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Jobcenter, EU + KU
#1
Mahlzeit Zusammen,

sry für das nachfolgende lange Bla Bla aber ich bin echt platt immo.

Zu meinem Fall.

07/2008 geheiratet, 01/2010 Trennung, 02/2011 Scheidung, 11/08 Geburt meiner Tochter.

Scheidungsfolgevereinbarung:

Im April 2010 abgeschlossen.Derzeit lebte EX in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ich habe alle Schulden übernommen und ihr 5000 € Abfindung gezahlt. Dazu habe ich die vollfinanzierte Immobilie übernommen, die 12 Monate in unserem gemeinsamen Besitz war. Die Gesundheitsfürsorge für die Lütte obliegt ihr. Im Gegenzug zu vorhergegangenen Punkten hat auf nachehelichen Unterhalt verichtet. Die 5000 € wurden finanziert und es gibt ein Bürgen. Ich war nie Leistungsfähig in punkto Unterhalt. Bis August 12 ging das alles so gut.
Bis ein Brief vom Jobcenter kam. Sie habe sich von IHrem Freund getrennt , nun wollte man meine Leistungsfähigkeit prüfen. Ab zum Anwalt. Unterhaltsberechnung durchgeführt, verbleibt 950 € (nach Abzug der Schulden). Hiervon gehen nochmals 225 € KU ab. Ich lebe seit kurzem mit einer Frau zusammen, die nicht viel Geld verdient.
Heute habe ich beim JC nach dem Status der ganzen Geschichte gefragt, erst war der Bearbeiter ganz nett. Als ich um ein Schriftstück gebeten habe, dass ich nicht Leistungsfähig bin, ist der Bearbeiter ausgerastet. Ich sei ein Sozialschmarotzer und warum er mir sowas zuschicken solle. Ein normales Gespräch war nicht mehr möglich.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und besuche abends noch ein Fachgymnasium. Ich weiss echt nicht was ich noch machen soll. Das Schreiben benötige ich, damit das Amt später nicht noch irgendwelche Forderungen treffen kann.
Bsp: In 10 Jahren finanziell besser gestellt. Amt forder für 10 Jahre das an meine Ex Frau gezahlte Geld zurück. Ich habe keine Papiere und kann nix mehr nachweisen.

Zur Info: EX arbeitet in TZ, Kind bald 4 Jahre. EX verweigert Vollzeitstelle anzunehmen und verdient derzeit ca. 600 € netto. Sie wohnt in einem EFH, welches Sie vorher mit ihrem EX verdient hat.

Meine Eltern als auch Rechtsanwältin sauer darüber, weil ich das JC selber angerufen habe. Ich muss dazu sagen, wärend der Schiedung hatte ich nen anderen Anwalt, da musste ich wirklich alles selber machen. Ich brauchte lediglich seine Unterschrift um dem Vorhaben Nachdruck zu vermitteln.

Ich weiss echt nicht weiter, ich bin total fertig. Jeder hackt auf einen rum. Ich habe in 10 Monaten die Abiprüfungen vor mir und wollte dann ein Studium bei Polizei oder Justiz antreten (Rechtspfleger), bin nun aber absolut verunsichert ob es das Richtige ist. Ich frage mich warum ich soviel Geld (welches ich ja gar nicht hatte) gezahlt habe und nun trotzdem wieder dran sein soll (auch wenn immo nicht Leistungsfähig). Ich könnte echt kotzen. Egal wer, jeder zieht einem das Geld aus der Tasche, da frag ich mich warum ich überhaupt weiterlernen soll.

Ständig diese Schikane, Umgang regelmässig (alle 14 Tage) aber immer wieder Diskussionen bzgl. der Stunden mit der Ex.

An meinem Arbeitsort wäre eine Ganztags - Kita und ich würde die Lütte natürlich auch zu mir nehmen, aber das wird Sie ja auch nicht mitmachen.

Was kann ich noch machen? Warum noch iwas machen? Manchmal glaube ich Haus verkaufen, Schule abbrechen, einfachen job annehmen und vom selbstbehalt leben. Tolle Aussichten. Ich könnte echt kotzen. 1 Jahr Ehe und das Leben ist zerstört....

