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So sieht (wohl) gemeinsames Sorgerecht aus !
#1
Ein aktueller Brief meiner Ex:

Zitat:Anliegendes Schreiben brachte [Kind] mit. Die Lehrerin empfiehlt die Anmeldung [zum verkürzten Abitur]. [Kind] möchte dies auch. Ich werde sie deshalb anmelden.

Nach 10 Jahren zwar das erst Mal das ich schriftlich informiert werde (wir waren gerade vor Gericht wegen ihrer gefilterten Informationspolitik und ihrem Verständnis von gemeinsamen Sorgerecht), aber ganz schön frech, mich vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder ?Undecided

Liebe Mami meiner Kinder: Du bist das Letzte (was die Kinder gebrauchen können) ! Angry

Ich habe ihr sinngemäß geantwortet, das dies keine Einholung einer Genehmigung meinerseits gleichkommt und ich erst darüber nachdenke, sobald sie mich fragt. Bis dahin ist nichts genehmigt.
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#2
Ist doch super: Mama informiert Dich vorher.
Es gibt Exemplare, die machen einfach und sagen nix.

Nutze den Brief, um Dein Eltern- und SR zu festigen. Reagiere nicht so, daß Du es auf's Spiel setzt.

"Liebe (M)Uschi,
mich erfreut sehr zu erfahren, daß unsere gemeinsame Erziehungsarbeit hervorragende Früchte trägt und daß unser Kind nun eine solche Empfehlung der Schule erhalten konnte.

Ich wünsche Euch einen schönen Tag"


Rolleyes
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#3
Skipper schrieb:.....
Ist doch super ...
und vergiß nicht anzufügen, dass Du Dich auch zukünftig immer wieder darüber freuen wirst, wenn SIE für DICH die Entscheidungen trifft.

Ggf. wärst Du auch bereit, ihr Deine Sorgerechte zu übertragen, die Du dann ja eigentlich nicht mehr benötigst!

Die Mama wird's schon richten - der Papa braucht's dann nur noch zu bezahlen.
Rolleyes

Übrigens:
IPAD schrieb:Ich habe ihr sinngemäß geantwortet, das dies keine Einholung einer Genehmigung meinerseits gleichkommt ...
Zustimmung ist der gesetzliche Oberbegriff für die Einwilligung (vorherige Zustimmung), § 183 BGB und Genehmigung (nachträgliche Zustimmung), § 184 BGB
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#4
(07-06-2012, 09:22)IPAD schrieb: Ich habe ihr sinngemäß geantwortet, das dies keine Einholung einer Genehmigung meinerseits gleichkommt und ich erst darüber nachdenke, sobald sie mich fragt. Bis dahin ist nichts genehmigt.
Das ist alberner, wutschnaubender Unsinn. Du gibst ihr unnötig Gelegenheit ggfs. vorzuführen, dass man dich nicht mal wegen einer Kleinigkeit "fragen" kann. Damit wird sie dich dann vorführen.

Das was sie gemacht hat, verstehen solche Kimus nämlich als "ganz normales Fragen". Ich würde das natürlich auch als oberdreist empfinden, jedoch eher zustimmen UND es zugleich als Einladung zum Mitmischen auffassen.

D.h. ich würde umgehend (morgen) die Lehrerin direkt aufsuchen und mal mit ihr über ihre Empfehlung reden. Wenn dann dem Grunde nach nix entgegen steht, würde ich der Mutti antworten:

Hallo Kimu,
auf deinen Hinweis hin habe ich mit der Lehrerin gesprochen und würde dir gerne das Ergebnis direkt mitteilen. Dazu könnten wir uns morgen in der Mittagspause/gegen Nachmittag kurz im Kaffee gegenüber der Schule zusammensetzen und dann auch gleich die ordnungsgemäß gemeinsam unterschriebene Anmeldung in der Schule abgeben.

Was ist dir lieber - 12.30 oder 18 Uhr?

Falls du keine Zeit findest, sende mir die unterschriebene Anmeldung einfach per Post, damit ich auch unterschreiben kann. Ich werde sie dann umgehend der Schule zuleiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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