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Unterhaltsverhandlung von Heute
#26
(13-07-2012, 11:36)IPAD schrieb: Mein Problem ist nicht das Geld, sondern die Zeit.

Wir hatten hier im Forum die Tage doch einen Faden, in dem ein § genannt wurde, über den man schupps-die-wupps Termine bei Gericht ohne Nennung von Gründen absagen kann, wenn ein Termin in einem gewissen Zeitraum (Urlaubszeit) liegt.

Müsste doch zeitlich passen und sollte zumindest mal für 1-2 Monate zusätzlich Luft sorgen.

Wer hat's geschrieben? Wer weiß, wo es steht?
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#27
Wink 
(13-07-2012, 12:21)JahJahChildren schrieb: Wer hat's geschrieben? Wer weiß, wo es steht?

Ha! IPAD lauten beide Antworten :-)
Also Haken dran.
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#28
(13-07-2012, 09:07)karlma schrieb:
(13-07-2012, 07:21)Ibykus schrieb: Das Formulieren kannst Du getrost dem Gericht überlassen.

Das entspricht nicht meiner Erfahrung. OLG formulierte so, dass ich für ein halbes Jahr Unterhaltsvorschuss hätte zurückzahlen müssen, obwohl bereits mehr als genug gepfändet worden war. Auch meine Anwältin war ganz erstaunt, als ich sie Im letzten Moment aufforderte, dem Vergleich zu widersprechen. Deswegen ist Zeit, die Formulierungen noch mal zu prüfen, wichtig.
wenn er die Grundlagen für den Vergleich protokollieren läßt, muss sich das Gericht daran orientieren, sonst verschafft es ihm die Möglichkeit, vom Vergleich zurück zu treten.
Im Übrigen hatte ich geraten, den Vergleich erst nach Vorlagenvorlage zu genehmigen.
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#29
(13-07-2012, 11:36)IPAD schrieb: Falsch, ich habe NOCH KEINEN Antrag gestellt. Man drängt mich dazu, diesen stellen zu sollen. Ich sehe das aber gerade wegen der Lebensgemeinschaft als fraglich an. Betrug werde ich wegen meiner Ex nicht begehen. Soll sie doch selber klauen wo sie kann, ich nicht.

Nein, ich werde kurz das JC anschreiben, man hätte mich im Rahmen der Gerichtsverhandlung gebeten, Sozialleistungen an meine Ex durchzuschleifen und werde mit der sicherlich passenden Antwort dann beim nächsten Gerichtstermin für Aufregung sorgen. Am Besten formulieren die vom JC noch, dass dies Betrug nach BGB ??? wäre, dann müsste sogar die Richterin mal begreifen, dass man mich hier zu mauscheleien anstiften möchte.

Schau dir mal dazu das Urteil OLG Düsseldorf v. 09.06.2010 - 8 UF 46/10 an. Da fand der Senat die Idee nicht so gut, den Unterhalt ins SGBII durchzuschleusen.
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#30
(17-07-2012, 09:44)Sixteen Tons schrieb: Schau dir mal dazu das Urteil OLG Düsseldorf v. 09.06.2010 - 8 UF 46/10 an. Da fand der Senat die Idee nicht so gut, den Unterhalt ins SGBII durchzuschleusen.

Da haben offenbar zwei Senate zwei vollkommen unterschiedliche Auffassungen von Recht und Gesetz.

Der 4. Senat hat in seiner Entscheidung (4 UF 248/09) das mögliche Stundenbrutte eines Ghanaers der als Küchenhilfe arbeitet mit 10 € beziffert und zusätzlich noch eine Nebentätigkeit für 23 € "verordnet"

Erst das Bundesverfassungsgricht hat dieses Ansinnen gestoppt. (1 BvR 774/10)
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#31
Ich habe jetzt mal das Sozialamt wie folgt angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit in einer finanziellen Notlage und komme nach Abzügen an meinen unterhaltsrelevanten Selbstbehalt von 950 Euro. Dies macht mir die Zahlung von insgesamt 3 Kindesunterhaltsverpflichtungen nicht möglich.