Sorry für das bla bla, aber dass musste raus. So und nun erstmal zum Fitness solange ich es mir noch leisten kann und die nicht auch das noch einstellen wollen oder ich es mir nicht mehr leisten kann.
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#2
Ich würde, so lange wie es geht Ausbildung machen und dann auswandern.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Ich verstehe jetzt deine Aufregung nicht so ganz. Es kam doch noch garkeine Forderung seitens des JC? Nach 12 Monaten Ehe können sie viel fordern, ob sie es bekommen steht auf einem anderen Blatt.
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#4
(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Zur Info: EX arbeitet in TZ, Kind bald 4 Jahre. EX verweigert Vollzeitstelle anzunehmen und verdient derzeit ca. 600 € netto. Sie wohnt in einem EFH, welches Sie vorher mit ihrem EX verdient hat.

Momentan machst du genau das richtige... Zum Sport gehen. Sehr gut!

Das JC fordert viel. Ist das einzige, was die können. Einige von ihnen kennen auch das SGB ein wenig. Vom BGB haben die noch nie etwas gehört und wenn, nehmen sie an, dass ihr SGH noch über dem Lieben Herren steht...

Ob deine Ex überhaupt noch Aspruch hat, muss sich zunächst einmal herausstellen. Und das macht kein JC.

Du schreibst, dass deine Ex eine Hütte hat. Ist das ihre? Zahlt sie Miete? Zu ihren 600 netto käme evtl ein Wohnvorteil dazu, sodass sie schonmal weniger Bedürftig ist.

Das Kind ist 3 Jahre, d.h. Deine Ex sollte erstmal nachweisen, dass sie nicht für sich selbst sorgen kann. Nur beim JC nen Antrag stellen, reicht da nicht aus.
Warum kann sie nicht vollzeit arbeiten? Hat sie ihre Bemühungen unter Beweis gestellt?

Wie wird das Kind betreut und kannst du evtl. mehr Betreuung anbieten, damit deine Ex wieder in Arbeit kommt?

Was genau war das für eine Scheidungsfolgevereinbarung? Wo wurde die gemacht? Vor Gericht?

Auch wäre es durchaus interessant den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen. Gibt es dort Bedingungen bezüglich der Verwendung der 5000 Ocken? Rückabwicklung falls sie doch nochmal Unterhalt fordert, etc...

Das JC kann dir gar nichts. Und für wichtig/kompetent muss du die auch nicht nehmen. Also, ruhig Blut und warten, was da noch so kommt.

Und NIEMALS mit dem JC telefonieren. Die ziehen dich auf ihr Neveau herunter und gewinnen dort mit Erfahrung!

JJC
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#5
Zitat:Du schreibst, dass deine Ex eine Hütte hat. Ist das ihre? Zahlt sie Miete? Zu ihren 600 netto käme evtl ein Wohnvorteil dazu, sodass sie schonmal weniger Bedürftig ist.

Sry, sie bewohnt eine ca. 100m² große Mietswhg. Nach eigener Aussage müsste sie in 6 Monaten dort ausziehen oder die 100€ Differenz zum Zahlbetrag des Amtes selbst aufbringen. Also wohl kein Wohnvorteil, da nicht ihr Eigentum. Ich bewohne wie gesagt eine Immobilie, mir werden 450€ WV angerechnet.

Zitat:Das Kind ist 3 Jahre, d.h. Deine Ex sollte erstmal nachweisen, dass sie nicht für sich selbst sorgen kann. Nur beim JC nen Antrag stellen, reicht da nicht aus.
Warum kann sie nicht vollzeit arbeiten? Hat sie ihre Bemühungen unter Beweis gestellt?
Wie wird das Kind betreut und kannst du evtl. mehr Betreuung anbieten, damit deine Ex wieder in Arbeit kommt?

Nein hat sie nicht. Von bekannten Alleinerziehenden Müttern ist leider bekannt das die Ämter darauf auch nicht gerade drängen. Mir Gegenüber äusserte sie das Sie auf keinen Fall ganztags bzw. Vollzeit arbeiten wolle.
Ganztagsbetreuung im Kiga gibt es in dem Kiga, wo meine Tochter derzeit im Nachmittagskurs ist, wohl auch.

Zitat:Was genau war das für eine Scheidungsfolgevereinbarung? Wo wurde die gemacht? Vor Gericht?

