Stichtag für die Wertermittlung des Anfangsvermögens ist eben die standesamtliche Eheschliessung. Stichtag für das Endvermögen (§ 1375 BGB) ist der Tag der förmlichen Zustellung des Scheidungsantrags.

In der faq steht dazu bereits ein Tip, nämlich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Anders kommt man nicht um solche Dinge herum.
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#3
Normalerweise ist der Zugewinn real kein Zuverlust für den Pflichtigen. Welche Hütte/Auto/Briefmarkensammlung/Schuck/Gold verliert schon rapide innerhalb der Laufzeit an Wert und pendelt sich dann wieder auf Ausgangswert ein?

Mann, da ist an mir aber ein riesengroßer Kelch vorbei gegangen bei meiner Scheidung. Die Alte wusste das nicht und hat ihrem Anwalt gesagt, dass alles, was angeschafft wurde eh schon bei ihr in der neuen Hütte steht.

Von meinen Aktienoptionen hat sie keinen Cent gesehen. Zumindest nicht im Zugewinnausgleich, der mit einer Zeile im anfänglichen schriftlichen Geplänkel von ihr als erledigt deklariert wurde. Klar, muss sie doch geglaubt haben, dass sie mir sonst meinen ollen vor der Ehe angeschafften Wäschetrockner hätte zurückgeben sollen! :-D Da sag ich mal GLÜCK gehabt!
Ach ja, weswegen ich das hier geschrieben habe. Ist ein realer Fall.
Der Arme hat vor Ehe 20K in Fonds investiert und hat geheiratet, als Lehman Brothers Ende 2008 die Tagesthemen füllte und das Paket temporär bei 10,5K stand.
Jetzt 3 Jahre später will DEF Scheidung und das Paket bringt 28K.

Realer Gewinn ist 8K, Familienrechtlicher Zugewinn 17,5K
Also von unversteuerten 8K muss er ihr nun 8,75K überweisen. Nenne ich mal gerecht verteilt ;-)
Merke:

Spekulationen an der Börse sind erst wirklich risikoreich, wenn mittendrin geheiratet und geschieden wird! :-)
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#4
Deswegen hatte ich bei Eheschließung und auch bei Scheidung keine Aktien, dvor, dazwischen und danach schon ;-)
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#5
Ich finde das System des Zugewinnausgleichs insgesamt fair.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist, dass Schenkungen und Erbschaften dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.

D.h., wenn jemand reich erbt oder reich beschenkt wird, dann wird der Zugewinn KLEINER.

Besser wäre es, diese Dinge ganz rauszuhalten oder eben konsequent voll in den Zugewinn reinzurechnen.

Bei bestehender intakter Ehe profitiert ja in der Regel der andere Ehepartner auch, wenn der eine reich beschenkt wird..

Wer nur auf eine Geldanlage setzt (falls Geld vorhanden), egal ob vor, während oder nach der Ehe, dem ist eh nicht zu helfen.
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#6
Auch der BGH hat sich jüngst mit diesem Auf und Ab beschäftigt in Az. XII ZR 80/10 vom 04.07.2012, Volltext http://openjur.de/u/438897.html
Kommt noch in die Urteilssammlung.

Ein unglaubliches Urteil. Dort hat sich der Wert der Anlage verringert und der Ausgleichspflichtige hat trotzdem voll zu bezahlen. Der BGH zementiert auch beim Zugewinnausgleich ein Maximierungsprinzip von maximalster Schärfe.

Verschieben kann man den Zeitpunkt der Wertermittlung nämlich durchaus - aber nur, wenn dadurch MEHR Ausgleichsgeld rausspringt. Risiken hat ganz allein der Pflichtige zu tragen.
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#7
(02-09-2012, 09:04)Clint Eastwood schrieb: Ich finde das System des Zugewinnausgleichs insgesamt fair.
Das ist es in keinster Weise.

Es gibt überhaupt keinen Grund, negative Entwicklungen weg zuschneiden und nur Zugewinn zu verteilen.

Wenn sich ein Fonds positiv entwickelt, muss ich den Gewinn teilen, aber wenn er Verlust macht, ist mein Privatvergnügen.
Was ist daran fair?

Ich hatte meiner Ex mein halbes Haus überschrieben und die Schulden alleine behalten.
Dadurch ist meine Ex zwar reicher geworden aber meinen Verlust durfte ich behalten.

Ich kenne einen, der hat der Ehe ne Immobilie als Vorerbe erhalten und der Erblasser den Nießbrauch behalten.

Dadurch, dass der Nießbrauchinhaber während der Ehe älter geworden ist, ist der Nießbrauch weniger und damit die Immobilie mehr wert geworden.
Diesen "Gewinn" musste der Erbe auch als Zugewinn abführen.
Genauso wie Investitionen des Erblassers in das Gebäude.

Was ist daran fair?
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#8
na ja, wenn das Depot sich auf 52'000 Euro verdoppelt hätte, dann hätte er ihr auch nur 12358,06 EUR Zugewinnausgleich zahlen müssen, oder?

So ist das halt nun mal mit Stichtagen. Das Depot befand sich vermutlich noch in seinem Zugriff und er hätte bei 10 oder 20% Verlust auch schon verkaufen können (ich weiss, das ist jetzt theoretisch).

Aber, wie @p richtig sagt: Da er ohnehin insolvent ist, spielt die Hoehe der Schulden fuer ihn keine Rolle.

Ich kann am Zugewinnausgleich immer noch nichts Schlechtes finden: arme Frau heiratet wohlhabenderen Mann, während der Ehe wird die Frau reicher, der Mann eher nicht - falls uns die Ladies also wirklich so abzocken, dann muessen sie uns am Ende Zugewinnausgleich zahlen (theoretisch). Wenn der Zugewinn des Mannes höher ist, dann muss er halt die Hälfte davon abgeben.

Umgang kann man übrigens auch beantragen ohne Anwalt - von den Gerichtskosten geht niemand pleite. Das könnte man auch noch beim Umgangsteil der TFAQ deutlich herausstellen und einen Muster-Umgangsantrag zur Verfügung stellen, bzw. darauf hinweisen, dass die Rechtspfleger bei Gericht das gratis für einen machen,
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#9
Ein Recht, das jemand einen Riesenhaufen Geld zuspricht, das vollkommen unverschuldet überhaupt nicht da ist, ist ganz einfach Schrott. Man kann nichts verteilen, das gar nicht da ist, diese Erkenntnis haben Familienrechtlicher noch nie begriffen. Der Ausweg wäre einfach: Der Zugewinnausgleich darf nicht den Wert einer Sache, sondern die Sache selber übertragen.

Gegen Zugewinnausgleiche habe ich nichts. Sofern sie die Beteiligten wollen und wenn sie überhaupt anwendbar sind. Das hätten sie im Gegensatz zu jetzt bei der Eheschliessung per Vertrag zu regeln und dabei explizit einen Zugewinnausgleich bei Trennung zu erklären (modifizierte Zugewinngemeinschaft als Standardgüterstand), ansonsten hat er zu unterbleiben. Die Spielwiese für gebührenvollgefressene Juristen wäre viel kleiner.

Zum Umgang gibts andere Threads. Die Tips mit der Rechtsantragstelle und ohne Anwalt stehen immer schon in der faq.
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