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PKH zurückzahlen?
#1
Trotz google wird mir die Sache mit der PKH nicht viel klarer. Wie sieht das in der Praxis aus, muss man(n)/frau PKH immer zurückzahlen? Wird das tatsächlich durchgesetzt, auch bei den Ex´en?
MfG L3NNOX
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#2
Ja, wenn man nach dem Verfahren noch zu Geld kommt, muss man zahlen. Bei mir wurde vier Jahre lang immer wieder geprüft, ob was zu holen ist. War nicht :-)
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#3
Danke für deine Antwort. Welche (Frei-)Grenzen/Selbstbehalte gibt es da? Also angenommen es wird ein Einkommen von zb. 1100 Euro erzielt, kann man dann davon ausgehen dass ein Teil zurückgefordert wird?
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#4
Das Einkommen sagt überhaupt nichts aus, denn verschiedene Abzüge sind möglich. Und zwar viel mehr wie bei einer Unterhaltsberechnung. Ganz grob kannst du davon ausgehen, dass du nur Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlung erhälst, wenn dein bereinigtes (!) Einkommen auf ALG 2 Niveau bleibt. Das hört sich eng an, ist es aber durch die möglichen Abzüge nicht.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/pr...l_zp1a.pdf
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#5
(31-05-2012, 19:09)L3NNOX schrieb: Also angenommen es wird ein Einkommen von zb. 1100 Euro erzielt, kann man dann davon ausgehen dass ein Teil zurückgefordert wird?
In aller Regel kann man alles geltend machen, was man nachweislich gut begründen kann. Wenn nur 5 Euro monatlich gezahlt werden können, dann nehmen sie das. Geprüft wird, wie @p schon schrieb, regelmäßig.
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