Die Vereinbarung wurde im April 2010, also 10 Monate vor der Scheidung beim Notar, zusammen mit der Immobilienüberschreibung erstellt.

Der Erschiene zu 1 (ich) bezahlt der erschienen zu 2 (EX) einen Betrag von 5000 €. Dieser Betrag wurde bei Beurkundung in Bar übergeben. Die als Habe zu bezeichnenden und dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dienenden Gegenstände sind bereits von jedem Ehegatten zum alleinigen Besitz und Eigentum übernommen worden...
...
...
... Zugewinn / Ausschluss
Die Erschienen sind sich darüber einig (s.h. oben)
Ansprüche aus dem Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrecht bleiben unberührt, soweit in der heutigen Urkunde nichts anderes geregelt ist.

§3 Ehegattenunterhalt

Der Notar hat die Vertragsteile über die Folgen eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt und über das Risiko belehrt, dass dann im Fall der Scheidung jeder von ihnen für den eigenen Unterhalt sorge zu tragen hat. Hierzu erklären die Vertragsteile, das sie beide für den eigenen Unterhalt aufkommen können.
Die Vertragsteile wurden weiter darauf hingewiesen, dass ein Unterhaltsverzicht nichtig ist, wenn er in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Eheleute zwingend dazu führen würde, dass der verzichtende Ehegatte auf staatliche Leistungen angewiesen ist oder sich dieser zu Lasten nachrangiger Unterhaltsschuldner auswirkt oder wenn überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinsamer Kinder einer eigenen Erwerbstätigkeit des uh-bedürftigen Elternteils entgegenstehen. Ferner kann es dem begünstigten Vertragsteil verwehrt sein, sich bei einer Scheidung auf den Verzicht zu berufen, wenn die Rechtsausübung aufgrund einer späteren Entwicklung gegen treu und Glauben verstieße, oder der Verzicht nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft ist, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartner wiederspiegelt, dies inbesondere und solange, wie der verzichtende Ehegatte gemeinsame Kinder zu betreuen hat.

Dies voraussgeschickt, vereinbaren die Vertragsteile für den Fall der Scheidung ihrer Ehe den gegenseitigen und vollständigen Verzicht auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts, auch für den Fall der Not und der Gesetzesänderung, und nehmen den Verzicht gegenseitig an. Die Erschienen erklären, dass sie für ihren eigenen Unterhalt Sorge tragen können, dies soll jedoch nicht die Geschäftsgrundlage für den vereinbarten Verzicht sein.

Dann folgt §4 Titulierung KU. Weiter: Versorgungsausgleich: Keiner hat Ansprüche gestellt, VA nicht durchgeführt!
Kosten habe alle ich getragen
Zitat:Auch wäre es durchaus interessant den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen. Gibt es dort Bedingungen bezüglich der Verwendung der 5000 Ocken? Rückabwicklung falls sie doch nochmal Unterhalt fordert, etc...

s.h. oben, keine weitere Definierung


Zitat:Das JC kann dir gar nichts. Und für wichtig/kompetent muss du die auch nicht nehmen. Also, ruhig Blut und warten, was da noch so kommt.

Und NIEMALS mit dem JC telefonieren. Die ziehen dich auf ihr Neveau herunter und gewinnen dort mit Erfahrung!


Ich hab schon öffter sowas vom JC gehört. Nun ja, es stimmt halt doch so einiges. Gott sei dank hatte ich da sonst noch nie was mit zu tun. Das fiese daran, bei meinem ersten Anruf sagte man mir noch es ginge nur um KU, was ich aufgrund des auftauchenden Namens meiner EX nicht ganz glauben konnte... Und heute sagte der JC Mitarbeiter eben das es um EU + KU ginge... Als ob ich das nicht wüsste, von meiner Anwältin. Ich finds nur ne schweinerei, ich selber hätte alle möglichen Auszüge vorlegen sollen usw., anscheinend braucht meine Anwältin das nicht. Aber leider bin ich wieder um ein paar Grüne Scheinchen ärmer Sad
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#6
Klar könnte ich mehr Betreuung anbieten, wäre sogar dankbar
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#7
So wie ich das jetzt auf die Schnelle beurteile, bräuchtest du noch nicht einmal dem JC Auskunft erteilen. Eine noterielle Vereinbarung über Verzicht auch in Zeiten der Not steht erstmal im Raum. Daher in meiner Meinung nach ein Anspruch dem Grunde nach nicht einmal gegeben. Ergo keine Auskunftspflicht.

