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Reisepassverweigerung
(08-03-2013, 04:51)Tee-Rak schrieb: ... Mit dem Rueckreiseausweiss ...
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Super Glückwunsch. Denn hast erstmal 10 Jahre Ruhe. Die Bootschaft ist ein Lacher. Spielen sich gerne auf, aber nichts dahinter.
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Nachtrag zum Thema "Expresspass in Deutschland per Ferienwohnung und kurzfristiger Anmeldung". Ein Suchvermerk bzw. Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung bedeutet nicht automatisch eine Passversagung. Allerdings wird die niederlegende Behörde (Bsp. Jugendamt) im Nachhinein informiert. Der Vermieter der Ferienwohnung in Ostdeutschland informierte mich, daß einige Behördenschreiben eingetroffen sind, und sich auch die Polizei nach meinem Aufenthalt erkundigt hätte.
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(20-04-2013, 10:22)Mahatu schrieb: daß einige Behördenschreiben eingetroffen sind

Ich war damals überrascht, dass nach 4 Tagen der Briefkasten schon voll war. Der Vernetzung der Behörden funktionert richtig gut. Nach Empfang des Reisepasses habe ich mich gleich wieder abgemeldet.
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Untereinander sind die gar nicht so gut vernetzt. Im letzten Jahrzehnt wurden aber viele zentrale Datenhaltungen geschaffen, zu denen praktisch jede Behörde Zugang hat. Ich bin ziemlich sicher, dass die auch entsprechend gewisser Trigger oder Datenbankeinträge Push-Nachrichten an Behörden versenden, so dass die sehr schnell ihre Schüsse auf den Bürger abfeuern können.

Wer Lust hat, kann sehen wo sie eine Behörde bedient hat. So habe ich schon mal bei Behörden leicht unterschiedliche Schreibweisen meines Vornamens verwendet, wenn so eine Veränderung woanders auch auftaucht, weiss man we was weitergegeben hat.
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Eine interessante Frage ist noch, was die Behörden unternehmen, wenn man zwar nirgendsgemeldet ist (jedenfalls nicht im rechtlichen Zugriffsbereich der Unterhaltsmafia), aber sich dennoch gelegentlich dort aufhält - auch mit deren Kenntnis.
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Ich war in meiner Thailandzeit jährlich mehrfach in Deutschland. Es hat niemanden interessiert.
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Das Ganze erinnert mich an Claude Oliver Rudolph - und der Kollege musste nicht einmal zum Prozess erscheinen:
Zitat:Claude-Oliver Rudolph war nicht persönlich vor Gericht erschienen, da ihn Herzrasen und Atemnot plagten.

Bedauerlich nur, dass das Geld nicht auf ein Konto des Sohnes sondern an die Mutti ausgezahlt wurde.
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Habe mich nach Ostafrika abgemeldet, arbeite dort für einen Projektträger der Bundesregierung (werde also indirekt vom Staat bezahlt). Die Freude am neuen, im Februar 2013 frisch erhaltenen Paß, hielt nicht lange. In weniger als drei Monaten erhielt ich Post von der deutschen Botschaft. Ein Telefonat ergab, daß paßbeschränkende Maßnahmen geprüft werden, sollte ich meiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Also jetzt entweder Unterhalt zahlen, oder neuen Job suchen? Mit dem Mindesbehalt von ca. 1.000 Euro kann man in Ostafrika eigentlich ganz gut leben, und Auslösegelder, Mietzuschuss, Dienstwagen usw. sind ja nicht pfändbar.
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Kommt drauf an, wie lange das Projekt noch läuft.

Wenn es noch ein paar Jahre sind, kann man sich darauf einlassen. Es wachsen dann weniger Schulden an. Andererseits- als Deutscher mit Auslands-Berufserfahrung ist man nach Projektende auch anderswo ein gefragter Mann, und so könnte sich an den Ostafrika-Aufenthalt der nächste Auslandsaufenthalt irgendwo anders anschliessen......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Es kommt drauf an. Wenn das hohe Gehalt nicht nachprüfbar ist, dann gibt es keine Beweise für eine Verurteilung nach §170 Stgb. Das muss jeder für sich selbst prüfen, ob er auffliegen kann oder nicht. Und es hängt auch von der Motivation der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft ab. Umgehen kann man die Botschaft, indem man direkt mit dem Jugendamt eine Vereinbarung erzielt und dann ist der Deckel erstmal drauf.

Letztlich habe viele mit dem Staat kooperiert und sind etwas kleinlaut geworden.

