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Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten
#1
Hallo zusammen,

wir feilschen gerade mit dem Jugendamt um die Höhe des Unterhaltes für zwei Kinder. Aktuell gibt es einen Titel über je 225,00 € Mindestunterhalt, der stammt aber noch aus früherer Zeit, inzwischen verdient der KV wesentlich besser.

Insgesamt ist es eine komplizierte Angelegenheit:
- Fixgehalt liegt bei ca. 2.600 €
- dazu kommt ein möglicher Bonus von bis zu 40.000 € jährlich - im letzten Jahr gab es ca. 13.000 €, es kann aber keiner voraussehen, wie es in den kommenden Jahren läuft. Kann also besser sein, aber auch schlechter.

Ich habe jetzt mal den Bonus, so wie er im vergangenen Jahr ausgezahlt wurde, in das Monatseinkommen eingerechnet und komme insgesamt dann auf rund 3.095,00 € Nettoeinkommen. Ca. 3.620,00 € sind es, wenn man noch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens voll einrechnet (ist der wirklich voll anzurechnen?).

Die JA-Tussi kommt hier (offensichtlich hat sie keinen Taschenrechner) schon auf lockere 4.200,00 €. Zusätzlich möchte sie nun noch Steuerrückerstattungen und Spesen einrechnen. Also alles was geht.

Da die DD-Tabelle ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würden wir allerdings noch (egal wie nun die Rechnung ausfällt) um eine Stufe tiefer rutschen, da es ein drittes Kind mit tituliertem Unterhaltsanspruch gibt.

Nun die Preisfrage: Was kann man noch in Abzug bringen?
Spontan einfallen würden mir die 5 % berufsbedingten Aufwendungen. Umgangskosten sind ja leider nicht relevant.
Wie sieht es aus mit Altersvorsorge / Privatinsolvenz / Lebensgefährtin, die kein ALG II kriegt, weil der KV zuviel verdient (wurde man sich mit einer Ehe da besser stellen, zwecks weiterer UH-Berechtigter)?
Hat da irgendjemand Erfahrung?
Auch für weitere kreative Vorschläge sind wir offen, nur um das JA ein wenig zu ärgern...

Darüber hinaus: Wir haben ohnehin schon aus Kulanz einen höheren Titel angeboten - darauf ging die JA-Trutsche aber nicht ein.

Wenn Sie nun eine UH-Festsetzungsklage einreicht, müssen wir das bezahlen? Und wenn ja, berechnet sich dann der Streitwert nur aus der Differenz dessen, was wir ohnehin angeboten haben und dem, was sie fordern, oder aus der vollen Summe?
Und: Bei einem möglichen Urteil - gilt der höhere UH dann ab dem Urteilsmonat oder ab dem Monat der Geltendmachung?

Danke schonmal.
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#2
Bei möglichem Urteil gilt das rückwirkend ab Monat der Inverzugsetzug - das dürfte in der Vergangenheit liegen, also da wo JA zu erneuter Auskunft aufgefordert hat. Angry

Da aber, wenn ich mich recht erinnere, das 3. Kind unter 3 ist, gibt es noch eine BU-berechtigte Mutter dazu. Wohl du. Also wäre dann bezüglich Einstufung von 4 Unterhaltsberechtigten auszugehen.

Eine Ehe bringt keine Verbesserung - eher wird durch Steuervorteil das Netto noch höher....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Okay, das ist schade, aber insofern irrelevant, als dass diese rückwirkenden Schulden mit in die Privatinso laufen würden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine echte Inverzugsetzung vorliegt, denn der titulierte UH wird ja bezahlt. Und die Auskünfte haben wir bereits im Mai erteilt - seitdem warten wir auf die Berechnung.

KM ist nicht BU-berechtigt, da neuer Lebensgefährte.

Das schon - aber die Lebensgefährtin/zukünftige Frau/also ich, hat derzeit nicht genügend Einkommen um sich selbst zu unterhalten, kriegt aber vom Amt nix, da der KV immer noch zu gut verdient - insofern käme da doch noch eine weitere UH-Berechtigte dazu, oder?!
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#4
(28-08-2012, 21:03)Jessy schrieb: Wie sieht es aus mit .. Lebensgefährtin, die kein ALG II kriegt, weil der KV zuviel verdient (wurde man sich mit einer Ehe da besser stellen, zwecks weiterer UH-Berechtigter)?

Was echt widerlich ist, sind diese Tussen, die sich hier immer wieder anmelden, um rauszukriegen, wie der Kindesunterhalt zu minimieren ist, nur weil sie selber für ihren Lebensunterhalt nicht sorgen können/wollen und dazu einen Versorger brauchen.

Mann, Mädel, Du bist erwachsen und brauchst noch jemanden, der Dich durchfüttert. Aber den Kindern, die sich noch nicht selbst erhalten können, gönnst Du nicht das Schwarze unterm Fingernagel. Lieber würde ich meinen Kindern das Doppelte zahlen als so einer wie Dir ein schönes Leben auf anderer Leute Kosten zu ermöglichen.

Beschäftig Dich mal lieber damit, Dir eine vernünftige Arbeit zu suchen, die Dich ernährt, als mit dem "Feilschen" um das Geld Deines Freundes.
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#5
Steuerrückerstattungen fliessen leider mit rein, zumindest der Anteil davon vom Unterhaltspflichtigen. Spesen an sich nicht, nur wenn sie regelmässig anfallen. Bei so einem Gehalt gibt es doch sicher höhere Werbungskosten als die 5%. Das JA wird sich da zwar querstellen, aber da lässt sich sicher noch was drauf packen. Sieht man ja am Steuerbescheid, was das Finanzamt anerkennt. Und solange der Mindestunterhalt gesichert ist...