Das JC oder deine Ex müssten mMn erstmal den Verzicht anfechten. Erst dann Auskunft erteilen und dann rechnen.

Sie hat damals unterzeichnet, dass sie für sich selbst sorgen kann und wird. Und heute bewirbt sie sich nicht mal um eine Vollzeitstelle? Wären die geschlechter vertauscht, würde ich sagen NO CHANCE!

Also, andere Meinungen abwarten und ansonsten lass dir den Tag nicht verderben. Und weiter Sport treiben :-)
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#8
Ach ja, Auskunft für das Kind wirst du wohl erteilen müssen. Infos und Kosten, die nicht KU relevant sind, würde ich demnach auch nicht erteilen. Und schreib rein, dass du nur Auskunft bezüglich KU erteilst ;-) Ex hat erstmal keinen Anspruch und Punkt!
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#9
(27-08-2012, 18:47)Andie1982 schrieb: Klar könnte ich mehr Betreuung anbieten, wäre sogar dankbar

Auch sehr gut, wenn du das einrichten kannst. Ein Grund weniger, den Ex anführen kann, warum sie keine Vollzeitstelle annehmen kann.

Keine Bewerbungen, kein Betreungsproblem... und dann noch ein Verzicht.

Habe hier im Forum auch schon mal panisch gepostet. Habe mit ihr einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. BU bis Kind 6 Jahre ist. Anschliessend Verzicht.

Dann hat sie ihren Job "verloren" und ich hatte Panik, was da kommt. Es kam nen Einseiter. "nach Prüfung der Unterlagen (hatte nie welche geschickt) zahlen sie genug (mindest KU). Melden sie sich, wenn sie mehr verdienen" :-)
Meine Ex berichtete, dass das JC sie zur Klage drängen sollte. Sie hat dem SB angeblich den Vergleich geschickt und gesagt "Machen sie mal selber. Viel Glück dabei".

Das war 2009. Sie ist seither H4 und ich habe nie wieder von denen Gehört.
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#10
(27-08-2012, 19:21)JahJahChildren schrieb: Habe mit ihr einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. BU bis Kind 6 Jahre ist. Anschliessend Verzicht.

Dann hat sie ihren Job "verloren" und ich hatte Panik, was da kommt. Es kam nen Einseiter. "nach Prüfung der Unterlagen (hatte nie welche geschickt) zahlen sie genug (mindest KU). Melden sie sich, wenn sie mehr verdienen" :-)
Meine Ex berichtete, dass das JC sie zur Klage drängen sollte. Sie hat dem SB angeblich den Vergleich geschickt und gesagt "Machen sie mal selber. Viel Glück dabei".

Das war 2009. Sie ist seither H4 und ich habe nie wieder von denen Gehört.

Das ist interessant, da ich in fast genau der gleichen Situation bin. Wie lange hast du effektiv BU gezahlt?
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#11
(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Sie habe sich von IHrem Freund getrennt , nun wollte man meine Leistungsfähigkeit prüfen.
Somit gehe ich davon aus, dass sie Leistungen bezieht, wo nun untersucht wird, ob Du dafür aufkommen kannst/wirst.

(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Ab zum Anwalt. Unterhaltsberechnung durchgeführt, verbleibt 950 € (nach Abzug der Schulden). Hiervon gehen nochmals 225 € KU ab.
Komische Berechnung.
Der KU soll ganz zum Schluss abgezogen werden? Huh

(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Ich bewohne wie gesagt eine Immobilie, mir werden 450€ WV angerechnet.
Nicht schlecht. Meine Dreizimmerwohnung kostet weniger an Miete. Wink

Mir scheint, dass Du einiges mehr an Schulden hast, die Du vor dem KU geltend machen möchtest. Im Zweifelsfall wird das ein Gericht entscheiden.

Zu Deinem Ehevertrag in Beitrag #5:
(27-08-2012, 17:12)Andie1982 schrieb: Dies voraussgeschickt, vereinbaren die Vertragsteile für den Fall der Scheidung ihrer Ehe den gegenseitigen und vollständigen Verzicht auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts....

