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Mehrbedarfszahlung
#1
Hallo Leute.Ein sehr schönes Forum habt ihr hier.Ich bin verheiratet habe 2 Kinder (Eins frisch geschlüpft) mit meiner Ehefrau und noch einen Sohn mit meiner Ex.Mit eben Dieser stehe ich eigentlich im Dauerstreit und es vergeht eigentlich keine Woche in der mir nicht wegen irgentwas die Galle überläuft...Ich hab schon in vielen Foren gestöbert aber auf meine Fragen hab ich bisher keine passenden Antworten gefunden und beim Jugentamt brauch man als Vater
auch nicht nachfragen.Aktuell hab ich unter anderem folgendes Problem:1.Meine Ex hat jetzt entdeckt das es ja einen so genannten "Mehrbedarf" gibt und lässt mich jetzt regelmässig an den Kosten teilhaben (zusätzlich zum regulären Unterhalt).Wenn es um eine Brille oder Zahnspenge o.ä.gehen würde hätte ich damit kein Problem,aber da sie ein
Fan der alternativen Medizin ist schleppt sie den Jungen von einem Heilpraktiker zum anderen und möchte gerne hälftig die Rechnungen bezahlt
haben.Die dort therapierten Sachen sind schulmedizinisch nicht anerkannt und meiner Meinung nach hausgemacht.Massiver Fehrnsehe/Playstationkonsum (Hach,der Junge kann sich garnicht konzentrieren und ist so nervös der muss doch was haben.)Bis jetzt hab ich Massagen und irgentwelche Therapien klaglos bezahlt weil ich keinen Streit wollte aber langsam nimmt es überhand zumal ich auch ein paar Monate in Elternzeit gehen will und meine Frau z.Z nicht arbeitet.Gibt es da irgentwelche Gesetze,Urteile,irgentwas wo geregelt wird wo ich überall extra die Geldkatze zücken darf? Problem/Frage 2:Macht es Sinn meinen Unterhaltstitel überprüfen zu lassen jetzt wo mein 3.Kind geboren wurde?
Ich zahle den mind.Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle aktuell 290€.Ich hab mal den Bedarf der 3 Kinder zusammengerchnet und komme unter meinen Selbstbehalt.Welche Rolle spielt da das Einkommen meiner Frau?
Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. (Ich werd bei dem Thema immer etwas launisch)Über viele Beiträge würde ich mich freuen und habt Dank.
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#2
Heilpraktiker & Co sind kein Mehrbedarf. Mehrbedarf bedeutet regelmässiger und erhöhter Bedarf, z.B. Nachhilfe, die wirklich nötig ist. Sonderbedarf ist das auch nicht.

(22-08-2012, 13:25)Homersimpson schrieb: Macht es Sinn meinen Unterhaltstitel überprüfen zu lassen jetzt wo mein 3.Kind geboren wurde?

Rechne es doch mal anhand der Düsseldorfer Tabelle durch.
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#3
Ich habs nochmal durchgerechnet.Falls ich mich nicht verhauen hab würde es um 20€ weniger Unterhalt gehen...Dafür lohnt der Tanz zum Amt wohl nicht. Das Problem mit dem "Mehrbedarf" liegt wie es aussieht im Ermessen der Kindesmutter.Alles was ich dazu im Internet finden konnte war das es meisstens vor Gericht ging mit mir unbekannten Ausgang...Wär schön falls hier jemand schon mal mit der Geschichte "Mehrbedarf" zu tun hatte mir ein paar Tips geben könnte z.B.um was ging es(Brille,Zahnspange o.ä.) und wie es ausgegangen ist (falls es Streit gab).
Spannend wird es nächstes Jahr, da möchte ich ein paar Monate Elternzeit nehmen und dann hab ich noch gut 60% meines Einkommens.Das bedeutet doch eigentlich das ich nicht mehr "Leistungsfähig" bin und den Unterhalt in der Form garnicht mehr zahlen kann.Welche Rolle spielt das Einkommen meiner Frau, unser Wohneigentum (Abzahlung läuft noch ein paar Jahre...),Kredite.Vielleicht hat ja der ein oder andere ein paar Tips.Mir gehts in erster Linie darum Streit zu vermeiden (Streit=Ärger=kein Kinderumgang)aber ich hab es auch satt immer wie eine Weihnachtsgans behandelt zu werden.Aktueller Stand:Verheiratet 2 eheliche Kinder und ein Kind mit der Ex.Ich will auch keinem Anwalt bemühen weil ich damit damals in der Trennungszeit schlechte Erfahrung gemacht habe.
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#4
(29-08-2012, 14:11)Homersimpson schrieb: Spannend wird es nächstes Jahr, da möchte ich ein paar Monate Elternzeit nehmen und dann hab ich noch gut 60% meines Einkommens.Das bedeutet doch eigentlich das ich nicht mehr "Leistungsfähig" bin und den Unterhalt in der Form garnicht mehr zahlen kann.