Alternativ kann man auch eine Karriere nach unten beginnen. Ich habs vom Oberbauleiter eines Konzerns bis zum Sachbearbeiter/Sekretariat geschafft. Geld ist nicht alles im Leben Big Grin Und wer kein oder kaum Geld hat, der wird zwar mit Strafanzeigen beglückt, die aber verpuffen.
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Ich dachte es gehe nur um die Problematik Passverweigerung; in diesem Fall lese ich unter
"Maßnahmen" auchden Entzug raus; korregiert mich bitte wenn ich da etwas falsch verstehe;
denn ein paar Jahre Ruhe wollte ich schon
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Wo haste es gelesen?
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Mahatu Beitrag 112; er erhielt Feb. 2013 einen neuen Paß; und da iss er ja nagelneu...
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Die deutsche Botschaft kann seinen Pass in Afrika nicht mehr abnehmen, sie hat dort keine Gewaltenhoheit - aber einen neuen verweigern können sie ja freilich.
Sein Problem ist, dass er (indirekt) für den deutschen Staat arbeitet, so gesehen brauchen sie gar nicht seinen Pass abzunehmen. Eine fristlose Kündigung ist viel schlimmer. Wenn man die deutsche Regierung als Arbeitgeber hat (auch wenn indirekt), kann man sich weniger bis gar keine Rebellion mehr erlauben.
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Bei mir ist die Lage etwas komplizierter,mein Pass ist bereits abgelaufen
vor einem halben Jahr um genauer zu sein.
Ich wohne in Kolumbien,im Jahr 2001 habe ich hier geheiratet und seit 2003 wohne ich auch hier, mein Sohn wurde 2005 geboren und seit 2010 habe ich auch den Daueraufenthaltstitel den sogen. Residente erworben.
Neulich war ich bei der Migration wegen der Erneuerung der Cedula weil
man das Foto nicht mehr erkennen kann und man sagte mir das man
fuer die Erneuerung nun einen gueltigen Pass braucht bis genau 2 Tage vorher waere das auch mit einem ungueltigen Pass mit dem gueltigen Visum moeglich gewesen.Man kann eben nicht alles wissen..
Nun waere es eigentlich kein Problem den neuen zu beantragen (Geburtsurkunde habe ich mir schon schicken lassen) aber es gab da ein
Probleme vor ein paar Jahren,im Jahre 2010 wurde eine Hausdurchsuchung wegen einer Ermittlung im Zusammenhang mit einer Straftat durchgefuehrt bei meinen Eltern und man erkundigte sich
nach mir,seit dem habe ich nichts wieder gehoert von denen.
Wie sieht dies in diesem Zusammenhang mit der Passaustellung aus,wie aus dem Passgesetz zu entnehmen ist kann der Pass nur versagt werden wenn der Antragsteller sich entzieht was bei mir aber nicht der Fall ist ich wohne schon seit Jahren (also vor der Hausdurchsuchung) im Ausland.
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Im Passgesetz gibt es eine Liste, weswegen ein Reisepass versagt werden kann.
Wenn die Straftat wegen der die Hausdurchsuchung stattfand in dieser Liste zu finden ist, würde ich zunächst mal einen Anwalt in D beauftragen eine Akteneinsicht durchzuführen, ob noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Wenn nicht, bzw. falls es wegen der Straftat oder deren Konsequenzen keine Passversagung gibt, bzw. die Tat bereits verjährt ist, würde ich ganz cool zur deutschen Botschaft gehen und eine neuen Pass beantragen.
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Genau, erstmal zur Botschaft und neuen Reisepass beantragen.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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Dann kaeme nur Punkt 2 des Passgesetzes in Frage:

2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit
Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses
Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;

aber nur theoretisch denn ich habe nichts offizielles wie eine Vorladung etc. vorliegen ausserdem wohnte ich bereits Jahre vor der Hausdurchsuchung im Ausland und habe mich nicht erst nachher
durch Ausreise entzogen.Ausserdem wissen die wo ich wohne weil es meine Eltern auf Anfrage
bekannt gegeben haben.
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Wiegesagt, einfach mal hin, beantragen. Du kannst dir nen Vorläufigen beantragen, den gibt's dann sofort, plus einen neuen Reisepass Wink Und wenn etwas vorliegt, sagen dir die das schon. In der Regel prüft dann die Botschaft ob der Eintrag (steht ja nur ein AZ) einem Passversagungsgrund berechtigt. Das kann bis zu 4 Wochen dauern.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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Sinnvoll waere nur der richtige, ein vorlaeufiger ist ja nur zur sofortigen Ausreise gedacht und das habe ich nicht vor weil ich hier arbeiten muss.
Aber weckt eine Akteneinsicht nicht schlafende Hunde oder passiert da gar nix ?
Ich vergass noch zu bemerken das ich die Akten-Nummer nicht kenne ich weiss nur das wegen der Hausdurchsuchung was am laufen
war oder ist und das war in 2010 und seit dem wurden meine Eltern nicht mehr behelligt weder telefonisch noch persoenlich.
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Da du eine Kolumbianerin 2001 geheiratet hast, seit 2003 dort wohnst und seit 2010 residencia hast, dann würde ich mit der cedula (kol. Personalausweis) zur lokalen Passstelle gehen um -vorsichtshalber- schon mal den kol. Pass zu beantragen. Erst danach würde ich mich um den deutschen Pass kümmern.
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(03-08-2013, 18:57)papasito schrieb: Sinnvoll waere nur der richtige, ein vorlaeufiger ist ja nur zur sofortigen Ausreise gedacht und das habe ich nicht vor weil ich hier arbeiten muss.

Nicht ganz Wink

Der vorläufige Reisepass ist ein Passersatz. Vorsicht, nicht alle Länder erkennen diesen als vollwertigen an (und stempeln dein Visa rein) max. Gültigkeit 1 Jahr. Diesen stellt dir die Botschaft sofort aus, wenn es erforderlich ist, z.b. der alte Reisepass lauft ab. Und wird nur ausgestellt wenn du zeitgleich den 'Neuen' beantragst.

Den Rückreiseausweis, der zur Rückreise in die BRD, und auch nur in die BRD berechtigt, ist wieder etwas anderes, auch da gibt es x Varianten.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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