Das vorher (vor dem fett markiertem) Geschriebene ist ausschlaggebend und den Gang zum Notar hättest Du Dir damals schenken können. Oder den Driss eben nicht unterschreiben sollen. Wink
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#12
(27-08-2012, 20:08)L3NNOX schrieb:
(27-08-2012, 19:21)JahJahChildren schrieb: Habe mit ihr einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. BU bis Kind 6 Jahre ist. Anschliessend Verzicht.

Dann hat sie ihren Job "verloren" und ich hatte Panik, was da kommt. Es kam nen Einseiter. "nach Prüfung der Unterlagen (hatte nie welche geschickt) zahlen sie genug (mindest KU). Melden sie sich, wenn sie mehr verdienen" :-)
Meine Ex berichtete, dass das JC sie zur Klage drängen sollte. Sie hat dem SB angeblich den Vergleich geschickt und gesagt "Machen sie mal selber. Viel Glück dabei".

Das war 2009. Sie ist seither H4 und ich habe nie wieder von denen Gehört.

Das ist interessant, da ich in fast genau der gleichen Situation bin. Wie lange hast du effektiv BU gezahlt?

BU effektiv 3 Jahre, 2 Monate. Davor habe ich TU gezahlt. Auch 3 plus Jahre. Im Schnitt und Pi mal Daumen ca 10 Monate Unterhalt für einen Monat (Schein)Ehe. Genug! ;-)

Hab ne irre Party gefeiert am Tag des letzten Unterhaltsschecks. Die "Last Paycheck Party". Hatte mir nen Faxgerät besorgt und die Kündigung des Dauerauftrags für den BU live an die Bank gefaxt. Von allen Gästen unterschrieben :-)
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#13
(27-08-2012, 18:40)Andie1982 schrieb: Ich finds nur ne schweinerei, ich selber hätte alle möglichen Auszüge vorlegen sollen usw., anscheinend braucht meine Anwältin das nicht. Aber leider bin ich wieder um ein paar Grüne Scheinchen ärmer Sad
Ist doch Ok. So wie es aussieht, vertritt Dich Deine Anwältin sehr gut.

Es geht halt erst mal grundsätzlich darum, jemanden in Panik zu versetzen. Das schaffen die Behördern dadurch, jemandem mit Drohgebärden und gelben Briefchen zum Wochenende zu beglücken.

Das fängt doch dabei an, dass sie Dir Drohbriefe schicken, wenn Du die Steuererklärung nicht rechtzeitig machst. Ich liebe es, diese Ende Juni zu erhalten, wennn ich diese bis Ende Mai nicht gemacht habe. Big Grin

Die Wortlaute sind echt vom Extremsten. So nach dem Motto; Sie werden gaaaaanz teuer versteuert, ....Zwang .... blah bluppp...

Wenn ich dann nach der Steuererklärung ein paar Tausender zurück bekomme, freut es mich umso mehr! Tongue

Sie dürften in der Tat in Ihrer Wortwahl etwas freundlicher sein! Smile

Aber das Problem liegt anscheinend wirklich am deutschen Beamtentum. Sad

Du selbst, mit der wirklich sehr kurzen Ehedauer, solltest Dir nicht so viel Stress machen. Das JC wird es sich dreimal überlegen, wirklich vor Gericht zu ziehen.

Es gibt nur eine Behörde, vor der man wirklich Respekt haben sollte. Und das ist das Finanzamt! Der Rest bläht sich nur auf, um Dir Angst zu machen. Smile
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#14
Hier mein vorheriges Posting: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...=Andie1982

Ergebnis: mangels Leistungsfähigkeit keine Ansprüche. Das Amt behalte sich dennoch vor zu geeigneter Zeit neu
zu prüfen.

Hier mein Problem: Baue derzeit viele Schulden ab. Im Jahr 2015 erhalte ich eine Abfindung im 5 stelligen Bereich.
Da alle zwei Jahre eine Prüfung vorgenommen werden darf vom Jobcenter frage ich mich wie ich das mit Abfindung handeln
kann?

Klar Unterhalt gegenseitig, auch im Fall der Not, notariell ausgeschlossen. Sollte 2014 eine erneute Prüfung vorgenomen
werden, dürfte immer noch keine Leistungsfähigkeit bestehen, aber was ist dann 2016, wo die Gehaltsmitteilungen
aus 2015 inkl. der Abfindung einfließen?

