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BA fuer Arbeit - PD U1
#1
Hi there,

mittlerweile hat sich bei mir einiges getan - in kurzen Ueberblick:

- Zweite Haelfte 2011 maechtig unwohl gefuehlt und kam mit Situation kaum fertig - dann eine Wende -
- Neue Freundin (London) seit Februar 2012
- Scheidung Maerz 2012
- Zum 30. September 2012 wurde ich vom Arbeitgeber gekuendigt
- Umzug nach London 8. September 2012 (wohnte bereits 9 Jahre dort)
- Weitere Jobsuche in UK (morgen erstes Telefoninterview!)

Heute Mittag Gespraech mit Leistungsabteilung der BA:

• Ein Antrag auf PD U2 (Leistungsmitnahme waehrend Arbeitssuche in Ausland) kann in meinem Fall nicht gestellt werden, da ich nach eigenen Angaben erst zum 30.09.12 arbeitslos werde, jedoch bereits zum 08.09.2012 Deutschland verlasse.

• Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf PD U1 zu stellen (Bescheinigung der deutschen Zeiten)

• Mit dieser Bescheinigung werden die versicherungspflichtigen Zeiten, die Sie in Deutschland zurückgelegt haben, bescheinigt. Ich habe somit die Möglichkeit mit dem PD U1 bei der ausländischen Behörde einen Antrag auf Leistungen zu stellen (unter der Voraussetzung, dass ich die notwendigen Auflagen im Ausland erfülle)

• Um das PD U1 zu erhalten, soll ich entsprechnende Antrag auf Ausstellung eines PD U1 ausfuellen und eine Arbeitsbescheinigung meiner Arbeitgeber ausstellen lassen. Beide Unterlagen reiche ich dann bei der Agentur für Arbeit ein, damit das PD U1 ausgestellt werden kann.

• Eine Bescheinigung für Ihrer Krankenversicherung kann nicht ausgestellt werden, da es zu keinem Bezug von Arbeitslosengeld kommt. Ich sollte mich bei meiner privaten Krankenkasse melden. Ich muesste mich daher im Ausland um eine neue Krankenversicherung kümmern.

Auch meinte die BA Mitarbeiterin dass ich mich zeitnah aus meiner Gemeinde ausschreiben lassen sollte - dies habe ich diese Woche noch vor.

Wegen der Angriffslust meiner Ex-Frau und ihre Freunding/RAin mache ich mir bzgl. die Lage meiner (privaten) Krankenversicherung sorgen.

Da es ueberhaupt nicht sicher ist ob ich Leistungen in England beziehen werde un dich damit ab 1. Oktober weder Gehalt noch Arbeitslosengeld bekaemme, die Kinder erstmal unversichtert sind und ich nicht weiss was meine Ex-Frau unternehmen koennte erstmal nicht fuer deren Krankenversicherung bezahlen zu wollen. Sie ist ebenso privat.

Gluecklicherweise hat die Richterin akzeptiert dass den Unterhalt schon abgeaendert werden kann sobald ich eventuell mein Job verlieren wuerde (es gab damals schoon Hinweise dass dies der Fall sein wuerde) bevor unser 2. Sohn in August 2013 drei Jahre alt wird.

Hat jemand Erfahrung mit diesen Umstaenden - freue mich auf jeder Info!
Vielen Dank
Panto
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#2
Macht es nicht Sinn den Umzugstermin zu überdenken - und zu verschieben?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Hallo Sorglos,
mir war es wichtiger baldmoeglichst in zur Jobsuche in London zu sein.

Einverstanden - mir kann bestimmt vorgeworfen werden dass ich zu frueh umgezogen bin, jedoch bei PD U2 wuerde es auch nur drei Monate Arbeitslosengeld geben.

Bzgl. Job und Verdienst habe ich bessere Chancen in UK.

Danke und Gruss
Panto
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#4
(28-08-2012, 20:49)Bitch schrieb: jedoch bei PD U2 wuerde es auch nur drei Monate Arbeitslosengeld geben.

Immerhin gibts für drei Wochen Verschiebung drei Monate lang Geld, nicht so schlecht, das Geschäft. Wie siehts aus mit "offizieller" Verschiebung, aber inoffizieller Arbeitssuche in London?
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#5
Hallo P,
waehrend erste Beratung von BA wurde PD U2 vorgeschlagen; habe dann so meine Umzugstermine, einschl. Mietwagen, Tickets, usw. eingerichtet. Die Leistungsabteilung sagt halt anderweitig. Mal gucken wo das Schiff strandet. Bin mir bewust dass es nachhinein nicht so toll ist.

Immerhin geht es mir selber schon viel besser.