Das deine Leistungsfähigkeit dann dahin geht, erscheint offensichtlich.
Der BGH meint hierzu aber, dass dadurch keinesfalls der KU herabgesetzt werden kann. Elternzeit muss Vater sich halt leisten können, wenn er nen Titel an der Backe hat. Zur Not muss Mutti des Kindes halt mehr arbeiten und dich unterstützen. Sie hat dann ja Zeit.

Such mal hier im Forum nach Hausmannsurteil und verzeih mir den Sarkasmus.
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#5
schau mal hier... dürfte auch für die Elternzeit so gelten.
http://www.selbst-und-staendig.de/502267...beiten.php
"Väter müssen auch dann Unterhalt zu zahlen, wenn sie in ihrer neuen Ehe Hausmann werden und dort die Betreuung der Kinder übernehmen. Sie müssen einen Nebenerwerb annehmen."
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#6
Moin Homer.

Hast Du Dich mal mit den Möglichkeiten des SGB II beschäftigt?

Wie hoch ist Euer Einkommen,
wie hoch die Warmmiete?
Wie ist der Umgang zum externen Kind geregelt an
wievielen Tagen und mit
welchen Fahrtkosten?
Alter der Kinder?

Mit diesen Daten könnte das nach SGB II durchgerechnet werden.
Interesse?
.
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#7
(29-08-2012, 14:11)Homersimpson schrieb: Ich zahle den mind.Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle aktuell 290€.
Das ist kein Mindestunterhalt, sondern vermutlich mehr .... Den Betrag finde ich in keiner Tabelle.

Aus deinen Angaben erscheint vieles möglich - jedoch fehlen auch wichtige Infos.

bzgl. Mehrbedarf: Um solchen für berechtigte(!) Dinge zu beanspruchen, muss die Mutti ihr Einkommen/Vermögen darlegen (= Auskunft erteilen), damit der Haftungsanteil beider Eltern errechnet werden kann. Also zur Auskunft auffordern...

Auf der unterhaltsrechtlichen Schiene:
Besteht überhaupt ein Titel? Wenn nicht, dann könnte man auch die Berücksichtigung des 3. Kindes per Ankündigung und Durchführung vornehmen.

Anderfalls deutet sich auch an, dass ein Wechsel auf die sozialrechtliche Schiene denkbar ist, wenn du schon in die Nähe des düsseldorfer fiktiven Selbstbehaltes kommst.

Das hieße (plus und minus)
- angemessene eigengenutzte Immobilie ist Schonvermögen (allerdings werden Tilgungszahlungen nicht akzeptiert)
- Einkommen deiner Frau wird angerechnet, aber es gibt für beide auch Freibeträge
- gezahlter, titulierter KU ist komplett vom Einkommen absetzbar
- Beim Elterngeld wird dann nur das, was die 300€ Grundbetrag übersteigt als Einkommen angerechnet!

Also er erscheint mir schon lohnend, sich in Bezug auf deine Planung damit zu beschäftigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
@ JahjahChildren: Ich hoffe du hast Unrecht (Schluck).

