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Umgangskosten nicht bezahlbar
#1
Ich bin jetzt ein Paar Tage auf Recherche und bin entsetzt.

Meine Situation:

Sohn 8 J. lebt 680km weit von mir entfernt. 2 x Besuche im Monat
Bislang kein KU bezahlt, da im Studium (UVK ist eingesprungen)
Fange jetzt eine Stelle an mit Einstiegsnetto i.H.v. 1560,-
PKW angeschafft, da Voraussetzung für die neue Stelle

Anrechnung der Umgangskosten führt zum Mangelfall -> Die Tante von der Unterhaltskasse sagt: Umgangskosten müssen selber getragen werden. Mindestunterhalt muss stets gewährleistet sein.

Ich dachte, ich kann wenigstens über die Steuer die Umgangskosten geltend machen, wurde hier eines besseren belehrt.

Eindruck: Zahlvätern wird jeglicher Bewegungsraum genommen -> Frust und Entsetzen
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#2
Moin.

So wie es aussieht, könnte für Dich das SGB II interessant sein,

Dein sozialrechtlicher Bedraf wird stark von den Umgangskosten geprägt, von Deinem Einkommen kannst Du bereinigend den KU abziehen. Im Sinne des SGB II bist Du vermutlich bedürftig und hast damit Anspruch auf Unterstützung, sprich Aufstockung.

Such hier mal nach entsprechenden Beiträgen und Modellrechnungen... und entspanne Dich etwas.Rolleyes
.
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