Diesbezüglich sind Klagen anhängig, im Rahmen einer gerade stattgefundenen Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal wurde mir vom Gericht nahe gelegt, die Kindesunterhaltsverpflichtungen durch Inanspruchnahme von Aufstockerleistungen nach SGB II zu gewährleisten.

Ich halte diese Möglichkeit für sehr bedenklich, die Kinder selbst bekommen aufgrund eines zu hohen Familieneinkommens keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, auch keine Unterhaltsvorschussleistungen.

Ich werde also dazu „gedrängt“ hier meine Ansprüche „zu nutzen“ um dann das Geld an die Kinder weiterzuleiten, welche eigentlich aufgrund der eigenen Situation nicht leistungsberechtigt wären.

Bitte teilen Sie mir mit, ob ich mich in einem zulässigen rechtlichen Rahmen bewege, sofern ich Sozialleistungen für diese Zwecke bei Ihnen beantrage. Ich möchte mich hier nicht strafbar machen wollen, deshalb diese kurze Anfrage vorab.

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme, da ich diese dann bei Gericht gerne vorlegen möchte. Ich kann nicht glauben, dass diese Möglichkeit rechtlich einwandfrei wäre. Sollte dem aber so sein, so bitte ich um Übersendung eines Antragsformulars an obige Anschrift.


Auf die Reaktion bin ich gespannt Big Grin
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#32
(17-07-2012, 12:56)IPAD schrieb: Auf die Reaktion bin ich gespannt Big Grin

Ich wäre ja zunächst gespannt, ob überhaupt eine Reaktion kommt. Wäre ich SB, wäre die Anfrage niemals angekommen. ;-)

Welcher SB hat

a) Ahnung davon?
b) Lust, sich ohne Ahnung aus dem Fenster zu lehnen?
c) Lust auf Mehrarbeit?

Die kennen ihr eigenes SGB nicht. Die meisten haben nen paar wenige DIN A4 Seiten PDF als Zusammenfassung, quasi das Kleine 1x1. Ähnlich wie die kleinen Heftchen "Steuererklärung leicht gemacht", die bei der Sparkasse ausliegen. Und die sollen jetzt über Wechselwirkung und strittige Fragen in der Schnittmenge SGB/BGB Informationen liefern, für eine Sache, die bereits bei Gericht liegt - und das zeitnah? :-)

Wenn deine Anfrage bei mir landen würde (ohne Eingangsbestätigung), wäre die aber ganz schnell in Ablage P.

Und wenn was kommt, dann sicherlich nicht bis zum nächsten avisierten Termin vor Gericht - befürchte ich.
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#33
(17-07-2012, 14:50)JahJahChildren schrieb: Wenn deine Anfrage bei mir landen würde (ohne Eingangsbestätigung), wäre die aber ganz schnell in Ablage P.

Und wenn was kommt, dann sicherlich nicht bis zum nächsten avisierten Termin vor Gericht - befürchte ich.

Ich würde es mit einem Termin vor Ort versuchen. Ggf. folgenden Termin zur Stellungnahme dort schriftlich geben lassen. Zeugen mitnehmen, falls Auskunft, bzw. schriftliche Stellungnahme verweigert werden sollte. Am besten gleich den Geschäftsstellenleiter befragen. Das spart die Meldekette von unten nach oben und wieder retour.
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#34
Zitat:Wenn deine Anfrage bei mir landen würde (ohne Eingangsbestätigung), wäre die aber ganz schnell in Ablage P.

Und wenn was kommt, dann sicherlich nicht bis zum nächsten avisierten Termin vor Gericht - befürchte ich.

Naja, soll mir egal sein. Ich kann nachweisen, dass ich mich bemüht habe. Mehr muss ich bei Gericht nächsten Monat nicht vorlegen.
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#35
So, die Anträge sind gestellt, es wurden noch viele Belege und nochmals tausende Formulare angefordert, die hab ich in einer Nachtschicht gestern fertig gemacht und sind heute raus. Dann muss ich da noch persönlich vorstellig werden und irgendwie hoffe ich, dass man meinen Antrag ablehnt.