P.S. Ich liebe Sarkasmus und so gesehen könnten wir alle Daimler fahren...mal auf 18 Jahre hochgerechnet.

@Skipper: Hab ich mich noch nicht mit beschäftgt...Ich würds gern mal durchrechnen,aber ich möchte hier nicht so ins Detail gehen...(Feind hört vielleicht mit...).

@Sorglos: Ich zahl im Moment wie mit 2 Kindern und unterste Lohngruppierung 1500-1900€ für den Grossen 11 J 292€ (Hälftig Kindergeld). Mehrbedarf: Wem muss die Mutti den Auskunft erteilen? Doch nicht etwa mir...wahrscheinlich dem Amt mit dem sie eh schon ganz Dicke ist...Aber danke für die Info.Bis jetzt haben wir uns die Kosten 50-50 geteilt gegen Vorlage der Rechnung. Bei meinem Glück sagt das Amt,das sie ja garkein Einkommen hat und büggelt mir 100% der Kosten über...

Habt schon mal Vielen Dank.
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#9
(31-08-2012, 07:00)Homersimpson schrieb: @ JahjahChildren: Ich hoffe du hast Unrecht (Schluck).

Homer, ich wünschte ich hätte Unrecht. Wenn du in Elternzeit gehst, was ich nachvollziehen kann, solltest du Plan B haben. Du/Ihr solltet das finanziert bekommen, ohne auf eine Anpassung des KU zu hoffen. Evtl durch Ausgleich über ALG II(?)
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#10
Hallo.
Bei meinem Thema wird gerade offiziell das Kriegsbeil ausgegraben...Ich hab zur Zeit mit der KM E-Mailkontakt (Auf diese Weise wird alles was gesagt wurde dokumentiert und hinterher kann keiner sagen das man davon nix wusste.usw).Letztens trudelte mal wieder Rechnungen ein die ich extra bezahlen sollte (angebl.Mehrbedarf).Darauf waren Positionen die ich nicht nachvollziehen konnte und fragte nach,anbei setzte ich die KM noch in Kenntnis über meine Pläne mit der Elternzeit und ob es möglich wäre uns mal zum Thema Unterhalten zu unterhalten.Ich würde für die kurze Zeit denn Unterhalt gerne etwas kürzen.Die Reaktion war wie erwartet.Sie lehnt natürlich alles ab,ich soll endlich die Rechnung bezahlen (hat mir aber nicht auf meine Fragen dazu geantwortet). Anbei hat sie mich auf die nächste Erhöhung des UH hingewiesen (Ist aber erst in ca.einem Jahr soweit und war mir auch klar).Dazu gabs noch ein paar Links zu irgentwelchen Alleinerziehungsmutterseiten wo man der Meinung ist das ich mir einen Nebenjob suchen soll um den Unterhalt aufzubringen...usw.Naja ich such mir jetzt eine Rechtsberatung und klopf das Thema im Ganzen mal ab. Wollte ich eigentlich vermeiden aber jetzt hab ich die Nase voll...Mal sehen wie es ausgeht. Mich würde weiterhin eure Meinungen zum Thema interesieren.
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#11
Ob etwas Mehrbedarf ist oder nicht, hängt u. a. auch von der Höhe des gezahlten Unterhalts ab, d. h., ob bei der geleisteten Höhe des Unterhaltes üblicherweise davon auszugehen ist, dass der geltend gemachte Mehrbedarf bereits eingeschlossen ist.

Mehrbedarf ist nicht allein Sache des barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern entsprechend den Einkommensverhältnissen auch die des betreuenden.

Es gibt die allgemeine Obliegenheit, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Mehrbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen.

Stets muß eine sachliche Notwendigkeit gegeben sein.

Insofern läuft eben vieles auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung aus.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
Also bevor du auch nur einen Cent für Mehrbedarf bezahlst, solltest du deine Ex zur Einkommensauskunft auffordern.
Ohne diese lässt sich nämlich die Verteilungsquote des Mehrbedarfs ermitteln.
Natürlich mit allen Schikanen, wie alle Belege und Steuerbescheid für 12 Monate.