Ueberlege mich sogar in UK selbstaendig zu machen und Interims-Arbeit zu machen; es gibt einiges in mein Fachgebiet. Offiziel on Pay-roll fuer @ €650 und sich dann dass was man eventuell noch benoetigt als Dividenden auszahlen lassen. Meine Ex-Frau macht immer noch aehnliches; darum bezahle ich zienlich hohe Unterhalt.

Viel schlimmer als die Knete finde ich dass meine Ex ueberhaupt nicht reagiert auf meine Loesungsvorschlaege bzgl. zukuenftige Kinderbesuche. Aber, wie ich hier schon sehr frueh gelernt habe, braucht man in Deutschland viel Geld, Nerven und Geduld sich durchsezten zu wollen. Die Lust fehlt mir nicht, es sind die drei andere Elemente.

Super Forum, habe viel Nutzen davon gehabt. Ab 8. September bin ich dann mal weg .......

Gruss
Panto
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#6
Wegen der Krankenversicherung : Wie bist Du derzeit versichert?
Und weshalb wären Deine Kinder Deiner Meinung nach unversichert?

Dann kann man was dazu sagen, aber diese Fragen blieben eben offen ;-)
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#7
Thanks Nappo!

Change of play - wegen eure Anregungen habe ich BA gemeldet dass ich auf grund deren Entscheidung jetzt erst nach 1. Oktober umziehen werde - und somit 3 Monate Arbeitslosengeld bekommen wuerde (PD U2).

Wichtig waere dass ich dies von BA bescheinigt bekomme damit ich meine privaten Krankenkasse bescheid geben kann und ich damit nicht Kuendigen muesste (3 monatigen Frist einschl. Kinder ist halt viel Geld).

Nach den 3 Monaten Arbeitslosengeld, waehrend ich in UK bin, hoffe ich dass meine Frau die Kinder in ihre PKV aufnimmt und dies mit neuen Unterhalt verrechnet wird > macht dies sinn oder gaebe es etwas besseres?

Gruss
Panto
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#8
Mmmh. Vielleicht verstehe ich ja jetzt noch etwas falsch. Wenn ich es richtig interpretiere, bist Du also erst einmal bei der BA arbeitslos gemeldet, also Bezieher von ALG I.
Nach § 8 SGB V wirst Du dadurch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach (1) Abs. 1 a :
Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird ... 1.
durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.....

Wäre es nicht eine Idee folgendes zu tun :
Du erkaufst Dir bei Deiner PKV eine Anwartschaft (und erzählst der Exe nichts davon). Dann kannst Du jederzeit wieder rein, wenn die Versicherungspflicht erneut entfällt. (In UK z.B.)
Dann lässt Du Dich aufgrund der Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit pflicht versichern seitens der BA und die Kinder sind automatisch pflicht- versichert bzw. familienversichert.
Nun wird aber die gesetzliche KV, die Du nun hast, höflichst bei der Ex nachfragen und argumentieren, sie solle doch die Kinder in die PKV aufnehmen, da sie mehr verdiene.
Denn i.d.R. kommen die Kinder zum besser Verdienenden, da die Gesetzliche ja weiß, dass man meist versucht, die Vorteile der Familienversicherung in Anspruch zu nehmen.
Natürlich vergisst Du, der Ex zu erzählen, dass es ein OLG Koblenz Urteil gibt, in dem steht, dass ein Unterhaltsverpflichteter zusätzlich den PKV Beitrag des Kindes zu zahlen hatte, obwohl das Kind in der Gesetzlichen bei der Mutter hätte unterkommen können, da es ja den Luxus der PKV schon gewöhnt sei. Unglaublich aber wahr. ( Bei Dir hat die Ex ja schon eine PKV ;-)

Ich hoffe, ich habe Dich also nicht mißverstanden. Du musst aber auch später klären, ob Du bei der deutschen PKV überhaupt bleiben kannst bei dauerhaftem Aufenthalt in UK, oder (was wahrscheinlicher ist), Dir dann eine englische Versicherung nach dortigem Recht aussuchen.
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#9
Hallo Nappo,

Es ist hoechst unwahrscheinlich dass ich jemals nach Deutschland zurueckkehren wuerde. Kehre dann noch eher zuruck in Heimat/Nachbarland am Meer.

Ausserdem wuerde meine Ex herausfinden dass ich eine Anwartschaft genommen haette da wir die Policen damals ueber Freunden, Taetig in diesem Bereich, gekauft haben. PKV wechseln geht wegen Umstaende nicht mehr.

Ich hoffe weiterhin dass meine Ex die Kinder in ihre PKV aufnimmt und dies mit neuen Unterhalt verrechnet wird.

Gruss
Panto
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