Und bei den Zahlen/Monatseinkommen kann man auch einen Anwalt bezahlen um "Waffengleichheit" mit dem Beistand zu erzielen.
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#6
(28-08-2012, 21:03)Jessy schrieb: Insgesamt ist es eine komplizierte Angelegenheit:
- Fixgehalt liegt bei ca. 2.600 €
- dazu kommt ein möglicher Bonus von bis zu 40.000 € jährlich
Was ist daran kompliziert? Eher Jammern auf hohem Niveau?
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#7
@ Theo - Bevor du so vollmundig ein Urteil über mich fällst: Das ist die offizielle Lage, die Realität sieht ein wenig anders aus. Ich arbeite durchaus, und das im übrigen schon seit ich 17 bin, denn ich wurde von meinen Eltern nicht durchgefüttert, geschweige denn von Partnern. Sowas habe ich nicht nötig. Auch nicht, wie ja offensichtlich viele Frauen, sich ein Kind machen zu lassen und dann auf Kosten des Mannes und des Staates zu leben.
Und WIR (mein LG und ich) bezahlen zum Beispiel anstandslos für seine dritte Tochter freiwillig angemessenen Kindesunterhalt, und das gerne.
WIR sehen aber nicht ein, warum wir der anderen KM (die mit den zwei Kindern) Geld in den Rachen werfen sollen, obwohl
- wir die Kinder nicht sehen dürfen, da sie Umgang boykottiert
- sie in einem Eigenheim wohnt und sich von ihrem LG aushalten lässt, ohne arbeiten zu gehen, aber noch zusätzlich Geld vom Amt will (da ist sie übrigens nun schon wegen Sozialbetrug dran)
- absurde Geldbeträge fordert, die einfach nicht mit der Realität übereinstimmen.

@ blue - Schon klar, das ist ganz sicher jammern auf hohem Niveau. Wenn man die JA-Rechnung mitmacht, bleiben am Ende noch knapp 1000 € für zwei Personen zum Leben, das ist abzüglich der Miete nicht mal ALGII-Niveau. Und das ist, bei 60 Arbeitsstunden auf der einen, und 30 Arbeitsstunden auf der anderen Seite nicht üppig und auch nicht fair, wenn man sich ansieht, dass die KM auf der faulen Haut liegt.

Im übrigen finde ich es toll, dass man in einem Forum, wo man sich eigentlich Hilfestellung erwartet, dann gerade als Frau noch fertiggemacht wird, nur weil ein paar gefrustete Männer nicht richtig lesen können.

Den anderen im übrigen Danke für die Auskunft.
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#8
Okay, du landest auf Stufe 7 der Düsseldorfer Tabelle nachdem das Nettoeinkommen bereinigt ist, dann geht es 3 Stufen runter... also auf 4. Das sind dann 115%.
Was ist dein Ziel? Stufe 1 mit 100% ?? Das kriegst du auch bei ner Gerichtsverhandlung nicht durch.

Also wird es wohl auf 105 oder 110% rauslaufen. Wenn du eine Stufe tiefer titulieren lässt, ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß, dass der Beistand das zähneknirschend akzeptieren wird, weil er/sie dann keine weitere Arbeit mehr damit hat.

Bei 105% ist die Klagewahrscheinlichkeit schon größer. Also brauchst du einen Anwalt. Vermutlich ist dem aber der Streitwert zu gering um sich richtig einzubringen.
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#9
Wie kommst du auf deine Berechnung?

Das JA rechnet uns in Stufe 8, bzw. 9.

Wir haben Stufe 4 oder 5 errechnet, und daher auch Stufe 4 angeboten. Darauf wurde aber überhaupt nicht eingegangen.
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#10
Das war eine Schätzung, basierend auf 4200€ im Monat, was ja noch zu bereinigen ist. 4200 wäre dann Stufe 8.
Nach Bereinigen durch Werbungskosten, Altersversorgung würde der Betrag dann eher in Stufe 7 fallen...
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#11
Leute, das Unterhaltsrecht ist unmoralische Katastrophe und nicht diejenigen, die seine grenzenlosen Anwendung und Ausweitung begrenzen wollen. Genauso schwachsinnig ist es, Bedarfsgemeinschaften mit mittlerem Einkommen das Recht abzusprechen dies zu tun, "weil sie es ja haben". Seit wann wird ein Raub dadurch legitimiert, dass man jemand mit Einkommen der oberen Mitte statt der unteren Mitte ausraubt?

Ein paar Fragen wurden nicht beantwortet.

- die private Altersvorsorge ist wie in der faq beschrieben begrenzt in Abzug zu bringen
- Alle nachrangigen Unterhaltsberechtigten sind nicht zu berücksichtigen, gleichrangige (d.h. andere minderjährige Kinder) schon, wie es sorglos ebenfalls gesagt hat.
- Streitwert ist die Differenz aus bereits titulierter und geforderter Summe pro Jahr.

Weitere Einkommensbereinigungen dürften wohl nicht drin sein. Wesentlich ist die Behandlung der Bonuszahlungen incl. der steuerlichen Folgen. Das dürfte leider extrem vom Richter abhängig sein. Argumentiert so: Für die Bonuszahlungen sind aufgrund ihrer Unregelmässigkeit die Situation der letzten drei Jahre anzusetzen. Vergesst nicht, sie ebenso wie das übrige Einkommen zu bereinigen.
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#12
Danke euch.

Eine ganz wichtige Frage habe ich noch:
Ist das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen VOR oder NACH Abzug des pfändbaren Anteiles der Privatinsolvenz für die UH-Berechnung heranzuziehen?
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#13
Privatinsolvenz ist Privatsache aus Sicht des Unterhalts.
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#14
Mift. Trotzdem Danke dir.
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