Wofür fordert sie denn Geld?

Auch wenn die Rechnung gar keinen Mehrbedarf begründet, würde ich trotzdem erstmal die Einkommensauskunft verlangen.
Man kann ja nie wissen, wozu es mal gut ist.
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#13
Was nötig ist, zahlt die Kasse. Was die Kasse nicht zahlt, ist nicht nötig und somit Privatvergnügen der KM.

Was Zuzahlungen für Zahnspange angeht, weiß ich nicht genau. Leichte Korrekturen jedenfalls werden nicht als med. nötig angesehen und sind somit auch kein Sonderbedarf.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#14
Was mir wirklich schwer im Magen liegt ist die Sache mit der Elternzeit.Bei den BGH-Urteilen die ich so zum Thema gefunden hab,ist immer von "Hausmännern"die komplett dem Arbeitsleben entsagt haben um sich um die Kinder zu kümmern.Bei mir ist von 5 Monaten die Rede wo ich klamm bin und danach würde es kohlemässig normal weiter gehen. Ich hab leider keine Ahnung was in dieser Zeit als Selbstbehalt angerechnet wird bei rund 1000€ Elterngeld.Ich hab bis jetzt vom 1.Lebensjahr pünktlich Unterhalt gezahlt,das müssten inzwischen so ungefähr 35500€ sein + Extraausgaben als ich noch zu Junior Kontakt hatte.Ich fand es echt wieder mal bezeichnend von meiner Ex
wie sie darüber denkt...Ich soll Bluten und keine Zicken machen.Das ist doch ungerecht,damit wird doch jedem Vater die Möglichkeit genommen in Elternzeit zu gehen.Ich wollte jetzt meinen Titel abändern lassen,da sich ja etwas Wesentliches geändert hat(Geburt meines 3.Kindes).Hat jemand vielleicht einen Tip wie ich da am besten vor gehe? Ich hab gestern mal einen Anwalt angerufen und der wollte 190€zzügl.Mwst. für eine Rechtsberatung haben.Ist das ein üblicher Preis oder wollte er mir das Fell über die Ohren ziehen?
Danke für eure Tips.
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#15
(24-10-2012, 13:34)Homersimpson schrieb: Ich hab gestern mal einen Anwalt angerufen und der wollte 190€zzügl.Mwst. für eine Rechtsberatung haben.
Müssen Rechtsanwälte Umsatzsteuer bezahlen?
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#16
(24-10-2012, 13:34)Homersimpson schrieb: Ich wollte jetzt meinen Titel abändern lassen,da sich ja etwas Wesentliches geändert hat(Geburt meines 3.Kindes).Hat jemand vielleicht einen Tip wie ich da am besten vor gehe?
Kein 4. Kind machen. Nach den ersten beiden hast Du es anscheinend immer noch nicht kapiert.
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#17
Guten Morgen.

@Blue:Ich hab nicht 3 Kinder mit der selben Frau.Hier gehts um mein 1. Kind/Beziehung.(Falls du dachtest ich hätte da 3x reingehalten.)

Wie gehabt,möchte ich meinen Titel abändern lassen.Vielleicht hat ja jemand das schon mal ohne Anwalt gemacht?

Zum Thema Mehrbedarf:Muss die KM mir ihr Einkommen darlegen oder dem Jugendamt?
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#18
(25-10-2012, 06:39)Homersimpson schrieb: Wie gehabt,möchte ich meinen Titel abändern lassen.Vielleicht hat ja jemand das schon mal ohne Anwalt gemacht?

Kann man nicht.
Seit 2009 herrscht Anwaltspflicht in allen Unterhaltssachen.

Kleine Finanzspritze für die armen AnwaltskollegInnen von der, liebevoll für ihre Lobby sorgenden Anwaltsministerin Zypries.
Auf Kosten der, unerschöpflichen Ressource der Väter natürlich.
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