Ich habe noch ein Attest vom Arzt bekommen, das eine Ausweitung meiner beruflichen Anstrengungen in keinster Weise möglich wäre, ohne meine Gesundheit zu beeinträchtigen. Mal schauen, ob die Richterin nun mal in die Bedrängnis kommt ???

Mein Anwalt stützt seine Argumentation jetzt auf folgenden Entscheid:
http://www.focus.de/finanzen/recht/drei-...78327.html
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#36
Um welche Anträge handelt es sich?
Ergänzendes ALG II ?
Warum hoffst Du, daß ablehnend beschieden wird?
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#37
(08-08-2012, 11:56)Skipper schrieb: Um welche Anträge handelt es sich?
Ergänzendes ALG II ?
Warum hoffst Du, daß ablehnend beschieden wird?

Aufstocker-SGBII und Wohngeld
Ich halte nicht viel davon für meine selbst nicht anspruchsberechtigten Kinder den Umweg über meinereiner gehen zu müssen.
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#38
Inwiefern sind Deine Kinder nicht anspruchsberechtigt?
.
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#39
Der Irrsinn deutscher Familiengerichte geht weiter !!!

Heute hatte mein RA ein ausführliches Telefonat mit der Richterin. Sie könne mein Einkommen nicht einschätzen und würde für einen Entscheid zur Verfahrenskostenhilfe einen Buchprüfer brauchen (bin ja selbständig).

Das Irrsinnige daran: In der letzten Verhandlung stellte sie anheim, ein Urteil über die Leistung von Mindestunterhalt sprechen zu wollen.

Ja, wie denn ??? Wie wenn die Richterin nicht durch meine Einkommensbelege durchsteigt ????

Solch einen Irrsinn habe ich noch nicht erlebt. Huh
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#40
(09-08-2012, 11:55)IPAD schrieb: Das Irrsinnige daran: In der letzten Verhandlung stellte sie anheim, ein Urteil über die Leistung von Mindestunterhalt sprechen zu wollen.

Ja, wie denn ??? Wie wenn die Richterin nicht durch meine Einkommensbelege durchsteigt ????

Ist doch einfach: Für fiktive Phantasie braucht man keine Grundrechenarten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#41
Die fiktiven Phantasien kann sich die Richterin inzwischen abschminken. Ich habe inzwischen den Nachweis erbringen können, was ich in einem normalen Job verdienen könnte und meine beschränkte Leistungsfähigkeit mit ärztlichen Gutachten "unterfüttert". Sie wird es schwer haben, mir da was anzudichten.
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#42
Verhandlung von heute:

Anwältin und Richterin bliesen in ein "Horn". Mindestunterhalt ohne Wenn und Aber. Jedoch hat sie mich damit nicht kleinbekommen, wir werden ein Urteil sehen, geplant für Anfang Oktober. Für die dann folgenden Unterhaltszahlungen werde ich SGBII "verwenden" und die rückwirkenden Ansprüche vermutlich mit einer Inso auslöschen müssen.

Meine Argumente:
a) Für den Unterhalt von drei Kindern bräuchte ich ein Richtergehalt
b) Meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nachgewiesen (Attest)
c) Den Begriff der Leistungsunfähigkeit gibt es tatsächlich, sogar beim OLG Bremen (bin jetzt am AG Bremen)

wollte die Richterin nicht gelten lassen. Also Berufung, so wie es aussieht. Ich schaukel mich dann halt die Instanzen hoch, wenn´s so gewünscht ist. Die Richterin war nicht besonders froh darüber, dass ich mich nicht selbst "schuldig" bekannt habe. Mein Anwalt meint, sie käme an ein Beweisgutschachten nicht vorbei. Na dann lassen wir uns da mal überraschen.

Im Übrigen hat die Anwältin meiner EX nicht ein Vergleichsvorschlag gemacht. Fragt sich echt, wie ich mich dann hätte vergleichen können ?
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