Meine Tochter wird dann (2016) 8 werden. Die KM arbeitet nach wie vor TZ und bekommt Aufstockung vom Amt.
Der Unterhalt wurde gegen einen Betrag und Erlass aus der kurz vor Trennung erworbenen Immobilie als auch gegen
Entlassung aus allen Schulden abgefunden.

Hat jemand ähnliches bereits durch? Werde nach Erhalt der Abfindung 3 Jahre Lohnfortzahlung zu 90% des Monatsnettos
behalten. Dieses werde ich nutzen um mein Studium zu finanzieren.

Mache mich extra verrückt und bin am überlegen ob ich es bei der nächsten Verhandlung wirklich mal drauf ankommen
lasse.

Das ab dem 01.03.2013 gültige Gesetz sieht ja vor das Abfindungen zu 100% berücksichtigt werden sollen beim EU.

Aber wie ist das mit dem Ausschluss? Es hat nie eine Gerichtsverhandlung gegeben, alles wurde notariell vor der
Scheidung geregelt. Zum Zeitpunkt der Notarvereinbarung, welche im Trennungsjahr durchgeführt wurde, war nicht
absehbar das EXE später Hartz IV beziehen müsse, da derzeit in eheähnlichem Verhältnis.

Seit dem da Schluss war geht die Miserie los. Obwohl Tochter von neuem Lebenspartner spricht, was aber noch sehr
frisch sein dürfte. Zudem glaube ich nicht, dass Sie und Ihr vermeintlich neuer Freund schnell zusammenziehen werden,
da Ihr die Bezüge vom Amt wahrscheinlich sonst gestrichen würden. Zudem hat Sie mir von der neuen Partnerschaft
auch noch nichts erzählt.

Wer kennt sich aus? wer hat Erfahrungen? Bin für jeden Kommentar dankbar!
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#15
Mach 'ne Weltreise mit der 5 stelligen Abfindung, dabei besonders viel Zeit in der späteren Zielregion X verbringen, erste Kontakte knüpfen, am besten außerhalb der EU. Danach kommste pleite wieder zurück, Big Grin mach dein Studium in 3 Jahren fertig (mit der Lohnfortzahlung) und dann ab in die Zielregion X auf Nimmerwiedersehen.
Meine 5 Ct
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#16
So es gibt neues. Das Ergenis der Prüfung des JC war, das ist nicht Leistungsfähig gewesen bin, trotz eines EK von über 2000 € netto Big Grin

Nun habe ich den sog. Karrieresprung geschafft und werde ab 01.01.14 ca. 2900 € verdienen. hinzu kommen zuzahlungen zu einer whg die ich mir am neuen Ort als Zweitwohnsitz halten muss.

Bei den letzten Unterhaltsberechnungen wurde noch nicht einmal die 1/7 Regelung berücksichtigt. Das heißt von den 2900 € kann ich doch 1/7 erwersbtätigenbonus raus rechnen oder? D.h. 414 €. Ferner muss doch die doppelte Haushaltsführung iwie berücksichtigt werden.

Und was ist eigentlich mit dem Karrieresprug an sich, dieser darf doch eigenlich nicht berücksichtigt werden, da nicht eheprägend und auch nicht absehbar seinerzeit.

Ferner bedarf es einer dringenden Reparatur der Fenster zu Hause. Kosten: 10000 €. Finanziert werden soll das über ein normales Darlehen. Nach den Richtlinien des OLGs sind Schulden im Rahmen eines ordentlichen Tlgungsplans zu berücksichtigen, d.h. die monatliche Rate kann ich bei einer erneuter EU Prüfung des Jobcenters unterhaltsmindernd berücksichtigen oder?
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#17
Satire ON/ du solltest prüfen lassen ob die EX während eurer Ehe deine Karriere negativ beeinträchtigt hat (z.B. du konntest keine Überstunden machen, hattest den Kopf nicht Frei usw.). Evtl. hättest du schon vor Jahren den Sprung geschafft, währe sie nicht gewesen. bei einem Jahr * 900,- müsstest hättest du einen Verlust von 12*900,-€ //Satire OFF
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